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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Apothekenbranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs bringt viele Apotheken in Existenznot, während der Pharmakonzern Roche ab September Skonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel streicht. Apotheken kämpfen zudem mit einer Flut von Retaxationen, die den bürokratischen Alltag erschweren. Trotz dieser widrigen Marktbedingungen verzeichnet die Apobank ein starkes Wachstum. Vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen mobilisieren Apothekenproteste gegen umstrittene Reformpläne, während das neue Herzgesundheitsgesetz weiterhin für Kontroversen sorgt. Parallel dazu befasst sich die Forschung mit den Risiken von Cannabis, während Sanofi Pasteur die Auslieferung von Grippeimpfstoffen startet.
Skonto-Urteil bringt Apotheken in Existenznot
Die Apothekenbranche in Deutschland steht aktuell vor erheblichen Herausforderungen, die durch das sogenannte Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verschärft wurden. Dieses Urteil hat zur Folge, dass Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx) nur noch eingeschränkt gewährt werden dürfen. Dies hat spürbare finanzielle Auswirkungen auf Apothekenbetriebe, wie das Beispiel von Robert Götz, einem Apotheker aus Bayern, zeigt.
Robert Götz betreibt drei Apotheken, darunter die Götz Apotheke in Petershausen, die als Hauptapotheke fungiert. Zusätzlich bietet er auch Verblisterungsdienste an, was in der Apothekenlandschaft eher unüblich ist. Bereits die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für den Monat Juni verdeutlicht die negativen Auswirkungen des Urteils: Die Einnahmen seiner Apotheken verzeichneten einen Rückgang, der sich in einem monatlichen Fehlbetrag im vierstelligen Bereich niederschlägt. Für das gesamte Jahr könnte sich dieser Betrag auf bis zu 8000 Euro summieren.
Besonders betroffen ist das Blistergeschäft, ein Bereich, in dem die Margen ohnehin schon gering sind. Götz betont, dass die Großhändler nach dem Urteil ihre Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst haben. So wurden Skonti auf Rx-Arzneimittel gestrichen, wenn der dadurch gewährte Rabatt den gesetzlich zulässigen Aufschlag von 3,15 Prozent übersteigt. Auch im Direktgeschäft haben einige Lieferanten ihre Bedingungen verschärft, was die Handelsspanne weiter schmälert.
Die Apotheken von Götz beziehen ihre Ware hauptsächlich von den Großhändlern Phoenix, Gehe und AEP. Mit Sanacorp befindet er sich derzeit in Verhandlungen. Er äußert Bedenken, dass die fehlenden Rückvergütungen und die Anpassungen der Großhändler nicht nur seine Apotheken, sondern viele andere ebenfalls in Bedrängnis bringen könnten. Götz geht davon aus, dass diese finanziellen Belastungen langfristig zu einer Zunahme von Insolvenzen in der Branche führen werden, da die Apotheken bereits an ihre Belastungsgrenzen stoßen. Einsparungen beim Personal seien kaum noch möglich, ohne die Attraktivität der Apotheken für Kunden und Mitarbeiter zu gefährden.
Darüber hinaus sieht Götz die Weiterentwicklung seiner Apotheken beeinträchtigt. Investitionen in die Infrastruktur, die Entwicklung von Mitarbeitern sowie die Rückzahlung von Krediten könnten durch die entstehenden Liquiditätsprobleme gefährdet werden. Besonders besorgt zeigt er sich über die Verzögerungen bei der Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), die im Rahmen der Apothekenreform vorgesehen ist. Diese Anpassung soll eigentlich klarstellen, dass Skonti nicht unter die Rx-Preisbindung fallen. Die Verzögerung nutzt den Lieferanten, während die Apotheken weiter unter Druck stehen.
Zusammenfassend stellt Götz fest, dass das Urteil die finanzielle Lage vieler Apotheken deutlich verschärft hat und die Schere zwischen großen und kleinen Apotheken weiter auseinandergehen lässt. Dies stellt insbesondere für die nächste Generation von Apothekern eine große Herausforderung dar, da die Unsicherheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen groß ist.
Roche passt Zahlungsbedingungen nach BGH-Urteil an: Skonto für Apotheken entfällt ab September
Der Pharmakonzern Roche hat als Reaktion auf das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beschlossen, seine Zahlungsmodalitäten für Apotheken zum 1. September 2024 zu ändern. Das Unternehmen informierte die Apotheken in einem offiziellen Schreiben über diese bedeutenden Anpassungen. Demnach wird es künftig keine Möglichkeit mehr geben, Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel in Anspruch zu nehmen, da dies laut BGH-Urteil unzulässig ist. Roche betont, dass diese Entscheidung nicht auf einem eigenen Ermessen beruhe, sondern eine direkte Folge des Urteils sei.
Die Anpassung der Zahlungsbedingungen sieht vor, dass ab September für den Kauf von Roche-Produkten ein Zahlungsziel von zwei Wochen gilt. Dabei bleiben bereits erteilte Lastschriftmandate unberührt und werden weiterhin genutzt. Diese Maßnahmen betreffen die Geschäftsbeziehungen mit den öffentlichen Apotheken, die einen wesentlichen Teil des Vertriebsnetzes von Roche ausmachen.
Das BGH-Urteil, das im Februar 2024 gefällt wurde, hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Pharmaindustrie. Es untersagt die Gewährung von Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel und zwingt die Branche zu umfassenden Anpassungen der bisherigen Geschäftsgepflogenheiten. Vor Roche hatten bereits andere Pharmaunternehmen wie Heumann, Aristo, Abbvie und TAD sowie diverse Großhändler ihre Zahlungsmodalitäten entsprechend geändert. Diese Veränderungen zeigen, wie stark das Urteil die Branche beeinflusst und zu einer einheitlichen Anpassung der Zahlungsbedingungen führt.
Im Kommentar zu diesen Entwicklungen wird deutlich, dass das BGH-Urteil eine zentrale Weichenstellung für die Zukunft der Geschäftsbeziehungen zwischen Pharmaunternehmen und Apotheken darstellt. Die Entscheidung, Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verbieten, zielt darauf ab, einen einheitlichen und rechtlich klaren Rahmen für die Preisgestaltung in diesem sensiblen Marktsegment zu schaffen. Doch während die rechtliche Klarheit nun gegeben ist, bleibt die Frage offen, wie sich diese Änderungen langfristig auf die wirtschaftlichen Beziehungen und die Preisentwicklung im Pharmasektor auswirken werden.
Auf der einen Seite könnte das Ende der Skonti zu einer Preiserhöhung führen, da Apotheken den fehlenden Rabatt möglicherweise an die Endverbraucher weitergeben. Andererseits sorgt die Vereinheitlichung der Zahlungsbedingungen für mehr Transparenz und Wettbewerbsgleichheit, was langfristig auch positive Effekte haben könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Dynamik entwickeln wird und ob weitere regulatorische Eingriffe erforderlich sein werden, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Pharmaunternehmen, Apotheken und letztlich der Patienten zu gewährleisten.
Insgesamt zeigt sich, dass das BGH-Urteil nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und ethische Dimensionen hat, die in den kommenden Monaten und Jahren weiter diskutiert werden müssen. Die Pharmaindustrie steht damit vor einer neuen Herausforderung, die weit über die Anpassung der Zahlungsbedingungen hinausgeht und eine grundlegende Neujustierung der Geschäftsbeziehungen erfordert.
Flut von Retaxationen: Apotheker kämpft gegen bürokratischen Irrsinn
Lars Gunder, Inhaber der Regenbogen-Apotheke in Moers, steht vor einer Herausforderung, die für viele Apotheker in Deutschland allmählich zur bitteren Realität wird: Eine Flut von Retaxationen, die aufgrund von Centbeträgen veranlasst wurden. Die AOK Rheinland/Hamburg hat Gunder insgesamt 61 Seiten mit Retaxationen für verschiedene Rezepturen zugeschickt – ein Umfang, den er in seiner gesamten Laufbahn noch nie erlebt hat. Die Diskrepanzen in den Berechnungen zwischen der Krankenkasse und Gunder sind dabei minimal, betreffen aber sämtliche Rezepturen, die in den letzten sechs Monaten ausgestellt wurden.
Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Während Gunder für eine Rezeptur eine Topitec-Kruke berechnete, legte die AOK eine Aponorm-Kruke als Grundlage ihrer Kalkulation zugrunde. Unterschiede in der Berücksichtigung von Mischscheiben, Dosierhülsen und Zusatzetiketten führten zu weiteren Abweichungen. Obwohl es sich bei den Differenzen nur um Kleinstbeträge handelt, zieht die Krankenkasse diese rigoros ab. Gunder sieht darin nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch eine grundsätzliche Ungerechtigkeit.
Um gegen die Vielzahl dieser Retaxationen Einspruch einzulegen, investierte der Apotheker knapp zwei Stunden seiner Zeit. Für ihn steht fest, dass solche Retaxationen nicht hinnehmbar sind. Gunder betont, dass es ihm dabei nicht nur um die finanziellen Verluste geht, sondern auch um das Prinzip. Besonders ärgerlich findet er diese Retaxationen bei Rezepturen, da diese ein Zusatzgeschäft darstellen, das ohnehin nur einen geringen Ertrag bringt. Dass die Krankenkassen in diesem Bereich besonders penibel agieren, kann er nicht nachvollziehen.
Auf eine direkte Nachfrage bei der AOK Rheinland/Hamburg erhielt Gunder zunächst keine konkrete Antwort. Erst nach zwei Wochen konnte er mit einer stellvertretenden Abteilungsleiterin sprechen, die jedoch kein Verständnis für seine Bedenken zeigte. Sie verwies darauf, dass die Kasse gesetzlich verpflichtet sei, in dieser Weise vorzugehen. Gunder warf daraufhin ein, dass solche Retaxationen betriebswirtschaftlich keinen Sinn ergeben, stieß jedoch auf taube Ohren. Das Gespräch endete für ihn frustrierend.
Gunder äußerte schließlich seine Befürchtung, dass solche Retaxationen die Motivation der Apotheken, Rezepturen zeitnah zu bearbeiten, stark beeinträchtigen könnten. Er sieht hierin eine Verschwendung von Geldern – sowohl der Versicherten als auch seiner eigenen. Dies führe letztlich zu einer „Lose-Lose-Situation“ für alle Beteiligten.
Der Fall von Lars Gunder wirft ein grelles Licht auf die zunehmend absurde Praxis der Retaxationen im deutschen Gesundheitssystem. Dass Krankenkassen Centbeträge nachträglich einfordern, mag formal korrekt sein, zeigt aber zugleich eine bedenkliche Entwicklung: Die Bürokratie frisst sich selbst. Die Zeit und die Ressourcen, die in die Bearbeitung solcher Minimalbeträge investiert werden, stehen in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen – weder für die Kassen noch für die Versicherten.
Es ist verständlich, dass Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, korrekt abzurechnen. Doch es stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Grundlage nicht neu überdacht werden muss, wenn sie zu solch kleinkarierten Auswüchsen führt. Die Retaxationen sind für Apotheken nicht nur ärgerlich, sondern stellen auch eine reale Bedrohung für deren wirtschaftliche Stabilität dar. Gerade in Zeiten, in denen der Druck auf Apotheken ohnehin groß ist, könnten solche Praktiken die Versorgung der Patienten beeinträchtigen, wenn Apotheker aus reiner Selbstschutzmotivation bestimmte Dienstleistungen einschränken.
Die Kassen sollten sich daher fragen, ob ihr Vorgehen tatsächlich dem Wohl der Versicherten dient oder ob hier nicht ein Reformbedarf besteht. Effizienz im Gesundheitswesen sollte sich nicht nur auf die Einhaltung von Vorschriften beschränken, sondern auch auf die sinnvolle Nutzung von Ressourcen – und das im Interesse aller Beteiligten.
Apobank überzeugt: Starkes Wachstum trotz widriger Marktbedingungen
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hat im ersten Halbjahr 2024 trotz eines leichten Rückgangs im Kreditbestand von den anhaltend hohen Zinsen profitiert. Der Zinsüberschuss stieg um 2 Prozent auf 495 Millionen Euro, was maßgeblich durch das gestiegene Zinsniveau im Geldmarktsegment unterstützt wurde. Diese Entwicklung kompensierte den Rückgang im Provisionsgeschäft, das um 5 Prozent auf 91 Millionen Euro sank. Besonders das mandatierte Geschäft mit Privatkunden und stabile Erträge aus dem Wertpapiergeschäft trugen dazu bei, dass die Erträge auf Vorjahresniveau gehalten werden konnten.
Das Neugeschäft im Bereich der Darlehen stieg signifikant von 1,6 auf 2,1 Milliarden Euro, was auf eine gestiegene Nachfrage hindeutet. Gleichzeitig sank der gesamte Darlehensbestand leicht auf 16,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 17,1 Milliarden Euro zum Jahresende 2023. Investitions- und Privatfinanzierungen erreichten 3,7 Milliarden Euro, ein leichter Rückgang von 3,8 Milliarden Euro. Der Gesamtbestand an Kundenkrediten belief sich auf 34,9 Milliarden Euro, nach 35,3 Milliarden Euro im Vorjahr.
Der Verwaltungsaufwand der Apobank ging um 6 Prozent auf 347 Millionen Euro zurück, was auf gesunkene Personal- und Sachkosten, einschließlich Abschreibungen, zurückzuführen ist. Gleichzeitig stiegen jedoch die Aufwendungen für Projekte und den Bankbetrieb, was teilweise durch geringere regulatorische Aufwendungen ausgeglichen wurde. Trotz dieser Entwicklungen konnte das Teilbetriebsergebnis vor Risikovorsorge um fast 25 Prozent auf 263 Millionen Euro gesteigert werden, was die Erwartungen des Managements übertraf.
Die Risikovorsorge für das operative Geschäft wurde im ersten Halbjahr auf 30,3 Millionen Euro erhöht, verglichen mit 23 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Dies resultierte vor allem aus Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen im Privatkundenportfolio. Die Risikovorsorge mit Reservecharakter wurde von 83 auf 87 Millionen Euro erhöht und damit weiter auf hohem Niveau gehalten.
Unter dem Strich verzeichnete die Apobank nach Steuern einen Jahresüberschuss von knapp 48 Millionen Euro, was eine deutliche Steigerung gegenüber den 33 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2023 bedeutet. In der Vermögensverwaltung konnte die Apobank ebenfalls einen erheblichen Zuwachs verzeichnen, wobei das betreute Volumen um 19 Prozent von 5,9 auf 7 Milliarden Euro anstieg. Das Depotvolumen wuchs auf 12,7 Milliarden Euro, verglichen mit 11,7 Milliarden Euro zum Ende des letzten Jahres.
Vorstandschef Matthias Schellenberg äußerte sich zufrieden mit der bisherigen Entwicklung und betonte, dass die Bank auf einem guten Weg sei, ihre strategischen Ziele zu erreichen. Insbesondere die beschleunigten Prozesse und das Wachstum der Vermögensverwaltung unterstreichen die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensagenda. Das starke Halbjahresergebnis verleihe der Apobank den nötigen Rückenwind, um sich als bevorzugte Anlaufstelle für Heilberufler in sämtlichen Vermögensfragen zu etablieren.
Für das zweite Halbjahr rechnet die Apobank mit einer weiterhin positiven Ertragsentwicklung, auch wenn das außergewöhnlich gute Ergebnis des Vorjahres vermutlich nicht erreicht werden kann. Das Darlehensgeschäft dürfte sich nur langsam erholen, während das Einlagengeschäft voraussichtlich weiter positive Impulse liefern wird. Der Fokus bleibt auf der Unterstützung von Existenzgründungen sowie dem mandatierten Wertpapiergeschäft mit Privatkunden.
