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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Tauchen Sie ein in die aktuellen Apotheken-Nachrichten Deutschlands: Erfahren Sie mehr über existenzielle Herausforderungen für Apotheken in Deutschland, Reformpläne, Millioneninvestitionen in Öffentlichkeitsarbeit, sowie die Erfolgsgeschichte einer E-Rezept App. Medikamentenengpässe und Rechtsstreitigkeiten werfen ebenso Schlaglichter auf aktuelle Geschehnisse. Zudem beleuchten wir innovative Therapieansätze bei Mittelohrentzündungen und die Einführung eines neuen FLT3-Inhibitors. Bleiben Sie informiert über die Zukunft der Apotheken, Zahlungsmethoden, Bonusaktionen und gesundheitliche Risiken. Von aktuellen Studien bis zu kontroversen Themen wie LSD-Microdosing – entdecken Sie die facettenreiche Welt der Gesundheitsversorgung!
Existenzbedrohung für Apotheken: Betriebsunterbrechungen enthüllen Versicherungslücken
In der Welt der Apotheken offenbart sich eine existenzielle Bedrohung: Betriebsunterbrechungen (BU), die nicht nur finanzielle Auswirkungen haben, sondern auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gefährden können. Der Dreiklang von Schadenbehebung, laufenden Kosten und ausbleibenden Einnahmen stellt eine enorme Herausforderung dar, besonders wenn die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht ausreicht.
Apotheken, als unverzichtbare Einrichtungen im Gesundheitswesen, sehen sich in Zeiten von Betriebsunterbrechungen vor massive Probleme gestellt. Nicht nur müssen die physischen Schäden behoben werden, sondern auch laufende Kosten wie Mieten, Gehälter und Lieferantenrechnungen müssen gedeckt werden. Das geschieht jedoch, während die Apotheke keine Einnahmen generiert und somit in einer finanziellen Schieflage gerät.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung, die als Rettungsanker in solchen Situationen dienen soll, gerät oft an ihre Grenzen. Die Deckungssummen und Bedingungen können unzureichend sein, um den vollen Umfang der entstandenen Schäden abzudecken. Dies führt dazu, dass Apothekenbetreiber vor einer schweren finanziellen Last stehen, die ihre Existenz bedroht.
Im Zuge unserer Recherche haben wir mit mehreren Apothekenbetreibern gesprochen, die Betriebsunterbrechungen erlebt haben. Viele von ihnen berichten von erheblichen finanziellen Einbußen und Schwierigkeiten, den Betrieb wieder aufzunehmen. Einige haben sogar ihre Existenzgrundlage in Gefahr gesehen, da die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht in vollem Maße ihre Verluste abgedeckt hat.
Die Frage nach der Unterstützung durch die Gesellschaft und die Regierung drängt sich auf. Sollten Apotheken nicht besser geschützt und unterstützt werden, um ihre wichtige Funktion in der Gemeinschaft aufrechtzuerhalten? Die Betriebsunterbrechung stellt für Apotheken eine ernste Gefahr dar, die über finanzielle Aspekte hinausgeht. Eine umfassende Überprüfung der Versicherungssysteme und eine breitere gesellschaftliche Diskussion über die Wichtigkeit der Absicherung dieser lebenswichtigen Einrichtungen sind dringend erforderlich.
Die existenzielle Gefahr, der Apotheken bei Betriebsunterbrechungen ausgesetzt sind, wirft nicht nur ein Licht auf die Schwächen von Versicherungssystemen, sondern stellt auch grundlegende Fragen zur gesellschaftlichen Priorisierung von Gesundheitsdienstleistungen. Der dreifache Druck, den Betriebsunterbrechungen auf Apotheken ausüben, verdeutlicht, dass der Schutz dieser Einrichtungen über herkömmliche Versicherungsgrenzen hinausgehen muss.
Es ist an der Zeit, die Rolle von Apotheken als unverzichtbare Gesundheitsdienstleister anzuerkennen und angemessene Schutzmechanismen zu etablieren. Die Gesellschaft sollte nicht nur auf die Apotheken als Orte der Medikamentenabgabe schauen, sondern auch als Eckpfeiler der Gesundheitsinfrastruktur. Eine umfassendere Diskussion über staatliche Unterstützung und verbesserte Versicherungskonditionen ist dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass Apotheken in Zeiten der Not nicht nur überleben, sondern auch effektiv zur Gesundheitsversorgung beitragen können.
Es liegt im gemeinsamen Interesse, eine robuste Infrastruktur für Apotheken zu schaffen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, auch in Extremsituationen wie Betriebsunterbrechungen weiterhin eine unverzichtbare Rolle in der Gemeinschaft zu spielen. Die Apotheken verdienen mehr als nur eine finanzielle Absicherung – sie verdienen Anerkennung und einen klaren Platz in den Prioritäten der Gesellschaft und der Regierung.
Bedrohte Apothekentradition in Deutschland: Reformpläne als Todesstoß?
Apothekengemeinschaft. Kritiker befürchten, dass die vorgeschlagene Expansion von Drogeriemärkten wie dm in den Bereich der Gesundheitsdienstleistungen die Apotheken endgültig in Bedrängnis bringen könnte.
"Apotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Kultur", betont ein Sprecher der Apothekengewerkschaft. Die befürchtete Einführung von Impfungen, Diagnosen und Arzneimittelabgaben in Drogeriemärkten wird als ernste Gefahr für die Bevölkerung angesehen. Experten weisen darauf hin, dass Drogeriemärkte nicht über das erforderliche Fachwissen und die notwendigen Qualifikationen verfügen, um die komplexen Anforderungen im Gesundheitssektor zu erfüllen.
Die Apotheker plädieren dafür, die Apothekentradition in Deutschland zu schützen und zu stärken. Es wird betont, dass Apotheken nicht nur Medikamente abgeben, sondern auch eine wichtige Rolle in der Gesundheitsberatung und -aufklärung spielen. Die persönliche Betreuung und das Fachwissen der Apotheker sind entscheidend für eine sichere und effektive medizinische Versorgung der Bevölkerung.
Um die Apothekentradition zu sichern, werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehört die Stärkung der Ausbildung und Qualifikation von Apothekern, um ihre Rolle als kompetente Gesundheitsberater zu festigen. Zudem wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Apotheken und medizinischen Einrichtungen angeregt, um eine nahtlose Patientenversorgung zu gewährleisten.
Die Apothekengemeinschaft ruft die Regierung dazu auf, die Reformpläne zu überdenken und gemeinsam mit den Apothekern nach Lösungen zu suchen, die die Apothekentradition respektieren und gleichzeitig die Bedürfnisse der Bevölkerung sicherstellen. In einer Zeit, in der die Gesundheitsversorgung eine zentrale Rolle spielt, wird die Erhaltung der Apothekentradition als unerlässlich für das Wohl der Gesellschaft betrachtet.
