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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Ein IT-Ausfall bei CGM hat Apotheken lahmgelegt, ohne dass Cyber-Versicherungen helfen. Medizinal-Cannabis bleibt abrechnungsfähig. BVpta und HAV entwickeln Strategien zur Apothekenstärkung, während Demecan unbegrenzt medizinisches Cannabis anbauen darf. Margit Schlenk fordert eine Reform des Apothekenwesens, und die Freie Apothekerschaft sammelt Unterschriften gegen das Ampel-Reformgesetz. Apothekeninsolvenzen steigen, Regierungsflüge zur EM kosten 531.000 Euro, und in Wiesbaden wurde Kosmetik aus einer Apotheke gestohlen. PTA verdienen unter dem Durchschnitt. In Österreich wurde eine 25-Jährige wegen Rezeptfälschung verhaftet. Neue Regelungen für Semglee treten in Kraft, und Sachsen plant Proteste gegen Köppings Reformpläne. Ein neues HIV-Medikament bringt Hoffnung, während die "PrEPVacc"-Studie gescheitert ist. Voquily soll Kindern mit Schlafstörungen helfen.
IT-Ausfall bei CGM: Cyber-Versicherung versagt – Apotheken im Stich gelassen
Ein IT-Ausfall, verursacht durch ein Update des Sicherheitssoftware-Anbieters Crowdstrike, brachte am Freitag zahlreiche Apotheken in Schwierigkeiten. Die meisten Nutzer
der betroffenen Software von CompuGroup Medical (CGM) konnten erst durch einen Workaround am Freitag oder Samstag den Betrieb wieder aufnehmen. Doch der finanzielle Schaden bleibt für viele Apothekeninhaber ungelöst, da weder CGM noch deren Cyber-Versicherungen einspringen.
Matthias Blüm, Inhaber der Apotheke am Damm in Alzey, ist besonders enttäuscht. Seit 17 Jahren vertraut er auf die Versicherung der R+V, einschließlich einer Cyber-Versicherung, doch auf Schadensersatz kann er nicht hoffen. „Dass sich jetzt alle wegducken, ist meines Erachtens eine Unverschämtheit“, so Blüm.
Cyber-Versicherungen sollten eigentlich in solchen Fällen Schutz bieten. Die R+V betont, dass ihre „CyberRisk“-Police Versicherungsschutz gewährt, wenn ein unmittelbarer Vermögensschaden entsteht, auch wenn dieser durch Dritte verursacht wurde. Allerdings muss der Schaden durch eine Informationssicherheitsverletzung verursacht sein. Ein fehlerhaftes Update, wie das von Crowdstrike, könnte theoretisch eine solche Verletzung darstellen. Doch die Bedingungen der R+V schreiben vor, dass der Betrieb mindestens 48 Stunden unterbrochen sein muss, damit die Versicherung greift. Diese Frist war in diesem Fall bei den meisten Apotheken nicht erreicht.
Längere Zeitfenster von 48 Stunden sind bei Cyber-Versicherungen üblich. Die Begründung: Kürzere Störungen treten häufig auf und betreffen viele Unternehmen. Würden Versicherungen auch bei kurzen Ausfällen leisten, wären die Prämien für die Versicherten erheblich höher.
Für die betroffenen Apotheken bleibt der Vorfall dennoch ärgerlich. In der Apotheke von Matthias Blüm konnte zwar nach einiger Zeit eine Notkasse in Betrieb genommen werden, doch E-Rezepte waren zunächst nicht möglich. Gegen 16:30 Uhr meldete sich CGM und führte eine Mitarbeiterin durch die Problemlösung. Blüm selbst befand sich zu dieser Zeit im Urlaub. Ein befreundeter IT-Spezialist konnte schließlich am Samstag alle Kassen zum Laufen bringen. Doch der Schaden war bereits angerichtet: Anstatt eines erwarteten Umsatzes im fünfstelligen Bereich wurden an diesem Tag nur 1500 Euro erzielt. Lange Schlangen bildeten sich, da die Apotheke in einem Ärztehaus mit kleiner Offizin liegt.
Diese Situation verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen Apotheken und andere kleine Unternehmen stehen, wenn sie auf IT-Dienstleister und Versicherungen angewiesen sind. Es zeigt auch die Grenzen des Versicherungsschutzes bei IT-Ausfällen auf, insbesondere wenn zeitliche Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Der Fall um den Ausfall bei CompuGroup Medical und die Reaktion der R+V-Cyber-Versicherung offenbart ein zentrales Problem moderner IT-Sicherheitsstrategien: die Kluft zwischen den Erwartungen der Versicherten und den tatsächlichen Leistungen der Versicherer. Matthias Blüms Frustration ist nachvollziehbar. Er vertraute darauf, dass seine Versicherung ihn in genau solchen Situationen unterstützt. Doch die Bedingungen und Fristen, die erfüllt werden müssen, machen deutlich, dass dieser Schutz oft nur theoretischer Natur ist.
Das Dilemma zeigt, dass viele Versicherungen die Häufigkeit und den Umfang von IT-Störungen unterschätzen. Kürzere Unterbrechungen sind heutzutage eher die Regel als die Ausnahme, doch genau diese werden oft nicht abgedeckt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Versicherer müssen ihre Policen an die Realität anpassen und für eine fairere und umfassendere Abdeckung sorgen. Andernfalls bleibt der Schutz, den sie bieten, lückenhaft und enttäuschend für die Versicherten.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich nicht allein auf ihre Versicherungen verlassen können. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne sind unerlässlich, um solche Ausfälle selbst abfedern zu können. Nur so kann das unternehmerische Risiko minimiert und der Betrieb aufrechterhalten werden.
Die Lehren aus diesem Vorfall sind klar: Versicherer müssen ihre Produkte verbessern, und Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheitsstrategien überdenken und anpassen. Nur durch gemeinsames Handeln können solche Ausfälle zukünftig besser bewältigt werden.
Keine Retaxierungen: Medizinal-Cannabis auf BtM-Rezepten bleibt abrechnungsfähig
In den vergangenen Monaten hat der GKV-Spitzenverband eine Friedenspflicht für die Verordnung von Medizinal-Cannabis auf Betäubungsmittelrezepten (BtM-Rezept) ausgesprochen. Dies bedeutet, dass Krankenkassen bei der Abrechnung solcher Rezepte keine Retaxierungen vornehmen werden. Nun haben auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ihre Stellungnahme dazu abgegeben. Beide Institutionen teilten dem Deutschen Apothekerverband (DAV) mit, dass es für die Abrechnung von Cannabis- und Dronabinol-Verordnungen unerheblich sei, ob diese auf einem Muster-16-Rezept, einem E-Rezept oder ersatzweise auf einem BtM-Rezept erfolgen. Sie sehen keinen Anlass für Beanstandungen bei der Abrechnung dieser Verordnungen.
Mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes (CanG) und des Medizinal-Cannabis-Gesetzes (MedCanG) zum 1. April traten umfassende Änderungen in Kraft. Unter anderem unterliegen Medizinal-Cannabis, Dronabinol und das Fertigarzneimittel Sativex nicht mehr der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Dadurch ist eine Verordnung dieser Produkte auf einem BtM-Rezept allein nicht mehr zulässig, da auf dem gelben Rezept mindestens ein Betäubungsmittel verordnet sein muss. Aufgrund der kurzfristigen Gesetzesänderungen konnten Apotheken- und Praxissoftware nicht rechtzeitig umgestellt werden. Deshalb wurde eine Übergangsfrist für die Verordnung von Cannabis auf BtM-Rezepten bis zum 30. April vereinbart und anschließend auf unbestimmte Zeit verlängert.
Der GKV-Spitzenverband betonte, dass es für die Abrechnung von Cannabis- und Dronabinol-Verordnungen unerheblich sei, ob dies über ein Muster-16-Rezept, eine E-Verordnung oder ersatzweise über den entsprechenden Teil des BtM-Rezeptes erfolge. Die Gültigkeit dieser Rezepte entspricht der allgemeinen Gültigkeit für Verordnungen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Patient
weiterhin Zugang zu Medizinal-Cannabis haben und Apotheken sowie Arztpraxen ausreichend Zeit haben, ihre Systeme an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Die Rückmeldungen von SVLFG und DGUV unterstützen diese Vorgehensweise und schaffen Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten im Abrechnungsprozess.
Die Klarstellung von SVLFG und DGUV zur Abrechnung von Medizinal-Cannabis auf BtM-Rezepten ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Patientenversorgung und zur Entlastung von Apotheken und Arztpraxen. Die befristete Übergangsregelung zeigt, dass die Verantwortlichen pragmatisch auf die Herausforderungen der Gesetzesänderung reagieren. Dies sorgt für die notwendige Flexibilität im Gesundheitswesen und stellt sicher, dass Patienten weiterhin ihre dringend benötigten Medikamente erhalten. Es bleibt zu hoffen, dass diese Regelung auch langfristig Bestand hat und bürokratische Hürden weiter abgebaut werden.
Apotheken am Limit: „Wir betreiben nur noch Katastrophenmanagement“ – Bürokratie und Lieferengpässe belasten den Alltag
Am vergangenen Freitag wurden der approbierten Apothekerin Esther Becker aus der Pinguin-Apotheke in Rostock Retaxationen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Teststreifen zugestellt. Die Krankenkasse beanstandete, dass die Abrechnung nicht nach dem korrekten Vertragspreis erfolgt sei. Insgesamt sind 20 Rezepte betroffen.