Finanzvorstand Dr. Christian Wiermann zeigte sich optimistisch, dass die Bank bis zum Jahresende einen Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau erzielen wird. Dies würde es ermöglichen, die Mitglieder auch in diesem Jahr wieder angemessen an den operativen Erfolgen der Apobank zu beteiligen.
Die Apobank hat in einem herausfordernden Marktumfeld gezeigt, dass sie in der Lage ist, ihre Stärken zu nutzen und sich weiterzuentwickeln. Der Anstieg des Zinsüberschusses trotz rückläufiger Kreditbestände ist ein Zeichen dafür, dass die Bank erfolgreich auf die veränderten Marktbedingungen reagiert hat. Die strategische Fokussierung auf das mandatierte Geschäft mit Privatkunden und die Vermögensverwaltung erweist sich als richtiger Weg, um langfristig stabile Erträge zu sichern.
Die Reduzierung der Verwaltungsaufwendungen zeigt zudem, dass die Bank weiterhin diszipliniert arbeitet und Effizienzgewinne realisiert. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Apobank auch in der zweiten Jahreshälfte ihre ambitionierten Ziele erreichen kann, insbesondere angesichts der erwarteten Verlangsamung im Darlehensgeschäft. Dennoch bietet das solide Halbjahresergebnis eine starke Grundlage, um den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und das Vertrauen ihrer Mitglieder weiter zu stärken.
Insgesamt macht die Apobank deutliche Fortschritte in ihrer Transformation hin zu einem effizienteren und stärker kundenorientierten Institut. Der Rückhalt durch stabile Erträge und ein wachsendes Vermögensverwaltungsgeschäft gibt dem Vorstand den nötigen Spielraum, um die Bank auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten. Dies ist ein positives Signal für die Mitglieder und Kunden der Bank, die von dieser Entwicklung in vielfacher Hinsicht profitieren dürften.
Apothekenproteste vor Landtagswahlen: Mobilisierung gegen umstrittene Reform
Kurz vor den richtungsweisenden Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen hat die Diskussion um die umstrittene Apothekenreform erneut an Schärfe gewonnen. Die Reform, die seit Monaten im Zentrum heftiger Debatten steht, wird nun zu einem zentralen Thema im Wahlkampf. Am heutigen Tag mobilisieren Apothekenteams in beiden Bundesländern zu Protesten, um ihre ablehnende Haltung gegenüber den geplanten Änderungen deutlich zu machen.
Ab 14 Uhr versammelten sich die ersten Protestierenden auf dem Postplatz in Dresden und vor der Staatskanzlei in Erfurt. Die Hauptkundgebungen, die um 15 Uhr beginnen, werden digital vernetzt und live gestreamt, um die gemeinsamen Anliegen der Apothekenbranche über die Landesgrenzen hinweg zu betonen. Diese virtuelle Verbindung soll die Einheit der Protestbewegung symbolisieren und den politischen Druck auf die Entscheidungsträger erhöhen.
Die politischen Vertreter beider Bundesländer haben die Brisanz der Situation erkannt und reagieren entsprechend. Die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) aus Sachsen und Bodo Ramelow (Linke) aus Thüringen haben Videobotschaften vorbereitet, in denen sie auf die Forderungen der Apothekenbranche eingehen. Auch die Gesundheitsministerinnen der beiden Länder, Heike Werner (Linke) und Petra Köpping (SPD), werden persönlich vor Ort sein und ihre Positionen zur Apothekenreform darlegen.
Zahlreiche prominente Redner aus der Politik und der Apothekenbranche sind für die Kundgebungen vorgesehen. Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes (ThAV), und Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes (SAV), werden ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit direkt ansprechen. Unterstützung erhalten sie von Alexander Dierks, Generalsekretär des CDU-Landesverbandes Sachsen, sowie von Robert-Martin Montag, Generalsekretär des FDP-Landesverbandes Thüringen, und Professor Dr. Mario Voigt, Landesvorsitzender der CDU Thüringen. Auch Anja Zierath, die Bundesvorsitzende des Bundesverbands PTA (BVpta), wird ihre Sichtweise zur Reform in einer Rede darlegen.
Die Proteste stoßen auf breite Unterstützung aus anderen Bundesländern. Neben den Apothekerverbänden aus Hessen und Sachsen-Anhalt haben auch der Bundesverband PTA und andere berufsständische Vertretungen zur Teilnahme aufgerufen. Diese Solidarität unterstreicht die überregionale Bedeutung der Auseinandersetzung um die Apothekenreform und verdeutlicht, dass die Wahlen in Sachsen und Thüringen weit über die Grenzen der beiden Bundesländer hinaus als entscheidend für die Zukunft der Branche wahrgenommen werden.
Diese Protestaktionen, die nur wenige Tage vor den Landtagswahlen stattfinden, sind ein deutliches Signal an die politischen Entscheidungsträger. Die Apothekenbranche will sicherstellen, dass ihre Bedenken und Forderungen nicht übergangen werden. Die Mobilisierung der Apothekenteams zeigt, dass die Reform ein zentraler Punkt im Wahlkampf geworden ist und die Wähler dazu aufgerufen sind, sich mit den Konsequenzen der geplanten Änderungen auseinanderzusetzen.
Die heutigen Proteste der Apothekenbranche in Sachsen und Thüringen sind mehr als nur ein kurzfristiges Aufbegehren. Sie sind ein Ausdruck der tiefen Besorgnis und der berechtigten Angst vor den Folgen einer Apothekenreform, die das bestehende Gesundheitssystem grundlegend verändern könnte. Diese Mobilisierung kurz vor den Landtagswahlen unterstreicht, wie sehr das Thema die Menschen bewegt und wie stark die Reform die politische Landschaft beeinflusst.
Die Tatsache, dass die Kundgebungen digital vernetzt werden und eine breite Unterstützung aus anderen Bundesländern erfahren, zeigt, dass es sich hierbei um ein bundesweites Anliegen handelt. Die Apotheken sind eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung in Deutschland, und jede Veränderung muss mit äußerster Sorgfalt bedacht werden. Die Politik ist jetzt gefordert, die Bedenken der Apotheker ernst zu nehmen und Lösungen zu finden, die nicht nur die wirtschaftlichen, sondern vor allem die gesundheitlichen Interessen der Bürger im Blick haben.
Es bleibt zu hoffen, dass die heutige Protestaktion die nötige Aufmerksamkeit erregt und die Weichen für eine Reform stellt, die sowohl der Branche als auch den Patienten gerecht wird. Die Wahlen in Sachsen und Thüringen könnten dabei zu einem entscheidenden Wendepunkt werden.
Cannabis und Krebs: Neue Studie zeigt erschreckendes Risiko
Eine aktuelle Untersuchung des „USC Head and Neck Center“ in Los Angeles hat ergeben, dass starker Cannabiskonsum das Risiko für bestimmte Krebsarten signifikant erhöht. Die Studie mit dem Titel „Cannabis Use and Head and Neck Cancer“, veröffentlicht im Fachmagazin „JAMA Otolaryngology - Head & Neck Surgery“, ist eine der ersten und bisher größten Studien, die einen direkten Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Kopf- und Halskrebs (HNC) aufzeigt.
Basierend auf einer Kohortenstudie mit Daten von über 116.000 Personen mit Cannabiskonsumstörungen und einer Vergleichsgruppe von rund vier Millionen Menschen ohne solche Störungen, fand die Studie heraus, dass das Risiko für jede Art von Kopf- und Halskrebs bei den Betroffenen um das 3,5-fache erhöht ist. Besonders alarmierend sind die erhöhten Risiken für Mundhöhlenkrebs, Oropharynxkrebs und Kehlkopfkrebs, die um das 2,51-, 4,90- bzw. 8,39-fache höher liegen als in der Vergleichsgruppe. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass der regelmäßige Konsum von Cannabis möglicherweise erhebliche gesundheitliche Risiken birgt, unabhängig von anderen bekannten Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit sowie Alkohol- und Tabakkonsum.