BMG gibt Millionen für Öffentlichkeitsarbeit aus: Sinnvolle Anlage oder Steuerverschwendung?
Im komplexen Gefüge des Gesundheitswesens plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für das Jahr 2023 erhebliche Mittel in Höhe von bis zu 113 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen. Ursprünglich waren großzügige 7,5 Millionen Euro für diesen Zweck im Haushalt vorgesehen, doch auf Bitten der Bundesregierung wurde dieser Betrag später auf 4,5 Millionen Euro gekürzt – eine Entscheidung, die in Anbetracht der weitreichenden Ausgabenpositionen und teuren Kampagnen fragwürdig erscheint.
Die Öffentlichkeitsarbeit des BMG erstreckt sich von PR-Manövern zur Apothekenreform bis hin zu Faktenblättern gegen Ärzteproteste. Kostenintensive Kampagnen, darunter die Förderung von Cannabis und die Bewältigung der Corona-Pandemie, treiben die Gesamtkosten in die Höhe. Unter der Position "Prävention und Gesundheitsverbände" verfügte das BMG über knapp 3,8 Milliarden Euro, wovon allein rund 107,2 Millionen Euro für Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit im Zusammenhang mit Gesundheitsprojekten vorgesehen waren.
Besonders ins Auge fällt die Frage nach der Verwendung von 60 Millionen Euro für "Öffentlichkeitsarbeit für Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie". Steht dieser hohe Betrag im Verhältnis zu den erzielten Erfolgen oder ist es Steuerverschwendung auf hohem Niveau?
Auch im Bereich der Pflegevorsorge und sozialen Sicherung sind 800.000 Euro für Informationsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Insgesamt sollen 1,1 Milliarden Euro die Versorgung Pflegebedürftiger verbessern, wobei die Frage nach der Effizienz und Notwendigkeit dieser Ausgaben aufkommt.
Die genaue Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2023 steht noch aus, und die tatsächlichen Ausgaben werden erst im Sommer dieses Jahres veröffentlicht. Kritiker sehen die vorliegenden Informationen als Anlass zur Sorge angesichts möglicher Steuerverschwendung auf einem hohen Niveau. Die Entscheidungen des BMG und die Wirksamkeit der Ausgaben bedürfen einer genaueren Prüfung, insbesondere in Zeiten, in denen die Finanzmittel aufgrund von Pandemiefolgen und anderen Herausforderungen bereits stark beansprucht sind.
Digitale Gesundheitsrevolution: E-Rezept App der Pforzheimer Apotheke erobert Deutschland im Sturm
In der Welt der digitalen Gesundheitsversorgung hat die "E-Rezept App" der Apotheke von Christian Kraus aus Pforzheim erheblichen Zuspruch erfahren. Als Anwendung für E-Rezepte hat die App seit ihrem Start zum Jahreswechsel bereits beeindruckende 300.000 Downloads verzeichnet, womit sie sich als die am häufigsten heruntergeladene App für E-Rezepte einer lokalen Apotheke in Deutschland etabliert hat.
Christian Kraus, Inhaber von vier Apotheken, darunter die "Apotheke im Arlinger", geht davon aus, dass der Erfolg auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass seine Apotheke von Anfang an im digitalen Gesundheitsbereich präsent war. Als deutsche Apotheke, die deutschlandweit verschickt, hebt er sich von ausländischen Versendern ab. Der "First-Mover-Effekt" zum Start des E-Rezepts trug ebenfalls zur Beliebtheit der App bei.
Die Funktionsweise der App ist simpel: Die Nutzer scannen nach dem Aufrufen der Anwendung lediglich den QR-Code des E-Rezept-Tokens, was laut Angaben der App in nur sieben Sekunden erledigt sein soll. Um eine qualifizierte Beratung zu gewährleisten, bietet Kraus einen Live-Chat an, während Kunden auch per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen können. Bei pharmazeutischen Unklarheiten geht das Team proaktiv auf die Kunden zu.
Um sicherzustellen, dass sein Service den Bedürfnissen der Kunden gerecht wird, hat Kraus zwei zusätzliche pharmazeutisch-technische Assistenten für den App-Service eingestellt. Angesichts der steigenden Nachfrage plant er zukünftig eine Aufstockung des Personals, insbesondere im Hinblick auf die Card-Link-Integration.
Die Apotheke von Kraus versucht, im verschreibungspflichtigen Bereich ein umfassendes Angebot zu bieten und nicht selektiv vorzugehen. Dies schließt auch die Lieferung von kühlbedürftigen Artikeln ein, die bei Bedarf mehrmals an den Endkunden geliefert werden. Kraus betont, dass sie mit denselben Standards versenden, die auch die Hersteller an die Apotheke liefern, und jede Temperaturkurve von der Apotheke bis zum Kunden dokumentieren.
Mit seinem Konzept hebt sich Kraus bewusst von Angeboten nicht verschreibungspflichtiger Präparate ab, da er der Meinung ist, dass im OTC-Markt, insbesondere gegenüber großen Anbietern wie DocMorris und Shop-Apotheke, kein Bestehen möglich ist. Er betont, dass Online-Verkäufe nur über den Preis funktionieren, während lokale Apotheken im Hinblick auf Geschwindigkeit und Service nicht zu übertreffen seien.
Die Zukunft der Apotheke von Christian Kraus sieht die Integration von Card-Link als Hauptthema vor. Er betont, dass sein Team in der Entwicklung bereits weit fortgeschritten ist und darauf wartet, das Angebot zeitgleich mit den großen Versendern anbieten zu können. Zusätzlich strebt er eine Verbesserung der Usability der App an, um sie zu einer einfachen Lösung für nicht mobile Kunden zu machen. Kraus möchte weiterhin als Premium-Anbieter im verschreibungspflichtigen Bereich fungieren und strebt an, alles per Express-Versand ohne Ausnahme zu verschicken. Bei möglichen Verspätungen plant er zudem eine Zusammenarbeit mit Go Express, um im Notfall bundesweit eine weitere Lieferoption anzubieten.
Medizinischer Engpass: Versorgungsmangel bei Irenat-Tropfen wirft Schatten auf Diagnostik und Therapie
In einer alarmierenden Entwicklung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen signifikanten Versorgungsmangel bei Natriumperchlorat-haltigen Arzneimitteln, insbesondere den Irenat-Tropfen, bekannt gegeben. Diese Tropfen sind seit mehreren Monaten nicht auf dem Markt erhältlich, und es wird erwartet, dass dieser Engpass für die nächsten fünf Jahre bestehen bleibt. Die fehlende Verfügbarkeit stellt eine erhebliche Herausforderung dar, da es derzeit keine adäquaten Alternativen zu den Irenat-Tropfen gibt.