Becker erläuterte die Situation: „Der Arzt hat beispielsweise Contour Next Sensoren namentlich verordnet. Nach den Primärkassenverordnungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unterschiedliche Vertragspreise für namentliche und generische Verordnungen.“ Da der Arzt die Teststreifen namentlich verschrieben habe, sei der höhere Preis abzurechnen. „Die Kasse ist jedoch der Ansicht, dass ich den günstigeren Preis hätte verwenden müssen. Das ist natürlich nicht korrekt“, erklärte sie. Becker hat Widerspruch eingelegt und wartet nun auf die Reaktion der Krankenkasse. Diese hatte bereits am vergangenen Freitag über den Verband mitgeteilt, dass sie den Fehler erkannt habe und die Retaxationen zurücknehmen wolle.
Die Apothekerin berichtete weiter, dass häufig Kleinigkeiten zu Beanstandungen und Retaxationen führen. „Insbesondere die bürokratischen Details bei Hilfsmitteln sind belastend. In den meisten Fällen wird der gesamte Betrag einbehalten, wenn etwas fehlt.“ Zwar gebe es bei erfolgreichem Widerspruch eine Gutschrift, doch sei der gesamte Prozess zeitaufwendig und beeinträchtige den Apothekenalltag.
In Zeiten von Lieferengpässen stellt dies eine zusätzliche Belastung dar. „Wenn ich ein Rezept für ein Antibiotikum erhalte, bekomme ich zunächst einen Schreck und hoffe, dass es überhaupt lieferbar ist. Unser Alltag besteht mittlerweile nur noch aus Katastrophenmanagement“, berichtete Becker. Die Apotheken sind derzeit stark gefordert, nicht nur durch die normalen täglichen Aufgaben, sondern auch durch die zusätzlichen Herausforderungen, die durch Lieferengpässe und bürokratische Anforderungen entstehen. Die damit verbundenen Belastungen und Unsicherheiten erschweren den Apothekenbetrieb erheblich.
Die Situation in den Apotheken, wie sie von Esther Becker geschildert wird, ist besorgniserregend und symptomatisch für die Herausforderungen, denen sich das Gesundheitssystem derzeit gegenübersieht. Die Bürokratie, die eigentlich als Kontrollinstanz und Sicherungsnetzwerk fungieren soll, wird zunehmend zur Belastung für die Leistungserbringer vor Ort. Apothekerinnen und Apotheker, die bereits durch Lieferengpässe und eine erhöhte Nachfrage nach Medikamenten stark beansprucht sind, müssen sich zusätzlich mit zeitraubenden und oft unnötigen Retaxationen auseinandersetzen.
Diese zusätzlichen bürokratischen Hürden kosten nicht nur wertvolle Zeit, die besser in die Betreuung und Beratung der Patienten investiert werden könnte, sondern führen auch zu einer erheblichen Frustration und Demotivation im Berufsstand. Es ist dringend notwendig, dass die zuständigen Stellen die bürokratischen Prozesse überprüfen und vereinfachen, um die Apotheken zu entlasten und eine effiziente Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Zudem muss das Problem der Lieferengpässe mit Nachdruck angegangen werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Apothekerinnen und Apotheker regelmäßig in die Situation gebracht werden, lebenswichtige Medikamente nicht liefern zu können. Die Politik ist gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Versorgungssicherheit erhöhen und die Apotheken in ihrer wichtigen Rolle im Gesundheitssystem unterstützen.
Nur durch eine umfassende Reform der bürokratischen Abläufe und eine nachhaltige Sicherstellung der Medikamentenversorgung kann verhindert werden, dass der Apothekenalltag zum ständigen Katastrophenmanagement verkommt. Hier sind sowohl die Krankenkassen als auch die Gesundheitspolitik in der Pflicht, schnell und entschlossen zu handeln.
Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Apotheken: BVpta und HAV ziehen an einem Strang
Die Führungsspitzen des Bundesverbandes PTA (BVpta) und des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) haben sich in Offenbach getroffen, um gemeinsame Strategien zur Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken zu entwickeln. Im Fokus der Gespräche standen die Apothekenreform, der Nachwuchsmangel, die Aufwertung der PTA-Ausbildung und neue Ausbildungswege. BVpta-Präsidentin Anja Zierath und HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth betonten die Bedeutung des Zusammenhalts innerhalb der Apothekenteams und unterstrichen die Notwendigkeit der gegenseitigen Wertschätzung. „Wir sitzen alle in einem Boot“, erklärten beide unisono und verdeutlichten damit die gemeinsame Verantwortung für die Zukunft der Apotheken.
Zierath präsentierte eine aktuelle Umfrage, die zeigt, dass die Mehrheit der befragten PTA sogenannte „Pseudoapotheken“ ablehnt. Sie machte deutlich, dass Apotheken ohne Betäubungsmittel, ohne Rezeptur und ohne pharmazeutische Dienstleistungen nicht als echte Apotheken betrachtet werden können. Gleichzeitig sprachen sich die PTA jedoch für mehr Eigenverantwortung aus, insbesondere bei pharmazeutischen Dienstleistungen. „Wir können Rezeptur, wir können Beratung. Da spricht nichts dagegen“, so Zierath.
Seyfarth berichtete von den Bemühungen, gemeinsam mit der neuen Landesregierung weitere PTA-Schulen in Hessen zu schaffen. Dieses Vorhaben ist im Koalitionsvertrag festgehalten und zeigt bereits Fortschritte. Darüber hinaus erläuterte er die Maßnahmen des HAV gegen die umstrittene Apothekenreform, die von politischen Gesprächen auf Landes- und Bundesebene über Protestaktionen und Kundgebungen bis hin zur laufenden Petition „Gegen das geplante Apothekenreformgesetz – ‚Keine Apotheken ohne Apotheker!‘“ reichen. Die Petition hat derzeit rund 80.000 Unterstützer.
Das Treffen in Offenbach war das erste einer Reihe geplanter gemeinsamer Initiativen zur Stärkung der PTA und zur Sicherung der Apotheken vor Ort. Zierath und Seyfarth zeigten sich optimistisch und betonten, dass nur durch eine enge Zusammenarbeit die Apothekenlandschaft nachhaltig gestärkt werden könne.
Die gemeinsame Initiative von BVpta und HAV zur Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung ist ein dringend benötigter Schritt in die richtige Richtung. In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels und der Unsicherheiten durch geplante Reformen ist der Schulterschluss innerhalb der Branche unerlässlich. Die Betonung von Eigenverantwortung der PTA, ohne dabei die Rolle des Apothekers zu mindern, zeigt eine progressive Einstellung, die den realen Anforderungen des Berufsalltags gerecht wird.
Die klare Ablehnung von „Pseudoapotheken“ durch die PTA ist verständlich und notwendig, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Apotheken müssen umfassende Dienstleistungen bieten können, um den Ansprüchen der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Gleichzeitig ist es ermutigend zu sehen, dass die politischen Bemühungen zur Einrichtung neuer PTA-Schulen in Hessen Früchte tragen und somit die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte gesichert wird.
Die Protestaktionen und die laufende Petition verdeutlichen das Engagement der Apothekenbranche, sich aktiv gegen nachteilige Reformen zu wehren. Mit rund 80.000 Unterstützern zeigt die Petition eine breite Rückendeckung aus der Bevölkerung und dem Fachkreis. Es bleibt zu hoffen, dass diese Bemühungen bei den politischen Entscheidungsträgern Gehör finden und zu einer Reform führen, die die Interessen der Apotheken und ihrer Mitarbeiter berücksichtigt.
Letztendlich kann die Zukunft der Apotheken nur durch Kooperation und gegenseitige Unterstützung gesichert werden. Die Initiativen von BVpta und HAV sind ein vorbildliches Beispiel dafür, wie durch gemeinsames Handeln nachhaltige Lösungen gefunden werden können.
Durchbruch in der Cannabisproduktion: Demecan erhält unbegrenzte Anbauerlaubnis für medizinisches Cannabis
Der sächsische Cannabisproduzent Demecan hat unter dem neuen Cannabisgesetz die Erlaubnis erhalten, unbegrenzt medizinisches Cannabis anzubauen. Diese Genehmigung ermöglicht es dem Unternehmen, seine Produktionskapazität um zwei Tonnen jährlich zu erhöhen und die Kapazitäten in Ebersbach voll auszulasten. Demecan erklärte, dass diese Entwicklung entscheidend sei, um den wachsenden Bedarf an medizinischem Cannabis zu decken und eine Zeitenwende in der Versorgung einzuleiten, indem der Schwerpunkt von Importen hin zu mehr heimischer Produktion verlagert wird.
Auch die kanadischen Unternehmen Aphria RX und Aurora dürfen mit Produktionsstätten in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt medizinisches Cannabis anbauen. Doch Demecan ist das erste deutsche Unternehmen, das die Anbauerlaubnis nach dem neuen Gesetz erhalten hat. Die drei Unternehmen gewannen 2019 eine Ausschreibung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die ursprünglich eine begrenzte Anbaumenge vorsah. Laut der Ausschreibung durften die Unternehmen über vier Jahre verteilt insgesamt zehn Tonnen Cannabis produzieren und mussten das Produkt ausschließlich über die staatliche Cannabisagentur an Apotheken verkaufen. Das neue Gesetz hebt diese Produktionsbeschränkungen auf und beseitigt den Zwischenhandel über die Cannabisagentur.
Adrian Fischer, Geschäftsführer von Demecan, betonte, dass das Ziel des Unternehmens darin bestehe, die Produktion weiter zu steigern und die Versorgungssicherheit zu verbessern. Angesichts aktueller Engpässe in der Patientenversorgung spiele die Genehmigung eine zentrale Rolle, den Bedarf an medizinischem Cannabis zu decken und die heimische Produktion zu fördern. Demecan verzeichnet seit April 2024 ein starkes Umsatzwachstum, das die gestiegene Nachfrage nach medizinischem Cannabis widerspiegelt. Laut Philipp Goebel, Geschäftsführer für den Vertrieb, ermöglicht die neue Anbauerlaubnis nicht nur die Deckung des wachsenden Bedarfs, sondern auch eine nachhaltige Weiterentwicklung des Unternehmens.