Die Forscher betonen, dass Cannabisrauch ähnliche DNA-Schäden und Entzündungen wie Tabakrauch verursachen kann. Dabei könnte Cannabisrauch sogar potenziell schädlicher sein als Tabakrauch, da er meist ungefiltert geraucht wird und eine tiefere Inhalation erfordert. Zudem verbrennt Cannabis bei höheren Temperaturen, was das Risiko für krebserregende Entzündungen weiter erhöht.
Während die gesundheitlichen Risiken des Tabakrauchens gut dokumentiert sind, insbesondere im Zusammenhang mit Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD), werfen die neuen Erkenntnisse über Cannabisrauch weitere Fragen auf. Auch wenn die chemische Zusammensetzung beider Raucharten unterschiedlich ist, enthält Cannbisrauch, ähnlich wie Tabakrauch, toxische und potenziell krebserregende Substanzen.
Die American Lung Association (ALA) warnt generell vor den Risiken des Rauchens, unabhängig davon, ob es sich um Tabak oder Cannabis handelt. Beide Substanzen setzen Giftstoffe und Karzinogene frei, die die Lunge schädigen können. Besonders besorgniserregend ist das Potenzial für schädliche Auswirkungen bei Kindern und anderen Personen, die dem Passivrauchen ausgesetzt sind. Es wird betont, dass weitere Forschung notwendig ist, um die langfristigen Auswirkungen des Cannabisrauchens vollständig zu verstehen und klare gesundheitliche Richtlinien zu entwickeln.
In Anbetracht der neuen Studienergebnisse bleibt die Frage, ob Kiffen schädlicher ist als Tabakrauchen, komplex und kontrovers. Während die Gefahren des Tabakrauchens bereits umfassend dokumentiert sind, wird der Cannabiskonsum zunehmend als ernstzunehmender Risikofaktor für bestimmte Krebsarten anerkannt. Die Erkenntnisse dieser Studie unterstreichen die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die gesundheitlichen Auswirkungen beider Substanzen besser zu verstehen und effektive Präventionsstrategien zu entwickeln.
Die Erkenntnisse aus der aktuellen Studie des USC Head and Neck Center werfen ein neues Licht auf die Gesundheitsrisiken von Cannabiskonsum und fordern uns auf, die Gefahren dieser weit verbreiteten Substanz ernst zu nehmen. Während der Fokus in der Vergangenheit oft auf den negativen Folgen des Tabakrauchens lag, zeigt sich nun, dass auch der Konsum von Cannabis nicht ohne erhebliches Risiko ist.
Insbesondere das stark erhöhte Krebsrisiko, das mit Cannabiskonsum verbunden ist, sollte uns wachrütteln. Es ist beunruhigend, dass eine Substanz, die von vielen als relativ harmlos angesehen wird, so gravierende gesundheitliche Folgen haben kann. Diese neue Evidenz sollte zu einem Umdenken führen, sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in der gesundheitspolitischen Debatte.
Die Ergebnisse der Studie sollten aber auch als Aufruf zur weiteren Forschung verstanden werden. Wir wissen noch zu wenig über die langfristigen Folgen des Cannabiskonsums, insbesondere im Vergleich zu Tabak. Klar ist jedoch, dass Rauchen in jeder Form – ob Cannabis oder Tabak – erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Die Gesellschaft sollte sich dieser Risiken bewusst sein und entsprechend handeln, sei es durch Aufklärung, Regulierung oder die Förderung alternativer Konsummethoden. Letztlich geht es darum, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und informierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Apothekenproteste in Dresden und Erfurt: Tausende demonstrieren gegen Lauterbachs Reformpläne
Am Mittwochnachmittag finden in Dresden und Erfurt große Protestkundgebungen der Apotheken statt. Im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen am 1. September versammeln sich die Teams der pharmazeutischen Heilberufe, um gegen die aktuellen Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu protestieren. Erwartet werden bis zu 2.000 Teilnehmer, die sich auf dem Postplatz in Dresden sowie vor der Thüringer Staatskanzlei in Erfurt versammeln. Beide Veranstaltungen werden virtuell miteinander verknüpft und über einen Livestream auf YouTube übertragen.
Die Kundgebung wird um 15 Uhr eröffnet vom Vorsitzenden des Thüringer Apothekerverbands, Stefan Fink. Es folgt eine Rede der Vorsitzenden des Bundesverbands PTA, Anja Zierath. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) werden per Videobotschaft zur Veranstaltung sprechen. Zudem werden die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) und ihre sächsische Amtskollegin Petra Köpping (SPD) Redebeiträge leisten. Auch der Thüringer FDP-Gesundheitspolitiker Robert-Martin Montag wird sich an der Veranstaltung beteiligen. Den Abschluss der Kundgebung bildet ein Beitrag von Thomas Dittrich, dem Vorsitzenden des Sächsischen Apothekerverbands.
Die Veranstaltung soll zwei Stunden dauern und wird vom Medienexperten Gottfried Linn moderiert. Unterstützung für die Proteste kommt auch aus benachbarten Bundesländern wie Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hessen. Der Hessische Apothekerverband hat Bustransfers organisiert, während der Apothekerverband Brandenburg seine Mitglieder bereits am 8. August aufgerufen hatte, die Apotheken am 28. August nur mit Notbesetzung zu öffnen und möglichst zahlreich in Dresden zu erscheinen. Der Bayerische Apothekerverband hat zudem angekündigt, die Fahrtkosten seiner Mitglieder zu übernehmen.
Die Proteste der Apothekenteams in Dresden und Erfurt spiegeln die erhebliche Unzufriedenheit der Branche mit den Reformplänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach wider. Die hohe Beteiligung und die Unterstützung aus anderen Bundesländern verdeutlichen, wie stark die Bedenken über die geplanten Änderungen sind. Die Reformen stehen unter dem Druck, sowohl finanzielle als auch organisatorische Herausforderungen im Gesundheitswesen zu bewältigen, doch die Apothekenvertreter befürchten, dass sie die Qualität der pharmazeutischen Versorgung beeinträchtigen könnten. Die Demonstrationen könnten auch ein bedeutendes Signal an die Politik senden, dass die Anliegen der Apotheken nicht ignoriert werden dürfen, insbesondere in einem Wahlkampfzeitraum, in dem politische Entscheidungen besonders aufmerksam verfolgt werden.
BPhD kürt die besten Ausbildungsapotheken des Jahres 2023: Auszeichnungen für herausragende Leistungen in der Pharmazeutenausbildung
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) hat die besten Ausbildungsapotheken des Jahres 2023 gekürt. Diese Auszeichnung wird jährlich verliehen und würdigt Apotheken, die sich in besonderer Weise um die Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) während ihres praktischen Jahres (PJ) verdient gemacht haben.
Die Wahl der besten Ausbildungsapotheken basiert auf den Rückmeldungen der Pharmazeuten im Praktikum. Diese können in einer Umfrage ihre Ausbildungserfahrungen bewerten, wobei insbesondere berücksichtigt wird, inwieweit die Apotheke den Anforderungen der Approbationsordnung für Apotheker gerecht wird. Diese Anforderungen umfassen unter anderem die Vorbereitung der angehenden Apotheker auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, der die Bereiche „Pharmazeutische Praxis“ und „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“ abdeckt.
Nach der Auswertung der Umfrageergebnisse erstellt der BPhD-Beauftragte für PJ & Beruf eine Vorauswahl von 15 bis 20 Apotheken. Diese anonymisierten Bewertungen werden dem Vorstand des BPhD zur Entscheidung vorgelegt, der schließlich die drei besten Apotheken in den Kategorien Offizin und Krankenhaus auswählt. Wichtig ist dabei, dass die Bewertungen nicht älter als fünf Jahre sind, um eine aktuelle und verlässliche Beurteilung sicherzustellen.
