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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Von existenzsichernden Ertragsausfallversicherungen für Apotheken bis hin zur digitalen Revolution mit der elektronischen Patientenakte – die Gesundheitsbranche steht vor tiefgreifenden Veränderungen. DocMorris kämpft im Rx-Geschäft, erzielt jedoch Erfolge im E-Rezept-Markt, während hitzige Debatten über „Light-Apotheken“ und eine stockende Apothekenreform die Branche bewegen. Neue gesetzliche Regelungen und Warnungen vor potenziellen Gesundheitsrisiken, sowohl für Menschen als auch für Tiere, verdeutlichen die komplexen Herausforderungen, denen sich das Gesundheitswesen heute stellen muss. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die entscheidenden Entwicklungen, die die Zukunft des Gesundheitssektors prägen!
Lebensretter für Apotheken: Wie die Ertragsausfallversicherung Existenzen sichert
Die Ertragsausfallversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Unternehmenswelt. Diese spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen, die durch unvorhergesehene Betriebsstörungen verursacht werden. Ob Brand, Hochwasser oder andere Naturkatastrophen – die Risiken, denen Unternehmen heute ausgesetzt sind, sind vielfältig und nehmen aufgrund des Klimawandels weiter zu.
Die Ertragsausfallversicherung greift in diesen Fällen und übernimmt laufende Kosten wie Gehälter, Pacht, Miete und Zinsen, auch wenn der Umsatz ausfällt. Dies gilt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten nach dem Schadensfall, abhängig von der vertraglichen Gestaltung der Versicherung. Dabei wird jedoch nicht der eigentliche Sachschaden abgedeckt – dieser fällt unter die Inhaltsversicherung –, sondern es geht um die Absicherung der fortlaufenden Betriebskosten.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der erweiterten Variante der Betriebsunterbrechungsversicherung, die die Kosten für eine approbierte Vertretung übernimmt, sollte die Leiterin oder der Leiter des Unternehmens ausfallen. Dies ist vor allem für kleinere Unternehmen und Betriebe relevant, in denen eine Person eine Schlüsselrolle einnimmt.
Mit steigenden Risiken und zunehmender Unsicherheit erscheint die Ertragsausfallversicherung als unverzichtbares Instrument für Unternehmen jeder Größe. Der Schutz vor existenzbedrohenden Ausfällen wird damit zu einem festen Bestandteil des Risikomanagements.
In Zeiten, in denen extreme Wetterereignisse immer häufiger auftreten und das wirtschaftliche Umfeld zunehmend unsicherer wird, ist die Ertragsausfallversicherung ein unverzichtbares Instrument für Unternehmen. Während die Inhaltsversicherung sich um die Wiederherstellung von Sachwerten kümmert, steht bei der Ertragsausfallversicherung die Existenzsicherung des Betriebs im Vordergrund. Diese Versicherung stellt sicher, dass Unternehmen auch nach einem schweren Schlag handlungsfähig bleiben und die laufenden Verpflichtungen weiterhin bedienen können.
Besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen kann eine Betriebsunterbrechung ohne entsprechenden Versicherungsschutz schnell das Ende bedeuten. Denn selbst ein kurzzeitiger Stillstand kann erhebliche finanzielle Verluste nach sich ziehen, die ohne eine Ertragsausfallversicherung nur schwer zu verkraften wären. Die erweiterte Absicherung, die auch die Kosten für eine Vertretung des Betriebsleiters abdeckt, bietet darüber hinaus einen wichtigen Schutz, der oft unterschätzt wird. Denn gerade in kleinen Unternehmen hängt vieles von einer einzelnen Person ab.
Es ist an der Zeit, dass Unternehmen das Thema Versicherungsschutz umfassender betrachten und die Ertragsausfallversicherung als einen wesentlichen Bestandteil ihres Sicherheitsnetzes ansehen. Nur so kann gewährleistet werden, dass sie auch in Krisenzeiten stabil bleiben und sich schnell wieder erholen können. Die Investition in eine solche Versicherung ist letztlich eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
DocMorris: Erfolgreicher Vorstoß in den E-Rezept-Markt trotz hoher Investitionen
DocMorris hat im Zuge der Veröffentlichung seiner Halbjahreszahlen umfassende Einblicke in das Geschäft mit E-Rezepten gegeben. Das Unternehmen investierte im ersten Halbjahr rund 13 Millionen Franken in Marketingmaßnahmen, um seine Position in diesem zukunftsträchtigen Segment zu stärken. Diese Ausgaben scheinen sich ausgezahlt zu haben: Im Juli konnte DocMorris durch das neu eingeführte CardLink-Verfahren die Anzahl der Neukunden im Bereich verschreibungspflichtiger Medikamente vervierfachen.
Das CardLink-Verfahren hat sich als entscheidender Faktor für den Zugang zum E-Rezept-Markt erwiesen, nachdem das Unternehmen zuvor einen signifikanten Rückgang bei Papierrezepten verzeichnet hatte. Die durchschnittliche Warenkorbgröße von E-Rezept-Kunden beträgt 102 Euro, während sie im OTC-Bereich nur 38 Euro erreicht. Dies zeigt, dass verschreibungspflichtige Medikamente ein deutlich höheres Umsatzpotenzial bieten.
Beeindruckend ist auch die hohe Kundenbindung: 95 Prozent der E-Rezept-Kunden bestellen erneut bei DocMorris, obwohl die allgemeine Wiederbestellquote von 79 auf 75 Prozent gesunken ist. Im Schnitt bestellen E-Rezept-Kunden 4,5 Mal pro Jahr, was eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr darstellt.
