• 05.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Cybersicherheit, Steuerprobleme und Reformdruck

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Cybersicherheit, Steuerprobleme und Reformdruck

 

Erfahren Sie, wie steigende Cyberbedrohungen, finanzielle Belastungen durch hochpreisige Arzneimittel und anhaltende Reformdebatten die Zukunft der Apothekenbranche beeinflussen

Im Jahr 2023 hat sich die IT-Bedrohungslage erheblich verschärft, was zu einem signifikanten Anstieg der Cyberschäden geführt hat. Besonders Apotheken stehen nun im Fokus von Cyberkriminellen. Parallel dazu kämpfen Apotheken mit den finanziellen Belastungen durch hochpreisige Arzneimittel und der anhaltenden Steuerproblematik. Auch die geplante Apothekenreform sorgt für kontroverse Diskussionen. Experten warnen vor den Risiken beim Kauf von Ferienhäusern, während die Verlängerung der Friedenspflicht bei Pflegehilfsmitteln für Entlastung sorgt. Neue Richtlinien zur Dosierung flüssiger Oralia und die bevorstehende Auslieferung des RSV-Impfstoffs Beyfortus stehen ebenfalls im Blickpunkt. In der Migränebehandlung während der Schwangerschaft und der aktuellen Zunahme von Tularämiefällen gibt es ebenso neue Entwicklungen.

 

Mehr Cyberschäden – Prävention in Apotheken wichtiger denn je

Die IT-Bedrohungslage in Deutschland hat sich im Jahr 2023 erheblich verschärft. Dies ist besonders deutlich im Bereich der Cyberversicherung zu erkennen, wo die Schäden erheblich gestiegen sind. Die Cyberversicherer berichten von einem dramatischen Anstieg der Schadensfälle, der die Prämieneinnahmen nahezu vollständig aufgezehrt hat. Diese Entwicklung stellt nicht nur eine finanzielle Belastung für die Versicherungsbranche dar, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die anhaltende Notwendigkeit, präventive Maßnahmen gegen Cyberangriffe zu verstärken – insbesondere für Apotheken, die zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen geraten.

Apotheken stehen vor einzigartigen Herausforderungen, wenn es um den Schutz ihrer IT-Infrastruktur geht. Sie sind auf hochsensible Patientendaten angewiesen und müssen gleichzeitig strengen gesetzlichen Anforderungen an die Datensicherheit entsprechen. Cyberangriffe wie Ransomware-Attacken, Phishing-Versuche oder Datenlecks können nicht nur den Betrieb einer Apotheke erheblich stören, sondern auch das Vertrauen der Kunden in erheblichem Maße schädigen. Die finanziellen und reputativen Folgen solcher Vorfälle können verheerend sein.

Im Jahr 2023 haben Cyberkriminelle zunehmend gezielt Apotheken ins Visier genommen, was durch eine Zunahme der gemeldeten Vorfälle deutlich wird. Ransomware-Angriffe, bei denen die Systeme einer Apotheke verschlüsselt und gegen Lösegeld freigegeben werden, haben in der Branche zugenommen. Ebenso wurden Fälle von Phishing-Attacken registriert, bei denen Kriminelle versuchen, an sensible Daten von Mitarbeitern oder Kunden zu gelangen. Diese Angriffe haben nicht nur die Betriebsabläufe in vielen Apotheken stark beeinträchtigt, sondern auch zu erheblichen finanziellen Verlusten geführt.

Angesichts dieser alarmierenden Entwicklungen wird deutlich, dass Apothekenbetreiber ihre Cyberabwehrstrategien dringend verbessern müssen. Wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit umfassen regelmäßige Sicherheitsupdates und Schulungen für Mitarbeiter, um sie für die Gefahren von Phishing und anderen Cyberangriffen zu sensibilisieren. Die Implementierung moderner Sicherheitslösungen, wie Firewalls und Verschlüsselungstechnologien, ist ebenso entscheidend, um die IT-Infrastruktur der Apotheke zu schützen. Darüber hinaus sollte jede Apotheke einen detaillierten Notfallplan für den Fall eines Cybervorfalls erstellen, um schnell und effektiv auf Angriffe reagieren zu können.

Die Bedeutung von präventiven Maßnahmen wird durch die wachsende Anzahl an Cybervorfällen und den damit verbundenen finanziellen Schäden mehr denn je deutlich. Es ist unerlässlich, dass Apotheken in ihre IT-Sicherheit investieren und sich kontinuierlich über neue Bedrohungen und Sicherheitsstrategien informieren. Nur durch eine umfassende und proaktive Sicherheitsstrategie können Apotheken den Risiken der digitalen Welt begegnen und sowohl ihre Betriebsabläufe als auch die sensiblen Daten ihrer Kunden effektiv schützen.

Der dramatische Anstieg von Cyberschäden im Jahr 2023 verdeutlicht eindrucksvoll die Dringlichkeit, mit der Apotheken ihre Sicherheitsmaßnahmen überdenken und verstärken müssen. Die nahezu vollständige Aufzehrung der Prämieneinnahmen der Cyberversicherer durch die Schäden macht deutlich, wie gravierend die finanziellen Auswirkungen von Cyberangriffen sein können. Dies ist ein deutlicher Weckruf für alle Akteure im Gesundheitswesen, insbesondere für Apotheken, die durch ihre spezifischen Anforderungen und Daten eine besondere Zielscheibe für Cyberkriminelle darstellen.

Es ist von größter Bedeutung, dass Apothekenbetreiber nicht nur auf den neuesten Stand der Technik achten, sondern auch in Schulungen und Sicherheitsstrategien investieren, um ihre Mitarbeiter und Systeme bestmöglich zu schützen. Die Implementierung robuster Sicherheitslösungen und die regelmäßige Aktualisierung von Notfallplänen sind unerlässlich, um den Herausforderungen der digitalen Bedrohungslandschaft gerecht zu werden. Nur durch eine konsequente und umfassende Präventionsstrategie können Apotheken sicherstellen, dass sie sowohl ihre Betriebsabläufe als auch das Vertrauen ihrer Kunden schützen und den finanziellen und reputativen Schaden durch Cyberangriffe minimieren.

 

Steuerproblematik bei hochpreisigen Arzneimitteln: Apotheken stehen vor großen Herausforderungen

Die finanziellen Belastungen, die durch hochpreisige Arzneimittel auf Apotheken zukommen, sorgen zunehmend für Alarmstimmung in der Branche. Apotheker Richard Moesgen von der Cyriakus Apotheke in Weeze und Silke Hans von der Markt Apotheke in Kleve haben erneut auf diese Problematik hingewiesen und sich direkt an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gewandt.

Das Hauptproblem liegt in der Vorfinanzierung hochpreisiger Medikamente, die oft mit erheblichen Kosten für Apotheken verbunden ist. Wenn ein Rezept in der ersten Monatshälfte eingelöst wird, verlangt der Lieferant in der Regel eine Zahlung innerhalb von drei Wochen. Da Krankenkassen ihre Zahlungen erst nach etwa sechs Wochen leisten, müssen Apotheken die Vorfinanzierungskosten und die Vorsteuer selbst tragen, was zu finanziellen Engpässen führen kann.