Seit 2017 können Patienten in Deutschland Cannabis für medizinische Zwecke regulär vom Arzt verschrieben bekommen. Die Teillegalisierung von Cannabis im April dieses Jahres hat laut Demecan den Markt für medizinisches Cannabis erheblich belebt und zur gestiegenen Nachfrage beigetragen.
Die Erlaubnis für Demecan, unbegrenzt medizinisches Cannabis anzubauen, markiert einen bedeutenden Schritt in der deutschen Cannabispolitik. Durch die Möglichkeit, die Produktionskapazitäten massiv zu erweitern, können nun endlich die bestehenden Versorgungslücken geschlossen und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden. Dies ist ein wichtiger Fortschritt für Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind und bisher oft unter Lieferengpässen litten.
Doch es ist nicht nur ein Sieg für die Patientenversorgung, sondern auch ein starkes Signal für die heimische Wirtschaft. Deutsche Unternehmen wie Demecan können nun auf Augenhöhe mit internationalen Konkurrenten agieren und sich auf dem globalen Markt behaupten. Die Aufhebung der strengen Produktionsbeschränkungen und der Wegfall des Zwischenhandels über die staatliche Cannabisagentur sind längst überfällige Schritte, die die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Cannabisbranche steigern werden.
Dennoch bleibt abzuwarten, wie schnell und effektiv diese neuen Kapazitäten genutzt werden können, um die tatsächlichen Bedürfnisse der Patienten zu erfüllen. Die Politik muss weiterhin ein wachsames Auge auf die Entwicklung haben, um sicherzustellen, dass die versprochenen Verbesserungen auch tatsächlich eintreten und die Qualität der Versorgung gewährleistet bleibt. Insgesamt ist die neue Anbauerlaubnis jedoch ein positiver und notwendiger Schritt in die richtige Richtung.
„Nicht an den Apotheken sparen“: Inhaberin fordert politische Unterstützung
Die Inhaberin der Moritz Apotheke in Nürnberg-Laufamholz, Margit Schlenk, fordert eine umfassende Neugestaltung der geplanten Reform im Apothekenwesen. Sie kritisiert den aktuellen Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) scharf und sieht die Notwendigkeit, die Reform grundlegend zu überarbeiten. Laut Schlenk müsse die Reform in eine völlig andere Richtung gehen, um den Herausforderungen der Branche gerecht zu werden. Ein zentrales Anliegen sei dabei der Abbau der zeitintensiven Bürokratie sowie eine dringend notwendige Erhöhung der Honorare. Schlenk betont: "Die Politik sollte nicht an den Apotheken sparen, sondern gemeinsam mit ihnen nach Lösungen suchen."
Schlenk äußert Bedenken, dass die Umsetzung des ApoRG bis zu 40.000 Stellen in Apotheken gefährden könnte. Sie hebt hervor, dass Apotheken und pharmazeutische Berufe, insbesondere für Frauen, attraktiv bleiben müssen. Am 21. August soll in einer Kabinettssitzung entschieden werden, ob der Gesetzesentwurf Realität wird. Unabhängig vom Ausgang dieser Entscheidung versichert Schlenk, dass sie ihren Kunden weiterhin zur Verfügung stehen wird. Ihre Apotheke sei gut für die Zukunft aufgestellt und werde weiterhin individuelle Rezepturen und pharmazeutische Dienstleistungen anbieten sowie Nachwuchskräfte ausbilden.
Schlenk unterstreicht die Notwendigkeit verbesserter Rahmenbedingungen für den gesamten Sektor. Investitionen in Apotheken könnten langfristig Kosten im Gesundheitswesen senken. "Mit den Apotheken kann man Ressourcen effizient nutzen und sparen. Jeder in die Prävention investierte Euro spart sieben Euro an Krankheitskosten. Die Wirksamkeit der Präventionsarbeit durch Apotheken wurde bereits mehrfach nachgewiesen", erklärt Schlenk. Besonders während der Corona-Pandemie habe sich gezeigt, dass Apotheken sofort bereit seien, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, sofern die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stünden. Schlenk fordert deshalb eine angemessene finanzielle Unterstützung durch die Politik, um die Qualität und Verfügbarkeit der pharmazeutischen Dienstleistungen langfristig zu sichern.
Die Forderungen von Margit Schlenk sind nicht nur verständlich, sondern dringend notwendig. Apotheken spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen, und ihre finanziellen und bürokratischen Bedingungen müssen entsprechend angepasst werden. Ein effektives Apothekensystem spart nicht nur Kosten, sondern sichert auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen pharmazeutischen Dienstleistungen. Die Politik muss erkennen, dass Investitionen in die Apotheken letztlich Investitionen in die Gesundheit der Bevölkerung sind.
Freie Apothekerschaft: Unterschriftenaktion gegen Ampel-Reformgesetz
In der vergangenen Woche hat das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) das Kabinett nicht passiert, doch der veröffentlichte Kabinettsentwurf weist leichte Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf von Mitte Juni auf. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat weiterhin keine finanzielle Entlastung für Apotheken vorgesehen, was die Freie Apothekerschaft (FA) zu einer Unterschriftenaktion veranlasst hat. Apothekenteams und Kund sollen durch Briefe an die Ampel-Parteien ihre Stimmen erheben.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der FA, kritisierte die Anhörung zum Referentenentwurf scharf und bezeichnete sie als „reine Alibi-Veranstaltung“ des BMG. Die Stellungnahmen und Vorschläge der Apothekerschaft seien ignoriert worden, obwohl sie sorgfältig erarbeitet wurden. Hänel vermutet, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach keine sachlichen Argumente in das Gesetz einfließen lassen wollte.
Die FA hat parallel zur Petition des Hessischen Apothekerverbands (HAV) eine Unterschriftenaktion sowohl für Bürger als auch für Apothekenmitarbeitende gestartet. Ziel ist es, die Öffentlichkeit auf die fortdauernde Benachteiligung der Apotheken durch das BMG aufmerksam zu machen. Hänel sieht in dem Gesetz einen weiteren Schritt zur „Abschaffung der öffentlichen Apotheken“ und kritisiert die fehlende Kooperation von Gesundheitsministerium und Gesetzlichen Krankenkassen.
Die FA hat Vorlagen für Briefe an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf ihrer Webseite veröffentlicht. In den Briefen äußern die Apothekenmitarbeitenden, dass sie sich vom Bundesgesundheitsminister „zutiefst diskriminiert“ fühlen und fragen, ob diese Respektlosigkeit gegenüber familienfreundlichen Arbeitsplätzen im Grundsatzprogramm ihrer Parteien oder der Koalitionsvereinbarung verankert sei. Die FA droht damit, täglich über 3 Millionen Apothekenkunden über die ihrer Meinung nach ignorante Haltung des Gesundheitsministers zu informieren.
Auch ein Dokument für eine Unterschriftensammlung bei den Patient ist online verfügbar. Die FA plant, mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen die Abschaffung der Apotheken vor Ort zu kämpfen und die geplanten Maßnahmen des BMG zu verhindern.
Das Apotheken-Reformgesetz in seiner aktuellen Form stellt einen gravierenden Angriff auf die wirtschaftliche Stabilität und Existenz der Apotheken dar. Trotz umfassender Stellungnahmen und konstruktiver Vorschläge seitens der Apothekerschaft scheint das Bundesgesundheitsministerium keinerlei Interesse daran zu haben, diese zu berücksichtigen. Stattdessen setzt es auf eine Ignoranz, die nicht nur den Apotheken, sondern auch den Patient schadet.
Apotheken sind ein essenzieller Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Sie gewährleisten die sichere und effiziente Versorgung mit Medikamenten und bieten unverzichtbare Beratung. Die ständige Vernachlässigung ihrer Anliegen durch die Regierung ist daher unverständlich und gefährlich. Die Freie Apothekerschaft hat recht, wenn sie vor einer schleichenden Abschaffung der öffentlichen Apotheken warnt.
Die Unterschriftenaktion und die Briefe an führende Politiker sind wichtige Schritte, um auf die Missstände aufmerksam zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Stimmen der Apotheker und ihrer Kund ernst nimmt und das Gesetz im Sinne einer fairen und nachhaltigen Lösung überarbeitet. Nur so kann die wichtige Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung gesichert werden.
Millionen im Minus: Elac-Apotheker in der Pleite
Die Insolvenzen bei Apotheken nehmen zu, und selbst umsatzstarke Kooperationen wie Elac Elysée bleiben nicht verschont. Ein bemerkenswertes Beispiel ist der Fall von Karsten Hufnagel, Inhaber der Guten-Tag-Apotheken, der im letzten Jahr Insolvenz anmelden musste. Hufnagel, der drei Apotheken in Soest betrieb, hat beschlossen, seine Hauptapotheke in Eigenverwaltung zu sanieren und zwei seiner Apotheken zu verkaufen.
Im November meldete Hufnagel Insolvenz an. Laut seinem Insolvenzberater, Dr. Moritz Wollring, ist die Schuldenprüfung noch im Gange. Es wird jedoch geschätzt, dass die Schulden des Apothekers zwischen zwei und drei Millionen Euro liegen. Verschiedene Faktoren führten zu Hufnagels finanziellen Schwierigkeiten. Wie viele andere Apotheker litt er unter der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre. Eine signifikante Zunahme der Retaxationen und der hohe Vorfinanzierungsbedarf bei teuren Medikamenten stellten große Herausforderungen dar. Zusätzlich verschärfte der Personalmangel die Situation.
