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SUBSTITUTIONSBEHANDLUNG
Berlin - Schwerstopiatabhängige können schon bald zu Lasten der Krankenkassen mit Heroin (Diamorphin) behandelt werden. Voraussichtlich ab Herbst werde die Therapie abrechenbar sein, teilte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, mit. Die Apotheken sind in dem bislang vorgesehenen Versorgungssystem als Vertriebspartner nicht eingebunden.
Sondervertrieb für Substitutionsmittel: Diamorphin soll nicht über Apotheken abgegeben werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Bereits im März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
beschlossen, dass die Diamorphin-Substitution verordnungsfähig werden
soll. Nun steht noch die Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium
aus. Sobald der Beschluss vorliege, werde das Ministerium ihn zeitnah
prüfen, sagte Dyckmans.
Die rechtlichen Voraussetzungen wurden bereits im Juli vergangenen
Jahres geschaffen: Diamorphin ist seither zur Substitutionstherapie ein
verkehrs- und verschreibungfähiges Arzneimittel. Zudem gibt es einen im
AMG verankerten Sondervertriebsweg: Pharmafirmen dürfen Diamorphin
demnach nur an anerkannte Einrichtungen und auf Verschreibung des dort
behandelnden Arztes abgeben. Diamorphin ist damit von der ansonsten für
jedes Arzneimittel geltenden Apothekenpflicht ausgenommen.
Aller Voraussicht nach soll an diesem Sondervertriebsweg nichts
geändert werden. Der Beschluss des G-BA sieht zumindest keine
Novellierung vor. Auch der Vertriebsweg werde jedoch Gegenstand der
Prüfung durch das BMG sein, sagte ein Sprecher der Drogenbeauftragten
gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Voraussetzung für die Behandlung mit Diamorhin ist laut Beschluss, dass
die Patienten seit mindestens fünf Jahren abhängig sind, zwei erfolglos
beendete oder abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23.
Lebensjahr vollendet haben. Die Behandlung mit Diamorphin muss unter
ärztlicher Aufsicht stattfinden. Auch eine begleitende psychosoziale
Betreuung von mehr als sechs Monaten Dauer ist vorgeschrieben.
Seit 2002 gab es in sieben deutschen Großstädten Modellversuche, in
denen schwerstabhängige Drogesüchtige mit Diamorphin behandelt wurden.
Die Abgabe erfolgte in speziellen Einrichtungen unter staatlicher
Aufsicht. Vor knapp einem Jahr hatte der Bundesrat die Fortführung der
Projekte gebilligt.
Im vergangenen Jahr kamen 1331 Menschen durch den Konsum illegaler
Drogen ums Leben, dies waren 8 Prozent weniger als im Vorjahr. Die
meisten von ihnen starben an Überdosen von Heroin und einem Mischkonsum
mit anderen Drogen, teilte das BMG mit. Gesundheitliche
Langzeitschädigungen, insbesondere durch Infektionskrankheiten wie
Hepatitis und AIDS, seien in zunehmendem Maße Mitursache vieler
Todesfälle.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 20. Juli 2010, 15:09 Uhr
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