Bisher hat DocMorris über 500.000 E-Rezepte verarbeitet und konnte seinen Marktanteil im Rx-Bereich im Juli auf 0,52 Prozent steigern, verglichen mit 0,29 Prozent im Januar. Damit konnte das Unternehmen den Rückgang bei Papierrezepten teilweise ausgleichen und bearbeitet nun insgesamt mehr Rezepte als noch im November 2023.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie ist das Tochterunternehmen Telclinic, das sich als führender Anbieter von Videosprechstunden etabliert hat. Der Bedarf an solchen Dienstleistungen bleibt hoch, und DocMorris plant, das Angebot durch die Einbindung weiterer Ärzte auszubauen.
CEO Walter Hess äußerte sich zudem optimistisch hinsichtlich bevorstehender gesetzlicher Änderungen, die das Geschäft mit chronisch kranken Patienten betreffen. Besonders die Einführung von Wiederholungsrezepten und neue Dienstleistungen in den Bereichen HIV und Nierengesundheit bieten nach Einschätzung des Unternehmens großes Potenzial.
Trotz der umfangreichen Investitionen in die Gewinnung neuer Kunden bleibt DocMorris zuversichtlich, dass sich diese Ausgaben langfristig lohnen werden. Das Unternehmen rechnet bis 2025 mit einer deutlichen Marktdurchdringung im Rx-Segment. Während das Rx-Geschäft in Deutschland noch nicht profitabel ist, erwartet DocMorris im OTC-Bereich und auf den europäischen Märkten baldige positive Ergebnisse.
Mit den jüngst veröffentlichten Halbjahreszahlen zeigt DocMorris eindrucksvoll, dass das Unternehmen bereit ist, hohe Investitionen zu tätigen, um sich im wandelnden Gesundheitsmarkt zu behaupten. Das CardLink-Verfahren hat sich als Schlüssel zur Erschließung des E-Rezept-Marktes erwiesen und lässt das Unternehmen optimistisch in die Zukunft blicken.
Doch trotz der erreichten Erfolge bleibt die Herausforderung groß. Die hohe Kundenbindung und die wachsende Präsenz im Rx-Segment sind vielversprechende Indikatoren, aber die langfristige Rentabilität des Geschäftsmodells muss sich erst noch erweisen. Der Markt für Gesundheitsdienstleistungen ist hart umkämpft, und die Konkurrenz ist nicht untätig.
DocMorris steht nun vor der Aufgabe, die investierten Mittel nicht nur in kurzfristige Erfolge, sondern in nachhaltiges Wachstum umzuwandeln. Die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen können dabei entscheidend sein. Die Flexibilität und Innovationsfähigkeit des Unternehmens werden darüber entscheiden, ob es diese Herausforderungen meistert.
In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob DocMorris seine ambitionierten Ziele erreichen kann und das Vertrauen seiner Kunden dauerhaft sichern wird. Die Grundlagen sind gelegt, doch der Weg zur langfristigen Etablierung im Markt ist noch lang und anspruchsvoll.
DocMorris tut sich schwer im Rx-Geschäft und senkt den Ausblick
Der Schweizer Arzneimittelversender DocMorris steht weiterhin vor erheblichen Herausforderungen im deutschen Markt für verschreibungspflichtige Medikamente (Rx) und hat seinen Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 nach unten korrigiert. Trotz eines leichten Umsatzanstiegs im ersten Halbjahr 2024 verzeichnete das Unternehmen weiterhin deutliche Verluste, die insbesondere das wichtige Rx-Geschäft belasten und die finanzielle Gesamtperformance des Konzerns negativ beeinflussen.
DocMorris erzielte im ersten Halbjahr 2024 einen Umsatz von 530,1 Millionen Schweizer Franken. Allerdings blieb der Durchbruch im deutschen Markt aus, da der Konzern ohne das Geschäft mit E-Rezepten (eRx) zwar den Break-even erreichte, jedoch inklusive dieser Einnahmen ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von -20,1 Millionen Franken verzeichnete. Dies bedeutet lediglich eine minimale Verbesserung gegenüber dem Vorjahresverlust von -20,8 Millionen Franken. Der Nettoverlust des Unternehmens belief sich im ersten Halbjahr auf -37,9 Millionen Franken, was zwar besser ist als der Verlust von -58,2 Millionen Franken im ersten Halbjahr 2023, jedoch weiterhin auf die erheblichen finanziellen Schwierigkeiten hinweist.
Die Eigenkapitalquote von DocMorris sank zum 30. Juni 2024 auf 43,7 Prozent, nachdem sie zum Jahresende 2023 noch bei 49,7 Prozent gelegen hatte. Auch die liquiden Mittel reduzierten sich auf 195 Millionen Franken. Diese Zahlen spiegeln die finanzielle Anspannung wider, unter der das Unternehmen derzeit steht.
Besonders problematisch für DocMorris war der verzögerte Zugang zum deutschen Markt für papierrezeptbasierte Umsätze, bevor Mitte April die neue CardLink-Lösung eingeführt wurde. Diese Verzögerung führte zu rückläufigen Umsätzen und geringeren Deckungsbeiträgen im Rx-Geschäft. Seit der Einführung von CardLink verzeichnet das Unternehmen jedoch ein kontinuierliches Wachstum in diesem Bereich, insbesondere durch erfolgreiche Neukundengewinne.
Aufgrund der unsicheren Entwicklung im Rx-Geschäft und der Umstellung auf das E-Rezept hat DocMorris seine Prognose für das Gesamtjahr 2024 gesenkt. Statt eines ursprünglich erwarteten Umsatzwachstums von mehr als 10 Prozent rechnet das Unternehmen nun mit einem Wachstum von lediglich 5 bis 10 Prozent. Auch das bereinigte Ebitda wird schlechter eingeschätzt, mit einem erwarteten Verlust von rund -50 Millionen Franken im Vergleich zur vorherigen Prognose von 0 bis -35 Millionen Franken. Die Investitionen sollen zudem von ursprünglich 30 bis 40 Millionen Franken auf rund 30 Millionen Franken reduziert werden. Diese Anpassungen führten zu einem erneuten Kursrückgang der DocMorris-Aktie um etwa 18 Prozent an der Schweizer Börse.
