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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Tauchen Sie ein in die neuesten Entwicklungen des deutschen Gesundheitssektors mit den Apotheken-Nachrichten! Von Strategien gegen gefälschte Rezepte bis zu wegweisenden Urteilen des Bundesgerichtshofs und Fortschritten in der Medikamentenentwicklung – wir bieten einen umfassenden Überblick. Verpassen Sie nicht die Diskussionen zur EU-Zahlungsfristenverkürzung und die Debatte um Apotheken als Cannabis-Abgabestellen. Erfahren Sie zudem, wie innovative Technologien die Apothekenlandschaft transformieren und welche Herausforderungen aktuell die Gesundheitsversorgung beeinflussen. Bleiben Sie informiert mit den Apotheken-Nachrichten!
Schutz vor gefälschten Rezepten: Strategien für Apotheken und Mitarbeiter
In Apotheken stellt die Zunahme gefälschter Rezepte ein wachsendes Problem dar, das nicht nur die Gesundheit der Patienten, sondern auch die finanzielle Integrität der Apotheken gefährdet. Apothekenmitarbeiter spielen dabei eine entscheidende Rolle bei der Erkennung von Fälschungen, um den reibungslosen Ablauf in der Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Die Erkennung gefälschter Rezepte erfordert von Apothekenmitarbeitern besondere Aufmerksamkeit. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, angefangen bei Sicherheitsmerkmalen wie Wasserzeichen und Hologrammen bis hin zur genauen Prüfung der Unterschrift des verschreibenden Arztes. Ein kritischer Blick auf Stempel und Praxisdaten ist ebenfalls entscheidend, um Unregelmäßigkeiten zu identifizieren. Zudem sollten Mitarbeiter die vorgeschriebene Medikamentendosis und -menge im Blick behalten, um mögliche Abweichungen rechtzeitig zu erkennen.
Das finanzielle Risiko durch die Abgabe von Medikamenten aufgrund gefälschter Rezepte ist nicht zu unterschätzen. Um sich davor abzusichern, stehen Apotheken verschiedene Optionen zur Verfügung. Spezielle Versicherungspolicen bieten Schutz vor finanziellen Verlusten in solchen Fällen. Hierbei ist eine individuelle Beratung durch Versicherungsexperten ratsam, um die passende Police zu finden.
Ein weiteres finanzielles Risiko für Apotheken stellt die Retaxation durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dar. Ob und inwieweit dies versichert werden kann, hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab. Einige Anbieter offerieren spezielle Policen, die auch Retaxationen abdecken. Eine genaue Prüfung der Bedingungen ist jedoch unabdingbar, und im Zweifelsfall sollte eine Konsultation mit Fachleuten erfolgen.
Insgesamt sind Apothekenmitarbeiter aufgefordert, ihre Wachsamkeit zu schärfen und sich durch Schulungen sowie geeignete Versicherungsmaßnahmen vor den Risiken gefälschter Rezepte zu schützen. Nur so kann nicht nur die reibungslose Versorgung der Patienten gewährleistet, sondern auch die finanzielle Stabilität der Apotheken bewahrt werden.
Brüsseler Diskussion: EU plant drastische Verkürzung von Zahlungsfristen im B2B-Geschäft
In Brüssel wird derzeit intensiv über eine mögliche Veränderung der Verordnung zur Zahlungsfrist im Business-to-Business-Geschäft diskutiert. Die vorgeschlagene Late Payment Directive sieht vor, die maximale zulässige Zahlungsfrist von derzeit 60 Tagen auf 30 Tage zu halbieren. Diese potenzielle Neuregelung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen, insbesondere zwischen Apotheken und Lieferanten, haben.
Ursprünglich im Jahr 2011 eingeführt, diente die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug dazu, Zahlungsprozesse zu beschleunigen und sicherzustellen, dass Verzögerungen nicht negativ auf den Cashflow kleiner und mittlerer Unternehmen wirken. Unternehmen sind derzeit verpflichtet, ihre Rechnungen innerhalb einer Frist von maximal 60 Tagen zu begleichen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes festgelegt und die Bedingungen für die Gläubiger sind nicht als "grob unfair" einzustufen.
Behörden haben bereits eine kürzere Zahlungsfrist von 30 Tagen, wobei jedoch Ausnahmen für den Gesundheitssektor gelten, einschließlich öffentlicher Krankenhäuser, die weiterhin eine Frist von 60 Tagen haben. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen haben die Gläubiger das Recht auf Verzugszinsen und Schadensersatz.
Im September letzten Jahres brachte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung ein, der darauf abzielt, die bestehende Richtlinie von 2011 aufzuheben und zu ersetzen. Das Hauptziel dieser Änderung besteht darin, Unklarheiten und rechtliche Lücken in der aktuellen Richtlinie zu beheben. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen strengere Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsverzögerungen vor. Bei Inkrafttreten der neuen Verordnung würden die Spielräume für die Festlegung von Zahlungsfristen entfallen, und die maximale Frist von 30 Tagen würde für alle Handelsgeschäfte gelten, beginnend mit dem Tag des Eingangs der Rechnung oder Zahlungsaufforderung. Bei verspäteter Zahlung würden automatisch Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig.