Bereits im Oktober 2023 hatte das BfArM eine empfohlene Anhebung des für die Anwendung maßgeblichen Preisstands nach § 130a Absatz 3a Sozialgesetzbuch (SGB V) um 50 Prozent für das betroffene Arzneimittel Irenat-Tropfen ausgesprochen. Trotz dieser Maßnahme wurde nun offiziell ein gravierender Versorgungsmangel festgestellt, der nicht nur medizinische Einrichtungen, sondern auch Patient:innen vor erhebliche Probleme stellt.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in Reaktion auf die prekäre Lage, gemäß der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG), den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall von den Vorgaben des AMG abzuweichen. Dies soll temporäre Lösungen ermöglichen, um die Versorgungssituation kurzfristig zu verbessern und die betroffenen Patient:innen nicht länger zu gefährden.
Es ist wichtig zu betonen, dass Natriumperchlorat, insbesondere in Form der Irenat-Tropfen, als Thyreostatikum bei der Behandlung von Hyperthyreose sowie bei szintigraphischen Untersuchungen mit radioaktiv markiertem Iod Anwendung findet. Der derzeitige Versorgungsmangel wirft somit nicht nur Fragen zur Medikamentenversorgung auf, sondern beeinträchtigt auch die Durchführung von diagnostischen Verfahren, insbesondere CT-Untersuchungen, bei denen die Irenat-Tropfen unverzichtbar sind.
In Anbetracht der komplexen Situation bleibt zu hoffen, dass die zuständigen Behörden und Unternehmen rasch handeln, um alternative Lösungen zu finden und den Versorgungsmangel effektiv zu bewältigen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um sicherzustellen, dass Patient:innen weiterhin angemessene medizinische Betreuung erhalten können.
Apothekerkammer Nordrhein reicht Klage ein: DocMorris im Rechtsstreit um E-Rezept-Werbung
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat gegen den Online-Versandhändler DocMorris Klage erhoben, da dieser auf seiner Website Patienten dazu auffordert, ihre Arztpraxen zu ersuchen, E-Rezepte per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) direkt in die Niederlande zu senden. Dieser Schritt wird von der AKNR als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) betrachtet.
Die AKNR wirft DocMorris vor, durch die Werbung für die Weiterleitung der E-Rezepte per KIM gegen § 7 Abs. 1 des UWG zu verstoßen. Gemäß dieser Vorschrift ist eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, unzulässig. Die AKNR argumentiert, dass die Werbung für diese Praxis eine unzumutbare Belästigung darstellt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die AKNR DocMorris abgemahnt und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. DocMorris äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Einordnung der Kommunikation über KIM als "elektronische Post" gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG und betonte, dass aus der vorgelegten E-Mail nicht ersichtlich sei, welche Ärzte die Nachricht über KIM erhalten hatten und sich demnach belästigt fühlten. Die geforderte Unterlassungserklärung wurde von DocMorris nicht abgegeben, was zur aktuellen Klage vor dem Landgericht Köln führte.
DocMorris setzt derweil auf das CardLink-Verfahren, das einen ortsunabhängigen Abruf von E-Rezepten mittels elektronischer Versichertenkarte und Smartphone ermöglichen soll. In der Zwischenzeit informiert die Webseite von DocMorris über verschiedene Wege, wie Patienten ihre E-Rezepte dem Versender zukommen lassen können, darunter das Abfotografieren des Tokens und das Hochladen in die App sowie die Übermittlung durch die Arztpraxis per KIM direkt an den Versender.
Die AKNR betont jedoch weiterhin die Unzulässigkeit der Werbung für die Weiterleitung der E-Rezepte per KIM und hofft auf eine Klärung des Sachverhalts vor Gericht.
Balancierte Therapieansätze bei akuter Mittelohrentzündung von Kindern: Die Rolle von Analgetika, Abwarten und Antibiotika
In einer aktuellen Entwicklung im Gesundheitsbereich wird die Therapie der akuten Mittelohrentzündung bei Säuglingen und Kleinkindern genauer unter die Lupe genommen. Diese Entzündung, verursacht vor allem durch anatomische Unterschiede und die Prädisposition für Atemwegsinfektionen bei Kindern, betrifft etwa 70 Prozent der Kinder bis zum sechsten Lebensjahr mindestens einmal.
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) betont in ihren Leitlinien die Bedeutung eines dreigliedrigen Ansatzes: Analgetika, Abwarten und Antibiotika. Bei der unkomplizierten akuten Otitis media ohne eitrigen Erguss empfiehlt die DEGAM eine rein symptomatische Schmerzbehandlung als ersten Schritt. Diese abwartende Strategie ist für Kinder ohne Grunderkrankungen vertretbar, da es schwer vorhersehbar ist, ob und wie schnell die virale Entzündung einen bakteriellen Verlauf nimmt.
Analgetika wie Paracetamol und Ibuprofen werden empfohlen, wobei Ibuprofen aufgrund seiner entzündungshemmenden Wirkung bevorzugt wird. Für Kinder unter sechs Monaten ist ausschließlich Paracetamol zugelassen, und die abwechselnde Anwendung beider Wirkstoffe wird aufgrund möglicher Überdosierungen abgelehnt. Topische Analgetika oder Lokalanästhetika finden keine Empfehlung, da ihre Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist.
Zusätzlich zu den Analgetika werden a-Sympathomimetika in Form von Nasentropfen oder -sprays empfohlen, obwohl bisherige Studien keinen eindeutigen Behandlungsvorteil dokumentieren konnten. Diese sollen die Schleimhaut in Nase und Ohrtrompete abschwellen lassen und den Abfluss von Sekret fördern. Hausmittel wie Wärmebehandlungen oder Rotlicht können ebenfalls unterstützend wirken.
Die Entscheidung über den Einsatz von Antibiotika folgt der Strategie des vorsichtigen Abwartens. In unkomplizierten Fällen ohne eitrigen Erguss ist es vertretbar, die ersten 24 bis 48 Stunden abzuwarten. Erst bei ausbleibender Besserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustands kommen Antibiotika, vorzugsweise Amoxicillin, zum Einsatz. Die Eltern erhalten dabei ein vorsorgliches Reserve-Rezept, das nur bei anhaltenden Ohrenschmerzen nach der definierten Zeitspanne eingelöst werden soll.
Es wird betont, dass die sofortige Gabe von Antibiotika keinen Einfluss auf die Schmerzreduktion in den ersten 24 Stunden hat. Begleitende Schmerzmittel bleiben daher indiziert. Ein Nachsorge-Termin etwa drei bis vier Wochen nach Therapiebeginn wird empfohlen, bei dem auch das Hörvermögen überprüft wird. Insgesamt stellt die Therapie der akuten Mittelohrentzündung bei Kindern eine individuelle Abwägung zwischen Symptomlinderung und dem vorsichtigen Einsatz von Antibiotika dar, wie es die aktuellen Leitlinien der DEGAM hervorheben.