Für das Jahr 2023 wurden in der Kategorie Offizin die Apotheke in den Hallen am Borsigturm in Berlin, die MediosApotheke ebenfalls in Berlin sowie die Röntgen Apotheke in Würzburg ausgezeichnet. Im Bereich Krankenhaus gingen die Ehrungen an die Alexianer Krefeld GmbH Dießemer, die Apotheke des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus in Dresden und die Apotheke des Bundeswehrzentralkrankenhauses in Koblenz. Darüber hinaus wurden zwei spezialisierte Apotheken, die Johannes-Apotheke Gröbenzell und die Schwanen Apotheke am Marktplatz in Offenbach, für ihre außergewöhnlichen Versorgungsleistungen besonders hervorgehoben.
Diese Auszeichnung, die der BPhD seit 2003 verleiht, ist in der Branche hoch angesehen, auch wenn sie inoffiziell ist. Sie gibt den Studierenden eine wichtige Orientierung bei der Wahl ihrer Ausbildungsstätte und fördert zugleich die Qualität der Ausbildung in den ausgezeichneten Apotheken. Die Veröffentlichung einer Chronik der prämierten Apotheken, die seit 2007 jährlich aktualisiert wird, unterstreicht die Bedeutung dieser Ehrung und die kontinuierliche Qualität der prämierten Ausbildungsstätten.
Die jährliche Auszeichnung der besten Ausbildungsapotheken durch den BPhD ist ein wichtiger Gradmesser für die Qualität der pharmazeutischen Ausbildung in Deutschland. Sie honoriert Apotheken, die sich nicht nur durch ihr Engagement, sondern auch durch ihre fachliche Kompetenz und ihre Fähigkeit, angehende Apotheker optimal auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten, auszeichnen.
In einer Zeit, in der die Anforderungen an Apotheken steigen und die Herausforderungen im Gesundheitswesen immer komplexer werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass junge Pharmazeuten eine fundierte und praxisnahe Ausbildung erhalten. Die ausgezeichneten Apotheken leisten hier einen wesentlichen Beitrag, indem sie ein Umfeld schaffen, in dem Wissen vermittelt, Fähigkeiten trainiert und das berufliche Selbstverständnis gestärkt werden.
Die Ehrung dieser Apotheken sollte auch als Ansporn für andere dienen, die Qualität ihrer Ausbildung kontinuierlich zu hinterfragen und zu verbessern. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass die nächste Generation von Apothekern den hohen Anforderungen des Berufs gerecht wird und die Gesundheit der Bevölkerung in besten Händen liegt.
Herzgesundheitsgesetz: Streit um Prävention und Medikamenteneinsatz
Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz, GHG), ein zentrales Anliegen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), sorgt weiterhin für Kontroversen. Obwohl die finale Fassung des Gesetzes von Ärzten positiv aufgenommen wird, da sie sich deutlich vom ursprünglichen, stark kritisierten Referentenentwurf unterscheidet, bleibt das Vorhaben insbesondere bei den gesetzlichen Krankenkassen umstritten.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt das GHG in seiner aktuellen Form ab. Hauptkritikpunkt ist die Abkehr vom bisherigen Leitgedanken der Prävention. Die Krankenkassen warnen davor, dass die vorgesehenen Check-ups und die voraussichtlich verstärkte Verschreibung von Medikamenten ihre Wirksamkeit erst noch wissenschaftlich unter Beweis stellen müssen, um im Interesse der Beitragszahler gerechtfertigt zu sein. Zudem sehen sie die über Jahre aufgebauten Präventionsstrukturen, die maßgeblich durch Beitragsgelder finanziert wurden, in Gefahr.
Besonders problematisch erscheint den Kassen die mögliche Kollision des Gesetzes mit den Grundsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, Gesundheitsleistungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu entscheiden, welche Leistungen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden. Die Krankenkassen betonen, dass diese bewährten Prinzipien nicht infrage gestellt werden dürfen.
Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), äußert sich skeptisch. Sie hält das GHG trotz einiger Anpassungen für überflüssig. Zwar habe die Koalition die Kritik von Krankenkassen und Gesundheitsexperten teilweise berücksichtigt, doch bleibe der gesetzliche Rahmen weiterhin unzureichend. Besonders kritisch sieht Elsner die erneute Zuweisung der Bestimmungen zu Früherkennungsuntersuchungen, Check-ups und Statin-Verschreibungen an den G-BA, da dessen Gestaltungsspielraum zu eng bleibe.
Zudem moniert sie, dass die Früherkennungsuntersuchungen undifferenziert ausgeweitet würden, anstatt gezielt auf die Personen abzuzielen, die von diesen Maßnahmen tatsächlich profitieren könnten. Ihrer Ansicht nach verfolgt das GHG einen veralteten Präventionsansatz und setzt auf eine ineffiziente Verwendung von Mitteln für Arzneimittel.
Elsner verweist zudem auf den Widerspruch zwischen den hohen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Deutschland und der dennoch vergleichsweise geringeren Lebenserwartung im EU-Vergleich. Sie fordert eine effizientere und sachgerechte Verwendung der medizinischen Ressourcen sowie der finanziellen Mittel der Versicherten und Arbeitgeber, anstatt auf eine Politik nach dem Motto „viel hilft viel“ zu setzen.
Das heute beschlossene Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit wirft ein Licht auf die grundlegenden Spannungen im deutschen Gesundheitssystem. Auf der einen Seite steht der Wunsch der Regierung, die Herzgesundheit durch verstärkte medikamentöse Maßnahmen und häufigere Check-ups zu verbessern. Auf der anderen Seite warnen die Krankenkassen und Gesundheitsexperten davor, dass dies zulasten der etablierten Präventionsstrategien und der wirtschaftlichen Stabilität des Systems gehen könnte.
Der Verzicht auf präventive Maßnahmen zugunsten einer stärker medikamentösen Ausrichtung erscheint kurzsichtig und könnte langfristig die Kosten für das Gesundheitssystem erhöhen. Denn Prävention hat sich als wirksames Mittel erwiesen, um Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen – ein Ansatz, der sowohl für die Lebensqualität der Betroffenen als auch für die Kosteneffizienz von zentraler Bedeutung ist.
Ulrike Elsners Kritik an der undifferenzierten Ausweitung von Früherkennungsuntersuchungen und Check-ups ist ein berechtigter Hinweis darauf, dass die Mittel gezielt eingesetzt werden müssen. Nicht jeder profitiert gleichermaßen von solchen Untersuchungen, und eine pauschale Anwendung könnte wertvolle Ressourcen verschwenden.
Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber im weiteren Verlauf der Diskussionen einen Weg findet, die berechtigten Anliegen der Krankenkassen und Gesundheitsexperten stärker zu berücksichtigen und einen sinnvollen Mittelweg zwischen Prävention und Therapie zu finden. Denn letztlich geht es darum, die Gesundheit der Menschen zu schützen, ohne dabei die finanzielle Nachhaltigkeit des Systems zu gefährden.
Genehmigungsfreie Versorgung mit Inkontinenzhilfen: Neue Vereinbarung erleichtert den Zugang für Versicherte
Die Knappschaft und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK/SVLFG) haben in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine neue Ergänzungsvereinbarung zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen getroffen, die ab dem 1. September in Kraft tritt. Diese Vereinbarung bringt wichtige Änderungen mit sich, die sowohl für die Versicherten als auch für die leistungserbringenden Apotheken von großer Bedeutung sind.
Eine der zentralen Neuerungen ist die Umstellung auf Genehmigungsfreiheit bei der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen. Versicherte, die im ambulanten, häuslichen Bereich leben, können diese Hilfsmittel nun ohne vorherige Genehmigung erhalten, solange sie nicht gleichzeitig von einem anderen Leistungserbringer oder mit anderen Inkontinenzartikeln versorgt werden. Zudem darf keine Stuhlinkontinenz diagnostiziert worden sein. Diese Regelung soll den Zugang zu den notwendigen Hilfsmitteln erleichtern und den bürokratischen Aufwand sowohl für die Versicherten als auch für die Krankenkassen reduzieren.