Besonders kompliziert wird es, wenn Rezepte am Monatsende eingelöst werden und die Abrechnung erst im folgenden Monat erfolgt. In solchen Fällen muss die Apotheke die Umsatzsteuer für das Medikament im aktuellen Monat abführen, obwohl der Einkauf erst im nächsten Monat gegengerechnet werden kann. Preisänderungen und Abrechnungsverzögerungen erhöhen zusätzlich das Risiko von Retaxationen und Zahlungsrückständen.

Auch Privatpatienten stellen eine Herausforderung dar. Bei Direktzahlungen fallen zusätzliche Gebühren an, und die Zahlungen erfolgen häufig verspätet. Dies führt zu einem erhöhten Risiko von Zahlungsausfällen und verlängerten Zahlungsfristen, was die finanzielle Belastung für Apotheken weiter erhöht.

Moesgen und Hans betonen, dass der kumulative Effekt von hochpreisigen Arzneimitteln, die einen großen Anteil am Umsatz ausmachen, die Hauptursache für die finanziellen Schwierigkeiten der Apotheken ist. In einigen Monaten machen hochpreisige Medikamente bis zu 50 Prozent des Umsatzes aus, was zu erheblichen Vorfinanzierungskosten führt.

Bereits im September 2023 hatten die Apotheker Lauterbach auf diese Problematik hingewiesen und eine Beispielrechnung vorgelegt. Damals mussten sie für das Mukoviszidose-Mittel Kaftrio und andere Medikamente etwa 60.000 Euro vorfinanzieren. Die finanziellen Belastungen dieser Art setzen viele Apotheken erheblich zu und gefährden ihre wirtschaftliche Existenz.

Die Apotheker fordern nun Maßnahmen zur Entlastung der Branche und zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass Apotheken weiterhin in der Lage sind, hochpreisige Arzneimittel zu versorgen, ohne in existenzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Die anhaltende Problematik der Vorfinanzierung hochpreisiger Arzneimittel zeigt deutlich, wie stark Apotheken unter finanziellen Belastungen leiden. Die aktuellen Herausforderungen verdeutlichen die Notwendigkeit, die finanziellen Rahmenbedingungen für Apotheken zu überdenken und anzupassen. Die systematischen Verzögerungen bei Zahlungen und die komplizierte Handhabung der Umsatzsteuer schaffen eine ungünstige Ausgangslage, die die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken gefährdet.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach und andere Entscheidungsträger die Anliegen der Apotheker ernst nehmen und zeitnah Maßnahmen ergreifen, um die finanziellen Belastungen durch hochpreisige Arzneimittel zu minimieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass Apotheken weiterhin ihre wichtige Rolle in der Versorgung der Patienten erfüllen können, ohne durch bürokratische und finanzielle Hürden in ihrer Existenz bedroht zu werden.

 

Ferienhaus kaufen: Chancen erkennen, Risiken vermeiden

Der Erwerb eines Ferienhauses kann eine verlockende Möglichkeit sein, einen persönlichen Rückzugsort zu schaffen und von regelmäßigen Urlaubsaufenthalten zu profitieren. Doch der Weg von der Idee zur Realität ist oft komplex und birgt zahlreiche Herausforderungen. Experten betonen, dass eine umfassende Planung und fundierte Recherche essenziell sind, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Ein zentraler Faktor beim Kauf eines Ferienhauses ist die Lage. Der Standort bestimmt maßgeblich über die zukünftige Nutzung des Objekts und dessen Wertentwicklung. Besonders vorteilhaft ist eine Lage in touristisch attraktiven Regionen, die gut erreichbar ist und vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet. Käufer sollten sich jedoch auch über die langfristige Entwicklung des Immobilienmarkts in der Region informieren, um sicherzustellen, dass die Investition nicht an Wert verliert.

Neben dem Kaufpreis sind die Nebenkosten entscheidend. Zu den zusätzlichen Ausgaben gehören Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren sowie eventuelle Kosten für Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Eine detaillierte Kalkulation aller anfallenden Kosten hilft dabei, finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Es ist ratsam, sich umfassend über alle möglichen Kostenfaktoren zu informieren und diese in die finanzielle Planung einzubeziehen.

Die Finanzierung des Ferienhauses kann durch Eigenkapital, Bankdarlehen oder spezielle Finanzierungsangebote erfolgen. Käufer sollten die verschiedenen Finanzierungsoptionen vergleichen, um die besten Konditionen zu erhalten. Die Rückzahlungsmodalitäten sind ebenfalls wichtig und sollten gründlich geprüft werden, um zukünftige finanzielle Belastungen zu minimieren.

Rechtliche und steuerliche Aspekte sind weitere wichtige Punkte. Käufer müssen das Grundbuch sorgfältig prüfen und sich über mögliche Einschränkungen oder Auflagen bezüglich der Nutzung des Objekts informieren. Zudem sollten steuerliche Implikationen wie die Besteuerung von Mieteinnahmen beachtet werden, insbesondere wenn das Ferienhaus vermietet werden soll.

Die Verwaltung und Instandhaltung eines Ferienhauses erfordern kontinuierliche Aufmerksamkeit. Regelmäßige Pflege, Reparaturen und gegebenenfalls die Organisation von Mietverhältnissen sind erforderlich, um das Objekt in gutem Zustand zu halten. Käufer sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Verwaltung eines Ferienhauses Zeit und Engagement benötigt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage nach der Nutzung des Ferienhauses. Soll es privat genutzt oder vermietet werden? Bei einer Vermietung sind zusätzliche Überlegungen wie Marktanalysen, Mietpreisgestaltung und die Einhaltung von Vorschriften zur Kurzzeitvermietung erforderlich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kauf eines Ferienhauses sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt. Eine gründliche Planung, umfassende Recherche und gegebenenfalls die Konsultation von Experten sind entscheidend, um die Chancen eines erfolgreichen Erwerbs zu maximieren und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Aspekte beim Kauf eines Ferienhauses und beleuchtet sowohl Chancen als auch Risiken auf prägnante Weise. Besonders wertvoll sind die detaillierte Betrachtung der Standortwahl, die umfassende Kostenkalkulation sowie die rechtlichen und steuerlichen Überlegungen. Diese Punkte sind entscheidend für eine fundierte Kaufentscheidung und helfen dabei, mögliche Fallstricke zu vermeiden. Die klare Struktur und die praktischen Ratschläge machen den Bericht zu einer hilfreichen Orientierung für alle, die den Erwerb eines Ferienhauses in Betracht ziehen.

 

SPD-Politiker Jens Peick fordert Maßnahmen gegen das Apothekensterben

Dortmund – Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jens Peick hat bei einem Besuch in einer Dortmunder Apotheke seine Unterstützung für die Apothekenlandschaft in Deutschland bekräftigt. Bei einem Gespräch mit den Dortmunder Apothekern Felix Tenbieg und Frank Dieckerhoff, der am Mittwoch erneut als Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) gewählt wurde, zeigte Peick Verständnis für die Sorgen der Apothekerschaft.

