• 10.08.2010 - G-BA muss bei Glitazonen nachsitzen

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DIABETESTHERAPIE

G-BA muss bei Glitazonen nachsitzen

 

Berlin  -  Glitazone zur Behandlung des Diabetes Typ 2 werden vorerst weiterhin durch die Krankenkassen bezahlt. Zwar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juni beschlossen, die Wirkstoffe Pioglitazon und Rosiglitazon aus dem Leistungskatalog zu streichen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nach der Prüfung des Beschlusses nun aber weitere Informationen angefordert.

Differenzierter bewerten: Das BMG hat den G-BA um zusätzliche Informationen zum Ausschluss der Glitazone gebeten. Foto: APOTHEKE ADHOC

Differenzierter bewerten: Das BMG hat den G-BA um zusätzliche Informationen zum Ausschluss der Glitazone gebeten. Foto: APOTHEKE ADHOC

In einer ergänzenden Stellungnahme soll der G-BA begründen, warum er die Glitazone in den einzelnen Indikationen für „unzweckmäßig" hält und welche therapeutischen Alternativen besser geeignet wären. Dabei sollen auch spezielle Patientengruppen, etwa Menschen mit Metformin-Unverträglichkeit oder Schlaganfall, berücksichtigt werden. Auch auf die unterschiedlichen Therapieschemata soll der G-BA eingehen.

Rosiglitazon und Pioglitazon sind nicht nur zur Monotherapie, sondern auch als Zweifach- und Dreifach-Kombinationstherapie zugelassen. Pioglitazon ist auch zur Kombination mit Insulin bei Diabetes Typ 2 indiziert, wenn Metformin nicht geeignet ist. Trotz der vielfältigen Einsatzgebiete hatte der G-BA die Glitazone ohne Ausnahmen von der Erstattung ausschließen wollen.

Für einen so weit reichenden Verordnungsausschluss müsse die Unzweckmäßigkeit der Glitazone im Vergleich zu den jeweiligen Therapiealternativen an allen vorkommenden therapeutischen Situationen mit hoher Sicherheit erwiesen sein, teilte das BMG dem G-BA nun mit. Dies erfordere eine sehr differenzierte Bewertung der Evidenz. Diese soll das Gremium nun nachliefern.

Zudem erinnert das BMG den G-BA daran, dass er bei allen Beschlüssen die besonderen Erfordernisse der Versorgung behinderter und psychisch kranker Menschen Rechnung zu tragen habe. Nach Ansicht des Ministeriums hat es der G-BA im Fall der Glitazone jedoch von vornherein abgelehnt, sich mit möglichen Entscheidungsalternativen für den konkreten Fall überhaupt auseinander zu setzen.

Das BMG hat keine Frist zur Beantwortung gesetzt, will jedoch erst nach der Antwort des G-BA die Streichung aus dem Leistungskatalog abschließend prüfen. Bis dahin kann der Beschluss nicht in Kraft treten.

Das BMG hat damit in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal eine Entscheidung des G-BA zur Diabetestherapie moniert. Im Mai hatte das Ministerium eine Stellungnahme zum geplanten Ausschluss lang wirksamer Insulinanaloga zur Behandlung von Typ-2-Diabetikern angefordert. Der Beschluss ist inzwischen in Kraft getreten.

Désirée Kietzmann, Dienstag, 10. August 2010, 15:22 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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