Quizartinib: Neuer FLT3-Inhibitor erweitert Behandlungsoptionen bei AML
In einem bedeutenden Schritt zur Erweiterung der Behandlungsmöglichkeiten bei akuter myeloischer Leukämie (AML) wurde der FLT3-Inhibitor Quizartinib im Februar erfolgreich auf dem deutschen Markt eingeführt. Dies markiert einen Meilenstein als der dritte FLT3-Hemmer, der nun verfügbar ist und sich als vielversprechende Option für AML-Patienten präsentiert.
AML ist durch unkontrolliertes Wachstum und Anhäufung von dysfunktionalen malignen weißen Blutzellen gekennzeichnet, wobei FLT3-Genmutationen zu den häufigsten genetischen Anomalien gehören. Besonders die FLT3-ITD-Mutation, die bei etwa einem Viertel aller AML-Patienten auftritt, steht mit einer schlechteren Prognose in Verbindung.
Quizartinib, vertrieben unter dem Handelsnamen Vanflyta®, unterscheidet sich von seinen Vorgängern Midostaurin und Gilteritinib, da es gezielt auf das FLT3-Protein mit ITD-Mutation abzielt. Die Substanz und ihr Hauptmetabolit AC886 hemmen die Kinaseaktivität und Autophosphorylierung des mutierten FLT3-Rezeptors, was letztendlich zu einer Unterbrechung der Zellproliferation führt.
Die Zulassung von Vanflyta umfasst die Anwendung in Kombination mit einer Standard-Cytarabin- und Anthrazyklin-Induktionschemotherapie sowie einer Standard-Cytarabin-Konsolidierungschemotherapie. Dies ist speziell für erwachsene Patienten mit neu diagnostizierter FLT3-ITD-positiver AML vorgesehen, wobei die Mutation vor Therapiebeginn nachgewiesen werden muss.
Die Wirksamkeit und Sicherheit von Quizartinib wurden in der Quantum-First-Studie, einer randomisierten und doppelblinden Phase-III-Studie, umfassend untersucht. Mit 539 erwachsenen Teilnehmern zeigte die Studie eine statistisch signifikante Verbesserung des Gesamtüberlebens (OS) im Quizartinib-Arm (31,9 Monate) im Vergleich zum Placebo-Arm (15,1 Monate). Nach 36 Monaten betrug die Überlebensrate im Quizartinib-Arm 50 Prozent, im Placebo-Arm hingegen nur 41 Prozent.
Es ist wichtig zu beachten, dass Quizartinib mit einer Verlängerung des QT-Intervalls am Herzen assoziiert ist. Etwa 14 Prozent der behandelten Patienten zeigten diese therapieassoziierte Nebenwirkung. Kontraindiziert ist die Anwendung bei angeborenem Long-QT-Syndrom, und bei Patienten mit signifikantem Risiko für ein verlängertes QT-Intervall sollte das Medikament mit Vorsicht angewendet werden.
Vor und während der Behandlung mit Quizartinib sind regelmäßige EKG-Untersuchungen erforderlich. Die Dosisanpassungen sollten gemäß der Fachinformation bei einem verlängerten QT-Intervall vorgenommen werden. Während der Chemotherapie-Zyklen wird Quizartinib einmal täglich eingenommen, mit einer Anfangsdosis von 35,4 mg, die auf 53 mg erhöht wird. Die Behandlung kann über bis zu 36 Zyklen fortgesetzt werden.
Wechsel- und Nebenwirkungen von Quizartinib umfassen Dosisanpassungen bei gleichzeitiger Anwendung von CYP3A-Inhibitoren oder -Induktoren. Häufige Nebenwirkungen sind erhöhte Leberenzyme, erniedrigte Thrombozytenzahl, erniedrigtes Hämoglobin, Diarrhö, Übelkeit, Abdominalschmerz, Kopfschmerz, Erbrechen und erniedrigte Neutrophilenzahl.
Aufgrund der potenziellen embryofetalen Schädigung ist eine wirksame Verhütung während der Behandlung und für einen definierten Zeitraum danach erforderlich. Schwangere Frauen und Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht verhüten, sollten das Medikament nicht verwenden. Männer mit gebärfähigen Partnerinnen müssen ebenfalls während der Behandlung und für einen festgelegten Zeitraum danach wirksame Verhütungsmaßnahmen anwenden. Frauen dürfen während der Behandlung und für mindestens fünf Wochen nach der letzten Dosis nicht stillen.
Ende der Friedenspflicht bei E-Rezept-Chargenübermittlung: Ungewisse Zukunft für verblisternde Apotheken ab März
Die Friedenspflicht bei der E-Rezept-Chargenübermittlung endet morgen, und ab dem 1. März tritt für verblisternde Apotheken erneut die Übergangslösung bis Juni 2025 in Kraft. Technisch ist es für Apotheken, die patientenindividuell verblistern, bisher nicht möglich, die Chargenbezeichnungen aller verwendeten Umverpackungen zu dokumentieren. Daher dürfen sie vorübergehend den Begriff "STELLEN" in den E-Abgabedatensatz eintragen.
Eine Friedenspflicht, die Anfang Februar zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) vereinbart wurde, endet am 29. Februar. Ab dem 1. März muss wieder entweder die Chargenbezeichnung oder der Begriff "STELLEN" übermittelt werden. Die "STELLEN"-Übergangslösung für verblisternde Apotheken gilt bis zum 30. Juni 2025, und bis dahin sollte eine nachhaltige Lösung gefunden werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte im November 2023 den GKV-SV und den DAV gebeten, die Ausnahmeregelung bis Juni 2025 vorzusehen, um technische Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Der aktuelle Stand der Umsetzung und Vorbereitungen ist jedoch unklar, und die Suche nach einer nachhaltigen Lösung scheint noch nicht abgeschlossen zu sein.
Der BPAV (Bundesverband der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterer) soll laut einem DAV-Sprecher bereit sein, den Zeitraum bis Juni 2025 zu nutzen, um technische Lösungsmöglichkeiten vorzubereiten. Es gibt jedoch Unsicherheiten über eine verbindliche Zeitaussage, und es wird betont, dass eine nachhaltige Lösung dringend erforderlich ist.
Unklar bleibt, ob der BPAV informiert wurde und inwiefern er in die Gespräche mit dem BMG eingebunden war. Im vergangenen Herbst wies DAV-Vize Anke Rüdinger Vorwürfe des BPAV zurück und betonte, dass die verblisternden Apotheken nur durch die Beharrlichkeit des DAV eine retaxsichere Möglichkeit zur Chargenübermittlung erhalten hätten.
Erfolgreicher Einsatz gegen Retaxationen: Brauchen Apotheken noch Versicherungen?