Auf der positiven Seite entwickelt sich der konzerneigene Telemedizinanbieter TeleClinic sehr erfolgreich. Dieser konnte seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahr verdoppeln und erwartet für das Gesamtjahr 2024 ein Wachstum auf über 10 Millionen Franken. Die Bruttomarge und die Ebitda-Marge werden dabei als sehr attraktiv beschrieben. Über 2800 niedergelassene Ärzte nutzen die technische Plattform, die jährlich über 1,3 Millionen Fälle bearbeitet. TeleClinic hat sich somit als ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsökosystems von DocMorris etabliert.
DocMorris steht vor einer entscheidenden Weggabelung: Der ambitionierte Einstieg in den deutschen Markt für verschreibungspflichtige Medikamente hat sich als schwieriger erwiesen als erwartet. Die Zahlen des ersten Halbjahres 2024 sind ernüchternd und zeigen, dass das Unternehmen weiterhin große Anstrengungen unternehmen muss, um die Profitabilität zu erreichen. Insbesondere der verspätete Marktzugang und die damit verbundenen Verluste im Rx-Geschäft werfen die Frage auf, ob die strategische Ausrichtung des Unternehmens ausreichend flexibel ist, um auf die dynamischen Marktbedingungen reagieren zu können.
Gleichzeitig zeigt das erfolgreiche Wachstum von TeleClinic, dass DocMorris im Bereich der Telemedizin offenbar den richtigen Riecher hat. Diese positive Entwicklung könnte dem Unternehmen helfen, sich als relevanter Akteur im digitalen Gesundheitsmarkt zu etablieren und somit eine wichtige Säule für zukünftiges Wachstum aufzubauen. Doch das allein wird nicht ausreichen, um die Verluste im Kerngeschäft auszugleichen.
Die nächsten Monate werden entscheidend sein. DocMorris muss nicht nur die Entwicklung im Rx-Markt intensiv vorantreiben, sondern auch die Erwartungen der Investoren erfüllen, die zunehmend ungeduldig werden. Der Weg zur Profitabilität ist steinig und das Vertrauen der Märkte könnte weiter schwinden, wenn es dem Unternehmen nicht gelingt, substanzielle Fortschritte zu erzielen. Die Korrektur der Prognosen mag zwar realistisch sein, doch sie sendet auch ein klares Signal: Die Herausforderungen sind groß und der Spielraum für Fehler wird immer kleiner. Es bleibt abzuwarten, ob DocMorris diesen Herausforderungen gewachsen ist.
Die ePA kommt: Der Start in eine neue Ära der digitalen Gesundheitsversorgung
Am 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verpflichtend eingeführt. Diese Maßnahme, bekannt als „ePA für alle“, soll die digitale Verwaltung von Gesundheitsdaten grundlegend revolutionieren. Die Gematik, verantwortlich für die digitale Gesundheitsinfrastruktur, hat die finale Spezifikation veröffentlicht, die als Leitfaden für Hersteller und Leistungserbringer dient. Besonders Apotheken, die eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen spielen, wurden mit spezifischen Materialien wie Leitfäden und Klick-Dummys ausgestattet, um den Umgang mit der ePA zu erleichtern.
Ein zentraler Aspekt der ePA ist das verbesserte Medikationsmanagement, das ab Mitte 2025 eingeführt werden soll. Der digitale Medikationsplan, der in der ePA integriert sein wird, verspricht mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit für Patienten bei der Einnahme von Medikamenten. Neben dem Einnahmegrund werden auch Hinweise zur Einnahme und Schemata für komplexe Dosierungen enthalten sein. Diese Informationen sind nicht nur für die Patienten selbst, sondern auch für behandelnde Ärzte und Apotheken von großem Nutzen, da sie eine frühzeitige Erkennung und Vermeidung von Wechselwirkungen ermöglichen.
Darüber hinaus eröffnet die ePA neue Möglichkeiten für die medizinische Forschung. Ab dem Sommer 2025 können die gesammelten Daten, mit Einverständnis der Versicherten, an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weitergeleitet werden. Dies könnte wichtige Erkenntnisse für die Behandlung von chronischen Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder Herzerkrankungen liefern und somit neue Therapieansätze fördern.
Die Gematik hat eine spezielle Themenseite zur ePA veröffentlicht, die verschiedene Informationsmaterialien für die unterschiedlichen Nutzergruppen bereitstellt. Apotheken und andere Leistungserbringer finden dort Praxisbeispiele, Leitfäden, Erklärvideos und konkrete Anwendungsfälle, die den Einstieg in die Nutzung der ePA erleichtern sollen.
Die Einführung der ePA verspricht, die medizinische Versorgung in Deutschland erheblich zu verbessern, indem sie eine sichere und effiziente Nutzung von Gesundheitsdaten sowohl für die Patientenversorgung als auch für die Forschung ermöglicht.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Der Gedanke, dass Patienten ihre Gesundheitsdaten zentral und sicher verwalten können, bringt nicht nur mehr Transparenz, sondern auch eine erhebliche Erleichterung im Alltag mit sich. Besonders hervorzuheben ist der digitale Medikationsplan, der Patienten, Ärzten und Apotheken gleichermaßen zugutekommt. Die Möglichkeit, Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen, kann potenziell Leben retten und die Qualität der medizinischen Versorgung nachhaltig verbessern.
Dennoch bleibt abzuwarten, wie gut die Umsetzung in der Praxis gelingt. Die Schulung und Unterstützung der Leistungserbringer, insbesondere der Apotheken, wird entscheidend dafür sein, ob die ePA tatsächlich die erhofften Vorteile bringt. Auch die Frage des Datenschutzes muss weiterhin höchste Priorität haben, um das Vertrauen der Versicherten in dieses neue System zu gewährleisten.
Insgesamt ist die ePA ein vielversprechendes Instrument, das bei erfolgreicher Umsetzung das deutsche Gesundheitswesen auf ein neues Niveau heben könnte. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob das System die hohen Erwartungen erfüllen kann und ob es gelingt, die digitale Transformation im Gesundheitsbereich erfolgreich voranzutreiben.
