• 17.05.2010 - Versandapotheken in der Abschlagsfalle

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HERSTELLERRABATT

Versandapotheken in der Abschlagsfalle

 

Berlin  -  Für DocMorris und die Europa Apotheek Venlo könnte das Arzneimittel-Sparpaket der schwarz-gelben Regierung zu einer teuren Angelegenheit werden. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) will den Herstellerrabatt von 6 auf 16 Prozent erhöhen; die niederländischen Versandapotheken haben aber seit Jahren Probleme mit Herstellern, die die Abschläge nicht bezahlen. Weil dieser Betrag mit der Erhöhung erheblich steigen könnte, wollen die Versender ihren Anspruch gesetzlich verankern lassen.

Fremdkörper bei Herstellerrabatt: Die niederländischen 
Versandapotheken hoffen auf verbindliche Regeln für den Abschlag von 
Pharmafirmen. Foto: Elke Hinkelbein

Fremdkörper bei Herstellerrabatt: Die niederländischen Versandapotheken hoffen auf verbindliche Regeln für den Abschlag von Pharmafirmen. Foto: Elke Hinkelbein

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Sommer 2008 festgestellt, dass der Herstellerrabatt nur auf Arzneimittel zu gewähren ist, die nach den Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung (AMPrV) abgerechnet werden. Ausländischen Versandapotheken, die die deutschen Preisvorschriften nicht beachten, haben demnach keinen Anspruch auf Erstattung.

Laut Versandapothekenverband EAMSP sollten nur Arzneimittel wie Impfstoffe, Rezepturen und Blutprodukte, deren Preise frei vereinbart werden können, nicht aber bestimmte Vertriebsformen vom Herstellerrabatt befreit werden. Deren Ausschluss widerspreche nicht nur dem Ziel, Einsparungen für die Krankenversicherung zu erreichen. „Er stellt auch einen Fremdkörper in der Regelung des Herstellerrabatts dar, da die Rabattpflicht des Herstellers für sein Arzneimittel von der Art der Weiterleitung des Rabatts über die Apotheken abhängig gemacht wird", so der EAMSP in seiner Stellungnahme zum Sparpaket.

„Das Arzneimittel unterfällt daher, je nachdem, ob es über eine deutsche Apotheke oder über eine Versandhandelsapotheke abgegeben wird der Rabattpflicht des Herstellers oder nicht." Daher hänge es vom Vertriebsweg ab, ob bei einem Arzneimittel Einsparungen generiert würden. „Dies wird dem Anspruch einer umfassenden Entlastung der GKV nicht gerecht."

Entsprechend fordert der Verband, der unter anderem DocMorris und die Europa Apotheek Venlo vertritt, dass auch Präparate, die durch ausländische Versandapotheken nach Deutschland verschickt werden, explizit in die Regelungen zum Herstellerrabatt einbezogen werden.

Patrick Hollstein, Montag, 17. Mai 2010, 15:37 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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