Peick betonte die Bedeutung einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung durch Apotheken, insbesondere auch im ländlichen Raum. „Es ist uns wichtig, das Fremdbesitzverbot zu erhalten, um die Qualität der Apothekenleistungen zu sichern“, sagte Peick. Er stellte klar, dass die Sozialdemokraten eine Überführung der Apotheken in Kettenstrukturen oder Großkonzerne ablehnen.

Im Hinblick auf die geplante Apothekenreform und die damit verbundenen Honorarforderungen der Apothekerschaft äußerte sich Peick jedoch zurückhaltend. Er räumte ein, dass die Schuldenbremse den notwendigen finanziellen Spielraum zur Verhinderung des Apothekensterbens einschränkt. „Wir müssen diese Hemmschuhe überwinden, um die notwendigen Investitionen tätigen zu können“, forderte Peick. Der Politiker vertritt den Wahlkreis Dortmund und ist stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Dieckerhoff und Tenbieg informierten Peick darüber, dass Dortmund in den letzten 15 Jahren ein Viertel seiner Apotheken verloren hat. Sie kritisierten die geplante Apothekenreform und warnten vor den möglichen Folgen, wenn Apotheken ohne Apotheker vor Ort betrieben werden. Dieckerhoff warnte, dass eine solche Entwicklung zu einer erheblichen Verschlechterung der Patientenversorgung führen könnte. „Es könnte zu einem Glücksspiel für Patienten werden, ob ein Apotheker anwesend ist oder nicht“, sagte Dieckerhoff. Dies könnte den Weg zu Apothekenketten ebnen und das Ende der mittelständisch geführten Apotheke bedeuten.

Der Besuch von Jens Peick in der Dortmunder Apotheke verdeutlicht die wachsende Besorgnis über die Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland. Die Unterstützung Peicks für das Fremdbesitzverbot und seine klare Ablehnung von Kettenstrukturen zeigen, dass die SPD den Erhalt der wohnortnahen Apotheke als eine wichtige Säule der Gesundheitsversorgung ansieht.

Die Herausforderungen, die durch die Schuldenbremse und die notwendigen Investitionen entstehen, sind jedoch nicht zu unterschätzen. Peicks Forderung, die „Hemmschuhe“ zu überwinden, spiegelt den dringenden Bedarf an politischen und finanziellen Lösungen wider, um das Apothekensterben zu verhindern.

Die Warnungen von Dieckerhoff und Tenbieg vor einer möglichen Verschlechterung der Patientenversorgung und dem Aufstieg von Apothekenketten sind alarmierend. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf diese Bedenken reagieren wird und ob es gelingen wird, die notwendige Unterstützung für die Apothekenbranche zu mobilisieren.

 

RTL-Morgenmagazin in der Kritik: Fehlerhafte Gesundheitsberatung und Apotheken-Bashing

Im RTL-Morgenmagazin vom Mittwoch sorgte ein Bericht über Schmerzmittel und deren Nebenwirkungen für Aufsehen. Besonders ein Satz in der Sendung führte zu erheblicher Kritik: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder noch besser Ihr RTL.“ Diese Formulierung wurde von einer Apothekerin aus Sachsen als problematisch angesehen. Sie bezeichnete sie als „Apotheken-Bashing“ und stellte infrage, seit wann ein Fernsehsender als Gesundheitsexperte gilt.

Die Sendung begann mit einer lockeren Anmoderation, in der Moderator Jan Malte Andresen Fragen wie „Haste mal ne Ibu oder ne Para?“ stellte, um die alltägliche Verwendung von Schmerzmitteln wie Ibuprofen und Paracetamol zu verdeutlichen. Anschließend wurde darauf hingewiesen, dass nicht alle Schmerzmittel für jede Art von Beschwerden geeignet sind. Die Apothekerin kritisierte insbesondere den folgenden Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt, oder noch besser Ihr RTL.“

In der Reportage erläuterte der Arzt und Medizinjournalist Dr. Christoph Specht die verschiedenen Wirkstoffe und deren Nebenwirkungen. Er empfahl, bei langfristiger Einnahme von Schmerzmitteln einen Magenschutz wie Pantoprazol zu verwenden, um Magenschleimhautentzündungen zu verhindern. Diese pauschale Empfehlung wurde von der Apothekerin stark kritisiert. Experten, darunter Gastroenterologen, argumentieren, dass Protonenpumpeninhibitoren (PPI) wie Pantoprazol nur unter bestimmten Umständen verordnet werden sollten. Die AWMF-Leitlinien empfehlen den Einsatz von PPI nur bei Patienten mit spezifischen Risikofaktoren, wie gastroösophagealer Refluxkrankheit oder eosinophiler Ösophagitis, und nicht pauschal bei der Einnahme von NSAR.

Zusätzlich störte sich die Apothekerin daran, dass im Anschluss an den Bericht eine Werbung für die Shop-Apotheke ausgestrahlt wurde. Sie sieht dies als weiteren Ausdruck der mangelnden Wertschätzung für die lokale Apotheke und als Beleg für die fehlerhafte Berichterstattung.

Der Bericht des RTL-Morgenmagazins über Schmerzmittel wirft grundlegende Fragen zur Medienberichterstattung und zur Rolle der Apotheken auf. Die Kritik, dass ein Fernsehsender in Gesundheitsfragen als Autorität auftritt, ist nicht unbegründet. Die pauschale Empfehlung, Schmerzmittel mit Magenschutz zu kombinieren, ohne auf die spezifischen Risikofaktoren einzugehen, kann leicht zu Fehlinformationen führen. Solche Berichterstattung könnte das Vertrauen in die fundierte Beratung durch Apotheker untergraben und zu einer unsachgemäßen Nutzung von Medikamenten führen. Die Notwendigkeit einer präzisen und fachlich fundierten Information über Arzneimittel ist daher von großer Bedeutung, um eine sachgerechte Patientenversorgung sicherzustellen.

 

Pflegehilfsmittelversorgung: Friedenspflicht bis Jahresende verlängert

Apotheken können weiterhin Pflegehilfsmittel und saugende Bettschutzeinlagen auf Basis des bisherigen Vertrages mit dem GKV-Spitzenverband abgeben, da die Friedenspflicht bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde. Der GKV-Spitzenverband hatte den bestehenden Vertrag gekündigt, aber eine Einigung über die Nachfolgeregelung steht noch aus. Die Friedenspflicht, die ursprünglich bis zum 30. September 2024 gültig war, wurde nun bis Ende des Jahres verlängert, um die laufenden Verhandlungen fortzuführen.

Seit Monaten gibt es zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband keine Einigung über einen neuen Pflegehilfsmittelvertrag. Die Gespräche wurden fortgesetzt, um die Zahl der strittigen Punkte zu verringern, die möglicherweise in einem Schiedsverfahren geklärt werden müssten. Sollte bis Ende des Jahres keine Einigung erzielt werden, wird ein Schiedsverfahren eingeleitet. In diesem Fall bleibt der bestehende Vertrag über den Jahreswechsel hinaus gültig.