Neuer THC-Grenzwert: Erleichterung im Straßenverkehr oder rechtliches Minenfeld?
Am vergangenen Freitag hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine Gesetzesänderung unterzeichnet, die den THC-Grenzwert im Blutserum für Autofahrerinnen auf 3,5 ng/ml anhebt. Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, die nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird, soll die Teilnahme von Cannabis-Konsumentinnen am Straßenverkehr erleichtern und gleichzeitig die Ermittlungsbehörden entlasten.
Die Gesetzesänderung, die Anfang Juni vom Bundestag beschlossen wurde, stößt jedoch auf Kritik. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) sieht in der Neuregelung keine grundlegende Verbesserung für Patientinnen, die Medizinalcannabis therapeutisch nutzen. Durch die Einlagerung von THC im Fettgewebe des Körpers bleibt der Wirkstoff über längere Zeit nachweisbar, was dazu führen könnte, dass regelmäßige Konsumentinnen den neuen Grenzwert dauerhaft überschreiten. Besonders problematisch ist dies für medizinische Anwender*innen, die möglicherweise als dauerhaft fahruntüchtig gelten könnten, ohne tatsächlich beeinträchtigt zu sein.
Für Gelegenheitskonsument*innen gestaltet sich die Lage differenzierter. Hier hängt die Dauer, bis der Grenzwert wieder unterschritten wird, stark von der individuellen körperlichen Konstitution und der Stärke des konsumierten Cannabis-Produkts ab. Trotz der neuen Regelung bleiben allgemeingültige Zeitangaben, wann eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist, schwer bestimmbar. Zudem mangelt es an verlässlichen Selbsttestmöglichkeiten, die eine Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit erlauben würden.
Die Gesetzesänderung bringt auch neue Strafen mit sich. Überschreitet man den THC-Grenzwert, droht eine Strafe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Für Fahranfänger*innen in der Probezeit gilt ein generelles Cannabis-Verbot. Auch die gleichzeitige Einnahme von Alkohol und THC vor Fahrtantritt ist untersagt und wird mit einem Bußgeld von 1000 Euro geahndet.
Eine generelle Absicherung für Patient*innen, die Medizinalcannabis nutzen, ist durch die Gesetzesänderung nicht gegeben. Trotz der Legalisierung und der Erhöhung des Grenzwerts bleibt die Teilnahme am Straßenverkehr für diese Personengruppe rechtlich unsicher. Ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabis-Konsum ist nach der neuen Regelung jedoch nur noch dann möglich, wenn eine Cannabis-Abhängigkeit oder ein -Missbrauch nachgewiesen werden kann.
Die Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend. Die Problematik, dass THC langfristig im Körper nachweisbar ist und so den neuen Grenzwert oft überschreiten kann, bleibt bestehen. Besonders medizinische Anwender*innen von Cannabis werden weiterhin einem erheblichen rechtlichen Risiko ausgesetzt, obwohl sie den Wirkstoff aus gesundheitlichen Gründen nutzen.
Statt Klarheit zu schaffen, trägt die Gesetzesänderung eher zur Verunsicherung bei. Für Gelegenheitskonsumentinnen mag die neue Regelung eine Erleichterung darstellen, doch für regelmäßige Konsumentinnen, insbesondere Patient*innen, bleibt die Lage schwierig. Die fehlende Möglichkeit zur Selbsttestung verstärkt diese Unsicherheit zusätzlich.
Die Einführung von neuen Sanktionen, wie hohen Bußgeldern und Fahrverboten, zeigt zudem, dass die Gesetzgeberinnen noch weit davon entfernt sind, Cannabis-Nutzerinnen gleichberechtigt zu behandeln. Während Alkoholkonsum im Straßenverkehr seit Jahren klar geregelt ist, bleibt der rechtliche Rahmen für Cannabis-Konsument*innen vage und unzureichend.
Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung mag gut gemeint sein, doch sie reicht nicht aus, um den Bedürfnissen und der Realität vieler Menschen gerecht zu werden. Was dringend benötigt wird, ist eine tiefgreifendere Reform, die nicht nur den Grenzwert anhebt, sondern auch die tatsächlichen Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrfähigkeit berücksichtigt. Bis dahin bleibt die Teilnahme von Cannabis-Konsument*innen am Straßenverkehr ein rechtliches Minenfeld.
Heidenblut kritisiert „Light-Apotheken“: Apotheken ohne Apotheker in der Diskussion
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut hat bei einem Besuch der Noweda-Zentrale in Essen den Apotheken seine Unterstützung zugesichert und sich kritisch gegenüber den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geäußert. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die sogenannten „Light-Apotheken“, ein Modell, das vorsieht, dass Apotheken aus Kostengründen eingeschränkte Leistungen anbieten und Apotheker nicht mehr ständig vor Ort sein müssen. Heidenblut, ein Verfechter der Apothekentradition, machte deutlich, dass er eine Apotheke ohne ständige Präsenz von Apothekern für schwer vorstellbar hält.
Heidenblut sprach sich klar gegen die geplante Umverteilung der Honorare aus und forderte stattdessen eine umfassendere finanzielle Unterstützung der Apotheken. „Wir müssen grundsätzlich mehr Geld in das System stecken“, betonte er und unterstrich die immense Bedeutung der Apothekenleistungen für die Bevölkerung.
Unterstützung erhielt Heidenblut von Noweda-Chef Dr. Michael Kuck und Aufsichtsratschef Dr. Matthias Lempka. Beide lehnten die Idee der „Light-Apotheken“ entschieden ab und warnten vor den Konsequenzen einer solchen Reform. „Eine Apotheke ohne Apotheker ist nicht nur der Einstieg in die Zwei-Klassen-Medizin, sondern auch in die Zwei-Klassen-Versorgung“, so Lempka. Sie forderten faire Rahmenbedingungen für Apotheken und den Großhandel, um die zuverlässige und sichere Versorgung der Patienten weiterhin gewährleisten zu können.
