• 16.07.2010 - AOK geschlossen bei 2,30 Euro

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KASSENABSCHLAG

AOK geschlossen bei 2,30 Euro

 

Berlin  -  Die AOKen sind sich einig: Der vom Schiedsgericht festgelegte Kassenabschlag von 1,75 Euro gilt nur für 2009. Vorbehaltlich bezahlte Rechnungen auf dieser Basis für das laufende Jahr werden von allen Ortskrankenkassen korrigiert. Ein Sprecher des AOK-Bundesverbands bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Die AOKs gehen davon aus, dass für 2010 in den Apothekenabrechnungen der Apothekenabschlag in Höhe von 2,30 Euro zugrunde zu legen ist. Dies wird bei der Abwicklung der Rechnungen überprüft."

Rechnungen gekürzt: Die AOK wird 2010 mit dem alten Abschlag von 
2,30 Euro abrechnen. Foto: Elke Hinkelbein

Rechnungen gekürzt: Die AOK wird 2010 mit dem alten Abschlag von 2,30 Euro abrechnen. Foto: Elke Hinkelbein

Heißt im Klartext: Wenn die Rechenzentren nicht mitspielen, werden die Kassen retaxieren. Um welche Summe es insgesamt geht, ließ die AOK auf Nachfrage offen. Betroffen ist maßgeblich der Monat Mai, vereinzelt auch April. Im ersten Quartal hatten die Rechenzentren wegen der rechtlichen Unklarheit bei der Umsetzung des Schiedsspruchs noch mit 2,30 Euro abgerechnet.

Nach der gerichtlichen Anordnung zur sofortigen Vollziehung des Schiedsspruchs am 10. Mai hatten aber fast alle Rechenzentren auf 1,75 Euro umgestellt. Einige Kassen hatten unter Vorbehalt gezahlt, bis der GKV-Spitzenverband den Abschlag von 2,30 Euro für das laufende Jahr als Standard ausrief. Jetzt wollen die Kassen für die betroffenen Zeiträume ihr Geld zurück.

Zumindest der Rückabwicklung des Abschlags für 2009 steht nichts mehr im Wege, nachdem sich der GKV-Spitzenverband mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) auf Datenlieferungen verständigt hat. Derzeit verschicken die Rechenzentren ihre Daten-CDs.

Möglicherweise droht trotzdem neuer Ärger, weil die Kassen angekündigt haben, die Forderungen sehr genau zu überprüfen. Beim AOK-Bundesverband heißt es dazu: „Für die Begleichung der Rechnungen zum Apothekenabschlag für 2009 sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die Rechnungen anhand der prüffähigen Unterlagen durchzuführen."

Alexander Müller, Freitag, 16. Juli 2010, 10:58 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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