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Berlin - Unmittelbar nach der sich abzeichnenden Niederlage im Rechtsstreit um den Schiedsspruch verabschieden sich die Krankenkassen beim Thema Apothekenabschlag aus der Selbstverwaltung: Künftig sollte der Gesetzgeber den Zwangsrabatt festlegen, fordert der GKV-Spitzenverband in einer Stellungnahme zum GKV-Änderungsgesetz. Schon für 2010 soll wieder der alte Abschlag von 2,30 Euro gelten, fordern die Kassen.
Abschied aus der Selbstverwaltung: Der Kassenabschlag sollte aus Sicht des GKV-Spitzenverbands gesetzlich festgeschrieben werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Zwar sei die Erhöhung des Herstellerabschlags „ein erster bedeutsamer
Schritt zur Dämpfung der besonders bedrohlich steigenden
Arzneimittelausgaben", heißt es im Positionspapier. Doch die
Einsparungen seien durch die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs
zum Kassenabschlag gefährdet. Für 2009 rechnen die Kassen mit
Mehrausgaben von 330 Millionen Euro. Dass die Bundesregierung mit
Einsparungen von 1,25 Milliarden Euro allein durch die Erhöhung des
Herstellerabschlags rechnet, wird in dem Papier nicht erwähnt.
Dafür schlagen die Kassen „eine gesetzliche Festlegung dieses
‚Großkundenrabatts' für den Folgezeitraum ab 1. Januar 2010 auf den
bisher geltenden Betrag von 2,30 Euro" vor. Bei Bedarf könne man aus
Sicht der Kassen auch noch weiter gehen: „Falls die Apotheken einen
weiteren Finanzierungsbeitrag leisten sollen, wäre auch dieser Abschlag
zu erhöhen", heißt es in der Stellungnahme.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will bei den Apotheken
sparen. Seit 2005 sei die Zahl der Apotheken wieder steigend, offenbar
seien hier noch Wirtschaftlichkeitsreserven für die Versicherten zu
heben, schreibt der vzbv in seiner Stellungnahme.
Den Schiedsspruch zur Absenkung des Abschlags auf 1,75 Euro kritisiert
der vzbv: „In einer Zeit, wo es sich betriebswirtschaftlich lohnt,
weiterhin neue Apotheken zu eröffnen und Versicherten andererseits
massive Beitragssatzsteigerungen drohen, passt ein solcher Beschluss
nicht in die Landschaft." Apropos Landschaft: Bei der auch vom vzbv
vorgeschlagenen gesetzlichen Gestaltung des Abschlags sei zu
berücksichtigen, dass Apotheken in ländlichen Regionen „eine
förderungswürdige Funktion wahrnehmen". Immerhin.
Alexander Müller, Donnerstag, 13. Mai 2010, 12:48 Uhr
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