Im Zuge seines Besuchs kritisierte Heidenblut zudem die mangelnde Kontrolle der strengen Standards bei EU-Versendern. Während die Noweda strenge gesetzliche Anforderungen an die Lagerung und den Transport von Arzneimitteln erfülle, bemängelte er, dass diese Vorgaben bei ausländischen Anbietern nicht konsequent überwacht würden. Dies könne die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung gefährden.
Die Zukunft der Apothekenreform bleibt unklar. Ursprünglich hatte Gesundheitsminister Lauterbach geplant, das Apothekenreformgesetz (ApoRG) bereits Mitte Juli ins Kabinett einzubringen, doch erheblicher Widerstand, insbesondere aus anderen Bundesministerien, verzögerte den Prozess. Vor allem der Aspekt, Apotheken ohne approbierte Apotheker zu betreiben, stößt auf starke Ablehnung.
Dirk Heidenblut hat mit seinen klaren Worten zur Apothekenreform einen wichtigen Punkt angesprochen: Die Bedeutung der Apotheker für eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung. In einer Zeit, in der die Gesundheitsversorgung zunehmend ökonomischen Zwängen unterworfen wird, darf der Wert der Apotheken als niederschwellige und unmittelbare Anlaufstellen für die Patienten nicht unterschätzt werden.
Die Idee der „Light-Apotheken“ mag auf den ersten Blick als eine Lösung für Kostendruck erscheinen, birgt jedoch erhebliche Risiken. Apotheker sind mehr als nur Dienstleister; sie sind unverzichtbare Berater und Sicherheitspersonen im Gesundheitswesen. Ihre Abwesenheit aus den Apotheken könnte nicht nur die Qualität der Beratung verschlechtern, sondern auch das Vertrauen der Patienten erschüttern.
Die Forderung nach einer stärkeren finanziellen Unterstützung der Apotheken ist daher nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig. Anstatt durch Umverteilung Gelder zu verschieben, sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Apotheken auch in Zukunft ihre wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung wahrnehmen können.
Karl Lauterbach muss sich die Frage gefallen lassen, ob seine Reformpläne wirklich den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen oder ob sie in erster Linie einem kurzsichtigen Sparzwang geschuldet sind. Die Verzögerungen bei der Apothekenreform zeigen, dass hier noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht – und das ist gut so. Denn eine vorschnelle Reform könnte mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen.
Koalitionsstreit verzögert Entscheidung über Apothekenreform
Die Entscheidung über die geplante Apothekenreform, die ursprünglich am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden sollte, verzögert sich weiter. Das Reformgesetz steht derzeit nicht auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am 21. August, was auf anhaltende Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Regierungskoalition hindeutet. Insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter Leitung von Ministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat Bedenken hinsichtlich zentraler Aspekte des Reformpakets geäußert.
Ein wesentlicher Streitpunkt betrifft die Frage, ob Apothekeninhaberinnen und -inhaber die Leitung von Filial- und Zweigapotheken selbst übernehmen können oder ob dafür zwingend verantwortliche Apothekerinnen oder Apotheker benannt werden müssen. Dieser sogenannte Leitungsvorbehalt, der von der Bildungsministerin eingebracht wurde, hat die Beratungen erheblich verlangsamt. Laut einer Sprecherin des Ministeriums ist der Abstimmungsprozess noch nicht abgeschlossen, was die Wahrscheinlichkeit eines Kabinettsbeschlusses am Mittwoch deutlich verringert.
Ein weiterer kontroverser Punkt ist die Einführung von sogenannten Scheinapotheken, also Abgabestellen ohne ständige Präsenz von Apothekerinnen und Apothekern. Vor allem die FDP steht diesem Konzept kritisch gegenüber. Mehrere FDP-Vertreter, darunter die Abgeordnete Kristine Lütke und der Gesundheitsexperte Andrew Ullmann, haben sich öffentlich gegen diese Idee ausgesprochen. Sie argumentieren, dass solche Abgabestellen die pharmazeutische Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, nicht verbessern und die Patientensicherheit gefährden könnten.
Die FDP fordert stattdessen eine Reform, die die freien Berufe stärkt, die Vergütung der Apotheken verbessert und gleichzeitig die Digitalisierung und Entbürokratisierung des Sektors vorantreibt. Ziel ist es, die Apotheken zukunftsfähig zu machen und ihre Rolle als wichtige Säule der lokalen Gesundheitsversorgung zu sichern.
Obwohl die Kabinettssitzung am Mittwoch derzeit keine Diskussion über die Apothekenreform vorsieht, sind kurzfristige Änderungen der Tagesordnung nicht ausgeschlossen. Sollte es jedoch nicht zu einer Einigung zwischen den beteiligten Ministerien kommen, wird die Entscheidung über die Apothekenreform weiter vertagt, was den gesamten Gesetzgebungsprozess weiter verzögern könnte.
Die erneute Verzögerung bei der Apothekenreform offenbart ein grundlegendes Problem in der derzeitigen Regierungskoalition: den Mangel an Konsens in wesentlichen Fragen der Gesundheitsversorgung. Während Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine zukunftsweisende Reform anstrebt, die den Bedürfnissen einer alternden Bevölkerung und den Herausforderungen des ländlichen Raums gerecht wird, blockieren andere Koalitionspartner aus ideologischen Gründen notwendige Fortschritte.
Die Frage nach der Leitung von Apotheken mag auf den ersten Blick technokratisch erscheinen, doch dahinter verbirgt sich ein tieferes Anliegen: die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Versorgung. Eine Apotheke ohne Apotheker ist wie ein Krankenhaus ohne Ärzte – sie mag Kosten sparen, doch auf wessen Kosten? Die Sicherheit der Patienten darf nicht dem Diktat der Sparpolitik geopfert werden.