Die Kündigung des Vertrages durch den GKV-Spitzenverband sorgte für Verwirrung, da das Kündigungsschreiben den DAV nicht rechtzeitig erreichte. Daher wurde die Kündigung auf den 30. September 2024 datiert, und der Vertrag bleibt bis zu diesem Datum weiterhin gültig. Apotheken, die Mitglied eines Landesapothekerverbandes sind, müssen derzeit keine Maßnahmen ergreifen.

Zusätzlich sorgt der GKV-Spitzenverband für Unsicherheit, indem er Einzelverträge anbietet, die laut DAV zeitintensive Prozesse und unverhältnismäßige Preise enthalten. Der DAV fordert ein digitales und einheitliches Kostenvoranschlagsverfahren sowie eine vollelektronische Abrechnung. Der GKV-Spitzenverband wird beschuldigt, durch den Abschluss solcher Einzelverträge zu versuchen, die Kontrolle über die Versorgung zu übernehmen und die Regeln einseitig festzulegen.

Die Verlängerung der Friedenspflicht bis zum Jahresende bietet den Apotheken eine dringend benötigte Stabilität in einer unsicheren Lage. Der bestehende Vertrag bleibt vorerst gültig, was für die kontinuierliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln von entscheidender Bedeutung ist. Die anhaltenden Schwierigkeiten bei der Einigung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zeigen jedoch die komplexen Herausforderungen auf, die mit der Vertragsgestaltung und -verhandlung im Gesundheitswesen verbunden sind. Die Unsicherheit, die durch die Angebotspraxis des GKV-Spitzenverbandes und die Problematik der Einzelverträge entsteht, verdeutlicht die Notwendigkeit für ein transparenteres und effizienteres Verhandlungsverfahren. Der Druck auf die Apotheken, sich mit den neuen Bedingungen auseinanderzusetzen, könnte langfristig die Qualität und Verfügbarkeit der Versorgung beeinträchtigen. Ein baldiger Abschluss eines fairen und praktikablen Vertrages ist daher im Interesse aller Beteiligten.

 

Präzise Dosierung von Flüssigen Oralia: Neue Richtlinien für Apotheken

Die exakte Dosierung von Flüssigen Oralia, wie Lösungen und Suspensionen, ist besonders in der Pädiatrie von entscheidender Bedeutung. Das aktuelle Deutsche Arzneibuch (DAC) und die Neue Rezeptur-Formel (NRF) geben klare Richtlinien zur korrekten Handhabung und Dosierung solcher Rezepturen vor.

Längst sind Haushaltslöffel für die Dosierung von Flüssigkeiten tabu. Auch Tropfermonturen und Tropfpipetten sind aufgrund ihrer Ungenauigkeit und der Gefahr des Verstopfens bei Suspensionen nicht mehr empfehlenswert. Die NRF fordert stattdessen die Verwendung von Kolbenpipetten, die eine präzise volumetrische Entnahme ermöglichen.

Zur Anwendung wird ein passender Steckeinsatz auf die Flasche montiert, worauf die Kolbenpipette aufgesetzt wird. Bei kopfüber gehaltener Flasche wird der Flüssigkeitsinhalt aufgezogen. Kolbenpipetten sind feingestuft und ermöglichen die exakte Dosierung von Volumina unter 1 Milliliter. Es ist wichtig, dass Flasche, Steckeinsatz und Kolbenpipette aufeinander abgestimmt sind. Der Rezepturhinweis „Packmittel: Glasflaschen“ bietet eine Übersicht über geeignete Kombinationen.

Die Verordnung muss klar die Einzeldosis angeben, vorzugsweise in Gramm oder Milligramm des Wirkstoffs. Wenn die Dosierung in Tropfen angegeben wird, muss die Apotheke die Menge in Milliliter umrechnen. Ein Beispiel für die Vorgehensweise findet sich im Rezepturhinweis für Dronabinol und kann auf andere Zubereitungen, wie Opiumtinktur, übertragen werden.

Die präzise Dosierung von Flüssigen Oralia stellt eine zentrale Herausforderung in der Apotheke dar, insbesondere bei der Verschreibung für empfindliche Patientengruppen wie Kinder. Die aktuellen Vorschriften des DAC und NRF betonen die Notwendigkeit, veraltete und ungenaue Dosierungsinstrumente durch moderne, präzise Kolbenpipetten zu ersetzen. Diese Maßnahme garantiert nicht nur die korrekte Dosierung der verordneten Arzneimittel, sondern trägt auch zur Sicherheit der Patienten bei, indem sie Fehlerquellen minimiert. Die genaue Einhaltung der Vorschriften ist daher essenziell für die Effektivität der Therapie und den Schutz der Patienten.

 

Kundin splittert E-Rezepte zur Nutzung von DocMorris-Boni

In der Apotheke am Landtor in Weilburg bei Gießen kam es kürzlich zu einer ungewöhnlichen Situation. Eine Kundin trat mit sechs verschriebenen Arzneimitteln auf ihrer Versichertenkarte in die Apotheke ein. Apotheker Michael Hahn berichtete, dass die Kundin den Großteil der Medikamente nicht annehmen wollte und stattdessen plante, diese später bei der Versandapotheke DocMorris zu bestellen. Die Entscheidung der Kundin, die Zuzahlung bei DocMorris als günstiger zu empfinden, führte zu einem ausführlichen Gespräch mit dem Apotheker.

Hahn nahm sich die Zeit, die Medikamente herauszusuchen und der Kundin zu erklären. Sie wünschte sich lediglich Pantoprazol, da sie dieses dringend benötigte und bei DocMorris mit längeren Lieferzeiten rechnen musste. Als Hahn nachfragte, warum sie das Pantoprazol nicht ebenfalls bei DocMorris kaufen wolle, erklärte die Kundin, dass sie keinen Vorrat mehr habe und es dringend sei. Hahn beschrieb die Situation als „verrückt“ und zeigte sich verwirrt über die Entscheidung der Kundin.

Im Verlauf des Gesprächs klärte Hahn die Kundin darüber auf, dass DocMorris eine niederländische Versandapotheke ist, die ihre Medikamente aus Holland nach Deutschland versendet. Die Kundin war überrascht, da sie DocMorris für eine gewöhnliche deutsche Apotheke hielt. Hahn informierte sie darüber, dass die von DocMorris angebotenen Boni und Rabatte rechtswidrig sind, da niederländische Versandapotheken seit Dezember 2020 keine Preisnachlässe oder Zusatzleistungen für auf Kassenrezept verordnete Medikamente gewähren dürfen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt klar, dass auch bei Internet-Apotheken der Eigenanteil gilt, um eine verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen zu fördern. Dieser Eigenanteil beträgt 10 Prozent des Verkaufspreises eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, maximal zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Packung. Eine Befreiung ist möglich, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht wird.

