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KRANKENHAUSVERSORGUNG
Berlin - Der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) hat sich beim bayerischen Gesundheitsminister Dr. Markus Söder (CSU) beschwert: Der Verband moniert in dem Schreiben die Versorgung der Asklepios-Klinik in Bad Tölz: Diese wird seit Jahresbeginn durch die etwa 185 Kilometer entfernt gelegene Apotheke des Universitätsklinikums Regensburg beliefert. Nach Auffassung des BVKA ist die Genehmigung des Versorgungsvertrages „eklatant rechtswidrig".
Hubschrauber für Pillen? Der BVKA hält die Klinikversorgung durch eine 185 Kilometer entfernte Apotheke für rechtswidrig. Foto: APOTHEKE ADHOC
Zwar wurde das frühere Kreisprinzip mit der Novelle des
Apothekengesetzes (ApoG) im Jahr 2005 abgeschafft. Der BVKA bezieht sich
in seiner Beschwerde allerdings auf die Vorschrift des ApoG, wonach
eine persönliche Beratung des Personals des Krankenhauses durch den
Leiter der versorgenden Apotheke bedarfsgerecht und im Notfall
unverzüglich erfolgen muss. Der Verband stützt zudem auf das Urteil des
Verwaltungsgerichts Münster, in dem die Richter auf den persönlichen
Kontakt zwischen Klinikpersonal und Apotheker abgestellt hatten.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nach Ansicht des BVKA auf Grund der
Entfernung und der konkreten Verkehrsverhältnisse allerdings
ausgeschlossen. Der Verband hat eine Fahrzeit von mehr als zwei Stunden
zwischen Klinik und Apotheke bei normalem Verkehr berechnet. Es werde
deshalb angezweifelt, dass die Apotheke im Notfall erforderliche
Arzneimittel rechtzeitig liefern könne. Zudem gebe es Gerüchte, dass die
Vertragspartner für den Notfall den Einsatz eines Hubschraubers
vereinbart hätten. In dieser Praxis sieht der BVKA eine „strafwürdige
Verschleuderung staatlicher Gelder und Zuschüsse".
Der BVKA sieht vor allem die Gefahr, dass das Versorgungsmodell über
weite Entfernungen Schule macht: „Wir befürchten, dass eine solche
Verwaltungspraxis, sollte sie rechtlich und politisch unbeanstandet
bleiben, als Maßstab für die künftige Genehmigung von
Versorgungsverträgen durch die zuständigen Behörden im Freistaat Bayern
und in anderen Bundesländern dienen könnte", heißt es in dem Schreiben.
Söder wird um Überprüfung des Sachverhaltes und Stellungnahme gebeten.
Dabei adressiert der Verband den Gesundheitsminister nicht nur auf der
rechtlichen, sondern auch auf der politischen Ebene und erinnert an die
Bemühungen der Bayerischen Staatsregierung bei der Novelle des ApoG
2005: Die rot-grüne Bundesregierung wollte es Klinken auf Drängen der
EU-Kommission damals erlauben, auch mit weit entfernten Klinken
Versorgungsverträge zu schließen. Im Bundesrat scheiterte der
Gesetzentwurf laut BVKA auch wegen der Ablehnung aus Bayern.
Das Schreiben ging bereits im März an das bayerische
Gesundheitsministerium. Bislang wartet der BVKA vergeblich auf Antwort.
Inzwischen gibt es Hinweise auf einen weiteren Fall in Bayern, in dem
eine Klinik von einer weit entfernten Apotheke versorgt wird. „Wir
werden Herrn Söder bald eine Ermahnung schicken", kündigte der
BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim gegenüber APOTHEKE ADHOC an.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 19. Mai 2010, 10:12 Uhr
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