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LANGWIRKSAME INSULINANALOGA
Berlin - In der Auseinandersetzung um den Ausschluss langwirksamer Insulinanaloga aus der Erstattung hat sich das BMG nun hinter die Mehrwertverträge gestellt, die der Lantus-Hersteller Sanofi-Aventis mittlerweile mit mehr als 100 Kassen geschlossen hat. Das Ministerium weist damit die Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zurück, wonach eine Kasse keine anderen Maßstäbe für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit anlegen darf als der G-BA.
Sache der Kasse: Das BMG hält Mehrwertverträge für rechtmäßig. Foto: APOTHEKE ADHOC
„Es ist Sache der einzelnen Krankenkassen, im Rahmen von Verträgen mit
pharmazeutischen Unternehmen für den Ausgleich der Mehrkosten zu sorgen
und damit die Wirtschaftlichkeit der Behandlung sicherzustellen",
schreibt das BMG nun in einem Brief an den G-BA. Zuvor hatte der G-BA
die Mehrwertverträge in Frage gestellt - auf Anfrage des BMG.
Der G-BA hatte sich auf sein „klassisches" Verständnis des
Wirtschaftlichkeitsgebots bezogen, das nur auf die Preisunterschiede
abhebt. Wenn der G-BA in der Arzneimittel-Richtlinie die
Unwirtschaftlichkeit eines Arzneimittels feststelle, könne eine
Krankenkasse nicht unter Anlegung anderer Maßstäbe die
Wirtschaftlichkeit wieder als gegeben beurteilen, hieß es in der
Stellungnahme.
Der G-BA beurteilt die Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln bei
vergleichbarem Nutzen grundsätzlich anhand des Apothekeneinkaufspreises.
Da der Preis der langwirksamen Insuline Glargin (Lantus,
Sanofi-Aventis) und Detemir (Levemir, Novo Nordisk) über dem von
NPH-Insulin liegt, hatte der G-BA im März beschlossen, dass die Kassen
die Analoga künftig nicht mehr erstatten müssen, solange sie teurer sind
als Humaninsulin.
Sanofi-Aventis ist hingegen davon überzeugt, dass eine Therapie mit
Lantus trotz des höheren Preises insgesamt nicht teurer ist als eine
Behandlung mit herkömmlichem Insulin. Auf dieser Rechnung beruhen die
bereits geschlossenen Mehrwertverträge. Offenbar teilt auch das BMG die
Ansicht und hatte den G-BA deshalb aufgefordert, bei seiner Bewertung
die Gesamttherapiekosten und nicht nur den Preis zu berücksichtigen.
Beanstandet hat das BMG den G-BA-Beschluss trotz der Einwände nicht.
Langwirksame Insulinanaloga dürften daher in Kürze aus dem
Leistungskatalog herausfallen. Kassen ohne Vertrag mit den Herstellern
dürfen diese Präparate dann nicht mehr erstatten.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 01. Juli 2010, 11:58 Uhr
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