Die erfolgreiche Arbeit der Retaxstelle des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) wirft die Frage auf, ob die Existenz von Retax-Versicherungen obsolet wird oder ob Apotheken stattdessen eine umfassende Absicherung gegen das Risiko von Retaxationen in Betracht ziehen sollten.
Die zurückgewonnenen Beträge in Höhe von über 500.000 Euro durch die Bemühungen des AVWL legen nahe, dass das Engagement des Verbandes einen bedeutenden Schutz für seine Mitglieder bietet. Die Anerkennungsquote von knapp über 90 Prozent bei den eingereichten Einsprüchen zeigt die Effektivität dieser Maßnahmen, insbesondere bei kleineren Retaxationen, die von den Krankenkassen oft nicht verteidigt werden.
In Anbetracht der von der Bundesregierung im Sommer 2023 beschlossenen Regressbremse stellt sich jedoch die Frage, ob diese Schutzmaßnahmen ausreichen, um Apotheken vor Retaxationen zu bewahren. Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des AVWL, äußert Bedenken hinsichtlich möglicher Schlupflöcher, die von den Krankenkassen weiterhin genutzt werden könnten.
Die Überlegung, ob Retax-Versicherungen angesichts des Engagements des Verbandes überflüssig werden, oder ob Apotheken stattdessen eine umfassendere Versicherungsdeckung gegen das Risiko von Retaxationen in Betracht ziehen sollten, stellt eine wichtige Frage für die Zukunft der Apothekenbranche dar. Die finanzielle und psychische Belastung durch Retaxationen verdeutlicht die Relevanz dieser Diskussion für Apothekeninhaber und die Notwendigkeit einer optimalen Risikobewältigung in diesem Bereich.
NMN-Supplemente: Potenziale und Herausforderungen im Blick auf den Alterungsprozess
In einer aktuellen wissenschaftlichen Übersichtsartikel, datiert August 2023, wurde die Wirkung von Nicotinamid-Mononukleotid (NMN) auf die menschliche Physiologie näher beleuchtet. NMN, ein Derivat des Vitamin B3, spielt eine entscheidende Rolle in der zellulären Energiegewinnung und wird als potenzieller Jungbrunnen beworben. Die Forschung zeigt, dass NMN die NAD-Konzentration im Blut steigern kann, was im Alter abnimmt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Höchstmengenempfehlungen für Niacin in Nahrungsergänzungsmitteln herausgegeben, behandelt NMN jedoch nicht explizit. Sicherheitsrichtlinien betonen eine Höchstmenge von 160 mg Nicotinamid pro Tagesverzehrempfehlung in Nahrungsergänzungsmitteln. NMN-haltige Produkte werden als vielversprechend dargestellt, den Alterungsprozess zu verlangsamen und die körperliche sowie geistige Leistungsfähigkeit zu steigern.
Die wissenschaftliche Analyse von neun klinischen Studien zeigt, dass NMN-Supplemente bei Dosierungen unter 1.000 mg keine klaren Nebenwirkungen aufweisen. Eine randomisierte kontrollierte Studie mit Erwachsenen zwischen 40 und 65 Jahren deutet darauf hin, dass NMN-Supplemente bis zu 900 mg sicher sind und die NAD-Konzentration im Blut erhöhen können, wobei 600 mg die optimale Dosierung für maximale Blutkonzentrationen und körperliche Leistungsfähigkeit zu sein scheint.
Die Auswirkungen einer NMN-Supplementierung auf verschiedene Gesundheitsparameter wurden untersucht, darunter Schlafqualität, körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit, Hörvermögen, Augengesundheit, Insulinsensitivität und Telomerlänge. Bisher zeigten sich keine signifikanten Verbesserungen in Schlafqualität, Kognition, Hörvermögen und Augengesundheit. Hingegen verbesserte NMN bei prädiabetischen Frauen die Insulinsensitivität, und Tierversuche deuteten auf eine Verlängerung der Telomere hin.
Trotz dieser vielversprechenden Ergebnisse betonen die Autoren die Notwendigkeit längerer, größerer und besser konzipierter klinischer Studien. Eine verbesserte Datenlage sei erforderlich, um die zugrunde liegenden Mechanismen, sichere Dosierungen, Toxikologie und langfristige gesundheitliche Auswirkungen von NMN zu verstehen, bevor eine sichere Vermarktung und endgültige Aussagen möglich sind.
Zukunft der Apotheken: Zwischen Nachwuchsförderung und Effizienz der Mitgliedsbeiträge
Im Kontext der Premiere der Serie "Die Apotheke" und der Vorstellung der ABDA-Nachwuchskampagne "How to sell drugs offline (fast)" wird verstärkt die Diskussion um zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für angehende Apothekerinnen und Apotheker hervorgehoben. Insbesondere wird dabei die Forderung nach einer sinnvollen Verwendung der Mitgliedsbeiträge in den Vordergrund gerückt, anstatt Ressourcen möglicherweise ineffizient zu verwenden.
Stimmen innerhalb der Apothekenbranche betonen die Notwendigkeit, einen attraktiven und stabilen Arbeitsrahmen für den Berufsnachwuchs zu schaffen. Hierbei geht es nicht nur um die Erleichterung der Berufsausübung, sondern auch um die Gestaltung von Anreizen, die es talentierten Nachwuchskräften ermöglichen, sich für eine Karriere in der Apothekenbranche zu entscheiden und langfristig in diesem Feld zu verbleiben.
Die Diskussion über die effiziente Verwendung von Mitgliedsbeiträgen nimmt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein. Einige Branchenmitglieder äußern Bedenken darüber, dass finanzielle Ressourcen möglicherweise nicht optimal für die Schaffung und Sicherung von zukunftsorientierten Arbeitsbedingungen eingesetzt werden. Dabei wird betont, dass eine transparente und effektive Verwendung dieser Beiträge entscheidend ist, um den wachsenden Anforderungen des Berufsstandes gerecht zu werden.
Die ABDA-Nachwuchskampagne, die sich auf die Förderung und Aufklärung bezüglich der verschiedenen Apothekenberufe konzentriert, wird in diesem Kontext als positiver Schritt wahrgenommen. Gleichzeitig wird jedoch betont, dass eine umfassende Strategie erforderlich ist, um nicht nur Aufmerksamkeit für den Berufsnachwuchs zu generieren, sondern auch sicherzustellen, dass die Mitgliedsbeiträge effektiv für die Schaffung einer zukunftsweisenden und attraktiven Arbeitsumgebung eingesetzt werden.
Insgesamt spiegelt die aktuelle Debatte die Herausforderungen wider, mit denen die Apothekenbranche konfrontiert ist, und zeigt den Bedarf an einer nachhaltigen, auf die Zukunft ausgerichteten Ausrichtung für den Berufsstand auf.