Die administrative Belastung, drei Apotheken gleichzeitig zu führen, wurde für Hufnagel schließlich zu groß. Dies führte zur Schließung seiner Süd-Apotheke, ebenfalls eine Guten-Tag-Apotheke. Die Apothekenkooperation, der Hufnagel angehört, umfasst derzeit rund 500 Apotheken. Ungefähr 60 Prozent davon befinden sich in Innenstädten oder Einkaufszentren, der Rest in Stadtrandlagen und ländlichen Gebieten. Eine Mitgliedschaft in dieser Kooperation setzt unter anderem einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 3,5 Millionen Euro voraus. Trotz eines umfangreichen Lieferantennetzwerks und Marketingunterstützung konnten diese Maßnahmen Hufnagels Apothekenverbund nicht retten.
Der Fokus liegt nun auf der Sanierung seiner Apotheke am Brüdertor in Eigenverwaltung. Hufnagel suchte aufgrund von Problemen beim Warenbezug den Rat eines Fachmanns. Die Insolvenz war notwendig, um den Lieferanten die erforderlichen Sicherheiten zu bieten. Es wurden feste vertragliche Vereinbarungen mit den Großhändlern getroffen, die klare Zahlungspläne festlegen. Diese Transparenz war entscheidend, um das Vertrauen der Lieferanten zu gewinnen. Verhandlungen mit den Lieferanten, die oft nicht kooperativ waren, erforderten besonderes Geschick.
Dr. Wollring rät Apothekern, sich frühzeitig mit ihrer finanziellen Situation auseinanderzusetzen und nicht bis zur Zahlungsunfähigkeit zu warten, bevor sie Experten konsultieren. Hufnagel hat sich rechtzeitig gemeldet und bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Die Beziehungen zu den Großhändlern wurden stabilisiert und die Liquidität gesichert. Der Buchhaltungsrückstand wurde vollständig aufgearbeitet und der Investorenprozess für die beiden Filialapotheken eingeleitet. Die Löhne der verbliebenen Mitarbeitenden sind gesichert. Dr. Wollring schätzt, dass Hufnagels Apotheke in etwa einem halben Jahr saniert sein wird.
Der Fall von Karsten Hufnagel zeigt deutlich die prekäre Lage, in der sich viele Apotheken in Deutschland befinden. Trotz umsatzstarker Kooperationen und umfangreicher Unterstützung durch Netzwerke geraten Apotheken zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Die wirtschaftliche Entwicklung, die Zunahme der Retaxationen und der hohe Vorfinanzierungsbedarf bei teuren Medikamenten sind nur einige der Herausforderungen, mit denen Apotheker konfrontiert sind. Hinzu kommt der anhaltende Personalmangel, der die Situation weiter verschärft.
Die Entscheidung von Hufnagel, Insolvenz anzumelden und seine Hauptapotheke in Eigenverwaltung zu sanieren, war mutig und notwendig. Sie zeigt, dass Transparenz und frühzeitige Maßnahmen entscheidend sind, um das Vertrauen der Lieferanten zu gewinnen und die Liquidität zu sichern. Hufnagels Fall sollte anderen Apothekern als Warnung dienen, sich rechtzeitig mit ihrer finanziellen Situation auseinanderzusetzen und nicht bis zur Zahlungsunfähigkeit zu warten, bevor sie Experten um Rat fragen.
Dr. Wollrings Ratschläge sind klar und pragmatisch: Frühzeitige Intervention und professionelle Unterstützung sind der Schlüssel zur Bewältigung finanzieller Krisen. Es bleibt zu hoffen, dass Hufnagel mit seiner Sanierung erfolgreich sein wird und sein Beispiel anderen Apothekern als Leitfaden dient, wie sie ihre eigenen finanziellen Herausforderungen meistern können. In einer Branche, die zunehmend unter Druck gerät, ist es wichtiger denn je, dass Apotheker proaktiv handeln und sich nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dramatische Zunahme von Apothekeninsolvenzen: Jede Woche melden sich zwei Apotheker zur Beratung
Immer mehr Apothekeninhaberinnen und -inhaber in Deutschland sehen sich mit existenziellen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Rechtsanwalt Dr. Moritz Wollring, dessen Kanzlei derzeit 35 Apothekeninsolvenzen betreut, berichtet von einem dramatischen Anstieg der Anfragen nach Insolvenzberatung. Während Anfang 2023 durchschnittlich alle zwei Monate eine Apotheke wegen drohender Insolvenz Kontakt aufnahm, sind es inzwischen zwei Anfragen pro Woche. Diese besorgniserregende Entwicklung spiegelt die zunehmenden finanziellen Herausforderungen in der Branche wider.
Dr. Wollring befürchtet, dass sich die finanzielle Schieflage der Apotheken weiter verschlechtern wird. Einige Fälle sind bereits jetzt aussichtslos, besonders wenn Lagerbestände erschöpft sind, Lieferantenbeziehungen abgebrochen wurden oder Mitarbeiter gekündigt haben. In solchen Situationen muss die Kanzlei selektiv vorgehen und die Fälle mit den besten Erfolgsaussichten priorisieren. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Insolvenzberatung hat die Kanzlei in Essen und Hamburg kürzlich zusätzliches Personal eingestellt, um der steigenden Zahl von Hilfesuchenden gerecht zu werden.
Ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Insolvenzberatung ist der Kampfeswille der betroffenen Apothekerinnen und Apotheker. „Wenn kein Wille da ist, kann ich als Anwalt auch nichts machen“, betont Dr. Wollring. Eine Insolvenz sei ein kraftraubendes und zeitintensives Verfahren, bei dem Resignation von Anfang an die Erfolgsaussichten mindert. Interessanterweise sind Männer und Frauen gleichermaßen von Apothekeninsolvenzen betroffen. Auffällig ist jedoch, dass Apotheken in Innenstädten häufiger zahlungsunfähig werden. Dies steht im Zusammenhang mit dem allgemeinen Rückgang der Innenstädte und den damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen.
Dr. Wollring kritisiert, dass viele Betroffene zu spät Hilfe suchen. Er rät Apothekeninhabern, sich frühzeitig zu informieren und nicht erst zu handeln, wenn die Liquidität bereits vollständig ausgeschöpft ist. Auch Großhändler sollten ein Frühwarnsystem etablieren und nicht erst auf Rücklastschriften warten. Eine frühzeitige Beratung und präventive Maßnahmen könnten viele Insolvenzen verhindern oder zumindest abmildern.
Generell dauert eine Apothekeninsolvenz knapp ein Jahr, wenn alles reibungslos verläuft. Derzeit gestaltet sich die Suche nach Käuferinnen oder Käufern für insolvente Apotheken jedoch als äußerst schwierig. Banken sind bei der Refinanzierung sehr streng und sehen oft wenig Erfolgsperspektiven bei einem Kauf. Diese Entwicklung zeigt, dass es für Apothekeninhaberinnen und -inhaber immer wichtiger wird, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und langfristig erfolgreich am Markt bestehen zu können.
Die dramatische Zunahme der Apothekeninsolvenzen in Deutschland ist ein klares Signal, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Schließung von Apotheken hat nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo die Versorgungslage ohnehin angespannt ist. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass Apothekeninhaber frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre finanzielle Stabilität zu sichern.
Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung ist die Etablierung von Frühwarnsystemen. Sowohl die Apotheken selbst als auch ihre Großhändler sollten gemeinsam an Lösungen arbeiten, um finanzielle Engpässe frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dabei spielt die rechtzeitige Beratung eine entscheidende Rolle. Apothekerinnen und Apotheker sollten nicht zögern, sich bei den ersten Anzeichen von finanziellen Schwierigkeiten an Experten zu wenden.
Die Banken tragen ebenfalls eine Verantwortung und sollten ihre strengen Refinanzierungspraktiken überdenken. Eine flexible und unterstützende Haltung könnte vielen Apotheken helfen, sich zu stabilisieren und weiterhin ihren wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung zu leisten. Gleichzeitig ist es unabdingbar, dass die Politik Maßnahmen ergreift, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken zu verbessern und die Attraktivität der Innenstädte zu steigern.
Letztendlich liegt es jedoch auch an den Apothekeninhabern selbst, den Kampfgeist zu bewahren und aktiv an Lösungen zu arbeiten. Nur mit Entschlossenheit und rechtzeitiger Hilfe können viele Apotheken gerettet und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden.
Regierungsflüge zu EM-Spielen: Lauterbach und Co. im Scholz-Flieger – 531.000 Euro Kosten sorgen für Kritik
Die Flüge der Bundesregierung zu Spielen der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft haben nach Angaben des Verteidigungsministeriums 531.000 Euro gekostet. Diese Summe resultiert aus sechs Einsätzen der Flugbereitschaft der Bundeswehr, bei denen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sowie mehrere Mitglieder seines Kabinetts zu den Spielen transportiert wurden. Der teuerste Flug, von Berlin nach Stuttgart und zurück zum Spiel Deutschland-Ungarn am 19. Juni, kostete 114.487,41 Euro.
Vier der sechs Flugverbindungen wurden vom Bundeskanzleramt angeordnet, wobei unter anderem Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) mitflogen. Diese Einsätze kosteten jeweils um die hunderttausend Euro. Ein Flug, der vom Innenministerium organisiert wurde, führte zum Spiel Deutschland-Schottland und beinhaltete Stopps in Frankfurt am Main, München und Berlin. Dieser Flug schlug mit 55.306,97 Euro zu Buche. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) flog von Frankfurt nach Luxemburg nach dem Spiel Schweiz-Deutschland, was 47.039,98 Euro kostete.
Das Verteidigungsministerium erklärte, dass die angegebenen Kosten eine „Vollkostenkalkulation der jeweils eingesetzten Luftfahrzeuge (inklusive Personalkosten)“ umfassen. Die Flugstunden seien im Jahresprogramm der Bundeswehr enthalten und würden „zum Zwecke des Lizenzerhalts-/erwerbs der Luftfahrzeugführer“ genutzt. Damit wird angedeutet, dass einige Kosten und Flugstunden ohnehin notwendig gewesen wären.