Die vorgeschlagene Änderung würde für alle Transaktionen zwischen Unternehmen und Behörden gelten, die Warenlieferungen oder Dienstleistungen betreffen. Auch die bisherige Verlängerung der Zahlungsfristen auf 60 Tage für öffentliche Stellen im Gesundheitswesen würde dann entfallen. Eine endgültige Entscheidung über die neue Verordnung steht jedoch noch aus und obliegt dem europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Digitaler Fortschritt in Apotheken: E-Rezept per Smartphone mit "Card Link" auf dem Vormarsch
In einem wegweisenden Schritt zur Modernisierung des Apothekenwesens steht die Einführung des E-Rezepts bevor, das die traditionelle Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken durch eine innovative kontaktlose Methode ersetzen soll. Die Unternehmen Red Medical und Akquinet haben sich die Rechte an dem vielversprechenden Verfahren namens "Card Link" gesichert, das ursprünglich für den Einsatz bei Versandapotheken entwickelt wurde.
Die von Manuel Blechschmidt und seiner Firma Service Health ERx entwickelte Technologie ermöglicht es den Nutzern, ihre eGK einfach an ihr NFC-fähiges Smartphone zu halten. In der begleitenden App können sie dann ihre bevorzugte Apotheke auswählen und erhalten Informationen darüber, ob das benötigte Medikament vorrätig ist. Die Optionen reichen von einer Reservierung bis hin zur Lieferung des gewünschten Präparats.
Ursprünglich für Versandapotheken und den Verband der European Association of E-Pharmacies (EAEP) konzipiert, bietet "Card Link" eine Lösung für Anbieter wie DocMorris und Shop Apotheke, die derzeit auf die Gematik-App oder den Scan eines ausgedruckten Tokens angewiesen sind, um E-Rezepte zu erhalten.
Nun soll diese innovative Technologie auch in Apotheken vor Ort Einzug halten. Red Medical und Akquinet haben als erste Anbieter Softwarenutzungsverträge abgeschlossen, um die Technologie an den HV-Tisch (Hauptverwaltungstisch) zu bringen. Das Smartphone des Kunden wird damit praktisch zum Kartenterminal, das die eGK ausliest und E-Rezepte effizient einlöst. Beachtenswert ist, dass die Hardware für den Zugang zur TI-Infrastruktur in der Apotheke weiterhin erforderlich ist, einschließlich Konnektor und Kartenterminal mit gesteckter SMC-B.
Die Produkte werden voraussichtlich erst nach Abschluss der erforderlichen Spezifikationen durch die Gematik, die bis zum Ende des ersten Quartals erwartet werden, auf den Markt kommen. Nachfolgend können Produkt- und Anbieterzulassungen beantragt werden, wobei der gesamte Prozess erfahrungsgemäß noch zwei bis sechs Monate in Anspruch nehmen kann.
Trotz des noch ausstehenden Zulassungsprozesses sind die Pioniere dieser Technologie zuversichtlich, dass sie einen Vorsprung auf dem Markt behalten werden. Das Produkt ist bereits fertiggestellt, und die Arbeit an einem Sicherheitsgutachten hat begonnen. "Card Link" wird als potenzieller Wettbewerbsvorteil gegenüber großen Versandapotheken betrachtet, und die Entwickler sind überzeugt, dass sie in Bezug auf Schnelligkeit und umfassende Marktzugänglichkeit führend sind. Andere Anbieter, darunter Doctorbox und Gesund.de, haben ebenfalls ähnliche Produkte in Arbeit, befinden sich jedoch noch nicht auf dem gleichen Entwicklungsstand. "Card Link" strebt an, nicht nur bei Versandapotheken, sondern auch in lokalen Apotheken zum Standard zu werden.
Ländliche Gesundheitsversorgung gestärkt: Thüringen erhöht Förderung für Apotheken und Zahnarztpraxen auf 40.000 Euro
In einer Maßnahme zur Sicherung der medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten hat die Landesregierung Thüringens eine erweiterte Förderung für Apotheken und Zahnarztpraxen angekündigt. Die bisher auf Allgemein- und Facharztpraxen beschränkte Niederlassungsförderung wird nun auf Apotheken und Zahnarztpraxen ausgeweitet. Die Gesundheitsministerin Thüringens, Heike Werner (Die Linke), gab bekannt, dass für das Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 1,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Förderung, die sich nun auf Apotheken und Zahnarztpraxen erstreckt, erlaubt maximale Zuschüsse von 40.000 Euro pro Niederlassung, eine Erhöhung von zuvor 20.000 Euro.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in Thüringen hatte zuvor auf eine mögliche Unterversorgung mit Zahnärzten hingewiesen und verstärkte Unterstützung gefordert. Diese Bedenken fanden Gehör, und die Förderung wurde auf Apotheken und Zahnarztpraxen ausgedehnt. Die KZV hatte die Landesregierung aufgefordert, ihre als "restriktiv" bezeichnete Förderpolitik zu überdenken, da andernfalls nicht nur in ländlichen Gebieten, sondern auch in städtischen Zentren wie Erfurt eine Unterversorgung drohe. Insbesondere der Mangel an Nachfolgern für in den Ruhestand gehende Zahnärzte stelle eine Herausforderung dar, wobei auf jede unbesetzte Praxis durchschnittlich 1680 suchende Patienten kämen.