Lilly setzt ab Juni auf Sepa-Lastschrift: Apotheker kritisieren restriktive Zahlungsmethoden
Ab dem 1. Juni 2024 plant das Pharmaunternehmen Lilly eine einschneidende Änderung in seinen Zahlungsmethoden für Apotheken, die direkt bei ihnen bestellen. Bisher erhielten diese Apotheken vor dem Eingang der Hauptrechnung ein sogenanntes Avis, das eine Vorabinformation über die bevorstehende Rechnung enthielt. Allerdings sorgte eine darauf vermerkte Nummer für Verwirrung, da sie auf der eigentlichen Rechnung fehlte, jedoch im Kontobuchungstext auftauchte.
Dieser Umstand zwang einige Apotheker dazu, das Avis zu fotografieren und es zur eigentlichen Rechnung hinzuzufügen, um die Verknüpfung für den Steuerberater zu erleichtern. Ein Apotheker plante sogar, das Mandat zu entziehen und die Überweisung manuell vorzunehmen, um den damit verbundenen Zeitaufwand zu umgehen. Jedoch durchkreuzte ein Schreiben von Lilly diese Pläne.
In dem Schreiben informierte das Unternehmen darüber, dass ab dem 1. Juni 2024 nur noch das Sepa-Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode für alle Apothekenkunden erlaubt sein wird. Lilly bot den Apotheken die Möglichkeit, bis zum 31. Mai 2024 ein Sepa-Lastschriftverfahren zu vereinbaren. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass Bestellungen nach dem 1. Juni ohne bestehendes Sepa-Lastschriftverfahren erst nach erfolgreicher Einrichtung dieser Zahlungsmethode bearbeitet werden können.
Diese Ankündigung überraschte und ärgerte einige Apotheker, die diese Vorgehensweise als ungewöhnlich und einschränkend empfanden. Ein Apotheker betonte, dass er in der Branche kein anderes Unternehmen kenne, das solche Methoden anwende. Trotz der Unannehmlichkeiten bleibt den Apothekern keine Wahl, da sie sich dem neuen Verfahren nicht entziehen können. Das Schreiben von Lilly verdeutlichte zudem, dass das Unternehmen darauf bedacht ist, den Übergang zur Sepa-Lastschrift als einziger erlaubter Zahlungsmethode reibungslos zu gestalten.
Doppelte Bonusaktion: Apo.com schenkt bis zu 60 Euro für Privatrezepte
Im Rahmen einer aktuellen Werbeaktion gewährt der niederländische Online-Apothekenbetreiber Apo.com einen großzügigen Bonus von bis zu 60 Euro für Privatrezepte. Unter dem Slogan "Weil zweifach einfach besser ist" setzt das Unternehmen auf die doppelte Belohnung für Kunden, die bis zum 30. Mai ihre Rezepte einlösen.
Die Beliebtheit von Bonusangeboten auf verschreibungspflichtige Medikamente ist in der Online-Apothekenbranche im Trend, und Apo.com schließt sich dieser Bewegung an, um Kunden anzulocken. Diese Aktion gilt nicht nur für das Hauptgeschäft von Apo.com, sondern erstreckt sich auch auf den Webshop von Apo-Discounter, der ebenfalls vom niederländischen Versender betrieben wird.
Die Bonusregelungen sind klar definiert. Privatversicherte, die ein klassisches Privatrezept, erkennbar an der blauen Farbe, einreichen, können von dieser Aktion profitieren. Sie müssen die Kosten zunächst selbst tragen und können diese dann bei ihrer privaten Krankenversicherung zurückerstattet bekommen. Der Bonus erstreckt sich auf alle rezeptpflichtigen Medikamente.
Hingegen gelten für gesetzlich Versicherte bei Apo.com spezifische Regelungen. Diese erhalten Bonuszahlungen nur für Verordnungen, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen und die sie möglicherweise später bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Klassische Kassenrezepte fallen nicht unter die Bonusaktion von Apo.com.
Der Bonus wird nach klaren Staffelungen berechnet, abhängig vom Preis des verschreibungspflichtigen Medikaments. Bei einem Arzneimittelpreis unter 70 Euro erhalten Kunden einen Bonus von 2,50 Euro pro Packung. Dieser steigert sich auf 5 Euro bei einem Preis von 70 bis 300 Euro und erreicht maximal 10 Euro bei einem Preis über 300 Euro.
Während des Aktionszeitraums vom 4. Januar bis zum 30. Mai 2024 wird der Bonus für Selbstzahler-Rezepte verdoppelt. Dies bedeutet, dass Kunden im Idealfall bis zu 60 Euro Bonus pro Privatrezept von Apo.com erhalten können.
Die Gutschrift des Bonus erfolgt nach Einreichung des Originalrezepts und wird vom Kaufpreis der verschreibungsfreien Produkte abgezogen. Etwaige Restbeträge werden in Bonuspunkte umgewandelt, wobei 1 Euro 100 "Apo-Punkten" entspricht. Diese Bonuspunkte können Kunden ab 250 Punkten bei ihren nächsten Bestellungen ohne Rezept einlösen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Barauszahlung des Bonus nicht möglich ist, wie von Apo.com deutlich kommuniziert wird.
Warnung vor steigender Kriebelmückenpopulation in Deutschland: Gesundheitsrisiken im Fokus
In einer aktuellen Studie, veröffentlicht im Fachjournal "Science of the Total Environment", haben Forschende der Goethe-Universität Frankfurt und des Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrums vor einem möglichen Anstieg von Kriebelmücken in Deutschland gewarnt. Diese kleinen Insekten, die nur zwei bis sechs Millimeter groß sind und Stubenfliegen ähneln, könnten aufgrund zukünftig höherer Temperaturen vermehrt auftreten, so die Forscher.
Kriebelmücken, auch bekannt als Simuliidae, sind für ihre unangenehmen Stiche berüchtigt. Obwohl sie harmlos aussehen, können ihre Stiche schwerwiegende allergische Reaktionen auslösen. Ein besonderes Risiko besteht darin, dass Kriebelmücken als Vektoren fungieren können, was bedeutet, dass sie Krankheitserreger übertragen können. Unter den von ihnen übertragenen Krankheiten ist die Flussblindheit, die durch den Fadenwurm Onchocerca volvulus verursacht wird, besonders bekannt.
Die Forscher betonen, dass die zukünftige Zunahme von Kriebelmücken aufgrund der klimatischen Veränderungen und anderer Umweltfaktoren bedingt sein könnte. Bisher wurden in Deutschland 57 Arten von Kriebelmücken identifiziert, von denen etwa 98 Prozent sich von Blut ernähren. Die Studie unterteilt die häufigsten Arten in drei biogeografische Gruppen und prognostiziert unterschiedliche Entwicklungen für jede Gruppe.