Sören Pellmann, Vorsitzender der Linke-Gruppe im Bundestag, äußerte scharfe Kritik an den hohen Kosten und bezeichnete sie als „völlig verantwortungslos oder endgültig abgehoben“. Er betonte, dass die Flugbereitschaft „nicht die alternative Reisemöglichkeit für ein abendliches Unterhaltungsprogramm der Bundesregierung“ sein dürfe. Pellmann merkte an, dass die Flugbereitschaft vermutlich aufgrund der Probleme bei der Bahn für die Minister und den Kanzler das angenehmere Reisemittel sei.
Zusätzliche Kritik kam vom Linken-Abgeordneten Christian Görke, der bemängelte, dass Bundeskanzler Scholz seine Frau Britta Ernst zu den Spielen begleitete und dafür „Ehrenkarten“ genutzt habe. Görke hob hervor, dass echte Fans tief in die Tasche greifen mussten, während die Kanzler-Gattin kostenlos auf Premiumplätzen saß. Er forderte, dass Ernst die Kosten ausgleicht.
Die Bundesregierung verteidigte diese Praxis und erklärte in ihrer Antwort auf Görkes Anfrage, dass es seit Jahrzehnten Tradition sei, dass Spitzen der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland bei Veranstaltungsbesuchen von ihren Partnern oder Partnerinnen begleitet werden können. Auf dieser Grundlage habe Frau Ernst den Bundeskanzler zu den Spielen begleitet.
Diese Offenlegung der Flugkosten zu den EM-Spielen hat eine hitzige Diskussion über die Ausgaben der Bundesregierung und deren Verantwortlichkeit ausgelöst. Während das Verteidigungsministerium betont, dass die Kosten im Rahmen des Jahresprogramms der Bundeswehr notwendig gewesen seien, kritisieren Oppositionspolitiker die hohen Ausgaben und die Nutzung der Flugbereitschaft für vermeintlich private Vergnügen. Die Diskussion wirft Fragen über die Angemessenheit und Notwendigkeit solcher Ausgaben auf, insbesondere in Anbetracht der öffentlichen Wahrnehmung und der finanziellen Belastungen der Steuerzahler.
Die Enthüllung der hohen Kosten für Regierungsflüge zu Fußballspielen wirft ein schlechtes Licht auf die Verantwortlichen. Es ist nachvollziehbar, dass Spitzenpolitiker aufgrund ihrer zahlreichen Verpflichtungen effiziente Reisemöglichkeiten benötigen. Doch die Nutzung der Flugbereitschaft für den Besuch von Fußballspielen, die auch als Freizeitaktivitäten gesehen werden können, wirkt unverhältnismäßig und lässt Fragen nach der Prioritätensetzung aufkommen.
Insbesondere in Zeiten, in denen viele Bürger finanzielle Einschnitte hinnehmen müssen und die Bahn als klimaschonendes Transportmittel propagiert wird, mutet es seltsam an, dass Regierungsvertreter auf teure Flugreisen zurückgreifen. Die Kritik der Opposition mag überspitzt wirken, doch sie trifft einen wunden Punkt: Die Vorbildfunktion der politischen Elite. Es ist essenziell, dass gerade diejenigen, die das Land führen, mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass auch sie bereit sind, persönliche Komfortzonen zu verlassen, wenn es um das Wohl der Allgemeinheit geht.
Transparenz und eine sorgfältige Abwägung der Notwendigkeit solcher Flüge sind unerlässlich. Eine Prüfung, ob alternative Reisemöglichkeiten zur Verfügung stehen und die Offenlegung der Entscheidungsprozesse könnten dazu beitragen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und die Verantwortlichkeit der Regierung zu stärken. Es gilt, die Balance zwischen Effizienz und Vorbildfunktion zu finden und dabei stets das Gemeinwohl im Blick zu behalten.
Kinder als Komplizen: Frauen stehlen Kosmetikprodukte aus Wiesbadener Apotheke
In Wiesbaden haben zwei Frauen gemeinsam mit zwei Kindern verschiedene Kosmetikprodukte aus einer Apotheke gestohlen. Der Vorfall ereignete sich am späten Donnerstagnachmittag in der Innenstadt.
Eine etwa 20 Jahre alte Frau und eine etwa 40 Jahre alte Frau betraten die Apotheke und lenkten eine approbierte Apothekerin mit mehreren Fragen ab. Währenddessen steckten die Kinder mehrere Kosmetikartikel aus einem Regal in eine mitgebrachte Einkaufstasche.
Zu den gestohlenen Produkten gehören zwei Lippenpflegeprodukte der Marke Isdin, eine Feuchtigkeitspflege von CeraVe und ein Parfüm von Caudalie. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 70 Euro.
Die Gruppe verließ die Apotheke, ohne dass der Diebstahl bemerkt wurde. Vor der Apotheke wartete ein Mann, der möglicherweise zur Gruppe gehörte. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise von Zeugen.
Der Vorfall in Wiesbaden, bei dem zwei Frauen mit Hilfe von Kindern in einer Apotheke Kosmetikprodukte gestohlen haben, wirft beunruhigende Fragen auf. Es ist nicht nur der materielle Schaden von 70 Euro, der besorgniserregend ist, sondern auch das bewusste Einbeziehen von Kindern in kriminelle Aktivitäten.
Dieses Verhalten schadet der moralischen und rechtlichen Entwicklung der Kinder und vermittelt ihnen falsche Werte. Es ist zu hoffen, dass die Polizei schnell Fortschritte in diesem Fall macht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.
Gleichzeitig sollten wir als Gesellschaft darüber nachdenken, wie wir Kinder besser schützen und ihnen positive Vorbilder bieten können, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Einkommen: PTA 700 Euro unter Durchschnitt – Große Unterschiede zwischen Berufen, Regionen und Geschlechtern
Das mittlere Einkommen für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Eine Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass das sogenannte Medianentgelt 2023 um 4,1 Prozent oder 150 Euro auf 3796 Euro gewachsen ist. Das Medianentgelt stellt das Einkommen dar, bei dem genauso viele Menschen darüber wie darunter verdienen, und berücksichtigt nur die Bezüge von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. Hauptgrund für den Anstieg waren höhere Tarifabschlüsse.
Allerdings zeigt die Studie auch erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern und den Geschlechtern. Während Altenpflegerinnen und Altenpfleger mit einem Anstieg von 8 Prozent auf 3901 Euro erstmals mehr verdienten als das Medianentgelt aller Berufe, liegen die Einkommen der Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) trotz eines Anstiegs um 115 Euro bei nur 3091 Euro und damit 700 Euro unter dem Median. Dieser Unterschied wäre noch größer, wenn man die Tarifgehälter zugrunde legt. Verkaufsberufe in Drogerien und Apotheken erreichten 2023 ein mittleres Einkommen von lediglich 2969 Euro.
Apotheker verdienten mit einem Medianlohn von 5126 Euro zwar mehr als der Median aller Berufe, aber weniger als der Durchschnitt der Akademiker, der bei 5688 Euro liegt. Das Einkommen der Apotheker stieg im Jahr 2023 um 188 Euro.
Die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen hat sich weiter vergrößert. Männer erzielten 2023 ein Medianentgelt von etwas über 3930 Euro, während Frauen auf etwa 3563 Euro kamen. Die Differenz von 367 Euro ist um zwei Euro größer als im Vorjahr.
Regionale Unterschiede sind ebenfalls deutlich. Das höchste Medianentgelt wurde in Hamburg mit 4304 Euro gemessen, gefolgt von Baden-Württemberg mit 4134 Euro und Hessen mit 4087 Euro. Die niedrigsten mittleren Einkommen wurden in den ostdeutschen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern mit 3098 Euro, Thüringen mit 3109 Euro und Sachsen-Anhalt mit 3152 Euro verzeichnet. Diese Reihenfolge blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Alter spielt eine entscheidende Rolle bei der Einkommenshöhe. Über 55-Jährige erreichten 2023 ein mittleres Einkommen von 3860 Euro, während Personen unter 25 Jahren im Mittel nur 2897 Euro verdienten.
KommentarDie aktuellen Zahlen zum Medianentgelt zeigen ein gemischtes Bild der deutschen Einkommenslandschaft. Während ein allgemeiner Anstieg der Löhne begrüßenswert ist, offenbaren die großen Unterschiede zwischen den Berufsgruppen, Geschlechtern und Regionen die anhaltenden Ungleichheiten im Land. Besonders bedenklich ist die Situation der Pharmazeutisch-technischen Assistenten, deren Gehälter trotz eines Zuwachses weiterhin deutlich unter dem Median liegen. Dies wirft Fragen nach der Wertschätzung und Entlohnung bestimmter Berufe auf. Auch die wachsende Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen zeigt, dass Geschlechtergleichheit in der Arbeitswelt noch lange nicht erreicht ist. Zudem sind die erheblichen regionalen Unterschiede ein Spiegel der wirtschaftlichen Disparitäten innerhalb Deutschlands. Hier sind Politik und Gesellschaft gefragt, um eine gerechtere Verteilung der Einkommenschancen zu fördern und nachhaltige Lösungen für die bestehenden Ungleichheiten zu finden.
Streit um Apothekenreform: Länder verlangen Mitsprache bei Lauterbachs Plänen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Apothekenreform ohne Zustimmung der Länder umsetzen. Doch zahlreiche Stimmen aus den Ländern und Verbänden halten den Entwurf für zustimmungspflichtig, was die Durchsetzung des Vorhabens erheblich beeinflussen könnte.
Die Reformpläne Lauterbachs stoßen auf breiten Widerstand in mehreren Bundesländern. Gesundheitsministerinnen Judith Gerlach (CSU) aus Bayern und Diana Stolz (CDU) aus Hessen sowie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) haben sich deutlich gegen die Reform ausgesprochen. Unterstützung erhalten sie auch von Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg und Dr. Andreas Philippi (SPD) aus Niedersachsen. Diese breite Ablehnung quer durch verschiedene politische Lager unterstreicht die Brisanz des Themas.
