• 20.07.2010 - Kein Heroin aus Apotheken

    POLITIK – SUBSTITUTIONSBEHANDLUNG Berlin - Schwerstopiatabhängige können schon bald zu Lasten der Krankenkassen mit Heroin (Diamorphin) behandelt werden. Voraussichtlich ...

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SUBSTITUTIONSBEHANDLUNG

Kein Heroin aus Apotheken

 

Berlin  -  Schwerstopiatabhängige können schon bald zu Lasten der Krankenkassen mit Heroin (Diamorphin) behandelt werden. Voraussichtlich ab Herbst werde die Therapie abrechenbar sein, teilte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, mit. Die Apotheken sind in dem bislang vorgesehenen Versorgungssystem als Vertriebspartner nicht eingebunden.

Sondervertrieb für Substitutionsmittel: Diamorphin soll nicht über Apotheken abgegeben werden. Foto: APOTHEKE ADHOC

Sondervertrieb für Substitutionsmittel: Diamorphin soll nicht über Apotheken abgegeben werden. Foto: APOTHEKE ADHOC

Bereits im März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Diamorphin-Substitution verordnungsfähig werden soll. Nun steht noch die Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium aus. Sobald der Beschluss vorliege, werde das Ministerium ihn zeitnah prüfen, sagte Dyckmans.

Die rechtlichen Voraussetzungen wurden bereits im Juli vergangenen Jahres geschaffen: Diamorphin ist seither zur Substitutionstherapie ein verkehrs- und verschreibungfähiges Arzneimittel. Zudem gibt es einen im AMG verankerten Sondervertriebsweg: Pharmafirmen dürfen Diamorphin demnach nur an anerkannte Einrichtungen und auf Verschreibung des dort behandelnden Arztes abgeben. Diamorphin ist damit von der ansonsten für jedes Arzneimittel geltenden Apothekenpflicht ausgenommen.

Aller Voraussicht nach soll an diesem Sondervertriebsweg nichts geändert werden. Der Beschluss des G-BA sieht zumindest keine Novellierung vor. Auch der Vertriebsweg werde jedoch Gegenstand der Prüfung durch das BMG sein, sagte ein Sprecher der Drogenbeauftragten gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Voraussetzung für die Behandlung mit Diamorhin ist laut Beschluss, dass die Patienten seit mindestens fünf Jahren abhängig sind, zwei erfolglos beendete oder abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die Behandlung mit Diamorphin muss unter ärztlicher Aufsicht stattfinden. Auch eine begleitende psychosoziale Betreuung von mehr als sechs Monaten Dauer ist vorgeschrieben.

Seit 2002 gab es in sieben deutschen Großstädten Modellversuche, in denen schwerstabhängige Drogesüchtige mit Diamorphin behandelt wurden. Die Abgabe erfolgte in speziellen Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht. Vor knapp einem Jahr hatte der Bundesrat die Fortführung der Projekte gebilligt.

Im vergangenen Jahr kamen 1331 Menschen durch den Konsum illegaler Drogen ums Leben, dies waren 8 Prozent weniger als im Vorjahr. Die meisten von ihnen starben an Überdosen von Heroin und einem Mischkonsum mit anderen Drogen, teilte das BMG mit. Gesundheitliche Langzeitschädigungen, insbesondere durch Infektionskrankheiten wie Hepatitis und AIDS, seien in zu­nehmendem Maße Mitursache vieler Todesfälle.

Désirée Kietzmann, Dienstag, 20. Juli 2010, 15:09 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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