Dennoch gibt es klare Einschränkungen für die Genehmigungsfreiheit. Sie entfällt, wenn die Versicherten in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen werden, die Krankenkasse wechseln, keine Folgeverordnung vorliegt oder die medizinische Notwendigkeit für die Versorgung nicht mehr besteht. Diese Bedingungen sollen sicherstellen, dass die Versorgung zielgerichtet und bedarfsgerecht erfolgt.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Folgeverordnungen, die zukünftig nur noch einmal jährlich ausgestellt werden müssen. Dies stellt eine Erleichterung für die betroffenen Versicherten und die verordnenden Ärzte dar. Parallel dazu wurde eine Anpassung der Vertragspreise vorgenommen: Der Preis für die Pauschale wurde um 3 Prozent erhöht und beträgt nun 18,45 Euro brutto. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass für die Monatspauschale der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) keine Preisanpassung vorgenommen wurde; diese bleibt bei 24,99 Euro brutto.
Für die Abrechnung der Leistungen sind Apotheken verpflichtet, bei der ersten Abrechnung sowie nach zwölf Monaten eine ärztliche Verordnung vorzulegen. Für die Erstverordnung ist das Verwendungskennzeichen „08 – Vergütungspauschale“ zu verwenden, während Folgeverordnungen mit „09 – Folgevergütungspauschale“ gekennzeichnet werden müssen. Die Abrechnung erfolgt über den Leistungserbringergruppenschlüssel (LEG) 119015J und die Hilfsmittel-Positionsnummer 15.00.99.9013. Für bereits vor dem 1. September erteilte Genehmigungen gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der ein neues Rezept eingereicht und mit dem Kennzeichen „08“ abgerechnet werden muss.
Diese Ergänzungsvereinbarung ist für alle bereits beigetretenen Apotheken bindend und gilt automatisch weiter. Apotheken, die neu in diese Versorgung einsteigen möchten, müssen der Vereinbarung beitreten. Damit wird eine einheitliche Versorgung der Versicherten gewährleistet und die administrative Abwicklung vereinfacht.
Mit der neuen Ergänzungsvereinbarung zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen setzen die Knappschaft und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen einen bedeutenden Schritt zur Entbürokratisierung und Vereinfachung der Versorgung von Versicherten. Die Einführung der Genehmigungsfreiheit und die Reduzierung der Häufigkeit von Folgeverordnungen sind sinnvolle Maßnahmen, die den Alltag der Betroffenen erleichtern. Gerade für ältere Menschen und chronisch Kranke, die auf solche Hilfsmittel angewiesen sind, bedeutet dies eine spürbare Entlastung.
Doch trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt ein fader Beigeschmack. Die fehlende Preisanpassung für die Monatspauschale der LKK zeigt, dass noch nicht alle Hürden aus dem Weg geräumt sind. Hier wird die Gelegenheit verpasst, eine einheitliche Regelung zu schaffen, die alle Versicherten gleichermaßen berücksichtigt. Zudem muss sichergestellt werden, dass die neuen Abrechnungsmodalitäten für Apotheken nicht zu einer zusätzlichen administrativen Belastung führen.
Insgesamt ist die Vereinbarung jedoch ein Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Anpassungen folgen, die die Versorgung und Unterstützung von Betroffenen weiter verbessern. Der Fokus sollte dabei immer auf einer unkomplizierten und effizienten Abwicklung liegen, die sowohl den Bedürfnissen der Versicherten als auch der Leistungserbringer gerecht wird.
Sanofi Pasteur startet Auslieferung von Efluelda® Tetra und Vaxigrip Tetra® für die Grippesaison
Sanofi Pasteur hat mit der Auslieferung von Grippeimpfstoffen für die Saison 2024/25 begonnen. Im Fokus stehen die Impfstoffe Efluelda® Tetra und Vaxigrip Tetra®, die in den kommenden Wochen in Apotheken verfügbar sein werden. Diese Impfstoffe sind ein wesentlicher Bestandteil der Grippeprävention und werden insbesondere für ältere Menschen und andere Risikogruppen empfohlen.
Der Hochdosis-Grippeimpfstoff Efluelda® Tetra richtet sich speziell an Personen ab 60 Jahren. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt diesen Impfstoff, da ältere Menschen ein höheres Risiko für schwere Verläufe der Grippe haben. Efluelda® Tetra ist einzigartig, da er pro Impfantigen eine vierfache Menge an Antigenen enthält (60 µg) im Vergleich zu den üblichen 15 µg in standarddosierten Grippeimpfstoffen. Diese höhere Dosis soll eine stärkere Immunantwort hervorrufen und somit einen verbesserten Schutz bieten. Der Impfstoff ist derzeit der einzige seiner Art in Deutschland.
Gleichzeitig wird Vaxigrip Tetra®, ein standarddosierter Grippeimpfstoff, der sich für eine breite Altersgruppe eignet, ausgeliefert. Dieser Impfstoff kann bereits bei Säuglingen ab sechs Monaten eingesetzt werden und ist auch für schwangere Frauen zugelassen. Vaxigrip Tetra® bietet hierdurch einen sogenannten Nestschutz, indem mütterliche Antikörper auf das ungeborene Kind übertragen werden. Dadurch wird auch das Neugeborene indirekt vor Grippe geschützt. Diese Eigenschaft macht Vaxigrip Tetra® zu einem wichtigen Bestandteil der Grippeprävention in der Schwangerschaft und der frühen Kindheit.
Sanofi Pasteur hat angekündigt, dass nach der Erstauslieferung der vorbestellten Grippeimpfstoffe weitere Dosen im Großhandel verfügbar sein werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Apotheken und Gesundheitseinrichtungen kontinuierlich mit ausreichend Impfstoffen versorgt werden können.
Für die Grippesaison 2025/26 plant Sanofi Pasteur eine bedeutende Änderung in der Zusammensetzung der Grippeimpfstoffe. Während Efluelda® Tetra und Vaxigrip Tetra® derzeit quadrivalente Impfstoffe sind, die Schutz gegen vier verschiedene Grippevirusstämme bieten, wird eine Umstellung auf trivalente Impfstoffe vorbereitet. Diese Entscheidung folgt den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der STIKO, die eine Fokussierung auf trivalente Impfstoffe befürworten. Die Umstellung soll eine gezieltere Immunantwort ermöglichen, auch wenn die quadrivalenten Impfstoffe weiterhin als sicher und wirksam gelten.
Sanofi Pasteur folgt damit den globalen Empfehlungen und reagiert auf die sich verändernden Anforderungen im Bereich der Grippeprävention. Die Anpassung auf trivalente Impfstoffe ab der Saison 2025/26 zeigt, dass der Konzern bereit ist, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zügig in die Praxis umzusetzen und damit den bestmöglichen Schutz für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Auslieferung der Grippeimpfstoffe Efluelda® Tetra und Vaxigrip Tetra® durch Sanofi Pasteur markiert einen wichtigen Schritt in der jährlichen Grippeprävention. Insbesondere die Hochdosis-Variante Efluelda® Tetra ist ein bedeutender Fortschritt im Schutz älterer Menschen, einer besonders vulnerablen Gruppe. Die erhöhte Antigenmenge soll eine stärkere Immunantwort hervorrufen und könnte daher lebensrettend sein.
Dass Sanofi Pasteur die Empfehlungen der WHO und der STIKO aufgreift und ab 2025/26 auf trivalente Impfstoffe umstellt, zeigt die Flexibilität und das Engagement des Unternehmens, stets den aktuellen wissenschaftlichen Standards zu folgen. Dies ist umso wichtiger, da die Influenza-Viren sich ständig verändern und die Wirksamkeit der Impfstoffe somit jährlich neu bewertet werden muss.