Besonders besorgniserregend ist die potenzielle Gefährdung von Arten, die an Gewässeroberläufen leben, aufgrund steigender Temperaturen und chemischer Belastung der Gewässer. Hingegen könnten Tieflandarten aufgrund ihrer höheren Anpassungsfähigkeit gegenüber menschlichen Einflüssen in Zukunft häufiger auftreten.
Die Forschenden planen weitere Untersuchungen, um herauszufinden, ob und inwieweit Kriebelmücken in der Lage sind, bestimmte Krankheitserreger unter den Bedingungen in Europa zu übertragen. Die Ergebnisse dieser Studie könnten wichtige Implikationen für die öffentliche Gesundheit und den Umgang mit möglichen Krankheitsausbrüchen haben, die durch diese kleinen, aber potenziell gefährlichen Insekten verursacht werden könnten.
LSD-Microdosing: Zwischen Hoffnung und Unsicherheit - Kritische Betrachtung der Leistungssteigerung
In der aktuellen Debatte um LSD-Microdosing als mögliche Methode zur Leistungssteigerung werfen Experten Fragen zu Sicherheit, Langzeitwirkungen und genauer Dosierung auf. Toxikologe Professor Dr. Volker Auwärter vom Universitätsklinikum Freiburg betont, dass schon minimale Mengen des Halluzinogens das psychische Erleben drastisch beeinflussen können. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) stuft LSD als eine der wirkungsstärksten bekannten Drogen ein.
LSD-Microdosing, bei dem etwa 10 Mikrogramm LSD eingenommen werden, gilt als vergleichsweise ungefährlich, doch die Langzeitrisiken sind unklar. Dr. Felix Müller von den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel, der seit einem Jahrzehnt in der LSD-Forschung tätig ist, weist darauf hin, dass Microdosing oft eine regelmäßige Einnahme kleiner Dosen beinhaltet. Die Europäische Beobachtungsstelle sieht keine Abhängigkeitsgefahr, aber mögliche Risiken im psychischen Bereich.
Die Unsicherheit über die exakte Dosierung stellt ein Problem dar. LSD-Microdosing erfolgt oft durch das Zerteilen von mit LSD getränktem Plotterpapier oder durch Verdünnen von flüssigem LSD. Dr. Müller warnt davor, dass Menschen sich oft "relativ blauäugig" auf Microdosing einlassen, vergleichbar mit der Einnahme von Medikamenten in der Entwicklungsphase.
Aktuelle Studien, wie die von Robin Murphy von der University of Auckland, deuten darauf hin, dass bisherige Forschung keine schwerwiegenden Nebenwirkungen von LSD-Microdosing zeigt. Dennoch betont Dr. Müller, dass Studien begrenzt sind und Langzeitfolgen noch nicht ausreichend erforscht wurden.
Wissenschaftliche Belege für die behaupteten positiven Effekte von LSD-Microdosing auf Konzentration, Kreativität und Stimmung fehlen bisher. Pharmakologe Professor Dr. Matthias Liechti vom Universitätsspital Basel erklärt, dass es kaum kontrollierte Studien zur Wirkung von LSD-Microdosing gibt. Es gibt Hinweise, dass das Wohlbefinden während der Einnahme steigt, jedoch oft nur am Behandlungstag. Die Auswirkungen auf Depressionen und Angststörungen sind noch unklar, und Behauptungen über langfristige positive Effekte auf Kreativität und kognitive Fähigkeiten werden bisher nur begrenzt durch Studien gestützt.
Die existenzielle Gefahr für Apotheken bei Betriebsunterbrechungen verdeutlicht die Unzulänglichkeiten der aktuellen Versicherungssysteme. Die Dreifachbelastung aus Schadenbehebung, laufenden Kosten und fehlenden Einnahmen kann die Existenz dieser lebenswichtigen Einrichtungen bedrohen. Es ist an der Zeit, nicht nur die finanzielle Absicherung zu überdenken, sondern auch eine breitere gesellschaftliche Diskussion anzustoßen, um Apotheken als unverzichtbare Gesundheitsdienstleister besser zu schützen und zu unterstützen.
Die geplanten Reformen von Gesundheitsminister Lauterbach bedrohen die Apothekentradition in Deutschland. Die vorgeschlagene Expansion von Drogeriemärkten in den Gesundheitssektor wird von Kritikern als unzureichende Alternative betrachtet, da sie das notwendige Fachwissen nicht bieten. Um die Apotheken zu schützen, sind verstärkte Qualifikationsmaßnahmen und eine enge Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen notwendig. Die Regierung sollte die Bedenken der Apothekengemeinschaft ernst nehmen und gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Apothekentradition zu bewahren und gleichzeitig die Bevölkerung sicher zu versorgen.
Die beträchtlichen Ausgaben des Bundesgesundheitsministeriums für Öffentlichkeitsarbeit gefluchten zur Effizienz und Notwendigkeit. Angesichts von Euro, die für Kampagnen und PR-Manöver, wird die Wirksamkeit die Fachinterfragt. Steuerverschw hohemendung auf Niveau ist inakzeptabel, besonders in einem, Bereichsverdumsierung ver ver und transparenter Verwendung öffentlicher Gelder-Vorsatz. Es ist dringende, die Ausgaben des BMG genauer zu überprüfen und sehen, die dies die Wohlter der Bevölkerung und nicht die der "der" Interessen.
Die "E-Rezept App" der Apotheke von Christian Kraus ist ein herausragendes Beispiel für innovative digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland. Mit beeindruckenden 300.000 Downloads seit dem Jahreswechsel hebt sich die Anwendung als am häufigsten heruntergeladene E-Rezept App einer lokalen Apotheke hervor. Kraus' Fokus auf umfassenden Service, inklusive Live-Chat und proaktiver Kundenansprache bei pharmazeutischen Fragen, zeigt, dass lokale Apotheken durch exzellenten Kundenservice und schnelle Lieferung im verschreibungspflichtigen Bereich punkten können. Die geplante Integration von Card-Link und eine verbesserte Usability versprechen eine weiterhin erfolgreiche Zukunft für diese innovative Apotheke.
Die aktuelle Bekanntgabe des Versorgungsmangels bei Natriumperchlorat-haltigen Arzneimitteln, insbesondere den Irenat-Tropfen, ist äußerst besorgniserregend. Die Unverfügbarkeit für voraussichtlich fünf Jahre stellt nicht nur eine Herausforderung für die medizinische Versorgung dar, sondern gefährdet auch notwendige diagnostische Verfahren wie CT-Untersuchungen. Die von BfArM empfohlene Preiserhöhung und die darauf folgende offizielle Feststellung des Mangels erfordern dringende Maßnahmen seitens der Gesundheitsbehörden und Unternehmen, um zeitnahe Lösungen zu finden. Patient:innen und medizinisches Personal sind gleichermaßen von dieser Entwicklung betroffen, und es ist entscheidend, dass die Situation zügig angegangen wird, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Die Klage der Apothekerkammer Nordrhein gegen DocMorris wegen unzulässiger Werbung für die Übermittlung von E-Rezepten per KIM unterstreicht die wachsenden Spannungen im Gesundheitssektor. Die Auseinandersetzung wirft nicht nur Fragen zur Rechtmäßigkeit auf, sondern verdeutlicht auch die Herausforderungen bei der Einführung digitaler Prozesse im Gesundheitswesen. DocMorris' Fokus auf das CardLink-Verfahren zeigt, dass die Branche weiterhin nach innovativen Lösungen sucht. Dieser Rechtsstreit könnte wegweisend für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland sein.