Im Allgemeinen sind nur wenige Gesetze zustimmungspflichtig. Diese betreffen Vorhaben, die in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder eingreifen oder deren Finanzen betreffen sowie Gesetze, die explizit im Grundgesetz genannt werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in seinem Entwurf zur Apothekenreform klargestellt, dass aus seiner Sicht keine Zustimmung der Länder notwendig ist. Dies wird in der Eingangsformel des Gesetzentwurfs deutlich, die ohne den Zusatz „mit Zustimmung des Bundesrates“ formuliert ist.
Einige Verbandsvertreter sehen die Sache jedoch nicht so eindeutig. Sie argumentieren, dass die Beteiligung der Länder beim Apothekenhonorar vorgesehen sei. Das Arzneimittelgesetz (AMG) ermächtigt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) im Einvernehmen mit dem BMG, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Preise und Preisspannen für Arzneimittel festzulegen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn es um die Anpassung des Festzuschlags geht, der nicht der Sicherstellung des Notdienstes dient.
Die Auslegung dieser Regelungen ist umstritten. Einige Experten meinen, dass die geplante Absenkung der prozentualen Spanne von 3 auf 2 Prozent nicht unter die Ausnahmeregelung falle und somit zustimmungspflichtig sei. Andere halten diese Sichtweise für Wunschdenken und sehen das gesamte Honorar als unter die Ausnahmeregelung fallend, was eine Zustimmung der Länder überflüssig machen würde.
Eine eindeutige Klärung könnte nur durch eine vertiefte verfassungsrechtliche Prüfung erreicht werden. Dabei müsste insbesondere die grundgesetzliche Grundlage für das Zustimmungserfordernis und die damit verbundene Ausnahmeregelung untersucht werden. Das BMG zeigt sich von diesen Überlegungen unbeeindruckt und verweist auf die Maßstäbe für die Zustimmungsbedürftigkeit von förmlichen Gesetzen gemäß Art. 84 Absatz 1 GG. Laut BMG lösen Verfahrensbestimmungen keine Zustimmungspflicht aus, wenn sie keinen neuen Eingriff in die Verwaltungszuständigkeit der Länder darstellen.
Ob die Apothekenreform zustimmungspflichtig ist oder nicht, bleibt umstritten. Während das BMG keine Zweifel daran hat, dass die Reform ohne Zustimmung der Länder durchgesetzt werden kann, sehen einige Experten und Verbandsvertreter dies anders. Eine endgültige Klärung könnte nur durch eine vertiefte verfassungsrechtliche Prüfung erfolgen. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion weiterentwickelt und welche rechtlichen Schritte möglicherweise noch folgen werden.
Die Debatte um die Zustimmungsbedürftigkeit der Apothekenreform verdeutlicht einmal mehr die Komplexität und die oft widersprüchlichen Auffassungen innerhalb des deutschen Gesetzgebungsprozesses. Bundesgesundheitsminister Lauterbach verfolgt ehrgeizige Pläne zur Reform des Apothekenwesens, doch der Widerstand aus den Ländern zeigt, dass diese Reformen nicht im luftleeren Raum stattfinden.
Es ist verständlich, dass die Länder ihre Mitspracherechte wahren wollen, insbesondere wenn es um Eingriffe in ihre Organisations- und Verwaltungshoheit geht. Das Bundesgesundheitsministerium beruft sich auf formale juristische Argumente, um die Notwendigkeit einer Zustimmung der Länder zu verneinen. Doch diese Argumentation scheint vielen Experten und Verbänden nicht ausreichend.
Der Schlüssel zu einer Lösung liegt möglicherweise in einer gründlichen verfassungsrechtlichen Prüfung, die die genauen Anforderungen und Ausnahmen des Grundgesetzes klar definiert. Bis dahin bleibt die Situation unklar und könnte zu weiteren Verzögerungen und Unsicherheiten führen.
Die breite Ablehnung der Reform durch verschiedene politische Lager sollte ein Signal an die Bundesregierung sein, dass eine einseitige Durchsetzung ohne Rücksicht auf die Bedenken der Länder zu erheblichen politischen Spannungen führen könnte. Eine ausgewogene und transparente Diskussion über die Notwendigkeit und die Ausgestaltung der Reform wäre im Interesse aller Beteiligten.
Insgesamt zeigt die Debatte, dass eine erfolgreiche Gesundheitsreform nicht nur durch die Durchsetzungskraft eines Ministers, sondern auch durch den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erreicht werden kann. Nur so lassen sich nachhaltige und tragfähige Lösungen im Interesse der Patienten und der Gesundheitsversorgung insgesamt finden.
Medikamentenbetrug in Österreich: 25-Jährige fälscht über 200 Rezepte
Eine 25-jährige Frau aus dem Bezirk Wolfsberg in Kärnten steht im Zentrum eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens, nachdem ihr die Fälschung von hunderten Kassenrezepten nachgewiesen werden konnte. Die Polizeiinspektion St. Andrä im Lavanttal teilte mit, dass die junge Frau persönliche Daten von Mittäter
verwendete, um die gefälschten Rezepte zu erstellen. Von Ende Februar bis Mitte März löste sie diese in verschiedenen Apotheken in Österreich ein und erbeutete dabei eine erhebliche Menge an Medikamenten.
Beginnend in Kärnten führte der kriminelle Streifzug die Verdächtige über die Steiermark bis nach Wien. Die betroffenen Apotheken meldeten die Unregelmäßigkeiten nach deren Entdeckung unverzüglich der Polizei. Im Rahmen einer durchgeführten Hausdurchsuchung wurden 267 gefälschte Kassenrezepte sowie 736 rezeptpflichtige Medikamente sichergestellt. Zusätzlich fanden die Ermittler geringe Mengen Cannabis und Opiate.
Nach aktuellen Erkenntnissen soll die 25-Jährige die ergaunerten Medikamente hauptsächlich im Drogenmilieu weiterverkauft haben, wobei es sich vorwiegend um Psychopharmaka handelte. Der Erlös aus diesen kriminellen Aktivitäten beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern weiterhin an, und die Angelegenheit wurde bereits zur Anklage gebracht.
Der Fall der 25-jährigen Frau aus Wolfsberg wirft ein Schlaglicht auf die Sicherheitslücken im System der Rezeptausstellung und -einlösung in Österreich. Die Leichtigkeit, mit der es der Verdächtigen gelang, über einen längeren Zeitraum hinweg hunderte von gefälschten Kassenrezepten in Apotheken einzulösen, ist alarmierend und zeigt die Notwendigkeit einer besseren Überprüfung und Sicherung dieser Prozesse.
Die Tatsache, dass die Fälschungen erst nach dem Einlösen der Medikamente entdeckt wurden, verdeutlicht die Dringlichkeit von Maßnahmen, die eine frühzeitigere Erkennung solcher Betrugsfälle ermöglichen. Der Einsatz moderner Technologie zur Verifizierung von Rezepten sowie strengere Kontrollen könnten helfen, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Zudem ist der illegale Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten, insbesondere Psychopharmaka, ein ernstes Problem, das nicht nur rechtliche, sondern auch gesundheitliche Risiken für die Betroffenen birgt. Es ist unerlässlich, dass die Justiz hart gegen solche Machenschaften vorgeht, um sowohl den kriminellen Netzwerken das Handwerk zu legen als auch die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Die laufenden Ermittlungen und die anschließende gerichtliche Aufarbeitung dieses Falls müssen daher nicht nur der Strafverfolgung dienen, sondern auch als Anstoß für eine Reform des Rezeptwesens und der Apothekenkontrollen verstanden werden. Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit und Integrität des Gesundheitssystems gewahrt bleiben.
Neue Regelungen für Semglee: Was Apotheken nach dem 31. Juli wissen müssen
Ab dem 31. Juli gelten neue Bestimmungen für den Vertrieb von Semglee, einem langwirksamen Insulinanalogon zur Behandlung von Diabetes mellitus. Bis zum 30. Juli durfte Semglee 100 Einheiten/ml, Injektionslösung in einem Fertigpen (5x3ml), noch in englischer Verpackung und mit englischer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden. Diese Sondergenehmigung wurde aufgrund von Lieferengpässen bei Insulin glargin notwendig, die durch „Probleme beim sonstigen Hersteller“ verursacht wurden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte die Genehmigung erteilt, um einer drohenden versorgungsrelevanten Engpasssituation entgegenzuwirken. Nach dem 30. Juli darf keine neue Ware mehr in englischer Aufmachung in den Handel gelangen. Apotheken, die nach diesem Datum noch Bestände von Semglee im Kühlschrank haben, müssen diese nicht zurücksenden. Diese Bestände dürfen weiterhin abgegeben werden, da die befristete Genehmigung nur für den Zulassungsinhaber gilt und bereits im Handel befindliche Ware als rechtskräftig in Verkehr gebracht gilt.
Eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung ist möglich, sofern Importware zur Verfügung steht und das Exportland durch die Verbringung keine Einschränkungen in der nationalen Versorgung erfährt. Insulin glargin wirkt durch Bindung an Insulin-Rezeptoren und senkt den Blutzuckerspiegel, indem es die Glukosespeicherung in den Zellen erhöht. Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören Hypoglykämie, lokale Hautreaktionen an der Einstichstelle sowie seltener Ödeme, Sehstörungen und Muskelschmerzen.
Die befristete Sondergenehmigung für Semglee unterstreicht die Bedeutung einer stabilen Medikamentenversorgung und die Notwendigkeit schneller Reaktionen auf Lieferengpässe. Langfristige Strategien zur Sicherstellung der Verfügbarkeit lebenswichtiger Medikamente sind unerlässlich, um solche Situationen künftig zu vermeiden.
