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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die geplante Apothekenreform sorgt für Aufregung, da Experten erhebliche Risiken für Apotheken und Patienten sehen. In Köln beleuchteten Vertreter der Gesundheitsbranche die möglichen Auswirkungen des Gesetzes. Gleichzeitig präsentiert der Hamburger Apothekerverein einen Reformvorschlag zur Stabilisierung der Apotheken durch eine Liquiditätsreserve und gezielte Förderung. Trotz Lieferengpässen sichern Apotheken die Versorgung mit Allergiemedikamenten während der Pollenallergiesaison. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr könnte weitreichende Konsequenzen haben. In einem Fall erzwang ein Versicherungsnehmer erfolgreich die Schadenregulierung durch den Ombudsmann. Die globalen Finanzmärkte zeigen sich aufgrund der Energiekrise und Zinserwartungen volatil. Mieter können durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Steuern sparen. CDU-Chef Friedrich Merz setzt sich für die Stärkung der Pharmaindustrie ein, während Apotheken mit steigenden Kosten, Fachkräftemangel und Digitalisierungsproblemen kämpfen. Die SPD-Politikerin Dr. Franziska Kersten fordert faire Vergütung und Stärkung der Apotheken. Ein Verkehrsunfall in Bad Rappenau verursachte erheblichen Schaden an einer Apotheke. Neue Regelungen im Bundesrahmentarifvertrag vereinheitlichen die Fortbildungszeit für Apothekenangestellte, die auch höhere Gehälter fordern. Eine Ärztgruppe kämpft für den Erhalt der Homöopathie in der Weiterbildung. Ein innovativer Masterstudiengang zur Arzneimitteltherapiesicherheit bietet Fachkräften neue Qualifikationsmöglichkeiten.
„Das ApoRG ist ein Apotheken-Abschaffungsgesetz“: Experten warnen vor erheblichen Risiken für Apotheken und Patienten
In einer Regionalkonferenz unter dem Motto „Patientenversorgung gefährdet – die geplante Apothekenreform im Fokus“ haben Apothekerverband und -kammer Nordrhein die gravierenden Auswirkungen des geplanten Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) auf die lokale Apothekenlandschaft und die Patientenversorgung in Deutschland beleuchtet. Die Veranstaltung, die in Köln stattfand, brachte Vertreter aus den Reihen der PTA, Ärzte, Patienten, Politik sowie den Bürgermeister der Stadt Köln zusammen.
Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), eröffnete die Konferenz mit einem alarmierenden Bericht über den dramatischen Rückgang der Apothekenzahlen in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland. Er kritisierte, dass das ApoRG diese Entwicklung nicht aufhalten, sondern vielmehr beschleunigen würde. Laut Preis plant der AVNR zusammen mit der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die parlamentarische Sommerpause zu nutzen, um Bundestagsabgeordnete auf die prekäre Situation aufmerksam zu machen. Sie sind der Meinung, dass diese letztlich die Verantwortung tragen, sollte das ApoRG verabschiedet werden.
Das ApoRG, das am 21. August im Bundeskabinett diskutiert werden soll, sieht unter anderem die Einführung von sogenannten „Light-Apotheken“ und eine minimale Präsenz von Apothekern vor. Preis betonte, dass das Gesetz keine zusätzlichen finanziellen Mittel für Apotheken bereitstellt, sondern lediglich eine „primitive Umverteilung von Finanzmitteln“ darstellt, die die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken gefährdet. Die Hauptleidtragenden seien die Patienten, die längere Wege zur nächsten Apotheke in Kauf nehmen müssten.
Besonders kritisch sieht Preis die Vorstellung von Apotheken ohne fest anwesende Apotheker, wie sie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorschlägt. Dies würde die Qualität der Patientenversorgung, insbesondere für Schmerzpatienten und Kinder, erheblich beeinträchtigen. Auch Dagmar Hußmann, Leiterin der PTA-Lehrakademie in Köln, betonte, dass Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) nicht ausreichend ausgebildet sind, um Apotheken eigenständig zu führen. Viele PTA würden die zusätzliche Verantwortung nicht tragen wollen, und es stelle sich die Frage nach der Haftung.
Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), hob hervor, dass Apotheken eine zentrale Rolle in der medizinischen Versorgung spielen, insbesondere während der COVID-19-Pandemie. Er kritisierte, dass das ApoRG weder Bürokratieabbau noch finanzielle Entlastung für Apotheken vorsieht. Gabriele Amoriello von der Treuhand Hannover Steuerberatung und Wirtschaftsberatung für Heilberufe GmbH erklärte, dass das ApoRG keine wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken bewirken würde, sondern eher zu weiteren Schließungen führen könnte.
Sabine Härter von der Deutschen Diabetes-Hilfe wies auf die negativen Auswirkungen für Patienten hin, die längere Wege in Kauf nehmen und möglicherweise auf wichtige Medikamente verzichten müssten. Dr. Oliver Funken, Mitglied im Bundesvorstand des Hausärzteverbands, warnte vor den negativen Folgen des ApoRG, insbesondere für die ältere Bevölkerung, und sprach sich gegen die Einführung paralleler Strukturen aus, die zusätzliches Personal erfordern würden, welches bereits knapp ist.
Der Bürgermeister der Stadt Köln, Ralph Elster, und der Bundestagsabgeordnete Georg Kippels (CDU/CSU) betonten die Notwendigkeit einer fairen Vergütung und die Gefährdung des freien Unternehmertums der Apotheker durch das ApoRG. Kippels kritisierte den fehlenden Dialog zwischen Gesundheitsminister Lauterbach und den Praktikern im Apothekenwesen und forderte eine Politik des Dialogs.
Die Konferenzteilnehmer waren sich einig, dass das ApoRG in seiner jetzigen Form die Versorgungslage verschlechtern und die wirtschaftliche Lage der Apotheken weiter destabilisieren würde. Sie forderten eine engere Zusammenarbeit und den Dialog zwischen Politik und Apothekenvertretern, um eine bessere gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die sowohl die Patientenversorgung als auch die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken sicherstellt.
Das geplante Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) gefährdet die grundlegende medizinische Versorgung in Deutschland. Anstatt dringend benötigte finanzielle Mittel bereitzustellen, setzt es auf eine riskante Umverteilung, die lokale Apotheken in Bedrängnis bringt. Besonders besorgniserregend ist die Idee von Apotheken ohne fest anwesende Apotheker, was die Qualität der Patientenversorgung erheblich beeinträchtigen könnte. Es bedarf eines intensiven Dialogs zwischen Politik und Apothekenvertretern, um Lösungen zu finden, die sowohl die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken als auch die hohe Versorgungsqualität für Patienten gewährleisten. Die Bedenken der Fachleute sollten ernst genommen und in die Gesetzgebung einbezogen werden, um eine nachhaltige Reform zu erreichen.
Hamburger Apothekenverein präsentiert bahnbrechenden Reformvorschlag: Liquiditätsreserve und gezielte Förderung für stabile Apothekenversorgung
Der Hamburger Apothekerverein hat der SPD-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg einen umfassenden Reformvorschlag zur Stabilisierung der Apotheken in Deutschland vorgelegt. Dieser Vorschlag reagiert auf die finanziellen Herausforderungen, die Apotheken durch den zunehmenden Einsatz von hochpreisigen Arzneimitteln und die damit verbundenen Finanzierungsprobleme haben.
