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BMJ/BMI
Berlin - Die schwarz-gelbe Koalition sucht derzeit Mittel und Wege, ein Pick-up-Verbot doch noch durchzusetzen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte das Verbot nach den verfassungsrechtlichen Bedenken des Justiz- und des Innenministeriums zunächst aus dem Gesetzesentwurf streichen müssen. Doch die Stellungnahmen der Verfassungsressorts sind offenbar äußerst knapp ausgefallen.
Kaum Zeit für Pick-up: BMJ und BMI hatten eilig das von der Koalition geplante Pick-up-Verbot geprüft. Foto: Elke Hinkelbein
So heißt es im Schreiben aus dem Bundesjustizministerium (BMJ):
„Insgesamt ist anzumerken, dass die Prüfung innerhalb einer äußerst
knappen Frist stattfinden musste. Die Stellungnahme des BMJ kann
deshalb nur als kursorisch und nicht als abschließend verstanden
werden."
Zuvor hatte das Ministerium allerdings „erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken" geltend gemacht: „Es sind keine
triftigen Gründe des Gemeinwohls ersichtlich, die es rechtfertigen
könnten, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf die 'klassische' Form
zu beschränken, bei der der Endverbraucher per Telefon, Post oder
Internet bestellt und das Bestellte direkt ins Haus gebracht bekommt",
so das Justizressort.
Mangels hinreichend plausibler Gründe komme es nicht zu der dann
erforderlichen weiteren Prüfung, ob vorhandene Gründe des Gemeinwohls
solches Gewicht hätten, dass sie die im Pick-up-Verbot liegende
Einschränkung der grundrechtlich verbürgten Berufsfreiheit
rechtfertigen könnten, heißt es in dem Schreiben.
Das BMJ hatte sich bei seiner Prüfung offenbar maßgeblich auf das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 in Sachen
Pick-up-Stellen gestützt. Die vom Gericht geäußerten Bedenken gegen ein
Verbot bestehen aus Sicht des Ministeriums fort. Das Justizressorts
hatte bereits 2009 zwei Einschätzungen abgegeben.
Die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums (BMI) fiel noch knapper
aus: Das Pick-up-Verbot werde kritisch gesehen, weil dadurch auch eine
Quelle zum günstigen Bezug von Arzneimitteln verloren gehe. „Von dieser
Regelung profitieren lediglich die Apotheker", so das Ressort von
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU). „Auch die
Argumentation, dass die Pick-up-Stellen die flächendeckende und sichere
Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gefährde, erscheint
zweifelhaft", heißt es in der Stellungnahme. Darüber hinaus bestünden
erhebliche grundrechtliche Bedenken. „Insoweit schließt sich das BMI
der Stellungnahme des BMJ an."
Alexander Müller, Mittwoch, 04. August 2010, 11:59 Uhr
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