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AMBULANTE VERSORGUNG
Dresden - Die
niedergelassenen Ärzte wollen künftig mitbestimmen, welche ambulanten
Leistungen Krankenhäuser anbieten dürfen und welche nicht. Die
Delegierten des Deutschen Ärztetages forderten in Dresden neue
Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Fachärzten im ambulanten
und im stationären Sektor, die eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen
den Versorgungsbereichen ermöglichen sollen.
Neuregelungen der letzten Gesundheitsreformen hätten die Konkurrenz
zwischen niedergelassenen Fachärzten und Kliniken immer weiter
verschärft. So hätten sich etwa die Krankenhäuser zunehmend für
ambulante Behandlungen geöffnet und damit eine „kontraproduktive
Konkurrenzsituation" geschaffen.
„Die gesetzlichen Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass Kliniken
breit und undifferenziert ambulante Leistungen anbieten", kritisierte
Dr. Martina Wenker vom Vorstand der Bundesärztekammer. Der künftige
Leistungskatalog müsse deshalb mit niedergelassenen Ärzten abgestimmt
und regelmäßig überprüft werden.
Darüber hinaus begrüßte der Deutsche Ärztetag, dass laut
Koalitionsvertrag die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte in
einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) künftig Ärzten zustehen
soll. „Aus Sicht der Ärzteschaft ist zudem zu fordern, dass diese Ärzte
in dem Medizinischen Versorgungszentrum auch beruflich tätig sind",
heißt es in dem Beschluss des Ärzteparlaments.
dpa, Freitag, 14. Mai 2010, 13:01 Uhr
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