Gleichzeitig ist es dringend erforderlich, die Apothekenlandschaft zu modernisieren. Digitalisierung und Entbürokratisierung sind keine Schlagworte, sondern unverzichtbare Schritte, um den Fortbestand einer flächendeckenden Versorgung zu sichern. Doch diese Reform darf nicht zulasten der Berufsethik gehen.
Es ist an der Zeit, dass die Koalition ihre Differenzen überwindet und eine Lösung findet, die sowohl den Anforderungen der modernen Gesundheitsversorgung als auch den berechtigten Anliegen der Apotheker gerecht wird. Denn am Ende geht es nicht nur um Strukturen, sondern um das Vertrauen der Menschen in ein funktionierendes Gesundheitssystem.
Versorgungslücke bei Hilfsmitteln: Wenn Bürokratie die Patientenversorgung verzögert
Seit dem 1. September 2016 hat die DAK-Gesundheit die Versorgung ihrer Versicherten mit Medikamentenverneblern für die unteren Atemwege neu organisiert. Durch eine Ausschreibung wurde die Belieferung dieser Hilfsmittel exklusiv an eine einzige Firma vergeben. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf Apotheken und deren Kunden, insbesondere wenn es um die kurzfristige Versorgung mit dringend benötigten Geräten geht.
Ein besonders schwieriger Fall ereignete sich kurz vor Weihnachten in einer Apotheke, wo eine betroffene Apothekerin, Esther Becker, einen über 80-jährigen COPD-Patienten betreute. Der Patient erhielt am Freitagnachmittag vor dem Weihnachtswochenende eine ärztliche Verordnung für ein Atrovent-Inhalationsgerät, das er zusätzlich zu seiner bestehenden Medikation verwenden sollte. Da Heiligabend auf einen Sonntag fiel und sowohl die Arztpraxis als auch die Krankenkasse am Wochenende nicht erreichbar waren, musste Becker dem Patienten mitteilen, dass sie ihm nicht direkt helfen könne. Stattdessen musste er darauf warten, dass die Krankenkasse das Gerät nach den Feiertagen bereitstellt.
Nachdem der Patient das Gerät schließlich erhielt, stellte sich heraus, dass er es nicht nutzen konnte. Der beiliegende Beipackzettel war für den älteren Mann aufgrund der kleinen Schrift und der unverständlichen Sprache unbrauchbar. Ohne eine fachkundige Einweisung konnte er das Gerät nicht bedienen. In seiner Not wandte sich der Patient erneut an die Apothekerin Becker, die sich trotz der Komplexität des Fremdgeräts in die Bedienungsanleitung einlas und dem Patienten die Handhabung erklärte.
Dieser Vorfall beleuchtet die Herausforderungen, die Apotheken und deren Kunden durch solche Regelungen erleben. Patienten erwarten häufig, dass sie in der Apotheke unmittelbar versorgt werden können, was durch die aktuellen Bestimmungen oft nicht möglich ist. Dies führt zu Verzögerungen und zusätzlichen Belastungen für die Patienten und das pharmazeutische Personal. Apothekerin Becker äußerte Kritik an der Situation und betonte, dass sie keine Möglichkeit hatte, dem Patienten eine alternative Lösung anzubieten, da die entsprechende Hilfsmittelgruppe für Apotheken nicht mehr zugänglich ist.
Der Fall um die Apothekerin Esther Becker und den COPD-Patienten ist ein exemplarisches Beispiel für die praktischen Probleme, die durch die aktuellen Regelungen der Hilfsmittelversorgung entstehen. Wenn eine Krankenkasse die Versorgung auf einen einzigen Anbieter beschränkt, mag dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheinen. Doch die Konsequenzen für Patienten und Apotheken werden dabei häufig unterschätzt.
Gerade ältere und schwer kranke Menschen sind auf eine schnelle und verständliche Versorgung angewiesen. Wenn sie aufgrund bürokratischer Hürden und mangelnder Einweisungen in die Anwendung medizinischer Geräte unnötig lange auf die richtige Behandlung warten müssen, wird der Zweck der Versorgung, nämlich die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten zu fördern, konterkariert. Hier zeigt sich ein deutlicher Widerspruch zwischen dem Bestreben, Kosten zu senken, und der Realität, in der Patienten oft die Leidtragenden solcher Entscheidungen sind.
Apotheker wie Esther Becker übernehmen in solchen Situationen Verantwortung, die eigentlich nicht ihre Aufgabe wäre. Ihre Bereitschaft, sich in komplexe Geräte einzuarbeiten und Patienten auch in Notlagen zu unterstützen, ist lobenswert, verdeutlicht jedoch auch die Schwächen des derzeitigen Systems. Es ist dringend notwendig, dass die Verantwortlichen in Politik und Krankenkassen die Versorgungspraxis überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass Patienten nicht durch undurchsichtige Regularien und Versorgungsengpässe zusätzlich belastet werden.
In einer Zeit, in der das Gesundheitssystem unter immer größerem Druck steht, ist es unerlässlich, dass alle Beteiligten – von den Krankenkassen über die Ärzte bis hin zu den Apotheken – reibungslos zusammenarbeiten. Nur so kann eine optimale Patientenversorgung gewährleistet werden.
Ebay unter Beschuss: Illegaler Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten blüht weiter
Auf eBay wird weiterhin illegal der Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten betrieben, wie ein aktueller Fall zeigt. Am 17. August wurde auf der Plattform das Medikament Fragmin P Forte, ein Präparat zur Vorbeugung von Venenthrombosen und Lungenembolien, für 19,99 Euro zuzüglich Versand angeboten. Dieses Medikament, das normalerweise nur auf ärztliche Verschreibung erhältlich ist, wurde ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen zum Kauf angeboten. Der Verkäufer stellte weder Informationen zur sicheren Anwendung noch zur ordnungsgemäßen Lagerung bereit.