Die Kundin nahm schließlich nur das Pantoprazol sowie zwei weitere zuzahlungsfreie Arzneimittel mit. Bei einem weiteren Medikament, Forxiga (Dapagliflozin), gab es eine Diskrepanz in der Packungsgröße. Obwohl Hahn bereits angeordnet hatte, ein neues Rezept anzufordern, entschied er sich, den Fehler nicht weiter zu verfolgen und hoffte, dass die Kundin möglicherweise zurückkommt, falls sie das Medikament bei DocMorris nicht erhalten kann.

Die Situation in der Apotheke am Landtor beleuchtet auf eindrucksvolle Weise die Komplexität und Herausforderungen im Umgang mit modernen Versandapotheken und den damit verbundenen Boni und Rabatten. Der Fall zeigt nicht nur die Verwirrung, die durch unzureichende Informationen über die Rechtslage entstehen kann, sondern auch die Verantwortung, die Apotheker tragen, um ihre Kunden umfassend aufzuklären. Die gesetzlich verankerten Regelungen zur Verhinderung von Preisnachlässen durch ausländische Versandapotheken dienen dem Schutz der Verbraucher und der Fairness im Wettbewerb. Es ist unerlässlich, dass solche rechtlichen Rahmenbedingungen strikt eingehalten werden, um die Integrität des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Die Aufklärung der Kundin durch Apotheker Hahn ist ein Beispiel für professionellen Kundenservice, der weit über die reine Arzneimittelabgabe hinausgeht und die Bedeutung fundierter Beratung unterstreicht.

 

Wagenknecht-Partei Verurteilt Apothekenreform: Forderung nach Qualität und Fairness

Die neu gegründete Partei von Sahra Wagenknecht, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), hat sich kürzlich in den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen mit einem zweistelligen Ergebnis etabliert. Die Partei hat nun ihre Position zur umstrittenen Apothekenreform des Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bekanntgegeben und sich entschieden gegen die Reform ausgesprochen.

Andrej Hunko, der gesundheitspolitische Sprecher des BSW, äußerte deutliche Kritik an der geplanten Reform. Er warnt vor einem möglichen Qualitätsverlust, der durch die Öffnung des Apothekenmarktes für große Ketten und Pharmakonzerne entstehen könnte. Laut Hunko droht die Reform zu einer „Dequalifizierung“ der Apotheken, die als erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle spielen. Das BSW lehnt insbesondere die Einführung sogenannter „Light-Apotheken“ ab, die ohne anwesenden Apotheker betrieben werden sollen und nur ein eingeschränktes Sortiment bieten. Hunko betont, dass die Menschen eine kompetente Beratung durch ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker wünschen, die ein umfassendes Arzneimittelsortiment anbieten können.

Zusätzlich fordert das BSW eine umfassende Anpassung der Apothekenhonorare. Hunko kritisiert, dass die letzte Anpassung der Vergütung vor mehr als zehn Jahren erfolgt sei und viele Apotheken nun in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das BSW setzt sich dafür ein, dass die Honorare so gestaltet werden, dass Apothekerinnen und Apotheker ein „angemessenes Auskommen“ haben und unterstützt die Verbände in ihrem Protest gegen die aktuelle Reform.

Das BSW übernimmt in vielen Fragen ähnliche Positionen wie die Vorgängerpartei Die Linke, aus der es hervorgegangen ist. Die Linke hatte sich ebenfalls gegen die Liberalisierung des Apothekenmarktes ausgesprochen und eine Bewahrung der traditionellen Apotheke gefordert. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler, hatte zuletzt einen Neustart bei der Apothekenreform gefordert und eine umfassende Einbeziehung aller Beteiligten angeregt.

Der Standpunkt des BSW unterstreicht das Engagement der Partei für die Erhaltung der Qualität und der traditionellen Strukturen im Apothekenwesen sowie für gerechte Vergütungsbedingungen für Apotheker.

Die deutliche Ablehnung der Apothekenreform durch das BSW verdeutlicht die wachsende Besorgnis über mögliche Auswirkungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung. Die Sorge, dass große Ketten und Pharmakonzerne die Kontrolle über den Apothekenmarkt übernehmen könnten, ist nicht unbegründet. Die geplanten „Light-Apotheken“ könnten tatsächlich die Qualität der pharmazeutischen Beratung beeinträchtigen, was insbesondere für Patienten, die auf individuelle Beratung angewiesen sind, problematisch wäre. Zudem ist die Forderung nach einer Anpassung der Apothekenhonorare mehr als gerechtfertigt, da die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken zunehmend angespannt ist. Das Engagement des BSW für eine faire Vergütung und qualitativ hochwertige Beratung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer patientenorientierten und nachhaltig finanzierten Gesundheitsversorgung.

 

Ehrung und Reformideen: Siemsen erhält Auszeichnung, Gnekow skizziert Zukunft der Apotheken

Kai-Peter Siemsen, ehemaliger Präsident der Apothekerkammer Hamburg, wurde am Dienstagabend mit der Ernst-Dietrich-Ahlgrimm-Ehrenmedaille ausgezeichnet. Die Apothekerkammer würdigte damit Siemsen für seine langjährige und engagierte Arbeit im Dienste der Apotheken und der pharmazeutischen Versorgung. Im Rahmen der Ehrung nutzte Siemsen die Gelegenheit, um Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoǧuz aufzufordern, sich für die Rechte der Patienten im Kontext der geplanten Apotheken-Reform einzusetzen.

Holger Gnekow, der Siemsen als Kammerpräsident nachfolgt, stellte während der Veranstaltung seine Vision für die Zukunft der Apotheken vor. Gnekow betonte, dass die Apotheken neue, inhaltliche Angebote entwickeln müssten, um ihre Rolle in der Gesundheitsversorgung zu stärken. Anstelle von Gesundheitskiosken sprach er sich für eine Standardisierung und Abrechnung bereits bestehender pharmazeutischer Dienstleistungen aus. Zudem plädierte er für die Nutzung telepharmazeutischer Versorgung und die Optimierung der Notfallversorgung durch die intelligente Nutzung von Warenlagerdaten.

Gnekow informierte auch über die bevorstehenden Änderungen bei der Notdienstverteilung in Hamburg, die ab Anfang 2025 in Kraft treten werden. Die neue Regelung sieht vor, dass die Notdienste auf Basis von Geodaten verteilt werden, um eine gerechtere Verteilung zu erreichen und die Notdienste um etwa zehn Prozent zu reduzieren. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Apotheken weiterhin gut erreichbar bleiben.

Zusätzlich erwähnte Gnekow die Notwendigkeit, Synergien mit benachbarten Bundesländern zu schaffen, um die Effizienz im Notdienst weiter zu verbessern. Hamburg wird dabei die Software „sberg“ verwenden, während in Schleswig-Holstein und Niedersachsen unterschiedliche Softwarelösungen zum Einsatz kommen.

