• 24.08.2024 – BU-Rente: Unantastbare Absicherung

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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

BU-Rente: Unantastbare Absicherung

 

Warum Kürzungen ausgeschlossen sind und worauf Versicherte achten sollten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanzielle Sicherheit im Ernstfall. Doch dürfen Versicherer die vertraglich vereinbarte Rente kürzen? Wir klären, welche Rechte Versicherte haben, worauf sie unbedingt achten sollten und warum korrekte Angaben beim Vertragsabschluss entscheidend sind. Lesen Sie, was wirklich zählt, um im Ernstfall abgesichert zu sein.


Versicherungsnehmer der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) können beruhigt sein: Die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) darf im Versicherungsfall grundsätzlich nicht gekürzt werden. Dies ergibt sich aus der besonderen Struktur der BU-Versicherung, die als sogenannte Summenversicherung konzipiert ist. Diese Art der Versicherung unterscheidet sich maßgeblich von Schadensversicherungen, bei denen der Ausgleich nur in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens erfolgt.

Bei einer Schadensversicherung greift das Prinzip des „Bereicherungsverbots“, welches sicherstellt, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr erhält, als er an Schaden erlitten hat. Der Ausgleich erfolgt hier in Höhe des konkret festgestellten Schadens, was eine genaue Ermittlung und Nachweisführung erfordert. Anders verhält es sich jedoch bei der Summenversicherung, zu der auch die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört. Hier wird eine festgelegte Summe ausgezahlt, sobald der Versicherungsfall eintritt, unabhängig davon, welche konkreten wirtschaftlichen Verluste der Versicherte tatsächlich erlitten hat.

Diese Auszahlungspraxis bringt für den Versicherungsnehmer erhebliche Vorteile mit sich. Zum einen entfällt die Notwendigkeit, einen spezifischen Schaden nachzuweisen, was im Ernstfall oft schwierig und zeitaufwendig sein kann. Zum anderen garantiert die Summenversicherung eine gewisse Planungssicherheit, da die Höhe der Rente im Voraus festgelegt wurde und nicht variabel ist.

Eine weitere interessante Frage, die sich in diesem Kontext stellt, ist die mögliche Geltendmachung von Regressansprüchen durch den Versicherer, falls ein Dritter den Versicherungsfall verursacht hat. Im Rahmen vieler Versicherungen geht der Anspruch des Versicherungsnehmers gegen den Dritten gemäß § 86 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) auf den Versicherer über, der dann den Schaden beim Verursacher geltend machen kann. In der BU-Versicherung ist dies jedoch nicht der Fall, da das Bereicherungsverbot keine Anwendung findet. Der Versicherer kann somit keine Regressansprüche gegenüber dem Schädiger geltend machen, was die Position des Versicherungsnehmers zusätzlich stärkt.

Trotz dieser Vorteile ist es für Versicherungsnehmer unerlässlich, sich ihrer Pflichten bewusst zu sein, insbesondere der vorvertraglichen Anzeigepflichten. Bei der Antragstellung müssen alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß angegeben werden, da eine Verletzung dieser Pflichten schwerwiegende Folgen haben kann. Sollte der Versicherer feststellen, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, könnte er den Vertrag anfechten, zurücktreten oder sogar kündigen. In einem solchen Fall würde der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit und die vereinbarte BU-Rente würde nicht ausgezahlt werden.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Vertragsanpassung in Betracht kommt. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn sich herausstellt, dass der Versicherungsnehmer bestimmte gesundheitliche Risiken bei Vertragsabschluss nicht korrekt angegeben hat. In einem solchen Fall könnte der Versicherer den Vertrag anpassen, etwa durch eine Erhöhung der Prämien oder eine Einschränkung des Versicherungsschutzes. Diese Möglichkeit zeigt, wie wichtig es ist, bei der Antragstellung alle Gesundheitsfragen gewissenhaft zu beantworten.

Insgesamt bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung eine verlässliche Absicherung im Ernstfall, die durch die Struktur der Summenversicherung zusätzlich gestärkt wird. Versicherte können sich darauf verlassen, dass die vereinbarte Rente gezahlt wird, solange sie ihre Pflichten erfüllen und die vertraglichen Bedingungen einhalten.


Kommentar:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele Menschen eine unverzichtbare Absicherung, die ihnen finanzielle Sicherheit bietet, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können. Die Tatsache, dass die BU-Rente im Versicherungsfall in der Regel nicht gekürzt werden darf, ist ein großer Vorteil für Versicherungsnehmer. Diese Sicherheit ist jedoch nicht selbstverständlich und setzt ein korrektes Verhalten des Versicherten voraus.

Versicherungen basieren auf einem fundamentalen Vertrauensverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Dieses Vertrauen darf nicht durch Nachlässigkeit oder Fehlverhalten auf beiden Seiten untergraben werden. Versicherungsnehmer müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein, bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich gründlich mit den Vertragsbedingungen auseinanderzusetzen. Die Einhaltung der Anzeigepflichten ist hierbei von zentraler Bedeutung, um im Ernstfall den Schutz zu gewährleisten.

Gleichzeitig liegt es auch in der Verantwortung der Versicherer, ihre Kunden umfassend und transparent über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Der komplexe Charakter von Versicherungsverträgen macht es für Laien oft schwer, alle relevanten Details zu verstehen. Hier sind die Versicherer gefragt, durch klare Kommunikation und verständliche Erklärungen Vertrauen zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden.

Ein fairer Umgang auf beiden Seiten ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch moralisch. Versicherungsnehmer verlassen sich darauf, dass die Versicherung im Ernstfall einspringt und die vereinbarte Leistung erbringt. Umso wichtiger ist es, dass beide Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen. Nur so kann das Vertrauen in die Versicherungsbranche erhalten und gestärkt werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung spielt eine zentrale Rolle in der sozialen Absicherung und sollte daher nicht leichtfertig behandelt werden. Durch sorgfältige Prüfung und Einhaltung der Vertragsbedingungen können Versicherte sicherstellen, dass sie im Ernstfall die Unterstützung erhalten, auf die sie angewiesen sind. Versicherungen sind mehr als nur Verträge – sie sind ein Versprechen, das gehalten werden muss.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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