Kritisch könnte jedoch die Umstellung auf trivalente Impfstoffe betrachtet werden. Obwohl die WHO und andere Gesundheitsbehörden diesen Schritt empfehlen, könnte die Verringerung von vier auf drei Virusstämme eine Einschränkung der Schutzbreite bedeuten. Dies muss sorgfältig beobachtet und durch kontinuierliche Forschung begleitet werden, um sicherzustellen, dass der Schutz der Bevölkerung nicht kompromittiert wird.
Insgesamt bleibt die jährliche Grippeimpfung ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Die Verfügbarkeit von Impfstoffen und die Bereitschaft der Bevölkerung, sich impfen zu lassen, werden entscheidend sein, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und die Gesundheitsinfrastruktur zu entlasten. Sanofi Pasteur trägt mit der Bereitstellung von Efluelda® Tetra und Vaxigrip Tetra® maßgeblich dazu bei.
Cannabinoide gegen Schlafstörungen: Chancen und Risiken einer umstrittenen Therapie
Der Einsatz von Cannabinoiden zur Behandlung von Schlafstörungen ist ein zunehmend erforschtes Thema in der medizinischen Wissenschaft. In den letzten Jahrzehnten wurden verschiedene Studien durchgeführt, um die Wirksamkeit von Cannabinoiden wie THC und CBD bei der Behandlung von Insomnie, Albträumen und anderen Schlafstörungen zu untersuchen. Das Endocannabinoid-System (ECS) des Körpers, das die Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2 sowie die physiologischen Liganden 2-Arachidonoylglycerol und Anandamid umfasst, spielt eine zentrale Rolle bei der Regulierung des Schlaf-Wach-Rhythmus.
Bereits in den 1970er-Jahren führten Forscher Polysomnographien bei Cannabis-Konsumenten durch und stellten eine Reduktion der Einschlaflatenz fest. Allerdings zeigten sich auch negative Effekte bei chronischem Konsum, wie die Entwicklung einer Toleranz gegenüber den schlaffördernden Eigenschaften und das Auftreten von Schlafstörungen bei einem Entzug. Interessanterweise zeigten neuere Studien, dass Kombinationen von CBD und THC zwar das Einschlafen erleichterten, jedoch die Tiefschlafphasen verkürzten, was die Erholsamkeit des Schlafs beeinträchtigen könnte.
Die wissenschaftliche Datenlage zur Effektivität von Cannabinoiden bei Schlafstörungen ist insgesamt sehr heterogen. Es fehlen große, kontrollierte Studien, die eindeutige Schlussfolgerungen zulassen würden. Trotz dieser Einschränkungen gibt es vielversprechende Hinweise aus kleineren Studien und Beobachtungen. Beispielsweise wurde in einer Studie aus dem Jahr 2019 festgestellt, dass Patienten mit Angststörungen und Insomnie nach einer dreimonatigen Einnahme von Cannabidiol (CBD) in Dosierungen zwischen 25 und 175 mg eine Verbesserung ihrer Symptome erfuhren, wobei die Wirkung bei Angstpatienten besonders ausgeprägt war.
Auch bei anderen Schlafstörungen gibt es interessante Ergebnisse. So zeigte Dronabinol, ein synthetisches THC, in Studien mit Patienten, die unter obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) litten, eine signifikante Reduktion der Apnoe-Episoden. In einer kanadischen Studie mit Militärangehörigen, die an posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) litten, führte die Einnahme von Nabilon, einem weiteren synthetischen Cannabinoid, zu einer signifikanten Reduktion der Häufigkeit und Intensität von Albträumen und verlängerte die Schlafdauer der Betroffenen.
Dennoch ist bei der Anwendung von Cannabinoiden, insbesondere bei älteren Menschen, Vorsicht geboten. Ältere Patienten sind möglicherweise anfälliger für Nebenwirkungen wie kognitive Beeinträchtigungen, ein erhöhtes Sturzrisiko und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Therapie vorsichtig zu beginnen und die Dosis nur langsam zu steigern. Dieses Vorgehen wird durch die unzureichende Datenlage unterstützt, die keine klaren Empfehlungen für den breiten Einsatz von Cannabinoiden bei Schlafstörungen zulässt.
Ein bemerkenswerter Fall, der die komplexen Auswirkungen von Cannabinoiden verdeutlicht, ist das Appetitzügelungsmittel Rimonabant (Acomplia®). Dieses Medikament, das als CB1-Antagonist wirkt, wurde in der EU zunächst für die Behandlung von Adipositas zugelassen, musste jedoch 2008 vom Markt genommen werden, da es schwerwiegende psychiatrische Nebenwirkungen wie Depressionen und Schlafstörungen verursachte. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Auswirkungen von Cannabinoiden auf das zentrale Nervensystem gründlich zu untersuchen, bevor sie für therapeutische Zwecke breit eingesetzt werden.
Insgesamt bleibt der Einsatz von Cannabinoiden zur Behandlung von Schlafstörungen ein vielversprechendes, aber noch unzureichend erforschtes Gebiet. Während erste Ergebnisse darauf hindeuten, dass Cannabinoide bei bestimmten Patientengruppen hilfreich sein können, bedarf es weiterer Forschung, um die langfristige Sicherheit und Wirksamkeit dieser Behandlungsoption umfassend zu bewerten. Bis dahin sollten Therapien individuell angepasst und unter strenger ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden.
Der Einsatz von Cannabinoiden in der Medizin ist ein Thema, das gleichermaßen Potenzial und Herausforderungen in sich birgt. Die bisherigen Studienergebnisse zur Behandlung von Schlafstörungen zeigen, dass Cannabinoide für einige Patienten eine wirksame Alternative zu herkömmlichen Therapien darstellen könnten. Insbesondere für Menschen, die auf traditionelle Medikamente nicht ausreichend ansprechen, könnte diese Behandlungsoption eine neue Perspektive eröffnen.
Gleichzeitig ist es jedoch entscheidend, die Risiken nicht zu übersehen. Die Entwicklung von Toleranzen, das mögliche Auftreten von Entzugserscheinungen und die potenziellen Nebenwirkungen, insbesondere bei älteren Patienten, machen deutlich, dass Cannabinoide kein Allheilmittel sind. Die Rücknahme von Rimonabant vom Markt aufgrund seiner schweren Nebenwirkungen ist ein eindringliches Beispiel dafür, wie komplex die Wechselwirkungen im Endocannabinoid-System sein können.
Es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse zukünftige, groß angelegte Studien bringen werden. Bis dahin ist es ratsam, den Einsatz von Cannabinoiden sorgfältig abzuwägen und sich nicht ausschließlich auf vielversprechende Einzelfälle zu verlassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Patienten von der Therapie profitieren, ohne dabei unnötigen Risiken ausgesetzt zu sein. Die Maxime "Start low, go slow, keep it low" sollte daher nicht nur eine Empfehlung, sondern ein Grundsatz bei der Anwendung von Cannabinoiden bleiben.
Apothekenreform in der Kritik: Altenburgs Bürgermeister warnt vor Versorgungslücken
In Altenburg, Thüringen, hat Oberbürgermeister André Neumann (CDU) das Thema der geplanten Apothekenreform in einer ungewöhnlichen digitalen Sprechstunde aufgegriffen. Diese fand nicht wie gewohnt im Rathaus statt, sondern in der Klosterapotheke, wo Neumann mit der Inhaberin Christina Bachmann und Dr. Johannes Ungvári von der Aesculap-Apotheke über die Auswirkungen der Reformpläne auf die lokale Apothekenlandschaft sprach. Neumann zeigte sich besorgt über die möglichen Folgen der Reform, die nach seiner Auffassung erhebliche Schäden anrichten könnte, wenn sie in der vorgeschlagenen Form umgesetzt wird.