In einem Vortrag zur „Apotheke der Zukunft“ betonte Prof. Dr. David Matusiewicz die zunehmende Bedeutung der Künstlichen Intelligenz (KI) für die Apotheken. Er wies darauf hin, dass KI zwar viele Prozesse unterstützen könne, jedoch die Verantwortung für die Heilberufe nicht übernehmen könne. Siemsen äußerte Bedenken hinsichtlich der Regulierung internationaler Großkonzerne, die KI-Technologien entwickeln, und der damit verbundenen Herausforderungen.

Die Veranstaltung endete mit Dankesworten an Siemsen von verschiedenen Rednern, darunter Ursula Funke und ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Siemsen würdigte abschließend Ernst-Dietrich Ahlgrimm, den Namensgeber der Medaille, und betonte die Bedeutung von Europa im Kontext der pharmazeutischen Versorgung. In einem kritischen Kommentar wies Siemsen auf die unzureichende politische Unterstützung hin und forderte von Özoǧuz stärkeren Schutz für die Patienten vor der geplanten Apotheken-Reform.

Die Auszeichnung von Kai-Peter Siemsen mit der Ernst-Dietrich-Ahlgrimm-Ehrenmedaille markiert einen bedeutenden Moment für die Apothekerkammer Hamburg und würdigt die außergewöhnlichen Beiträge eines langjährigen Branchenführers. Siemsen hat nicht nur durch sein Engagement für die Apothekenbranche, sondern auch durch seine kritischen Anmerkungen zur geplanten Reform deutlich gemacht, wie wichtig es ist, die Patienteninteressen in den Mittelpunkt politischer Entscheidungen zu stellen.

Holger Gnekow skizziert in seiner Vision eine klare Richtung für die Zukunft der Apotheken, indem er auf die Notwendigkeit hinweist, bestehende Dienstleistungen zu standardisieren und innovative Ansätze wie telepharmazeutische Versorgung zu nutzen. Seine Vorschläge zur Optimierung der Notfallversorgung durch den Einsatz von Geodaten zeigen ein modernes Verständnis für die Herausforderungen im Gesundheitswesen und bieten praktische Lösungen für die künftige Versorgung der Patienten.

Die Diskussion um Künstliche Intelligenz und ihre Rolle in der Apotheke der Zukunft unterstreicht die Notwendigkeit, neue Technologien kritisch zu betrachten und gleichzeitig sicherzustellen, dass menschliche Verantwortung und ethische Standards gewahrt bleiben. Siemsens Appell an die Politik, insbesondere an Aydan Özoǧuz, verdeutlicht den aktuellen Druck auf die politischen Entscheidungsträger, eine ausgewogene und patientenorientierte Reform zu gestalten. In der Gesamtheit zeigt die Veranstaltung nicht nur die Anerkennung für Verdienste im Bereich der pharmazeutischen Versorgung, sondern auch die dringende Notwendigkeit, die Zukunft der Apotheken proaktiv und verantwortungsbewusst zu gestalten.

 

Beyfortus: Auslieferung für RSV-Saison beginnt bald

Mit dem bevorstehenden Beginn der RSV-Saison steigt die Nachfrage nach Impfstoffen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV), insbesondere nach dem neuen Impfstoff Beyfortus. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat kürzlich eine umfassende Empfehlung zur RSV-Prophylaxe veröffentlicht, die alle Neugeborenen und Säuglinge sowie gesetzlich Versicherte ab 60 Jahren mit erhöhtem Risiko und ab 75 Jahren umfasst.

Sanofi, der Hersteller von Beyfortus, kündigte an, die Auslieferung des Impfstoffs rechtzeitig vor Saisonbeginn zu starten. Die Stiko-Empfehlung zur RSV-Immunisierung wird voraussichtlich zu einer signifikanten Steigerung der Nachfrage nach Beyfortus führen. Der Impfstoff wird zunächst in Deutschland bereitgestellt, um die Risikopopulation der Neugeborenen und Säuglinge zu immunisieren.

Zu den Risikogruppen gehören Frühgeborene, Kinder mit angeborenen Herzfehlern, Kinder mit syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21, Kinder mit angeborener oder erworbener schwerer Immundefizienz, Kinder mit neuromuskulären Erkrankungen und Kinder mit chronischen Lungenkrankheiten.

Sanofi plant, ab Oktober kontinuierlich weitere Dosen auszuliefern, um sicherzustellen, dass alle Neugeborenen und Säuglinge in Deutschland während ihrer ersten RSV-Saison gegen RSV geschützt sind. Das Unternehmen hat zudem die globalen Produktionskapazitäten von Beyfortus verdreifacht, um den weltweiten Bedarf zu decken. In der Übergangszeit können bereits im September erste Immunisierungen mit französischen und spanischen Packungen erfolgen.

Sanofi betont, dass sie die weltweite Versorgungssituation genau beobachten und Maßnahmen ergreifen, um eine ausreichende Verfügbarkeit von Beyfortus sicherzustellen. Die gezielte Auslieferung und die erhöhte Produktion sollen gewährleisten, dass die immunisierungsbedürftigen Säuglinge optimal geschützt werden können.

Die bevorstehende Auslieferung von Beyfortus markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen RSV, insbesondere für die besonders gefährdeten Neugeborenen und Säuglinge. Die proaktive Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) und die frühzeitige Vorbereitung durch Sanofi sind entscheidend, um die Gesundheit der Kleinen in der kommenden RSV-Saison zu schützen. Die Verdopplung der Produktionskapazitäten und die gezielte Auslieferung zeigen, wie ernsthaft und vorausschauend das Unternehmen die Herausforderung anpackt. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die tatsächliche Verfügbarkeit des Impfstoffs in den kommenden Monaten aussehen wird und wie gut die Impfkampagne die angestrebten Zielgruppen erreicht.

 

FIP fordert gerechteren Zugang zu Arzneimitteln

Der Weltapothekerverband FIP hat am Mittwoch eine grundlegende Erklärung veröffentlicht, die auf einen gerechteren Zugang zu Arzneimitteln weltweit abzielt. Die Erklärung unterstreicht die Bedeutung der Apothekerinnen und Apotheker in der Förderung der Arzneimittelsicherheit und legt konkrete Empfehlungen für verschiedene Interessengruppen vor.

Demnach sollten politische Entscheidungsträger gesetzliche Anpassungen vornehmen, um Apothekern zu ermöglichen, Medikamente auszutauschen, wenn ein verschriebenes Arzneimittel nicht verfügbar ist. Diese Maßnahme soll die Versorgungssicherheit verbessern und eine kontinuierliche Patientenversorgung gewährleisten.

Die FIP hebt hervor, dass es erhebliche Unterschiede im Zugang zu Arzneimitteln zwischen einkommensschwachen und einkommensstarken Ländern gibt. Diese Unterschiede sind häufig auf die unterschiedlichen Strukturen der Gesundheitssysteme sowie die variierende Anzahl und Rolle von Apothekern und Apotheken zurückzuführen. Die FIP fordert Regierungen auf, sicherzustellen, dass die Arzneimittelversorgung im Mittelpunkt jeder Gesetzgebung steht, insbesondere in Notfallsituationen.