Die aktuelle Betrachtung der Therapie für akute Mittelohrentzündungen bei Kindern verdeutlicht die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes. Die DEGAM-Leitlinien unterstreichen die Wirksamkeit einer initialen symptomatischen Behandlung mit Analgetika, wobei Ibuprofen aufgrund seiner entzündungshemmenden Eigenschaften bevorzugt wird. Die vorsichtige Haltung bei der Entscheidung über den Einsatz von Antibiotika, basierend auf einer abwartenden Strategie, bietet eine sinnvolle Balance zwischen Symptomlinderung und einer zurückhaltenden medikamentösen Intervention. Dieser Ansatz, unterstützt durch ein vorsorgliches Reserve-Rezept, ermöglicht eine individuelle Anpassung der Therapie, betont aber auch die Notwendigkeit eines Nachsorge-Termins zur Überprüfung des Hörvermögens. Insgesamt stellt die Behandlung der akuten Mittelohrentzündung bei Kindern somit eine abgewogene und patientenzentrierte Herangehensweise dar.
Mit dem Ende der Friedenspflicht bei der E-Rezept-Chargenübermittlung ab morgen stehen verblisternde Apotheken vor unklaren Herausforderungen. Die Übergangslösung bis Juni 2025 bietet vorerst wenig Gewissheit, während die Suche nach einer nachhaltigen Lösung weiterhin im Dunkeln liegt. Die dringende Notwendigkeit einer klaren Perspektive für patientenindividuelles Verblistern bleibt bestehen.
Die beeindruckenden Erfolge der Retaxstelle des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe unterstreichen die Effizienz ihrer Bemühungen, mehr als 500.000 Euro für Apothekenmitglieder zurückzugewinnen. Angesichts dieser positiven Entwicklung stellt sich die Frage, ob Retax-Versicherungen noch notwendig sind oder ob eine umfassendere Absicherung gegen Retaxationen in Betracht gezogen werden sollte. Die hohe Anerkennungsquote von knapp über 90 Prozent spricht für das Engagement des Verbandes, doch die Sorge um mögliche Schlupflöcher bei der Regressbremse bleibt bestehen. Die Debatte über die optimale Risikobewältigung in der Apothekenbranche gewinnt somit an Relevanz.
Die aktuellen Erkenntnisse zu NMN-Supplementen werfen vielversprechende Möglichkeiten auf, den Alterungsprozess zu beeinflussen. Die wissenschaftliche Analyse zeigt eine potenzielle Sicherheit und positive Wirkung auf die NAD-Konzentration bis zu einer Dosierung von 900 mg. Jedoch betonen die Autoren die Notwendigkeit weiterer umfangreicher Studien, um die Langzeitwirkungen, sichere Dosierungen und zugrunde liegende Mechanismen besser zu verstehen, bevor endgültige Schlüsse gezogen werden können. Vorsicht und weitere Forschung sind angebracht, bevor NMN-haltige Produkte als wirksame Anti-Aging-Lösung vermarktet werden können.
Die aktuelle Debatte um die Rahmenbedingungen für angehende Apotheker verdeutlicht die Notwendigkeit einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Ausrichtung der Branche. Während die ABDA-Nachwuchskampagne einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, betonen einige Mitglieder die Bedeutung einer effizienten Verwendung der Mitgliedsbeiträge, um eine transparente und nachhaltige Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Die Herausforderungen, vor denen die Branche steht, erfordern eine umfassende Strategie für eine florierende Zukunft des Apothekenwesens.
Die Entscheidung von Lilly, ab dem 1. Juni 2024 ausschließlich das Sepa-Lastschriftverfahren für Apothekenkunden zu akzeptieren, stößt auf Unverständnis und Kritik. Die bisherige Praxis mit dem Avis führte zu unnötigem Aufwand für Apotheker, der durch die Umstellung auf das Sepa-Verfahren vermieden werden sollte. Die plötzliche Einschränkung der Zahlungsmethoden ohne alternative Optionen für die Apotheker erscheint jedoch als ungewöhnlich restriktiv. Lilly sollte die Bedenken der Kunden ernst nehmen und mögliche Lösungen in Betracht ziehen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Die aktuelle Bonusaktion von Apo.com, die einen doppelten Rezeptbonus von bis zu 60 Euro für Privatrezepte bietet, ist zweifellos eine attraktive Offerte. Diese gezielte Maßnahme dürfte nicht nur die Kundenzufriedenheit steigern, sondern auch die Position des niederländischen Versandapothekers im umkämpften Markt stärken. Es bleibt abzuwarten, ob ähnliche Anreize von Mitbewerbern folgen werden, während Apo.com durch klare Bonusstaffelungen und die Möglichkeit der Bonuspunkteinlösung eine kundenfreundliche Strategie verfolgt.
Die jüngste Studie über die Zunahme von Kriebelmücken in Deutschland ist alarmierend. Mit dem potenziellen Anstieg dieser kleinen, aber lästigen Insekten könnten auch gesundheitliche Risiken verbunden sein. Die Forschungsergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Maßnahmen, um potenzielle Krankheitsübertragungen einzudämmen. Es ist wichtig, dass wir die Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung von Insekten wie Kriebelmücken ernst nehmen und präventive Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Die Debatte um LSD-Microdosing zur Leistungssteigerung wirft berechtigte Fragen zu Sicherheit und Langzeitwirkungen auf. Während minimale LSD-Mengen als vergleichsweise ungefährlich gelten, fehlen jedoch belastbare wissenschaftliche Belege für die behaupteten positiven Effekte auf Konzentration und Kreativität. Die Unsicherheit in Bezug auf Dosierung und Langzeitfolgen erfordert eine kritische Betrachtung dieser Praxis. Vor dem Hintergrund begrenzter Studien sollten Menschen, die Microdosing in Betracht ziehen, die potenziellen Risiken bewusst abwägen.
Mit einem umfassenden Einblick in die vielschichtige Welt der Gesundheitsversorgung schließt diese Ausgabe der Apotheken-Nachrichten. Bleiben Sie informiert, engagiert und gesund – denn Ihre Teilnahme an der Diskussion über die Zukunft der Gesundheitsbranche ist entscheidend. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freuen uns darauf, Sie in der nächsten Ausgabe wiederzusehen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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