Der Kern des Vorschlags zielt darauf ab, die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für die Zwischenfinanzierung von hochpreisigen Arzneimitteln zu nutzen. Apotheken sollen täglich Hochpreiser-Rezepte bei ihrem Rechenzentrum einreichen können. Diese werden über die Krankenkassen an den Gesundheitsfonds weitergeleitet, der dann die nötigen Mittel bereitstellt. Somit würden Krankenkassen zinslose Darlehen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, um die Zahlungen an Apotheken zu gewährleisten. Dieses Modell adressiert das Problem, dass Krankenkassen zu dem Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht über die nötigen Beiträge verfügen.
Um Apotheken weiter zu entlasten, schlägt der Verein vor, Retaxationen für Hochpreiser auszuschließen, sofern die Versicherten gemäß ärztlicher Verschreibung versorgt werden. Zudem soll das Inkassorisiko für den Herstellerrabatt auf die Krankenkassen übergehen, da sie die Hauptnutznießer dieser Rabatte sind.
Ein weiterer Fokus des Vorschlags liegt auf der Unterstützung bestehender Apotheken an versorgungsrelevanten Standorten, anstatt ausschließlich die Gründung neuer Apotheken zu fördern. Der Verein lehnt die Pläne für „Apotheken ohne Apotheker“ ab, begrüßt jedoch die Weiterentwicklung der Zweigapotheken unter unveränderten personellen Voraussetzungen.
Zur Lösung außergewöhnlicher Versorgungsprobleme sollen Apotheken und Gemeinden, die Notapotheken betreiben, gezielt finanziell unterstützt werden. Dies soll durch eng gefasste Förderkriterien und Mittel aus einem erweiterten Nacht- und Notdienstfonds geschehen, der um 7 Cent pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel aufgestockt wird. Diese zusätzlichen Mittel, etwa 50 Millionen Euro pro Jahr, sollen für die neue Strukturförderung und weiterhin für Nacht- und Notdienste verwendet werden.
Der Vorschlag fordert eine Erhöhung des Festzuschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 80 Cent auf 9,15 Euro. Dies würde Apotheken jährlich etwa 620 Millionen Euro mehr Rohertrag bringen und die Krankenkassen mit etwa 738 Millionen Euro belasten. Dies ist im Vergleich zu den Milliardeneinsparungen durch Rabattverträge moderat und soll den Apotheken ermöglichen, die Gehälter um zehn Prozent zu erhöhen, wie es die Apothekengewerkschaft Adexa fordert.
Langfristig streben die Autoren eine automatische, inflationsangepasste Erhöhung des Festzuschlags an, um die Kostenentwicklung seit 2013 auszugleichen. Ein entsprechendes Konzept soll auf Basis allgemein verfügbarer Indizes erarbeitet werden, um die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch den Staat zu garantieren. Der Hamburger Apothekerverein hofft, dass diese Vorschläge die Diskussion über die Apotheken-Reform sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene voranbringen und eine nachhaltige Lösung für die finanzielle Stabilität der Apotheken bieten.
Der Reformvorschlag des Hamburger Apothekervereins ist ein dringend notwendiger Schritt, um die finanzielle Stabilität der Apotheken in Deutschland zu gewährleisten. In einer Zeit, in der die Kosten für hochpreisige Arzneimittel rapide ansteigen, ist es unerlässlich, dass Apotheken nicht allein die Last der Zwischenfinanzierung tragen müssen.
Die Nutzung der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds als Zwischenfinanzierung ist eine innovative und pragmatische Lösung, die nicht nur den Apotheken, sondern auch den Krankenkassen zugutekommt. Durch die zinslosen Darlehen können die Zahlungsflüsse optimiert und die finanzielle Belastung der Apotheken reduziert werden. Ebenso ist der Ausschluss von Retaxationen für Hochpreiser ein wichtiger Schritt, um Apotheken vor finanziellen Risiken zu schützen und die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Die vorgeschlagene Unterstützung bestehender Apotheken an versorgungsrelevanten Standorten und die gezielte finanzielle Förderung von Notapotheken sind weitere sinnvolle Maßnahmen, die die strukturelle Stabilität des Apothekenwesens stärken. Die Erhöhung des Festzuschlags für verschreibungspflichtige Arzneimittel um 80 Cent ist eine moderate, aber notwendige Maßnahme, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig die Gehälter der Apothekenmitarbeiter zu sichern.
Langfristig ist eine automatische, inflationsangepasste Erhöhung des Festzuschlags unverzichtbar, um die Kostenentwicklung adäquat abzubilden und die nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten. Der Vorschlag des Hamburger Apothekervereins bietet eine solide Grundlage für die politische Diskussion und könnte ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Apotheken in Deutschland sein.
Allergiemedikamente trotz Lieferengpässen: Apotheken sichern Versorgung
Die Pollenallergiesaison hat begonnen und viele Betroffene sind auf Medikamente aus der Apotheke angewiesen. Trotz der derzeitigen Lieferengpässe können die Apotheken in diesem Jahr die Patienten größtenteils umgehend versorgen, wie die neueste Ausgabe des Apothekenkonjunkturindex (Apokix) zeigt. Die Nachfrage nach Pollen- und Allergieprodukten variiert jedoch stark: 42 % der befragten Apotheken melden eine unterdurchschnittliche Nachfrage, 39 % berichten von einer Nachfrage auf Vorjahresniveau und knapp 20 % verzeichnen eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage. Zudem glauben zwei Drittel der Apothekeninhaber, dass Pollenallergiker zunehmend ihren Bedarf an Medikamenten im Internet decken.
Lieferengpässe stellen die Apotheken vor große Herausforderungen und haben mehrere Konsequenzen. 82 % der befragten Apotheken berichten von verärgerten und verunsicherten Patienten. Darüber hinaus müssen 89 % der Apotheken mehr Zeit für die Beratung der Patienten aufwenden, um alternative Behandlungsmöglichkeiten zu besprechen. Der Abstimmungsbedarf mit Ärzten ist ebenfalls gestiegen, was 79 % der Apotheken bestätigen.
Trotz dieser Schwierigkeiten gelingt es den Apotheken weitestgehend, die Versorgung sicherzustellen. Dies wird durch die Abgabe wirkstoffgleicher Präparate anderer Marken erreicht, was 70 % der Apotheken praktizieren. Zudem ersetzen 52 % der Apotheken die fehlenden Medikamente durch geeignete Ersatzprodukte mit anderen Wirkstoffen oder Wirkstoffkombinationen. Besonders häufig treten Lieferengpässe bei Bronchodilatatoren (58 %), Beta-2-Sympathomimetika (47 %), abschwellenden Mitteln für die Nasenschleimhaut (38 %) und Notfallmedikamenten (32 %) auf.
Die Apotheken sind somit erheblichen Herausforderungen ausgesetzt, zeigen jedoch eine hohe Anpassungsfähigkeit und Engagement, um die Bedürfnisse der Patienten bestmöglich zu erfüllen. Trotz der Verärgerung und Verunsicherung auf Patientenseite und des erhöhten Beratungs- und Abstimmungsaufwands gelingt es den Apotheken, die Versorgung sicherzustellen. Dies wird durch die Abgabe alternativer Präparate und Ersatzprodukte erreicht. Die Engpässe betreffen besonders Medikamente aus den Bereichen Bronchodilatatoren, Beta-2-Sympathomimetika, abschwellende Nasenmittel und Notfallmedikamente. Die Apotheken demonstrieren somit eine bemerkenswerte Resilienz und Einsatzbereitschaft in einer herausfordernden Situation.