Köppings Reformpläne vernachlässigen Apotheken: Protest in Sachsen geplant
Die sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) plant umfassende Reformen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im Freistaat Sachsen bis 2030. Ihr 20-Punkte-Programm deckt viele zentrale Bereiche ab: von der Erweiterung der Studienplätze über die Förderung des Nachwuchses und die Digitalisierung bis hin zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Ärzte. Auch Maßnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur Patienteninformation sind Bestandteil des Programms.
Ein bemerkenswertes Versäumnis in diesem Programm ist jedoch das Fehlen der Apotheken. Weder in den offiziellen Dokumenten noch in den öffentlichen Äußerungen der Ministerin werden Apotheken als wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung erwähnt. Stattdessen betont Köpping die Wichtigkeit des Austauschs mit Kliniken, Ärzten, Pflegekräften und Kommunen. Dies wird auch in ihren Wahlkampfbroschüren und auf ihrer Website deutlich, wo sie insbesondere die Stärkung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hervorhebt.
Die Apothekenlandschaft in Sachsen steht unter erheblichem Druck. Im ersten Halbjahr dieses Jahres mussten bereits 17 Apotheken schließen, bei nur einer Neueröffnung. In den letzten sieben Jahren hat Sachsen rund 10 Prozent seiner Apotheken verloren. Gründe hierfür sind das seit zwei Jahrzehnten nahezu unveränderte Festhonorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel, steigende Betriebskosten, Inflation und ein hoher bürokratischer Aufwand.
Obwohl die SPD Sachsen betont, dass Apotheken ein wichtiger Partner, beispielsweise beim Sächsischen Impftisch, sind, fehlt es im Wahlprogramm und den öffentlichen Verlautbarungen an konkreten Maßnahmen zur Unterstützung dieser Branche. Selbst beim Runden Tisch Impfen, der Akteure wie Krankenkassen, Ärzte und Apotheker zusammenbringt, werden die Apotheken nicht explizit genannt.
In Reaktion auf die Herausforderungen und das fehlende politische Engagement planen der Sächsische Apothekerverband (SAV) und die Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK) am 28. August eine Protestkundgebung in Dresden, um vor der Landtagswahl am 1. September auf die Probleme der Branche aufmerksam zu machen und eine stärkere Berücksichtigung ihrer Anliegen zu fordern.
Die Pläne von Petra Köpping zur Reform der medizinischen Versorgung in Sachsen sind umfangreich und ambitioniert, doch das Fehlen der Apotheken im Programm ist ein gravierender Fehler. Apotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung, besonders in ländlichen Gebieten. Die Vernachlässigung dieser Branche könnte langfristig zu einer weiteren Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen. Es ist dringend notwendig, dass die sächsische Landesregierung auch die Bedürfnisse der Apotheken ernst nimmt und konkrete Maßnahmen zu deren Unterstützung ergreift. Die Protestkundgebung in Dresden ist ein wichtiger Schritt, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen und notwendige Veränderungen einzufordern.
Durchbruch im Kampf gegen HIV: Lenacapavir bietet Hoffnung auf weltweite Prävention
Ein neuartiges Medikament, das halbjährlich injiziert wird, hat laut Forschern das Potenzial, eine HIV-Infektion zuverlässig zu verhindern. Die im renommierten „New England Journal of Medicine“ (NEJM) veröffentlichte Studie, die auf der Welt-Aids-Konferenz in München vorgestellt wurde, weckt große Hoffnungen im globalen Kampf gegen Aids.
An der Studie nahmen rund 5338 Mädchen und junge Frauen in Südafrika und Uganda teil, die zu Beginn der Untersuchung HIV-negativ waren. Von den 2134 Teilnehmerinnen, die zweimal jährlich Lenacapavir injiziert bekamen, infizierte sich keine einzige mit dem Virus. In zwei Vergleichsgruppen mit insgesamt 3200 Teilnehmerinnen, die zwei verschiedene Präparate zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP) oral einnahmen, wurden hingegen 55 HIV-Infektionen registriert. Studienleiterin Linda-Gail Bekker vom Desmond Tutu HIV-Zentrum an der Universität von Kapstadt erklärte, dass Lenacapavir zu 100 Prozent effektiv gewesen sei.
Die Studie weckt nicht nur Hoffnungen, sondern ruft auch Forderungen nach einer kostengünstigen Verfügbarkeit des Medikaments hervor, besonders in den stark von HIV betroffenen Regionen des Globalen Südens. Die Exekutivdirektorin von UNAIDS, Winnie Byanyima, forderte den Pharmakonzern Gilead auf, Lenacapavir schnell und zu erschwinglichen Preisen in Asien, Lateinamerika und Afrika verfügbar zu machen. Byanyima betonte, dass das UN-Ziel, HIV bis 2030 nicht mehr als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit einzustufen, dringenden Handlungsbedarf erfordere.
Gilead arbeitet bereits an einer weiteren Studie mit Männern, einschließlich Transgender-Personen, einer besonders von HIV betroffenen Gruppe. Die Ergebnisse werden Ende des Jahres erwartet, und eine Zulassung von Lenacapavir als PrEP könnte bis Ende 2025 in vielen Ländern erfolgen. Der Pharmakonzern ist im Gespräch mit Generikaherstellern, um die Produktion in hoher Qualität sicherzustellen.
Obwohl Gilead derzeit keinen genauen Preis für Lenacapavir nennen kann, deuteten Aktivisten darauf hin, dass der Preis für bestimmte Patienten in den USA bei 40.000 US-Dollar pro Jahr liegt. Es wird jedoch erwartet, dass der Preis für die künftige Prophylaxe deutlich niedriger sein wird. Forscher der Universität Liverpool argumentieren, dass bei Massenproduktion der Preis für Generika auf 100 US-Dollar pro Jahr oder sogar nur 40 US-Dollar sinken könnte.
Neben der Medikamentenforschung wird weltweit weiter an einer HIV-Impfung gearbeitet. Christoph Spinner, Infektiologe am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München, merkte an, dass die Prophylaxe mit Lenacapavir – sollte sich die 100-prozentige Wirksamkeit auf Dauer bestätigen – möglicherweise effektiver sein könnte als eine Impfung.
Junge Frauen in Subsahara-Afrika könnten besonders von der langwirksamen Prävention profitieren. Laut UNAIDS infizieren sich weltweit wöchentlich 4000 junge Frauen, davon mehr als 3000 in Subsahara-Afrika. Die bisherige tägliche Einnahme von PrEP-Pillen führte oft zur Stigmatisierung, da angenommen wurde, die Frauen seien bereits infiziert. Eine halbjährliche Injektion von Lenacapavir könnte hier eine stigmatisierungsfreie und effektivere Alternative bieten.
Lenacapavir stellt somit einen vielversprechenden Fortschritt im Kampf gegen HIV dar. Die wissenschaftliche Gemeinschaft und Aktivisten drängen darauf, dass das Medikament schnell und kostengünstig verfügbar gemacht wird, um die weltweiten HIV-Neuinfektionen zu reduzieren und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Die jüngsten Studienergebnisse zu Lenacapavir sind ein Meilenstein im Kampf gegen HIV und wecken berechtigte Hoffnungen. Ein halbjährlich verabreichtes Medikament, das eine HIV-Infektion zu 100 Prozent verhindert, könnte Millionen von Menschenleben retten und die globale Gesundheitslandschaft nachhaltig verändern. Besonders junge Frauen in Subsahara-Afrika, die oft unter Stigmatisierung und Diskriminierung leiden, könnten enorm von dieser neuen Präventionsmethode profitieren.
Doch mit großen Hoffnungen kommt auch große Verantwortung. Der Pharmakonzern Gilead steht nun vor der Herausforderung, Lenacapavir schnell und zu erschwinglichen Preisen weltweit verfügbar zu machen. Die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass schnelle und breit zugängliche medizinische Lösungen möglich sind, wenn der politische Wille und die Kooperation der Pharmaindustrie vorhanden sind. Es darf nicht erneut der Fehler gemacht werden, lebensrettende Medikamente aufgrund von finanziellen Interessen für die am stärksten Betroffenen unzugänglich zu machen.
Die Forderung nach preisgünstigen Generika ist nicht nur legitim, sondern unerlässlich. Länder mit hoher HIV-Inzidenz und begrenzten Ressourcen dürfen nicht benachteiligt werden. Es ist ermutigend, dass Gilead bereits Gespräche mit Generikaherstellern führt. Nun muss sichergestellt werden, dass diese Gespräche schnell zu konkreten Ergebnissen führen.
Die Weltgemeinschaft steht an einem Wendepunkt im Kampf gegen HIV. Lenacapavir bietet eine historische Chance, die HIV-Epidemie einzudämmen. Diese Chance muss entschlossen und verantwortungsbewusst genutzt werden. Die Gesundheit und das Leben von Millionen von Menschen hängen davon ab.
Besuch bei AEP und Medatixx: Bayerns Gesundheitsministerin und CSU-Politikerin diskutieren Zukunft der Gesundheitsversorgung
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat den Pharmagroßhändler AEP in Alzenau, Unterfranken, besucht. Begleitet wurde sie von Andrea Lindholz, Mitglied des Deutschen Bundestages, Dr. Alexander Legler, Landrat des Landkreises Aschaffenburg, Andrea Stürmer, Bezirksrätin für Aschaffenburg-West, und Stephan Noll, Erster Bürgermeister der Stadt Alzenau (alle CSU). Der Besuch diente der Vorstellung des Geschäftsmodells von AEP und einer Besichtigung des Zentrallagers, aus dem Apotheken in ganz Deutschland beliefert werden. Neben der Unternehmensvorstellung wurden aktuelle gesundheitspolitische Themen mit der Geschäftsführerin Dr. Heike Brockmann diskutiert, darunter der sinnvolle Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und IT-basierten Maßnahmen zur digitalen Zukunft der Vor-Ort-Apotheken. AEP präsentierte dabei den Service „Zack+Da!“, der Apotheken gegen den Versandhandel aus dem Ausland stärken soll.