Ein wesentlicher Punkt der Erklärung ist die Rolle der Apotheker bei der Förderung der Arzneimittelsicherheit. Die FIP empfiehlt, dass Apotheker eine führende Rolle in der Entwicklung von Prozessen übernehmen, die den Zugang zu Medikamenten verbessern. Außerdem sollen sie eng mit Regierungen zusammenarbeiten, um Prozesse zu entwickeln, die benachteiligten Bevölkerungsgruppen zugutekommen.

Zusätzlich fordert die FIP die Pharmaindustrie auf, die lokale Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten in einkommensschwachen und mittellosen Ländern zu unterstützen. Dies soll durch Technologietransfer, den Austausch von geistigem Eigentum, Schulungen und Investitionen in lokale Produktionsanlagen geschehen. Auch eine erhöhte Transparenz hinsichtlich Preisstrukturen und Kosten auf dem Pharmamarkt sowie eine faire Preisgestaltung werden gefordert.

Die FIP verpflichtet sich, einen regulatorischen und politischen Rahmen zu schaffen, der es Apothekern ermöglicht, ihre Fachkompetenz zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln und Medizinprodukten einzusetzen. Zudem wird die FIP Programme zur Kompetenzentwicklung unterstützen, um die Rolle der Apotheker bei der Bewältigung von Arzneimittelknappheit in verschiedenen Gesundheitsbereichen zu stärken.

Die Grundsatzerklärung der FIP stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des globalen Zugangs zu Arzneimitteln dar und betont die zentrale Rolle der Apotheker bei der Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit.

Die Grundsatzerklärung der FIP bringt dringend benötigte Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene in den Fokus. Die vorgeschlagenen politischen Anpassungen und die verstärkte Rolle der Apotheker sind entscheidend für die Gewährleistung einer stabilen und fairen Arzneimittelversorgung. Besonders hervorzuheben ist der Aufruf an die Pharmaindustrie, die lokale Produktion in einkommensschwachen Ländern zu unterstützen und Transparenz bei Preisstrukturen zu fördern. Dies könnte nicht nur die Versorgungssicherheit erhöhen, sondern auch dazu beitragen, Ungleichheiten im globalen Gesundheitswesen abzubauen. Die FIP setzt mit ihrer Erklärung ein starkes Zeichen für eine gerechtere und sicherere Arzneimittelversorgung weltweit.

 

Präzise Dosierung von Flüssigen Oralia: Neue Richtlinien für Apotheken

Die genaue Dosierung flüssiger Oralia wie Lösungen und Suspensionen ist für eine sichere und effektive Behandlung unerlässlich, insbesondere bei niedrigen Dosierungen in der Pädiatrie. Im aktuellen DAC/NRF werden die Anforderungen an die präzise Entnahme und Dosierung von Rezepturen konkretisiert. Demnach sind ungenaue Dosierhilfen wie Haushaltslöffel sowie Tropfermonturen und Tropfpipetten nicht mehr zulässig. Stattdessen ist die Verwendung von Kolbenpipetten vorgesehen, um eine exakte volumetrische Entnahme zu gewährleisten.

Kolbenpipetten bieten den Vorteil einer feinen Skalierung, die auch die Dosierung von Volumina unter 1 Milliliter ermöglicht. Bei der Anwendung wird die Pipette auf einen passenden Steckeinsatz auf der Flasche aufgesteckt. Der flüssige Inhalt wird bei umgedrehter Flasche aufgezogen. Um die Genauigkeit der Dosierung sicherzustellen, müssen Flasche, Steckeinsatz und Kolbenpipette sorgfältig aufeinander abgestimmt sein. Informationen über passende Packmittel sind im Rezepturhinweis „Packmittel: Glasflaschen“ verfügbar.

Die Verordnung eines Arzneimittels muss eindeutig die Einzeldosis spezifizieren, vorzugsweise in Gramm oder Milligramm des Wirkstoffs. Wenn Ärzte die Dosierung in Tropfen angeben, muss die Apotheke die Menge in Millilitern umrechnen. Ein praktisches Beispiel für diese Umrechnung findet sich im Rezepturhinweis zu Dronabinol und kann auf andere Zubereitungen wie Opiumtinktur übertragen werden.

Diese neuen Richtlinien sollen sicherstellen, dass Patienten die exakte Dosis erhalten und die Arzneimitteltherapie sicher und effektiv verläuft.

Die neuen Richtlinien zur Dosierung flüssiger Oralia stellen einen bedeutenden Fortschritt für die Arzneimittelpraxis dar. Die klare Ablehnung von ungenauen Dosierhilfen und die Einführung der Kolbenpipette als Standardmethode fördern eine exakte und zuverlässige Dosierung. Dies ist besonders wichtig in der Pädiatrie, wo selbst minimale Abweichungen in der Dosierung große Auswirkungen haben können. Die präzise Dosierung gewährleistet nicht nur die Effektivität der Therapie, sondern schützt auch vor möglichen Nebenwirkungen durch Über- oder Unterdosierung. Die umfassende Orientierung im DAC/NRF zur Handhabung und Dosierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Patientensicherheit und die Qualität der Arzneimittelversorgung zu verbessern.

 

Tularämie: Zunahme der Fälle in Deutschland und Herausforderungen bei Prävention und Behandlung

Tularämie, auch bekannt als Hasenpest, ist eine seltene, aber potenziell ernsthafte Infektionskrankheit, die durch das gramnegative Bakterium Francisella tularensis verursacht wird. Ursprünglich im Tulare County, Kalifornien, entdeckt, ist die Krankheit seitdem weltweit bekannt. Die Infektion kann von mehr als 250 Tierarten auf Menschen übertragen werden, insbesondere durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder über Vektoren wie Zecken und Stechmücken.

Die Zahl der Tularämiefälle in Deutschland ist laut aktuellen Daten gestiegen. Während das Robert-Koch-Institut (RKI) 2016 von etwa 20 bis 30 Fällen pro Jahr berichtete, zeigen neuere Erhebungen, dass diese Zahl auf 60 bis 70 pro Jahr angestiegen ist. Dies könnte auf den Klimawandel zurückzuführen sein, der möglicherweise neue Vektoren und Verbreitungswege für das Bakterium begünstigt. Trotz dieser Zunahme bleibt Tularämie eine seltene Erkrankung, da die Seroprävalenzrate in der Allgemeinbevölkerung zwischen 0,2 und 2,3 Prozent liegt.

Die Symptome der Tularämie können variieren, abhängig von der Eintrittsstelle des Erregers. Die häufigste Form ist die ulceroglanduläre Tularämie, die durch Hautgeschwüre und geschwollene Lymphknoten gekennzeichnet ist. Weitere Formen umfassen die glanduläre, pneumonische, oropharyngeale, oculoglanduläre und typhoidale Tularämie. Unbehandelt kann die Krankheit schwerwiegende Komplikationen verursachen oder sogar tödlich enden.