Besonders brisant ist die Tatsache, dass das Angebot bereits seit mehreren Tagen online war, ohne dass die Plattform eingeschritten ist. Das wirft erhebliche Fragen zur Wirksamkeit der Sicherheitsmechanismen auf, die eBay zum Schutz der Nutzer implementiert hat. Der Verkäufer gab in den "Artikelmerkmalen" lediglich rudimentäre Informationen an, darunter die Anzahl der Spritzen und den Wirkstoff des Medikaments. Diese Angaben verdeutlichen, dass eBay nicht auf den Verkauf solcher Produkte ausgelegt ist, da wesentliche Informationen zur Produktsicherheit und ordnungsgemäßen Lagerung fehlen.
Obwohl eBay in einer Stellungnahme betont, mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten, um illegale Angebote zu unterbinden, zeigt dieser Vorfall, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen noch Lücken aufweist. Der Online-Marktplatz erklärte, dass bei der Sanktionierung von Verkäufern die besonderen Umstände jedes Einzelfalls berücksichtigt würden, insbesondere wenn es sich um private Verkäufer handelt, die möglicherweise nicht über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sind. Diese Aussage lässt jedoch offen, wie effektiv solche Sanktionen in der Praxis wirklich sind.
Laut einer Auswertung der Freien Apothekerschaft wurden im Jahr 2023 etwa 1600 verschreibungspflichtige Medikamente über eBay und Kleinanzeigen verkauft, was einen Anstieg von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dieser Anstieg zeigt, dass der illegale Handel mit Arzneimitteln auf diesen Plattformen weiter zunimmt und die bisherigen Maßnahmen offenbar nicht ausreichen, um den Verkauf wirksam zu unterbinden.
Der illegale Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auf Online-Marktplätzen wie eBay ist ein alarmierendes Phänomen, das nicht nur rechtliche Fragen aufwirft, sondern auch gravierende Gesundheitsrisiken für Verbraucher birgt. Dass ein Medikament wie Fragmin P Forte, das potenziell lebensrettend sein kann, ohne Rezept und ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen verkauft wird, ist inakzeptabel. Hier muss sich die Frage gestellt werden, ob eBay seiner Verantwortung als Plattformbetreiber ausreichend nachkommt.
Die Tatsache, dass der Verkauf über mehrere Tage hinweg unentdeckt blieb, zeigt deutlich, dass die aktuellen Kontrollmechanismen versagen. Es reicht nicht, auf die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Behörden zu verweisen, wenn dies offensichtlich nicht zu einer effektiven Überwachung führt. Auch die Berücksichtigung der Unwissenheit privater Verkäufer bei der Sanktionierung greift zu kurz, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – schon gar nicht, wenn es um die Gesundheit von Menschen geht.
Der deutliche Anstieg des illegalen Verkaufs verschreibungspflichtiger Medikamente in den letzten Jahren zeigt, dass der bestehende rechtliche Rahmen und die Selbstregulierung der Plattformen nicht ausreichen, um dieses Problem zu lösen. Es bedarf einer strengeren Kontrolle, besserer Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Behörden sowie klarer und konsequenter Sanktionen gegen Verstöße. Nur so kann verhindert werden, dass Menschen durch den Kauf unsachgemäß gelagerter oder gefälschter Medikamente gefährdet werden.
Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen handeln – bevor es zu spät ist.
Plötzliche Anaphylaxie-Gefahr: Warnung vor Glatirameracetat nach jahrelanger Anwendung
Glatirameracetat, ein gängiges Medikament zur Behandlung der schubförmigen Multiplen Sklerose (MS), steht derzeit im Fokus medizinischer Warnungen. Ein am 19. August 2024 veröffentlichter Rote-Hand-Brief, herausgegeben von den Zulassungsinhabern glatirameracetathaltiger Arzneimittel in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), weist auf die Gefahr potenziell tödlicher anaphylaktischer Reaktionen hin, die auch nach jahrelanger komplikationsloser Anwendung des Medikaments auftreten können.
Glatirameracetat wird seit Jahren erfolgreich eingesetzt, um die Schubrate bei Patienten mit schubförmig remittierender MS um 30 bis 50 Prozent zu reduzieren. Es ist als 20 mg/ml Injektionslösung zur täglichen Anwendung und als 40 mg/ml Lösung zur dreimal wöchentlichen Injektion erhältlich. Doch trotz der langjährigen Verträglichkeit bei vielen Patienten wurde nun eine ernsthafte Nebenwirkung bekannt: 0,3 Prozent der Patienten, die mit der 40 mg/ml Dosierung behandelt werden, berichteten über anaphylaktische Reaktionen. Diese unerwünschte Arzneimittelwirkung wird als "gelegentlich" eingestuft (≥ 1/1.000, < 1/100). Bei der 20 mg/ml Dosierung tritt diese Reaktion seltener auf (≥ 1/10.000, < 1/1.000).
Die Anaphylaxie, eine schwere allergische Reaktion, trat häufig unmittelbar nach der Injektion auf und führte in einigen Fällen zum Tod. Der Rote-Hand-Brief betont, dass bei Auftreten einer solchen Reaktion die Therapie sofort abgebrochen und ärztliche Notfallhilfe in Anspruch genommen werden muss. Diese Warnung ist besonders wichtig, da MS-Patienten Glatirameracetat oft eigenständig zu Hause anwenden.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass sich die Symptome einer Anaphylaxie mit sogenannten Post-Injektionsreaktionen überschneiden können. Diese Reaktionen, die ebenfalls nach der Injektion auftreten können, umfassen Gefäßerweiterung (Flush), Brustschmerzen, Atemnot, Herzklopfen und Tachykardie. Obwohl diese Symptome in der Regel nur von kurzer Dauer sind, könnten sie die Erkennung einer echten Anaphylaxie verzögern.