Christina Bachmann und Dr. Johannes Ungvári äußerten ebenfalls ihre Bedenken und wiesen darauf hin, dass die Reform das Apothekensterben weiter beschleunigen könnte. Sie warnen davor, dass die Apotheken in Zukunft ohne approbierte Apotheker arbeiten könnten, was die Beratungsqualität für die Patienten erheblich verschlechtern würde. Zudem könnten kürzere Öffnungszeiten und eine eingeschränkte Versorgung in der Region die Folge sein, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo der Weg zur nächsten Notdienstapotheke bereits jetzt oft lang ist. Auch die finanzielle Lage der Apotheken sei besorgniserregend, da die Reform zu weiteren wirtschaftlichen Belastungen führen könnte.
Dr. Johannes Ungvári betonte, dass das Bild des wohlhabenden Apothekers, das in der Öffentlichkeit verbreitet ist, längst nicht mehr der Realität entspricht. Seit den 2000er Jahren habe sich das Honorar der Apotheker nicht an die allgemeinen Kostenentwicklungen angepasst, während die Preise für Arzneimittel stetig steigen. Der tatsächliche Gewinn der Apotheken bleibe trotz steigender Umsätze immer weiter hinter den Erwartungen zurück.
Oberbürgermeister Neumann kündigte an, sich weiter für die Belange der Apotheken einzusetzen. Er habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach Altenburg eingeladen, um ihm die Situation vor Ort zu verdeutlichen, auch wenn er die Chancen auf eine Zusage als gering einschätzt. Dennoch wolle Neumann hartnäckig bleiben, da es nicht nur um die Apotheken, sondern auch um das Krankenhaus in Altenburg gehe.
Neumann betonte zum Abschluss der Sprechstunde, dass ihn die Apothekenreform beunruhige. Es erschrecke ihn, dass Apotheker möglicherweise künftig nur noch wenige Stunden pro Woche vor Ort anzutreffen seien. Dies würde die spezialisierte Beratung in den Apotheken erheblich einschränken, was besonders für Patienten wichtig sei, die nicht zum Arzt gehen, sondern direkt in die Apotheke kommen, um sich beraten zu lassen. Diese Sorge wurde von den anwesenden Apothekern geteilt und unterstrichen.
Die Apothekenreform, wie sie derzeit geplant ist, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und fachkundiger Beratung dar. Die Bedenken, die Oberbürgermeister André Neumann und die Apotheker in Altenburg geäußert haben, sind absolut berechtigt. Es ist alarmierend, dass eine solche Reform die Existenz vieler Apotheken gefährden könnte, die gerade in ländlichen Gebieten oft die letzte Anlaufstelle für Patienten sind. Die Vorstellung, dass Apotheker nur noch wenige Stunden in der Woche vor Ort sein könnten, lässt Zweifel aufkommen, ob die Reform tatsächlich im Interesse der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist.
Es ist wichtig, dass politische Entscheidungen nicht nur auf ökonomischen Überlegungen basieren, sondern auch die Bedürfnisse der Menschen vor Ort berücksichtigen. Apotheken sind mehr als nur Verkaufsstellen für Medikamente; sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Der direkte Kontakt zu einem approbierten Apotheker ist unverzichtbar, vor allem für diejenigen, die schnellen Rat benötigen oder keinen Zugang zu ärztlicher Versorgung haben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollte die Einladung nach Altenburg annehmen und sich vor Ort ein Bild von der Situation machen. Es ist von größter Bedeutung, dass solche Reformen nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werden. Der Dialog zwischen Politik und Praxis muss gestärkt werden, um tragfähige Lösungen zu finden, die sowohl den wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden als auch die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.
Kabinett verabschiedet Gesundes-Herz-Gesetz: Neue Maßnahmen zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Das Kabinett der Bundesregierung hat heute das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) beschlossen. Mit diesem neuen Gesetz, das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) initiiert wurde, sollen Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig erkannt und bekämpft werden. Hintergrund des Gesetzes ist die hohe Zahl an Todesfällen durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland, die durch präventive Maßnahmen gesenkt werden soll. Das Gesetz beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die sowohl auf Kinder und Jugendliche als auch auf Erwachsene abzielen.
Ein zentraler Bestandteil des GHG ist die Erweiterung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Besonders im Fokus steht die Erkennung von Fettstoffwechselstörungen, wie familiären Hypercholesterinämien, die ein erhöhtes Risiko für spätere Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellen. Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren sollen im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 gezielt über Herz-Kreislauf-Erkrankungen aufgeklärt werden. Für Erwachsene sieht das Gesetz eine Erweiterung der bestehenden Gesundheitsuntersuchungen vor. Freiwillige Check-ups im Alter von 25, 40 und 50 Jahren sollen zur Früherkennung von Risikofaktoren beitragen.
Neben der Ausweitung der Früherkennungsuntersuchungen sieht das Gesetz auch eine verstärkte Einbindung von Apotheken in die Präventionsarbeit vor. Vorgesehen sind Gutscheine für erweiterte Beratungen und Messungen von Risikofaktoren in Apotheken, die als niedrigschwellige Ergänzung zu ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dienen sollen. Diese Einbindung der Apotheken war im Vorfeld jedoch nicht unumstritten. Vertreter der Ärzteschaft, insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), äußerten Bedenken hinsichtlich der Verlagerung medizinischer Beratungen in Apotheken. Sie betonten, dass solche Beratungen zur Heilkunde gehören und daher in ärztlicher Hand bleiben sollten.
Auch die geplante Ausweitung der Verordnung von Statinen, insbesondere für jüngere Menschen, sorgte für Kritik. Die KBV zeigte sich jedoch zufrieden, dass ihre Bedenken Gehör fanden und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun stärker in die Entscheidungsprozesse einbezogen wird. Neben der Früherkennung sieht das Gesetz auch eine Weiterentwicklung und Beschleunigung der Umsetzung strukturierter Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) vor, die die Versorgung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern sollen.
Ein weiterer Aspekt des GHG betrifft die Förderung einer gesunden Lebensweise. Lauterbach betonte die Notwendigkeit, den Lebenswandel anzupassen, mehr Bewegung in den Alltag zu integrieren und bewusster zu essen. Präventionskampagnen, die besonders Schulen ansprechen, sowie potenzielle Werbeverbote und Steuern auf ungesunde Lebensmittel könnten hierzu beitragen. Zudem soll es einen erweiterten gesetzlichen Anspruch auf medikamentöse Therapien zur Tabakentwöhnung geben. Dies soll durch ein Extra-Budget für ärztliche Präventionsempfehlungen unterstützt werden.
Insgesamt zielt das Gesundes-Herz-Gesetz darauf ab, die Lebenserwartung und Lebensqualität in Deutschland durch frühzeitige Erkennung und konsequente Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Risikofaktoren signifikant zu verbessern. Lauterbach unterstrich, dass es dabei nicht nur um medizinische Interventionen gehe, sondern auch um eine umfassende Veränderung der Lebensgewohnheiten in der Gesellschaft.
Das Gesundes-Herz-Gesetz ist ein notwendiger Schritt, um der alarmierend hohen Zahl an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland entgegenzuwirken. Es zeigt, dass die Regierung erkannt hat, dass Prävention der Schlüssel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit ist. Die frühzeitige Erkennung von Risikofaktoren, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, ist unerlässlich, um langfristige gesundheitliche Schäden zu verhindern.
Die Einbindung von Apotheken in die Präventionsarbeit ist ein pragmatischer Ansatz, um niedrigschwellige Angebote für die Bevölkerung zu schaffen. Allerdings sind die Bedenken der Ärzteschaft berechtigt: Medizinische Beratung und Behandlung sollten in den Händen von ausgebildeten Ärzten bleiben. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung des Gesetzes diese Balance wahrt und das Vertrauen der Bevölkerung in die medizinische Versorgung stärkt.
Die Ausweitung der Statinverordnung auf jüngere Altersgruppen ist ein heikles Thema. Hier ist es entscheidend, dass die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses strikt beachtet werden, um Übertherapien zu vermeiden. Insgesamt ist das Gesetz jedoch ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Wenn es gelingt, die vorgesehenen Maßnahmen effektiv umzusetzen, könnte das Gesundes-Herz-Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in Deutschland leisten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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