Dr. Brockmann betonte, dass AEP als einziger Pharmagroßhändler alle Apotheken bundesweit aus einem Zentrallager beliefert und sich ausschließlich auf den deutschen Markt konzentriert. Ziel sei es, den Standort in Bayern nachhaltig zu stärken und die Gesundheitsversorgung für ganz Deutschland zu sichern. Gerlach unterstrich das gemeinsame Ziel, die Arzneimittelversorgung der Menschen rund um die Uhr flächendeckend in Stadt und Land zu sichern. Die Bayerische Staatsregierung setze alles daran, die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln und Medizinprodukten zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für die Gesundheitswirtschaft zu verbessern.
Gerlach hob auch die Bedeutung der Bundesratsinitiative hervor, die Bayern zusammen mit Baden-Württemberg eingebracht hat und die am 26. April vom Bundesrat mehrheitlich angenommen wurde. Diese Initiative fordert, den Abverkauf von Arzneimitteln zu ermöglichen, die während eines Versorgungsengpasses importiert wurden, um Apotheker und Großhändler finanziell abzusichern. Seit Ende 2013 beliefert AEP von Alzenau aus Apotheken in ganz Deutschland einmal täglich. Das Geschäftsmodell basiert auf Transparenz, Fairness und stabilen Top-Konditionen, um eine flächendeckende und nachhaltige Versorgung der Apotheken sicherzustellen. Die Belieferungsstrategie ist besonders in Zeiten steigender Transportkosten und der Notwendigkeit von CO2-Einsparungen wegweisend.
Parallel dazu besuchte die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU) den PVS-Anbieter Medatixx in Bamberg. In eineinhalb Stunden informierte sie sich über das Unternehmen und die aktuellen Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Geschäftsführer Jens Naumann gab Einblicke in das Unternehmen, das mit 20 Standorten deutschlandweit und über 820 Mitarbeiter der zweitgrößte Rundumversorger von Arztpraxen in Deutschland ist. Mehr als 45.000 Ärzt in etwa 22.300 Praxen nutzen eine Medatixx-Lösung. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die elektronische Patientenakte (ePA). Naumann erläuterte, dass die „ePA für alle“ große Chancen bietet. Ziel sei es, die notwendigen Funktionen zur Nutzung der ePA ergonomisch in die Praxissoftwarelösungen zu implementieren und die Praxen bei der Nutzung bestmöglich zu unterstützen.
Das Medatixx-Team diskutierte mit Zeulner auch über das geplante Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG). Jessica Birkmann, Leitung Stabsstelle Politik bei Medatixx, befürwortete eine Digitalagentur als Moderator im komplexen Gesundheitsumfeld, betonte jedoch die Notwendigkeit einer verbindlichen Einbeziehung der Praxissoftware-Branche bei der Ausgestaltung der Vorhaben. Innovationen könnten nur im Wettbewerb entstehen, daher sollten staatliche Eigenentwicklungen von Software nicht zum Portfolio der Digitalagentur gehören. Zeulner postete nach dem Besuch auf Instagram und betonte, dass die Union die Entwicklungen kritisch begleiten werde. Wettbewerb sei notwendig für Innovationen, und eine staatliche Agentur dürfe diesen nicht aushebeln. Sie bedankte sich für den konstruktiven Austausch bei Medatixx.
Der Besuch der bayerischen Gesundheitsministerin und ihrer CSU-Kollegen bei AEP und Medatixx zeigt das wachsende Interesse der Politik an der Sicherstellung und Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Die Initiativen und Diskussionen unterstreichen die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und der Gesundheitswirtschaft, um den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu begegnen. Besonders die Betonung der Bedeutung von Transparenz, Fairness und Wettbewerb als Treiber für Innovationen und Effizienz in der Gesundheitsversorgung ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.
HIV-Impfstoffstudie "PrEPVacc" scheitert trotz intensiver Forschung
Die HIV-Impfstoffstudie "PrEPVacc", die zwischen 2020 und 2024 in Ost- und Südafrika durchgeführt wurde, hat keine positiven Ergebnisse hervorgebracht. Wie jetzt bekannt wurde, konnten weder der eine noch der andere der beiden getesteten experimentellen Impfstoffe die HIV-Infektionsraten in der Studienbevölkerung senken.
Die PrEPVacc-Studie zielte darauf ab, die Wirksamkeit von zwei verschiedenen Impfschemata in Kombination mit der Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zu evaluieren. PrEP ist eine medikamentöse Vorsorgemaßnahme, die das Risiko einer HIV-Infektion bei exponierten Personen reduzieren soll. Die Studie fand in Regionen mit hoher HIV-Prävalenz statt, um aussagekräftige Daten zu sammeln.
Die Teilnehmer der Studie wurden in verschiedene Gruppen eingeteilt, von denen einige die experimentellen Impfstoffe erhielten, während andere als Kontrollgruppe fungierten. Trotz regelmäßiger Verabreichung und enger Überwachung zeigte die Auswertung der Daten keine signifikante Reduktion der HIV-Infektionsraten in den Gruppen, die die Impfstoffe erhielten, im Vergleich zur Kontrollgruppe.
Diese Ergebnisse sind ein Rückschlag für die HIV-Forschung, liefern jedoch wertvolle Erkenntnisse für zukünftige Impfstoffentwicklungen. Die Forscher werden nun die gesammelten Daten analysieren, um die Gründe für das Scheitern der Impfstoffe besser zu verstehen und neue Ansätze zu entwickeln. Die wissenschaftliche Gemeinschaft bleibt entschlossen, die Entwicklung eines wirksamen HIV-Impfstoffs weiter voranzutreiben.
Die Nachricht vom Scheitern der PrEPVacc-Studie ist enttäuschend und zeigt einmal mehr, wie herausfordernd die Entwicklung eines HIV-Impfstoffs ist. Während die Fortschritte in anderen Bereichen der Medizin beeindruckend sind, bleibt die Suche nach einem wirksamen HIV-Impfstoff eine der größten Herausforderungen der modernen Wissenschaft. Die gesammelten Daten aus der PrEPVacc-Studie sind dennoch von unschätzbarem Wert. Sie bieten wichtige Einblicke in die Immunreaktionen und die Wirksamkeit der getesteten Impfstoffe, die bei der Entwicklung neuer Ansätze und Strategien berücksichtigt werden können.
Es ist entscheidend, dass die wissenschaftliche Gemeinschaft diese Rückschläge nicht als Niederlage betrachtet, sondern als Teil des langen und komplexen Prozesses, der letztlich zu einem Durchbruch führen kann. Die Geschichte der Medizin ist voller Beispiele von bahnbrechenden Entdeckungen, die aus den Trümmern von Misserfolgen hervorgegangen sind. Der Weg zu einem HIV-Impfstoff mag länger und schwieriger sein als erwartet, aber er ist nicht unüberwindbar.
Es ist auch wichtig, dass die Öffentlichkeit weiterhin die Bedeutung der HIV-Forschung erkennt und unterstützt. HIV ist nach wie vor eine globale Bedrohung, die Millionen von Menschen betrifft. Jeder Schritt in der Forschung, ob Erfolg oder Misserfolg, bringt uns näher an das Ziel, diese verheerende Krankheit zu besiegen. Die Entschlossenheit und der Einsatz der Wissenschaftler, die an Studien wie PrEPVacc arbeiten, verdienen unser größtes Lob und unsere Unterstützung. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir einen Durchbruch erzielen.
Neues Melatonin-Medikament Voquily: Hoffnung für Kinder mit Schlafstörungen
Rund ein Drittel der Kinder in Deutschland leidet unter Schlafstörungen. Ab dem 29. Juli wird mit Voquily (Infectopharm) das erste kindgerechte flüssig-oral einzunehmende Melatonin-Arzneimittel zur Verfügung stehen. Voquily richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS), bei denen Schlafhygienemaßnahmen nicht ausgereicht haben.
Voquily enthält Melatonin in einer Konzentration von 1 mg/ml und ist verschreibungspflichtig. Es verkürzt die Einschlafzeit, hat einen angenehmen Erdbeergeschmack und ist laut Hersteller gut verträglich. Die flüssige Form ermöglicht eine präzise und flexible Dosierung und ist besonders für Kinder geeignet, die Schwierigkeiten mit Tabletten haben. Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 1 bis 2 mg (1 bis 2 ml), einzunehmen 30 bis 60 Minuten vor dem Zubettgehen. Die Dosis kann individuell auf bis zu 5 mg pro Tag angepasst werden. Eine 150 ml Flasche reicht somit für 30 bis 150 Tage.
„Kinder mit ADHS haben abends oft Schwierigkeiten, zur Ruhe zu kommen. Voquily 1mg/ml ist eine sichere und wirksame Melatonin-Lösung, die das Einschlafen erleichtert und den abendlichen Stress reduziert, was die Lebensqualität der gesamten Familie verbessern kann“, erklärt Dr. Markus Rudolph, Geschäftsführer von Infectopharm.
Melatonin, auch als Schlafhormon bekannt, wird bei Dunkelheit von der Zirbeldrüse ausgeschüttet und reguliert den Tag-Nacht-Rhythmus. Licht, besonders blaues Licht, kann die Melatoninproduktion beeinträchtigen und zu Einschlafproblemen führen.
Voquily wird nur auf Privatrezept erhältlich sein und die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Voquily könnte ein Durchbruch in der Behandlung von Einschlafstörungen bei Kindern mit ADHS sein. Die kindgerechte flüssige Form und der angenehme Geschmack erleichtern die Einnahme und könnten vielen Familien helfen, die täglichen Schlafkämpfe zu überwinden. Die nicht erstattungsfähigen Kosten könnten jedoch eine Hürde für einige Eltern darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich Voquily in der Praxis bewährt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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