Die aktuelle Situation zeigt einmal mehr die Widerstandsfähigkeit und Flexibilität der Apotheken in Deutschland. Trotz erheblicher Lieferengpässe, die vor allem Bronchodilatatoren, Beta-2-Sympathomimetika sowie abschwellende Nasenmittel und Notfallmedikamente betreffen, schaffen es die Apotheken, die Versorgung ihrer Patienten weitestgehend sicherzustellen. Es ist beeindruckend zu sehen, wie die Apotheken alternative Präparate und Ersatzprodukte bereitstellen, um den Bedürfnissen der Allergiker gerecht zu werden. Gleichzeitig zeigt die Verlagerung des Medikamentenbezugs ins Internet eine Veränderung im Kaufverhalten der Patienten, die den Apotheken zusätzliche Herausforderungen beschert. Doch trotz dieser Umstände leisten die Apotheken großartige Arbeit in der Beratung und im Austausch mit Ärzten, um den Patienten bestmöglich zu helfen. Die Anpassungsfähigkeit und das Engagement der Apotheken sind lobenswert und unverzichtbar, um auch in Zukunft eine zuverlässige medizinische Versorgung sicherzustellen.
BGH-Urteil: Keine erhöhte Sorgfaltspflicht beim Vorbeifahren an in zweiter Reihe stehenden Lkws
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 4. Juni 2024 entschieden, dass die Pflicht zur besonderen Besonnenheit und Rücksichtnahme beim Überholen einer Kolonne im Falle einer sich auftuenden Lücke nicht besteht, wenn ein Fahrer lediglich an einem in zweiter Reihe vor einer Grundstückseinfahrt stehenden Lkw vorbeifahren will. Das Urteil (Aktenzeichen VI ZR 374/23) könnte weitreichende Konsequenzen für Verkehrsteilnehmer und die Auslegung von Verkehrsvorschriften haben.
Im vorliegenden Fall kam es zu einer Kollision zwischen einem Pkw, der an einem in zweiter Reihe geparkten Lkw vorbeifuhr, und einem ausparkenden Fahrzeug. Der Kläger argumentierte, dass er beim Überholen der Kolonne besondere Vorsicht walten lassen müsse und daher der ausparkende Fahrer die alleinige Schuld trage. Der BGH stellte jedoch klar, dass die spezielle Vorsichtspflicht nur bei der Überholung einer Kolonne gilt, wenn eine Lücke im Verkehr entsteht, in der häufig mit Querverkehr zu rechnen ist. Im Fall eines in zweiter Reihe stehenden Lkws, der nur passiert werden soll, bestehe diese Pflicht nicht.
Die Entscheidung des BGH betont die Notwendigkeit, Verkehrssituationen differenziert zu betrachten und die Pflichten der Verkehrsteilnehmer den konkreten Umständen anzupassen. Das Urteil könnte insbesondere für städtische Verkehrssituationen relevant sein, wo das Parken in zweiter Reihe häufiger vorkommt und es immer wieder zu ähnlichen Unfällen kommt.
Der Kläger und der Beklagte waren sich uneinig darüber, wer die Verantwortung für den Unfall trägt. Der Kläger fuhr an dem Lkw vorbei, als das ausparkende Fahrzeug seitlich in ihn hineinfuhr. Der Beklagte argumentierte, dass der Kläger seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, indem er ohne ausreichende Vorsicht am Lkw vorbeifuhr. Der BGH urteilte jedoch, dass in einer solchen Situation keine erhöhte Sorgfaltspflicht bestehe, da der Kläger nicht durch eine sich öffnende Lücke in einer Kolonne fuhr, sondern lediglich an einem Hindernis vorbei.
Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Verkehrsregeln flexibel und situationsbedingt ausgelegt werden müssen. Es hebt hervor, dass nicht jeder Überholvorgang gleich zu behandeln ist und dass Verkehrsteilnehmer sich stets den spezifischen Gegebenheiten anpassen müssen. Der BGH unterstreicht damit die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung der Verkehrsvorschriften und die Notwendigkeit, diese den realen Verkehrssituationen anzupassen.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2024 (VI ZR 374/23) ist eine wichtige Klarstellung für die Verkehrsteilnehmer. Es zeigt, dass nicht jede Überholsituation mit denselben Maßstäben bewertet werden kann und hebt die Bedeutung der Differenzierung nach den jeweiligen Verkehrsumständen hervor. Während bei der Überholung einer Kolonne erhöhte Vorsicht geboten ist, besteht diese Pflicht nicht in Situationen, in denen man lediglich an einem in zweiter Reihe stehenden Fahrzeug vorbeifährt. Dieses Urteil bringt Klarheit und sorgt für eine gerechtere Bewertung von Verkehrsunfällen, indem es die Pflichten der Verkehrsteilnehmer situationsbezogen regelt.
Versicherungsnehmer erzwingt Schadenregulierung durch Intervention des Ombudsmanns
Ein Fall aus dem aktuellen Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. zeigt eindrucksvoll die Macht der Verbraucherrechte und die Bedeutung unabhängiger Schlichtungsstellen. Ein Kaskoversicherer verweigerte dreist die Regulierung eines Schadens, trotz einer zuvor gegebenen Zusage seines Außendienstpartners.
Der Versicherungsnehmer meldete einen Schaden an seinem Fahrzeug und erhielt von einem Außendienstpartner der Versicherungsgesellschaft eine verbindliche Zusage zur Schadenregulierung. Diese Zusage enthielt präzise Informationen über die Art und Weise der Abrechnung sowie die Höhe der Entschädigung. Nach dieser Zusage schien der Fall für den Versicherungsnehmer klar und abgeschlossen.
Die Überraschung und Empörung waren groß, als die Versicherungsgesellschaft später jede Verantwortung für die Schadensregulierung ablehnte. In ihrer Begründung führte die Gesellschaft an, dass der Außendienstpartner wissentlich falsche Angaben zur Abrechnung gemacht habe und deshalb die Zusage nicht bindend sei. Dies schien ein klares Manöver, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen.
Der Versicherungsnehmer sah sich gezwungen, den Versicherungsombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier einzuschalten. Dr. Schluckebier setzte sich intensiv mit dem Fall auseinander und stellte unmissverständlich klar, dass eine Versicherungsgesellschaft sich nicht durch die Behauptung von Falschaussagen ihrer Außendienstmitarbeiter ihrer Verantwortung entziehen könne. Er argumentierte, dass der Versicherer für die Aussagen und Zusagen seiner Mitarbeiter haften müsse.
Die Intervention des Ombudsmanns führte schließlich zum Erfolg. Die Versicherungsgesellschaft lenkte ein und regulierte den Schaden gemäß der ursprünglichen Zusage ihres Außendienstpartners. Dieser Fall unterstreicht die wichtige Rolle der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V., die als unparteiische Instanz im Interesse der Verbraucher agiert und deren Rechte gegenüber großen Versicherungsgesellschaften durchsetzt.
Der Jahresbericht 2023 dokumentiert diesen und weitere Fälle, um Transparenz im Versicherungswesen zu fördern und das Vertrauen der Verbraucher in den Versicherungsmarkt zu stärken. Er zeigt, dass es sich lohnt, gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen und auf die Unterstützung von unabhängigen Schlichtungsstellen zu vertrauen.
Dieser Fall ist ein Lehrstück in Sachen Verbraucherschutz und zeigt, wie wichtig es ist, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte kennen und durchsetzen. Der mutige Schritt, den Ombudsmann einzuschalten, hat einmal mehr bewiesen, dass Unrecht nicht stillschweigend hingenommen werden muss. Es ist ermutigend zu sehen, dass unabhängige Schlichtungsstellen wie die des Versicherungsombudsmanns erfolgreich für Gerechtigkeit sorgen und Verbrauchern zur Seite stehen, wenn große Unternehmen versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.
