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REZEPTURZUSCHLÄGE
Berlin - Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen, sollen künftig eine höhere Vergütung bekommen. Das geht aus dem Kabinettsentwurf zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) hervor. Allerdings haben die geplanten Änderungen lediglich bei Privatrezepten Relevanz, denn im GKV-Bereich werden parenterale Rezepturen nach der seit Januar gültigen Hilfstaxe abgerechnet.
Vergütung steigt: Für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen soll es höhere Zuschläge geben. Foto: Elke Hinkelbein
Dem Entwurf zufolge sollen Apotheken für zytostatikahaltige Lösungen
künftig statt 70 Euro einen Zuschlag von 90 Euro erhalten. Für
Antibiotika-, Virusstatika- sowie Schmerzmittel-haltige Lösungen soll es
in Zukunft eine Vergütung von 51 statt bisher 40 Euro geben. Bei
Ernährungslösungen wird der Zuschlag von 65 auf 83 Euro erhöht. Für
sonstige Lösungen gibt es künftig 70 statt 55 Euro. Neu aufgenommen
wurden Lösungen mit monoklonalen Antikörpern sowie Calciumfolinat, für
die es 87 beziehungsweise 51 Euro Zuschlag geben soll.
Im Zuge der AMG-Novelle aus dem vergangenen Jahr waren die neuen
Zuschläge in die Arzneimittelpreisverordnung aufgenommen worden. Ihre
Gültigkeit war von vornherein bis Ende 2011 befristet gewesen. Sie
gelten zudem nur, wenn zwischen Kassen und Apothekern keine Vereinbarung
nach Hilfstaxe besteht. Zwar können sich seither auch private
Versicherer mit den Apothekern über Preise einigen, bislang gibt es
allerdings keinerlei Abschlüsse.
„Die Zuschläge für parenterale Lösungen in der
Arzneimittelpreisverordnung werden leistungsgerecht festgesetzt", heißt
es nun im Gesetzesentwurf. Dabei wurde die zwischen dem Deutschen
Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbarte Hilfstaxe
zugrunde gelegt. Allerdings sind die neuen Zuschläge um 12 bis 21 Euro
höher. Als Begründung wird das höhere Inkassorisiko für die Apotheken
bei Privatrezepten angeführt.
Die Preisgestaltung soll mit dem neuen Gesetz noch transparenter werden.
Künftig können nicht nur die Krankenkassen, sondern auch der
GKV-Spitzenverband für Fertigarzneimittel, die in parenteralen
Rezepturen verarbeitet werden, beim pharmazeutischen Unternehmer und bei
der Apotheke die Preise erfragen. Die Auskunftspflicht soll „marktnahe
Vereinbarungen über abrechnungsfähige Preise" ermöglichen. Die Regierung
erhofft sich Einsparungen in Höhe von 150 Millionen Euro pro Jahr.
Désirée Kietzmann, Montag, 28. Juni 2010, 15:23 Uhr
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