Die Behandlung erfolgt in der Regel mit Antibiotika wie Ciprofloxacin oder Doxycyclin. Bei schweren Verläufen werden Aminoglykoside wie Gentamicin zusätzlich eingesetzt. Die Therapie sollte möglichst frühzeitig beginnen und über einen Zeitraum von 10 bis 14 Tagen erfolgen. Für Kinder wird Ciprofloxacin bevorzugt, möglicherweise kombiniert mit Gentamicin bei schwerem Verlauf.

Zur Prävention sollten Personen, die mit potenziell infizierten Tieren in Kontakt kommen, Schutzkleidung und Atemschutzmasken tragen. Fleisch von Wildtieren sollte gründlich durchgegart werden, da gefrorenes Fleisch über Monate hinweg infektiös bleiben kann. Derzeit gibt es keinen zugelassenen Impfstoff gegen Tularämie in Deutschland, jedoch befinden sich verschiedene Impfstoffansätze in der Entwicklung.

In Fällen eines bioterroristischen Angriffs könnte Francisella tularensis als potenzielle Biowaffe eingesetzt werden. Die empfohlene Postexpositionsprophylaxe umfasst die Verabreichung von Ciprofloxacin oder Doxycyclin, insbesondere wenn ein hohes Risiko der Exposition besteht.

Zusammenfassend zeigt die Zunahme der Tularämiefälle in Deutschland die Bedeutung von Prävention und frühzeitiger Diagnose. Trotz der Fortschritte in der Forschung bleibt die Krankheit eine ernstzunehmende Bedrohung, deren Management präzise und gut informiert sein muss.

Die Zunahme der Tularämiefälle in Deutschland ist alarmierend und wirft Fragen zur Effektivität der aktuellen Präventionsmaßnahmen auf. Der Klimawandel, der neue Vektoren begünstigt, stellt einen zusätzlichen Risikofaktor dar, der nicht unterschätzt werden sollte. Die Tatsache, dass der Erreger als potenzielle Biowaffe eingestuft wird, verstärkt die Dringlichkeit, effektive Schutzmaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten weiterzuentwickeln. Der Mangel an einem zugelassenen Impfstoff unterstreicht die Notwendigkeit intensiver Forschung und enger Überwachung. Es ist essenziell, dass Gesundheitsbehörden, Forscher und die Öffentlichkeit gemeinsam daran arbeiten, die Risiken zu minimieren und die Ausbreitung dieser gefährlichen Zoonose einzudämmen.

 

Migränebehandlung in der Schwangerschaft: Ein Balanceakt zwischen Nutzen und Risiko

Migräne ist eine häufige neurologische Erkrankung, die bis zu einem Viertel der Frauen im gebärfähigen Alter betrifft. Für schwangere Frauen kann die Migränebehandlung besonders herausfordernd sein, da sie eine gründliche Abwägung von Nutzen und Risiken erfordert. Studien zeigen, dass sich die Migräne während der Schwangerschaft bei bis zu 80 Prozent der betroffenen Frauen spontan bessert. Dennoch bleibt die Behandlung ein komplexes Thema, da etwa 25 Prozent der Migränepatientinnen während der Schwangerschaft weiterhin unter Attacken leiden. Diese anhaltenden Migräneanfälle können das Risiko für komplizierte Schwangerschaftsverläufe erhöhen und erfordern daher besondere Aufmerksamkeit.

In der Schwangerschaft sollten leichte Migräneattacken idealerweise mit nichtmedikamentösen Methoden behandelt werden. Ruhe, Reizabschirmung, Entspannungstechniken und die Anwendung von Eispackungen können zur Linderung der Beschwerden beitragen. Bei schwereren Migräneanfällen, insbesondere wenn sie mit Übelkeit und Erbrechen einhergehen, können Medikamente notwendig werden. Metoclopramid, ein Medikament zur Behandlung von Übelkeit, kann während der gesamten Schwangerschaft verwendet werden. Allerdings sollte es am Ende der Schwangerschaft vermieden werden, da es das Risiko für das Auftreten eines extrapyramidalen Syndroms beim Neugeborenen erhöhen kann. Wenn Metoclopramid nicht ausreichend wirkt, kann Ondansetron als Alternative in den zweiten und dritten Trimenons der Schwangerschaft erwogen werden.

Die Wahl der medikamentösen Therapie bei Migräneattacken während der Schwangerschaft muss individuell getroffen werden, basierend auf einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung. Es gilt die Grundregel, die niedrigste wirksame Dosis und die kürzestmögliche Behandlungsdauer anzustreben. Die Selbstmedikation sollte vermieden werden, und eine ärztliche Überwachung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Behandlung sowohl der Mutter als auch dem ungeborenen Kind zugutekommt.

Die Wirksamkeit der verschiedenen Medikamente zur Migränebehandlung wird häufig durch die Number Needed to Treat (NNT) bewertet. Sumatriptan, ein Triptan, hat sich mit einer NNT von 2,3 als besonders wirksam erwiesen. Im Vergleich dazu zeigt Paracetamol mit einer NNT von 12 den geringsten Nutzen. Daher sollte Paracetamol nur in Erwägung gezogen werden, wenn andere Optionen nicht verfügbar sind. Triptane, insbesondere Sumatriptan, haben sich als relativ sicher in der Schwangerschaft erwiesen, während andere Triptane wie Lasmiditan und Rimegepant aufgrund unzureichender Daten in der Schwangerschaft vermieden werden sollten.

Schmerzmittel, insbesondere nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) und Paracetamol, sind in der Schwangerschaft weit verbreitet, jedoch mit potenziellen Risiken verbunden. Studien haben gezeigt, dass die Einnahme von NSAR ab der 20. Schwangerschaftswoche zu seltenen, aber schweren Nierenproblemen beim ungeborenen Kind führen kann. Paracetamol wird mit möglichen langfristigen Auswirkungen auf die neurologische und reproduktive Entwicklung des Kindes in Verbindung gebracht. Diese Erkenntnisse verdeutlichen die Notwendigkeit einer gründlichen Beratung und individueller Überwachung bei der Wahl der Schmerzmedikation während der Schwangerschaft.

Die Behandlung von Migräne während der Schwangerschaft ist ein heikles Thema, das eine präzise Balance zwischen der Linderung der Beschwerden der werdenden Mutter und dem Schutz des ungeborenen Kindes erfordert. Während sich Migräne bei vielen Frauen während der Schwangerschaft verbessert, bleibt eine erhebliche Anzahl von Patientinnen von anhaltenden Attacken betroffen, was eine fundierte medizinische Entscheidung über die geeignete Therapie erforderlich macht. Die Entscheidung, ob und welche Medikamente eingesetzt werden sollen, muss unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken und Nutzen für beide, die Mutter und das Kind, getroffen werden. Die Verschreibung von Medikamenten sollte daher stets in enger Absprache mit einem Arzt erfolgen, der die aktuelle Literatur und die individuellen Gesundheitsbedingungen der Schwangeren berücksichtigt. Angesichts der potenziellen Risiken der Medikation ist eine umfassende Beratung und regelmäßige ärztliche Überwachung unerlässlich, um die bestmögliche Versorgung und Sicherheit für Mutter und Kind zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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