Globale Finanzmärkte unter Druck: Energiekrise und Zinserwartungen sorgen für Volatilität
In einer bewegten Woche zeigten sich die globalen Finanzmärkte volatil, beeinflusst von einer Reihe wirtschaftlicher und politischer Ereignisse. Die führenden Börsenindizes schwankten stark, wobei der S&P 500, der DAX und der Nikkei 225 signifikante Bewegungen verzeichneten. Der S&P 500 fiel um 1,8 %, belastet durch enttäuschende Unternehmensgewinne im Technologiesektor und anhaltende Sorgen über eine mögliche Zinsanhebung der US-Notenbank. Der DAX in Deutschland verlor 1,2 %, nachdem Daten veröffentlicht wurden, die eine Abschwächung des industriellen Wachstums im Juni zeigen. Der Nikkei 225 hingegen konnte um 0,5 % zulegen, unterstützt durch positive Konjunkturaussichten und eine robuste Binnennachfrage in Japan.
In Europa standen die Schlagzeilen im Zeichen der Energiekrise. Die Preise für Erdgas stiegen um 10 %, nachdem Berichte über eine Drosselung der Lieferungen aus Russland die Runde machten. Diese Entwicklung führte zu erneuten Diskussionen über die Energiesicherheit und die Notwendigkeit einer schnelleren Energiewende. In Deutschland reagierte die Bundesregierung mit Plänen zur beschleunigten Einführung erneuerbarer Energien und der Erhöhung staatlicher Subventionen für Haushalte und Unternehmen.
Der US-Arbeitsmarkt zeigte sich weiterhin robust, wobei die Arbeitslosenquote auf einem historischen Tiefstand von 3,5 % verharrte. Dies nährte Spekulationen, dass die Federal Reserve möglicherweise gezwungen sein könnte, die Zinsen weiter zu erhöhen, um eine Überhitzung der Wirtschaft zu verhindern. Die Renditen von US-Staatsanleihen stiegen in Erwartung dieser Maßnahmen, was zu einem Rückgang der Anleihekurse führte.
In China sorgten gemischte Konjunkturdaten für Unsicherheit. Während die Exporte im Juni um 3 % zulegten, blieben die Importe hinter den Erwartungen zurück. Dies deutet auf eine schwächere Binnennachfrage hin, was Besorgnis über die Nachhaltigkeit des chinesischen Wachstums weckte. Die chinesische Regierung kündigte an, weitere Konjunkturmaßnahmen zu ergreifen, um die Wirtschaft zu stützen, einschließlich Steuersenkungen und Infrastrukturinvestitionen.
Der Devisenmarkt war ebenfalls in Bewegung. Der US-Dollar konnte gegenüber dem Euro und dem japanischen Yen zulegen, gestützt durch die Aussicht auf höhere Zinsen in den USA. Der Euro schwächte sich ab, belastet durch die wirtschaftlichen Unsicherheiten in der Eurozone und die steigenden Energiepreise. Der Yen geriet unter Druck, obwohl die Bank of Japan an ihrer ultra-lockeren Geldpolitik festhielt.
Im Rohstoffsektor stiegen die Preise für Gold und Silber, da Anleger in unsicheren Zeiten verstärkt auf sichere Häfen setzten. Gold legte um 2,3 % zu und erreichte den höchsten Stand seit sechs Monaten, während Silber um 1,8 % stieg. Die Ölpreise blieben stabil, trotz der Spannungen im Nahen Osten und der Sorge um die globale Nachfrage.
Zusammengefasst zeigt sich, dass die weltweiten Finanzmärkte in einer Phase hoher Unsicherheit und Volatilität stecken. Die Anleger sind zunehmend besorgt über die geopolitischen Spannungen, die Energiekrise und die möglichen geldpolitischen Maßnahmen der Zentralbanken. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Faktoren in den kommenden Wochen entwickeln werden und welche Auswirkungen sie auf die globale Wirtschaft haben werden.
Die aktuelle Lage an den Finanzmärkten reflektiert eine komplexe und unsichere Weltlage. Die Volatilität und die unterschiedlichen Entwicklungen in den großen Wirtschaftsregionen verdeutlichen, wie eng vernetzt und zugleich anfällig das globale Wirtschaftssystem ist. Besonders besorgniserregend sind die steigenden Energiepreise und ihre potenziellen Auswirkungen auf die Inflation und die Kaufkraft der Verbraucher. Die politischen Entscheidungsträger stehen vor der Herausforderung, eine Balance zwischen wirtschaftlicher Stabilität und der Bekämpfung der Inflation zu finden. In dieser dynamischen und oft unvorhersehbaren Situation bleibt nur zu hoffen, dass durchdachte und koordinierte Maßnahmen die Märkte beruhigen und das Vertrauen der Anleger wiederherstellen können.
Steuerersparnis für Mieter: So nutzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen richtig
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Tätigkeiten, die eine enorme Breitenwirkung entfaltet hat, birgt auch für Mieter bedeutende Vorteile. Diese Ermäßigung ermöglicht es nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern, von den steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können dabei steuerlich geltend gemacht werden, was zu einer spürbaren Reduktion der Steuerlast führen kann.
Für Mieter wird diese Ermäßigung besonders interessant, wenn sie die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters genau unter die Lupe nehmen. Typische Mietnebenkosten wie die Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder die Wartung von Heizungsanlagen fallen in die Kategorie der haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch Handwerkerleistungen, wie Reparaturen oder Renovierungsarbeiten, die vom Vermieter in Auftrag gegeben wurden, können berücksichtigt werden.
Allerdings stellt die Nachweisführung eine nicht unerhebliche Herausforderung dar. Vermieter sind nicht verpflichtet, die Kosten einzelner Positionen in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufzuschlüsseln. Mieter müssen daher oft eigenständig die entsprechenden Anteile herausrechnen und dokumentieren. Dabei ist es ratsam, sich die Rechnungen und Quittungen vom Vermieter aushändigen zu lassen, die die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen belegen. Nur mit diesen Dokumenten kann die steuerliche Anerkennung der Ausgaben sichergestellt werden.
Ein weiteres Problemfeld ist die Unterscheidung zwischen umlagefähigen Betriebskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen. Während Betriebskosten regelmäßig anfallen und in der Regel vom Mieter zu tragen sind, müssen haushaltsnahe Dienstleistungen gesondert betrachtet werden. Dies erfordert nicht nur ein gutes Verständnis der eigenen Nebenkostenabrechnung, sondern auch eine sorgfältige Prüfung und Aufteilung der Kosten.
Mieter sollten daher den Dialog mit ihren Vermietern suchen und klare Absprachen treffen. Es kann hilfreich sein, wenn Vermieter die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Abrechnung gesondert ausweisen. Dies erleichtert nicht nur den Nachweis gegenüber dem Finanzamt, sondern schafft auch Transparenz und Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter.
Insgesamt zeigt sich, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ein wertvolles Instrument zur Steuerersparnis sein kann. Doch bedarf es einer genauen Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und einer sorgfältigen Dokumentation. Mieter, die diese Hürden meistern, können von einer spürbaren steuerlichen Entlastung profitieren.
Die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen, ist ein großer Vorteil für Mieter. Doch die komplizierte Nachweisführung und die mangelnde Transparenz in Nebenkostenabrechnungen erschweren die Umsetzung. Hier sind klare Absprachen mit den Vermietern und eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Trotz der Herausforderungen bleibt die Steuerermäßigung ein wertvolles Mittel zur finanziellen Entlastung.