Vor diesem Hintergrund wird MS-Patienten und ihren Betreuungspersonen dringend geraten, die Anzeichen einer Anaphylaxie zu kennen und bei Verdacht sofort medizinische Hilfe zu suchen. Apotheker sind aufgefordert, ihre Patienten bei der Abgabe von Glatirameracetat-haltigen Arzneimitteln wie Copaxone® und Clift® umfassend über diese Risiken aufzuklären.
Die neue Warnung vor potenziell tödlichen anaphylaktischen Reaktionen auf Glatirameracetat ist ein Weckruf für die gesamte MS-Gemeinschaft. Jahrelange Verträglichkeit sollte niemals als Garantie für Sicherheit angesehen werden. Der Fall zeigt erneut, dass die Wachsamkeit bei der Anwendung von Medikamenten, insbesondere in der Langzeittherapie, von größter Bedeutung ist.
Es stellt sich die Frage, wie gut Patienten und ihre Betreuungspersonen tatsächlich über solche Risiken informiert werden. Der Rote-Hand-Brief mahnt zur Vorsicht, aber die Umsetzung dieser Warnungen im Alltag könnte sich als schwierig erweisen. Patienten, die auf Glatirameracetat angewiesen sind, dürfen nicht allein gelassen werden – weder in ihrer Therapie noch in der Aufklärung über potenzielle Gefahren. Hier sind Ärzte und Apotheker gefordert, proaktiv aufzuklären und im Ernstfall sofortige Hilfe sicherzustellen.
Zugleich wirft die Situation ein Licht auf die Notwendigkeit, die Forschung zu sicheren und effektiveren MS-Therapien voranzutreiben. Auch wenn Glatirameracetat bisher vielen Patienten geholfen hat, zeigt sich nun, dass selbst langjährig erprobte Therapien nicht frei von Risiken sind. Die MS-Gemeinschaft verdient es, dass solche Risiken minimiert und Alternativen entwickelt werden, die eine höhere Sicherheit bieten.
Dieser Fall unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit einer engen Kommunikation zwischen Patienten, Ärzten und Apothekern. Nur so kann sichergestellt werden, dass Risiken frühzeitig erkannt und angemessen darauf reagiert wird. Es liegt an allen Beteiligten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen.
Warnung vor lebensbedrohlichem Risiko: Sorgfalt bei der Anwendung von Senvelgo bei diabetischen Katzen erforderlich
Boehringer Ingelheim Vetmedica warnt vor möglichen Risiken bei der Anwendung des Tierarzneimittels Senvelgo (Wirkstoff: Velagliflozin) zur Behandlung von Katzen mit Diabetes mellitus. Das Unternehmen betont die Notwendigkeit einer korrekten Anwendung des Medikaments, da andernfalls ein erhöhtes Risiko für das Auftreten einer lebensbedrohlichen diabetischen Ketoazidose (DKA) besteht.
Senvelgo, ein natriumabhängiger Glucose-Cotransporter-2 (SGLT-2)-Inhibitor, ist zur Reduktion von Hyperglykämie bei nicht insulinabhängigen diabetischen Katzen zugelassen. Anders als Insulin, das den Blutzuckerspiegel durch Förderung der Glukoseaufnahme in die Zellen senkt, wirkt Velagliflozin, indem es die Rückresorption von Glukose in den Nieren blockiert. Dadurch wird der Blutzuckerspiegel gesenkt, was jedoch nicht bei allen diabetischen Katzen unbedenklich ist.
Kritisch wird es vor allem dann, wenn Senvelgo bei Katzen eingesetzt wird, die nicht in der Lage sind, ausreichend endogenes Insulin zu produzieren. In solchen Fällen kann das Medikament eine gefährliche Ketoazidose auslösen, die unbehandelt tödlich verlaufen kann. Eine unsachgemäße Anwendung von Senvelgo, insbesondere die Umstellung von einer Insulintherapie auf dieses Medikament, hat in einigen Fällen bereits zu DKA geführt. Diese trat häufig in den ersten vier Tagen nach Behandlungsbeginn auf.
Um das Risiko zu minimieren, empfiehlt Boehringer Ingelheim eine strenge Überwachung der Ketonkörper im Urin und Blut der betroffenen Katzen. In den ersten sieben Tagen nach Beginn der Behandlung sollte täglich eine Kontrolle erfolgen. Auch Katzenhalter müssen umfassend über die potenziellen Risiken aufgeklärt werden, damit sie frühzeitig Anzeichen einer DKA erkennen und entsprechend handeln können. Sollte eine DKA vermutet oder bestätigt werden, muss die Behandlung mit Senvelgo sofort abgebrochen und eine Insulintherapie eingeleitet werden.
Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen Diagnose und einer individuellen Therapieanpassung bei der Behandlung von Diabetes mellitus bei Katzen. Tierärzte und Katzenhalter müssen eng zusammenarbeiten, um die bestmögliche Betreuung und Behandlung sicherzustellen.
Der Fall von Senvelgo zeigt einmal mehr, wie wichtig eine sorgfältige und individuell angepasste Behandlung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus ist. Die Einführung von Velagliflozin als neues Medikament in der Tiermedizin mag viele Hoffnungen geweckt haben, doch die Risiken, die mit seiner Anwendung verbunden sind, sollten nicht unterschätzt werden.
Es ist eine Grundvoraussetzung, dass Tierärzte die spezifischen Bedürfnisse und gesundheitlichen Voraussetzungen jeder Katze genau abwägen, bevor sie eine Therapie wie diese beginnen. Gleichzeitig sind die Aufklärung und aktive Einbeziehung der Katzenhalter in den Behandlungsprozess entscheidend. Nur so kann das Risiko schwerwiegender Komplikationen wie der diabetischen Ketoazidose minimiert werden.
Die Warnung von Boehringer Ingelheim sollte als dringender Weckruf verstanden werden: Sorgfalt, Überwachung und eine gute Kommunikation zwischen Tierarzt und Halter sind essenziell, um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Warnung die notwendige Aufmerksamkeit erhält und die Behandlung von diabetischen Katzen entsprechend verantwortungsbewusst erfolgt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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