• 05.08.2010 - LSG Essen bestätigt Zyto-Ausschreibung

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AOK BERLIN-BRANDENBURG

LSG Essen bestätigt Zyto-Ausschreibung

 

Berlin  -  Die AOK Berlin-Brandenburg ist mit ihrer Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen einen großen Schritt weiter gekommen. Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat die Ausschreibung für vergaberechtskonform erklärt. „Das LSG hat unsere Vorgehensweise wie auch die Vergabekammer des Bundes und die Vergabekammer Brandenburg auf ganzer Linie bestätigt und den Nachprüfungsantrag der Beschwerde führenden Apotheke zurückgewiesen", sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Entscheidung pro AOK: Das Landessozialgericht Essen hat die Zytostatika-Ausschreibung der AOK für rechtmäßig erklärt. Foto: Elke Hinkelbein

Entscheidung pro AOK: Das Landessozialgericht Essen hat die Zytostatika-Ausschreibung der AOK für rechtmäßig erklärt. Foto: Elke Hinkelbein

Zwar liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor, die AOK geht aber davon aus, „dass unserer Interpretation der Rechtslage im Wesentlichen gefolgt wird", so der Sprecher. Auch Kalkulationsgrundlagen für die Abgabe der Angebote seien im Verfahren ausführlich erörtert worden. In der kurzen mündlichen Urteilsbegründung habe das Gericht deutlich gemacht, dass es die Kalkulationsgrundlagen für ausreichend hält.

Nach der dritten Entscheidung zugunsten der Ausschreibung geht die Kasse optimistisch in die noch ausstehenden Verfahren vor dem LSG Berlin-Brandenburg. Zuschläge können allerdings erst erteilt werden, wenn diese Verfahren abgeschlossen sind. „Wir gehen davon aus, dass nun zeitnah in weiteren Verfahren entschieden wird", so der Sprecher.

Ende April hatte die Vergabekammer des Bundes die Ausschreibung für rechtmäßig erklärt. Die Beschwerde eines Apothekers gegen den Beschluss wurde am 22. Juli vom LSG Essen zurückgewiesen.

Aktuell sind noch mehrere Verfahren gegen die Ausschreibung sowohl beim LSG Brandenburg als auch bei der Vergabekammer Brandenburg anhängig. Das Gericht hatte der AOK Mitte Mai per Eilbeschluss bis auf Weiteres untersagt, Zuschläge zu erteilen.

Die AOK hatte Anfang des Jahres Einzelverträge für Rezepturen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie für insgesamt 13 Gebietslose ausgeschrieben. Ursprünglich sollten die auf ein Jahr befristeten Verträge am 1. April starten; im März hatte die AOK ihre Ausschreibung geändert und den Start auf den 1. Juli verschoben. Kurz vor Ablauf der Bindefrist informierte die AOK Ende Juni - trotz Zuschlagsverbot - die Bewerber per Fax über die geplanten Zuschläge.

Alexander Müller, Donnerstag, 05. August 2010, 16:23 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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