CDU-Vorsitzender Friedrich Merz setzt sich für Stärkung der Pharmaindustrie ein
Der CDU-Bundesvorsitzende Friedrich Merz hat bei einem Besuch des Impfstoffherstellers GlaxoSmithKline (GSK) in Dresden die Bedeutung der europäischen Pharmaindustrie hervorgehoben und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gefordert. Merz betonte, dass eine starke pharmazeutische Industrie in Europa und speziell in Deutschland notwendig sei, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und das Gesundheitssystem zu unterstützen.
Merz erläuterte, dass die Corona-Pandemie einen Wandel im Bewusstsein über die Abhängigkeit Europas von anderen Regionen, insbesondere China und Indien, ausgelöst habe. Er machte deutlich, dass Europa dringend mehr forschende und produzierende Pharmaunternehmen brauche. Ein alarmierendes Beispiel sei die Antibiotikaproduktion, bei der es in ganz Europa nur noch ein einziges Werk in Österreich gebe. Diese Abhängigkeit müsse reduziert werden, um auch in Krisenzeiten die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen zu können.
Ein weiteres zentrales Thema seines Besuchs war die Impfskepsis, die in Deutschland weiter verbreitet sei als bisher angenommen. Merz äußerte seine Besorgnis darüber, dass viele Menschen die Risiken von Impfungen überbewerteten und die Notwendigkeit von Schutzimpfungen, insbesondere für Kinder, unterschätzten. Er betonte, dass Impfstoffe zwar Nebenwirkungen haben könnten, das Risiko schwerer Krankheitsverläufe ohne Impfung jedoch weitaus größer sei. Merz rief zu einer verstärkten Aufklärungskampagne seitens der Politik und der Unternehmen auf, um die Bevölkerung zur Impfung zu motivieren.
Das GSK-Werk in Dresden produziert wöchentlich zwei Millionen Impfdosen, unter anderem gegen Grippe und Hepatitis. Rund 800 Mitarbeiter sowie zahlreiche Auszubildende sind an diesem Standort beschäftigt. Merz würdigte die Arbeit des Unternehmens und hob die Bedeutung solcher Produktionsstätten für die Gesundheitsversorgung in Europa hervor.
Friedrich Merz' Besuch bei GSK verdeutlicht die Dringlichkeit, die Pharmaindustrie in Europa zu stärken und die Abhängigkeit von externen Lieferanten zu verringern. Durch gezielte Maßnahmen und Investitionen soll die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Dies ist nicht nur im Interesse der Patientensicherheit, sondern auch essenziell für die wirtschaftliche Stabilität und Unabhängigkeit Europas.
Friedrich Merz hat mit seinem Besuch bei GlaxoSmithKline ein wichtiges Signal gesendet. Die Corona-Pandemie hat die Schwächen der europäischen Pharmaindustrie offenbart, und es ist höchste Zeit, darauf zu reagieren. Eine starke, unabhängige pharmazeutische Produktion in Europa ist entscheidend für die Versorgungssicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung. Zudem ist es dringend notwendig, das Vertrauen in Impfungen durch umfassende Aufklärung zu stärken. Merz' Appell an Politik und Wirtschaft, hier gemeinsam aktiv zu werden, ist ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Herausforderungen für Apotheken: Steigende Kosten, Fachkräftemangel und die Tücken der Digitalisierung
Apotheken stehen zunehmend unter Druck durch steigende Kosten, Personalmangel und ineffiziente Prozesse. Diese Faktoren beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit und das langfristige Überleben vieler Apothekenbetriebe. Hinzu kommt, dass viele Apotheken nicht über die notwendigen Kenntnisse im Bereich Online-Marketing verfügen, was dazu führt, dass sie im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung den Anschluss verlieren. Die Digitalisierung bietet zwar zahlreiche Chancen, doch ohne das entsprechende Know-how bleiben diese ungenutzt. Diese Situation wird zudem durch das Auftreten unseriöser Agenturen verschärft. Diese Agenturen nutzen die Unsicherheiten und Wissenslücken der Apothekeninhaber aus und kontaktieren sie mit vermeintlich verlockenden Angeboten. Oftmals stellen sich diese Angebote jedoch als wenig effektiv oder sogar schädlich heraus. Daher ist es für Apotheken unerlässlich, solche Angebote sorgfältig zu prüfen und sich nicht von vermeintlich schnellen Lösungen täuschen zu lassen.
Ein umfassender Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen sollte mehrere Aspekte berücksichtigen. Zunächst ist es wichtig, die Kosteneffizienz zu verbessern. Apotheken müssen ihre Kostenstrukturen regelmäßig überprüfen und optimieren. Dazu gehört auch das Identifizieren und Beseitigen ineffizienter Prozesse. Modernisierung und Automatisierung können hierbei wertvolle Beiträge leisten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Personalmanagement. Der Fachkräftemangel in der Branche erfordert innovative Lösungen. Flexible Arbeitsmodelle, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und ein attraktives Arbeitsumfeld können helfen, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass Apotheken ihre digitalen Kompetenzen stärken. Um im Online-Marketing erfolgreich zu sein, benötigen sie fundierte Kenntnisse in diesem Bereich. Schulungen und die Zusammenarbeit mit seriösen Agenturen können dabei helfen, digitale Strategien effektiv umzusetzen. Dazu gehört auch die Nutzung von Social Media, Online-Werbung und einer benutzerfreundlichen Website, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu binden.
Abschließend ist es unerlässlich, dass Apotheken besonders vorsichtig bei der Auswahl von Dienstleistern sind. Eine gründliche Überprüfung der Agenturen, das Einholen von Referenzen und das genaue Lesen von Verträgen sind essenziell, um unseriöse Angebote zu vermeiden. Insgesamt erfordert die Bewältigung dieser Herausforderungen eine strategische Planung und den Einsatz gezielter Maßnahmen. Durch die Kombination von Kosteneffizienz, einem starken Personalmanagement und einer soliden digitalen Strategie können Apotheken ihre Position stärken und sich zukunftssicher aufstellen.
Die Situation der Apotheken in Deutschland ist alarmierend und erfordert dringend eine umfassende und nachhaltige Strategie. Die Herausforderungen durch steigende Kosten und den akuten Personalmangel sind keine neuen Phänomene, haben sich jedoch in den letzten Jahren erheblich verschärft. Hinzu kommt die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung, die von vielen Apotheken noch immer unterschätzt wird. Ohne eine gezielte Weiterbildung und den Aufbau digitaler Kompetenzen drohen viele Apotheken den Anschluss zu verlieren, was fatale Folgen für ihre Wettbewerbsfähigkeit haben kann. Es ist erschreckend, wie schnell unseriöse Agenturen diese Schwachstellen ausnutzen und Apotheken mit verlockenden, aber oft ineffektiven oder gar schädlichen Angeboten ködern. Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass Apotheken sich nicht nur auf ihre traditionellen Stärken verlassen, sondern aktiv an ihrer digitalen Transformation arbeiten und sich gegen fragwürdige Geschäftspraktiken wappnen. Eine sorgfältige Auswahl von Dienstleistern und eine kritische Prüfung von Angeboten sind hierbei unerlässlich. Nur durch eine Kombination aus Kosteneffizienz, modernem Personalmanagement und einer robusten digitalen Strategie können Apotheken langfristig erfolgreich sein und ihre wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung sichern.
SPD-Politikerin fordert faire Vergütung und Stärkung der Apotheken
Die Bundestagsabgeordnete Dr. Franziska Kersten (SPD) besuchte kürzlich die Löwen-Apotheke in Altenweddingen, um sich aus erster Hand über die aktuellen Herausforderungen und Sorgen der Apothekenbranche zu informieren. Dr. Kersten, die selbst promovierte Tiermedizinerin ist, zeigte während ihres Besuchs großes Interesse an den Anliegen der Apotheker und betonte die Bedeutung praktischer Einblicke für ihre politische Arbeit in Berlin.
