• 15.09.2010 - Keine Retaxierung wegen Herstellerrabatt

    POLITIK – AMNOG Berlin - Generikum oder Solist - über diese Frage haben sich die Krankenkassen monatelang mit diversen Herstellern gestritten. Nachdem der GKV-Spitzenverb ...

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AMNOG

Keine Retaxierung wegen Herstellerrabatt

 

Berlin  -  Generikum oder Solist - über diese Frage haben sich die Krankenkassen monatelang mit diversen Herstellern gestritten. Nachdem der GKV-Spitzenverband den Kassen empfohlen hatte, das Geld über Kürzungen der Rezeptabrechnung bei den Apotheken einzutreiben, hatten mehrere Unternehmen eingelenkt. Derartige Streitigkeiten will die Regierung künftig vermeiden und Kassen und Apothekern deshalb das Recht geben, künftig selbst Daten zum Status zu ändern.

Nicht zwischen den Fronten: Apotheken sollen laut Jens Spahn (CDU) nicht unter den Streitigkeiten zum Herstellerabschlag leiden. Foto: Elke Hinkelbein

Nicht zwischen den Fronten: Apotheken sollen laut Jens Spahn (CDU) nicht unter den Streitigkeiten zum Herstellerabschlag leiden. Foto: Elke Hinkelbein

„Wir haben den Apothekern versprochen, dass wir das regeln. Es darf nicht sein, dass sie unter Streitigkeiten zwischen Pharmaindustrie und Krankenkassen, wer welche Rabatte zahlen soll, leiden müssen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Koalitionsfraktionen hätten daher einen entsprechenden Änderungsantrag zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) eingebracht.

Für die Rezeptabrechnung und die Abwicklung des Herstellerabschlags müssen die Pharmaunternehmen diverse Angaben zu ihren Produkten übermitteln. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen laut Änderungsantrag künftig die Möglichkeit erhalten, Fehler selbst zu korrigieren. Damit soll das bislang sehr aufwendige Korrekturverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Die Hersteller sollen so gezwungen werden, den erhöhten Abschlag zu bezahlen.

Kassen und Apotheker sollen mit der Fehlerkorrektur auch einen Dienstleister beauftragen dürfen. Die Kosten für den entstandenen Aufwand können sie sich laut Antrag bei den Herstellern zurückholen.

Die Unternehmen sollen im Gegenzug künftig berechtigte Ansprüche auf Rückzahlung der Abschläge geltend machen können. Damit sollen die Hersteller vor automatischen Einzügen des Rabattes geschützt werden, heißt es in einem weiteren Änderungsantrag zum AMNOG.

APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 15. September 2010, 10:09 Uhr

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