In einem ausführlichen Gespräch mit dem Inhaber der Löwen-Apotheke, Martin Wolf, und dessen Angestellten wurde deutlich, welche Bedenken in der Branche derzeit vorherrschen. Wolf äußerte seine Kritik am aktuellen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Insbesondere hob er die Pläne hervor, Apotheken ohne approbierte Apotheker betreiben zu können. Diese Maßnahme, so Wolf, könnte langfristig zu Qualitätseinbußen in der Versorgung und zur Gefährdung familienfreundlicher Arbeitsplätze führen. Er forderte eine faire Anpassung der Vergütung für Apotheker, die seit zwanzig Jahren überfällig sei.
Auch Steffi Wolff, die Leiterin der Linden-Apotheke in Langenweddingen, nahm an dem Gespräch teil. Sie betonte die Fähigkeit der Apotheken, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen, und unterstrich die zentrale Rolle, die Apotheken in der Gesundheitsversorgung spielen, besonders in ländlichen Gebieten.
Dr. Kersten zeigte sich beeindruckt von den detaillierten Einblicken und betonte, wie wichtig solche Gespräche für ihre Arbeit als Abgeordnete sind. Obwohl ihr viele der angesprochenen Themen bereits bekannt seien, schätze sie die offene Diskussion mit den Praktikern vor Ort. Sie wies darauf hin, dass das Bundesgesundheitsministerium im Juni 2024 die Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes eingeleitet habe und der endgültige Kabinettsbeschluss noch ausstehe.
Mit Blick auf das weitere parlamentarische Verfahren verwies Kersten auf das „Strucksche Gesetz“, demzufolge kein Gesetz den Bundestag in der Form verlässt, in der es eingebracht wurde. Sie bekräftigte das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, die Apotheken – insbesondere in ländlichen Regionen – zu stärken. Abschließend versprach sie, den Kontakt zur Familie Wolf aufrechtzuerhalten, um die praktischen Erfahrungen und Perspektiven in die politische Diskussion in Berlin einfließen zu lassen.
Dr. Franziska Kerstens Besuch in der Löwen-Apotheke zeigt, wie wichtig der direkte Dialog zwischen Politik und Praxis ist. Während Bundesgesundheitsminister Lauterbachs Pläne zu Diskussionen führen, ist es entscheidend, dass die praktischen Herausforderungen und Bedürfnisse der Apotheken vor Ort Gehör finden. Eine faire Anpassung der Vergütung und die Sicherung familienfreundlicher Arbeitsplätze müssen Priorität haben, um die Qualität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Kerstens Engagement, die Perspektive der Praktiker in Berlin einzubringen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Seniorenfahrer kracht in Apotheke: 60.000 Euro Schaden
Bad Rappenau, Baden-Württemberg - Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am frühen Abend des vergangenen Tages in Bad Rappenau, als ein 75-jähriger Mann mit seinem Auto in die Fassade der Kurapotheke Haake krachte. Gegen 17 Uhr kam der Fahrer aus einem Kreisverkehr, beschleunigte plötzlich und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Aufprall war so heftig, dass ein riesiges Loch in der Apothekenwand entstand, das nahezu die gesamte Breite des Autos einnimmt.
Die genauen Umstände, die zu dem Unfall führten, sind derzeit noch ungeklärt. Eine Polizeisprecherin erklärte, dass der Fahrer möglicherweise das Gas- und Bremspedal verwechselt haben könnte. Zeugen berichteten, dass der Senior im Kreisverkehr ohne ersichtlichen Grund Gas gegeben und dabei ein anderes Auto touchiert habe, bevor er in die Apothekenwand prallte. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um die genaue Unfallursache zu klären. Technische Defekte am Fahrzeug sowie menschliches Versagen werden dabei als mögliche Ursachen in Betracht gezogen.
Der Sachschaden an der Apothekenfassade wird auf rund 60.000 Euro geschätzt. Die Reparaturarbeiten werden umfangreich sein, um das große Loch in der Fassade zu beheben und den Geschäftsbetrieb der Apotheke wieder vollständig aufzunehmen. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein zusätzlicher Schaden von mindestens 8.000 Euro.
Der Unfallverursacher erlitt leichte Verletzungen und wurde vor Ort medizinisch versorgt. Glücklicherweise kamen weder das Apothekenpersonal noch andere Passanten zu Schaden. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, besondere Vorsicht walten zu lassen und mögliche technische Probleme an ihren Fahrzeugen regelmäßig überprüfen zu lassen.
Dieser Vorfall verdeutlicht, wie schnell und unerwartet Unfälle geschehen können, insbesondere im fortgeschrittenen Alter der Fahrer. Es ist wichtig, dass Senioren regelmäßig ihre Fahrfähigkeiten überprüfen lassen und gegebenenfalls Fahrtrainings absolvieren. Technische Checks der Fahrzeuge sollten ebenfalls nicht vernachlässigt werden, um solche tragischen Vorfälle zu vermeiden. Die Sicherheit im Straßenverkehr muss stets oberste Priorität haben.
Neue Regelungen im Bundesrahmentarifvertrag: Einheitliche Fortbildungszeit für Apothekenangestellte
Zum 1. August 2024 treten bedeutende Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für Apothekenangestellte in Kraft. Diese Neuerungen betreffen den Fortbildungsanspruch, der nun erstmals für alle Berufsgruppen im Apothekenwesen vereinheitlicht wird. Ab diesem Datum steht sowohl pharmazeutischem als auch nicht-pharmazeutischem Personal die gleiche Fortbildungszeit zu. Zusätzlich werden digitale Fortbildungen künftig ebenso anerkannt wie Präsenzveranstaltungen.
Bislang gab es eine klare Unterscheidung im Fortbildungsanspruch gemäß § 12 BRTV zwischen verschiedenen Berufsgruppen. Apotheker, Pharmazeutisch-technische Assistent (PTA) und Pharmazieingenieur hatten Anspruch auf sechs Werktage Fortbildungsurlaub innerhalb von zwei Kalenderjahren für fachlich-wissenschaftliche Fortbildungsveranstaltungen. Dagegen erhielten Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA), Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und Pharmazeutische Assistent lediglich drei Werktage innerhalb des gleichen Zeitraums. Diese Ungleichbehandlung wird nun abgeschafft.
Ab dem 1. August 2024 erhalten alle Apothekenangestellten einheitlich sechs Werktage Fortbildungszeit innerhalb von zwei Kalenderjahren. Diese Regelung umfasst sowohl Präsenz- als auch digitale Fortbildungsveranstaltungen. Der angepasste § 12 Absatz 1 des BRTV lautet: „Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter erhalten für die Teilnahme an fachlich-wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz oder digital innerhalb von 2 Kalenderjahren 6 Werktage Fortbildungszeit unter Fortzahlung des Gehaltes.“
Um den Anspruch auf Fortbildungszeit zu erwerben, muss eine Wartezeit von sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses verstrichen sein. Innerhalb dieser Wartezeit sind keine Teilansprüche möglich. Zudem müssen Angestellte die Fortbildungszeit mindestens einen Monat im Voraus beantragen und die Teilnahme nachweisen. Ein Anspruch auf Fortbildungszeit besteht nicht, wenn Angestellte bereits von einem früheren Arbeitgeber Fortbildungszeit für den laufenden Zweijahres-Zeitraum erhalten haben.
Die Anrechnung von Freistellungszeiten wurde ebenfalls präzisiert. Eine Freistellung von bis zu vier Stunden für die Teilnahme an einer Fortbildung wird als halber Tag auf die Fortbildungszeit angerechnet. Bei einer Freistellung von mehr als vier Stunden wird ein ganzer Tag angerechnet. Angestellte, die in ihrer Freizeit an einer Fortbildung teilnehmen, haben das Recht, innerhalb der nächsten zwölf Wochen eine entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Gehaltes zu verlangen. Dieser Anspruch gilt jedoch nur, wenn der Mitarbeiter noch Fortbildungszeitansprüche hat. Nicht genommene Fortbildungstage innerhalb der zweijährigen Frist verfallen und können nicht auf die Folgejahre übertragen werden.
Diese Änderungen im BRTV zielen darauf ab, die Fortbildungsmöglichkeiten aller Apothekenangestellten zu verbessern und sicherzustellen, dass sie kontinuierlich auf dem neuesten Stand ihres Fachwissens bleiben. Dies ist von großer Bedeutung, um den wachsenden Anforderungen im Apothekenalltag gerecht zu werden und die Qualität der pharmazeutischen Betreuung zu gewährleisten. Die einheitliche Regelung stärkt die Chancengleichheit innerhalb des Apothekenteams und fördert eine kontinuierliche Weiterentwicklung aller Mitarbeiter.
Die Einführung der digitalen Fortbildungen als gleichwertige Option zu Präsenzveranstaltungen ist ein bedeutender Schritt in Richtung Modernisierung. Dies ermöglicht eine flexiblere Planung und eine breitere Auswahl an Fortbildungsangeboten, die besser auf die individuellen Bedürfnisse und Zeitpläne der Angestellten abgestimmt sind. Durch die neuen Regelungen wird es auch leichter, die Fortbildungen in den beruflichen Alltag zu integrieren, ohne die Arbeitsabläufe zu stark zu beeinträchtigen.
Insgesamt stellt die Reform des BRTV eine wichtige Maßnahme dar, um die Attraktivität der Berufe im Apothekenwesen zu erhöhen und die Fachkompetenz der Mitarbeiter langfristig zu sichern. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen und der rasanten Entwicklungen im Gesundheitssektor ist es entscheidend, dass alle Apothekenangestellten Zugang zu umfassenden Fortbildungsmöglichkeiten haben. Dies wird nicht nur ihre berufliche Zufriedenheit steigern, sondern auch die Qualität der Dienstleistungen für die Patient verbessern.
Die Angleichung der Fortbildungszeiten für alle Apothekenangestellten ist ein bedeutender Fortschritt. Sie beseitigt die bisherige Ungleichbehandlung und stellt sicher, dass alle Mitarbeiter die gleichen Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung erhalten. Die Einbeziehung digitaler Fortbildungen zeigt, dass der BRTV auf die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt reagiert und flexible, zeitgemäße Lösungen bietet. Diese Reform stärkt das gesamte Apothekenteam und trägt zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen pharmazeutischen Versorgung bei.
Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel - Mehr Gehalt für Mitarbeiter in Apotheken
Inmitten der anhaltenden Debatten über die Löhne und Arbeitsbedingungen in verschiedenen Berufszweigen rückt eine Gruppe zunehmend in den Fokus: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Apotheken. Unter dem Motto "Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel" machen sie auf ihre prekäre finanzielle Situation aufmerksam und fordern eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter.
Die Apothekenbranche spielt eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitssystem. Sie ist das Bindeglied zwischen Ärzten und Patienten und stellt sicher, dass Medikamente korrekt ausgegeben und umfassend erklärt werden. Trotz dieser wichtigen Aufgaben sehen sich die Angestellten oft mit geringer Wertschätzung und stagnierenden Löhnen konfrontiert.
Eine Apothekerin aus Berlin, die anonym bleiben möchte, berichtet: "Ich arbeite seit über zehn Jahren in diesem Beruf und meine finanzielle Lage hat sich kaum verbessert. Die Lebenshaltungskosten in der Stadt steigen stetig, aber mein Gehalt bleibt nahezu gleich." Diese Aussagen spiegeln eine weitverbreitete Unzufriedenheit wider, die durch eine Umfrage des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie bestätigt wird. Demnach geben über 60 Prozent der Apothekenmitarbeiter an, dass ihr Einkommen nicht ausreicht, um ein angemessenes Leben zu führen.
Die Forderungen nach einer Gehaltserhöhung sind nicht neu, gewinnen jedoch angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der zunehmenden Belastungen durch die Pandemie an Dringlichkeit. Während der Hochphase der Covid-19-Pandemie arbeiteten Apotheken oft am Rande ihrer Kapazitäten, um die Versorgung mit Medikamenten sicherzustellen und gleichzeitig umfassende Beratungen zu bieten. Viele Mitarbeiter mussten Überstunden leisten und sich zusätzlichen Gesundheitsrisiken aussetzen, ohne dass sich dies in ihrer Entlohnung widerspiegelte.
Auch die Apothekeninhaber stehen vor großen Herausforderungen. Einerseits müssen sie die wirtschaftliche Rentabilität ihrer Betriebe sicherstellen, andererseits sind sie sich der Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung ihrer Angestellten bewusst. Eine Inhaberin aus München erläutert: "Die Betriebskosten steigen, und wir stehen unter ständigem Preisdruck von Großhändlern und Krankenkassen. Dennoch wissen wir, dass wir unsere Mitarbeiter fair bezahlen müssen, um die Qualität unserer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten."
Politische Unterstützung für die Anliegen der Apothekenmitarbeiter gibt es ebenfalls. Die Bundestagsabgeordnete Anna Schmidt von den Grünen betont: "Es ist inakzeptabel, dass Menschen, die eine so wichtige Rolle in unserem Gesundheitssystem spielen, nicht angemessen bezahlt werden. Wir müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um die Gehälter in diesem Sektor zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern."
Die Gewerkschaften, die die Apothekenmitarbeiter vertreten, planen weitere Aktionen und fordern einen Branchentarifvertrag, der verbindliche Mindestlöhne festlegt. Ein Vertreter der Gewerkschaft Verdi erklärt: "Es geht nicht nur um die Anerkennung der harten Arbeit, sondern auch um die Sicherstellung, dass diese Berufe für zukünftige Generationen attraktiv bleiben. Ohne angemessene Gehälter riskieren wir einen Fachkräftemangel, der die Gesundheitsversorgung gefährden könnte."
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Situation der Apothekenmitarbeiter ein dringendes Handlungsfeld darstellt. Angesichts der essenziellen Rolle, die sie im Gesundheitssystem spielen, und der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen ist eine angemessene Entlohnung nicht nur gerecht, sondern auch notwendig, um die Zukunft der Apothekenbranche zu sichern.
Die aktuelle Debatte um die Gehälter von Apothekenmitarbeitern bringt ein lange vernachlässigtes Problem ans Licht. Angesichts ihrer unverzichtbaren Rolle im Gesundheitssystem und der zusätzlichen Belastungen durch die Pandemie ist eine Gehaltserhöhung mehr als gerechtfertigt. Es liegt in der Verantwortung der Politik und der Apothekeninhaber, schnell und entschlossen zu handeln, um die finanziellen Bedingungen zu verbessern und somit die Attraktivität dieses wichtigen Berufsstands langfristig zu sichern. Nur durch eine angemessene Vergütung kann die hohe Qualität der Dienstleistungen in den Apotheken aufrechterhalten werden.
Ärztegruppe kämpft für Erhalt der Homöopathie in der ärztlichen Weiterbildung
In einem offenen Brief haben sich rund 100 Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg an die Delegierten der Landesärztekammer (LÄK) gewandt und gefordert, die Homöopathie in der ärztlichen Weiterbildungsordnung als Zusatzbezeichnung zu behalten. Die Delegierten sollen am kommenden Samstag über die Zukunft dieser Zusatzbezeichnung entscheiden.
Dr. Ulrich Geyer, Facharzt für Innere Medizin und Initiator des Briefes, argumentiert, dass die Homöopathie weiterhin ein integraler Bestandteil der ärztlichen Profession bleiben sollte. „Nur so kann sichergestellt werden, dass Patienten kompetent beraten werden, ob eine konventionelle Behandlung erforderlich ist oder ob eine homöopathische Behandlung als ergänzende Option in Betracht kommt“, erklärt Geyer. Er warnt, dass die Verlagerung der Homöopathie in den außerärztlichen Bereich zu einem Verlust der professionellen Kontrolle führen würde, was die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigen und ihnen potenziell Schaden zufügen könnte.
Geyer betont, dass die Homöopathie in der Regel nicht als Alternative zur konventionellen Medizin, sondern ergänzend eingesetzt wird. „Dieses Miteinander fördert den konstruktiven, kollegialen Dialog innerhalb der Ärzteschaft und steht für Vielfalt statt Ausgrenzung“, so Geyer.
Eine hohe Akzeptanz der Homöopathie in der Bevölkerung untermauert seine Argumentation. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass 60 Prozent der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel genutzt haben und 35 Prozent dieser Personen von deren Wirksamkeit überzeugt sind. Weitere 55 Prozent halten sie für zumindest teilweise wirksam. Geyer warnt, dass die Streichung der Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung den allgemeinen Trend zur Wissenschaftsskepsis weiter fördern könnte.
In dem offenen Brief wird zudem auf verschiedene Studien verwiesen, die die Wirksamkeit der Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus bestätigen sollen. Geyer appelliert an die Delegierten der Landesärztekammer, die aktuelle Evidenzlage unvoreingenommen zu berücksichtigen.
Bereits im Juli 2022 hatte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer dafür gestimmt, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg zu streichen. Dies würde bedeuten, dass Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg diese Zusatzbezeichnung nicht mehr neu erwerben könnten. Mediziner, die die Weiterbildung bereits abgeschlossen haben, wären von der Änderung nicht betroffen. Auch homöopathische Anamnese, Diagnostik und Therapie blieben weiterhin erlaubt.
Derzeit bieten nur noch die Landesärztekammern in Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz die Homöopathie-Weiterbildung an. In 14 von 17 Landesärztekammern wurde diese Zusatzbezeichnung bereits gestrichen. Auch die Bundesärztekammer hatte sich 2022 für die Streichung ausgesprochen.
Die Debatte um die Integration der Homöopathie in die ärztliche Weiterbildungsordnung spiegelt die widerstreitenden Ansichten innerhalb der medizinischen Gemeinschaft wider. Während Befürworter wie Dr. Geyer die Ergänzung zur konventionellen Medizin und die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung betonen, sehen Kritiker darin eine Gefahr für die wissenschaftliche Integrität der Medizin. Die Entscheidung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird zeigen, ob die Homöopathie weiterhin als anerkannte Zusatzqualifikation bestehen bleibt oder ob sie aus der ärztlichen Weiterbildung verschwindet. Die Diskussion ist ein Zeichen für die Notwendigkeit eines fortwährenden Dialogs und einer ausgewogenen Betrachtung der Evidenzlage.
Arzneimitteltherapiesicherheit: Der wegweisende Masterstudiengang für die Zukunft des Gesundheitswesens
Seit knapp zwei Jahren bieten die Universitäten Bonn, Heidelberg und Tübingen in Kooperation den weiterbildenden Masterstudiengang Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) an. Dieser Studiengang richtet sich speziell an Apothekerinnen und Apotheker, Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Fachkräfte im Gesundheitswesen, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit vertiefen möchten. Seit dem Wintersemester 2022/2023 besteht zudem die Möglichkeit, den Studiengang berufsbegleitend und in Teilzeit zu absolvieren. Diese Flexibilität ermöglicht es den Teilnehmenden, das Studium optimal an ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen anzupassen.
Arzneimitteltherapiesicherheit ist mittlerweile ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens. Die korrekte Anwendung und Überwachung von Medikamenten spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Medikationsfehlern und der Verbesserung der Patientensicherheit. Der Masterstudiengang AMTS zielt darauf ab, die Kompetenzen der Fachkräfte zu erweitern, um eine sichere, effektive und effiziente Arzneimitteltherapie zu gewährleisten.
Imke Binder, eine Apothekerin, und Andrea Weidmann, eine Gesundheitsökonomin, gehören zur ersten Kohorte des AMTS-Studiengangs. Beide betonen die positiven Auswirkungen des Studiums auf ihre berufliche Praxis. Binder berichtet, dass das Studium ihren Blick auf die Arbeitsabläufe in der Apotheke geschärft hat, was ihr ermöglicht, suboptimale Prozesse zu erkennen und zu verbessern. Weidmann hebt die bereichernde interprofessionelle Zusammensetzung der Studierendengruppe hervor, die es ermöglicht, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Berufsgruppen zu erkennen und voneinander zu lernen. Dies fördert ein umfassenderes Verständnis der Herausforderungen und Lösungen im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit.
Der Studiengang ist modular aufgebaut und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Zu den Schwerpunkten gehören die Grundlagen der Arzneimitteltherapiesicherheit, Risikomanagement, interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie regulatorische Aspekte. Absolventinnen und Absolventen des AMTS-Studiengangs profitieren von erweiterten Karrieremöglichkeiten in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens. Sie sind in der Lage, Führungspositionen in Apotheken, Krankenhäusern, Pharmaunternehmen und Gesundheitseinrichtungen zu übernehmen. Zudem sind sie bestens gerüstet, um als Experten für Arzneimitteltherapiesicherheit in interdisziplinären Teams zu arbeiten und zur Optimierung der Patientensicherheit beizutragen.
Der weiterbildende Masterstudiengang Arzneimitteltherapiesicherheit stellt somit eine wertvolle Weiterbildungsmöglichkeit für Fachkräfte im Gesundheitswesen dar. Durch die Kombination von theoretischem Wissen und praktischer Anwendung bietet der Studiengang eine umfassende Qualifikation, die es den Teilnehmenden ermöglicht, ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit zu leisten. Die flexible Gestaltung des Studiums als berufsbegleitender und teilzeitgeeigneter Studiengang macht ihn besonders attraktiv für Berufstätige, die ihre Karriere im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit vorantreiben möchten.
Der weiterbildende Masterstudiengang Arzneimitteltherapiesicherheit, der von den Universitäten Bonn, Heidelberg und Tübingen angeboten wird, ist eine bemerkenswerte Initiative zur Stärkung der Kompetenzen im Gesundheitswesen. Die Möglichkeit, das Studium berufsbegleitend und in Teilzeit zu absolvieren, stellt sicher, dass auch Berufstätige von diesem Bildungsangebot profitieren können, ohne ihre Karriere unterbrechen zu müssen. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Studierenden ermöglicht einen wertvollen Austausch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und fördert ein umfassendes Verständnis der Herausforderungen und Lösungen im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit.
Besonders hervorzuheben ist der praktische Nutzen des Studiums, wie die Erfahrungen von Imke Binder und Andrea Weidmann zeigen. Die praxisnahe Vermittlung von Wissen und die Verbesserung der Arbeitsabläufe in Apotheken und Gesundheitseinrichtungen tragen maßgeblich zur Patientensicherheit bei. Insgesamt bietet der Masterstudiengang AMTS eine exzellente Möglichkeit, sich im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit weiterzubilden und beruflich weiterzuentwickeln.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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