Die Thüringer Gesundheitsministerin betonte die zentrale Bedeutung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung im Bundesland. Dies umfasse nicht nur ein breites Angebot an Allgemein- und Facharztpraxen, sondern auch die Sicherstellung einer umfassenden zahnärztlichen und kieferorthopädischen Betreuung. Die Fördermittel können sowohl für die Neugründung als auch für die Übernahme bestehender Praxen beantragt werden.
Für Apotheken sind spezifische Kriterien für die Förderung festgelegt. Als ländliche Regionen gelten Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern gemäß der letzten amtlichen Bevölkerungsstatistik. Die Förderung ist möglich, wenn die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichend gewährleistet ist. Insbesondere werden Gemeinden berücksichtigt, in denen keine Apotheke im Umkreis von sechs Kilometern vorhanden ist, das Einwohnerverhältnis bei nicht weniger als 3500 Einwohnern pro Apotheke liegt und mindestens eine Allgemeinarzt- oder hausärztlich tätige Facharztpraxis vorhanden ist.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Projektförderung. Apothekerinnen und Apotheker können bis zu 40.000 Euro für Investitionen bei Betriebsaufnahme erhalten. Zusätzlich stehen bis zu 5000 Euro für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit zur Verfügung. Förderfähige Ausgaben umfassen Renovierungs- oder Umbauarbeiten, die Anschaffung von Ausstattung für die Apothekenbetriebsräume sowie Büro- und Geschäftsausstattung gemäß der Apothekenbetriebsordnung.
Die Förderung schließt jedoch den Erwerb von Kraftfahrzeugen jeglicher Art und die Übernahme von sogenannten Goodwill-Kosten bei Apothekenübernahmen aus. Der Begriff "Goodwill" bezieht sich auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis eines Unternehmens und dessen buchhalterisch ermittelten Substanzwerten. Mit dieser gezielten finanziellen Unterstützung zielt die Landesregierung darauf ab, die Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten zu stärken und möglichen Unterversorgungen entgegenzuwirken.
Wegweisendes BGH-Urteil bedroht Existenz von Apotheken: Forderung nach sofortiger Anpassung der Rahmenbedingungen
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Apotheken zukünftig keine Skonti mehr beim Bezug von Arzneimitteln gewähren dürfen. Dieses Urteil, das auf der fehlenden rechtlichen Grundlage für derartige Vergünstigungen basiert, könnte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Apothekenbranche haben. Der Landesapothekerverband (LAV) Niedersachsen schlägt Alarm und warnt vor einem möglichen wirtschaftlichen Kollaps der örtlichen Apotheken, der die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung akut gefährden könnte.
Die Entscheidung des BGH beschränkt den Handlungsspielraum der Apotheken erheblich und führt zu einem dringenden Appell des LAV an die Bundesregierung. Der Verband fordert eine umgehende Anpassung der Rahmenbedingungen für Apotheken, um deren wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten. Dabei steht die sofortige Erhöhung des gesetzlich festgelegten Apothekenhonorars im Fokus, gepaart mit der Forderung nach einer Streichung des Zwangsrabatts, den Apotheken gegenüber den Krankenkassen leisten müssen.
Die Sorge des LAV vor einem "wirtschaftlichen Kollaps der Apotheken vor Ort" wird durch die potenziellen Folgen für die Patienten unterstrichen. Eine Untätigkeit der Bundesregierung könnte viele Apotheken existenziell bedrohen und die Arzneimittelversorgung dramatisch verschlechtern. Damit stünde nicht nur die ökonomische Gesundheit der Apotheken, sondern auch das Wohlbefinden der Bevölkerung auf dem Spiel.
Die Apotheken sehen sich somit mit einer akuten wirtschaftlichen Krise konfrontiert, die eine schnelle und entschlossene Handlung der Bundesregierung erfordert. Die Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und der Schutz der Existenz der Apotheken stehen dabei im Mittelpunkt der drängenden Anliegen.
BGH-Urteil zu Skonti: Was bedeutet es für Apotheken und den Großhandel?
Im jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde festgelegt, dass Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die den Prozentsatz von 3,15 überschreiten, unzulässig sind. Die Entscheidung erging im Zuge einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Importeur Haematopharm, und obwohl die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht, schürt das Urteil Kontroversen und Sorgen in der Apothekenbranche.
Rechtsanwalt Morton Douglas äußerte gegenüber der DAZ, dass das Urteil zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf einzelne Apotheken habe. Die Konsequenzen müssten im Rahmen der individuellen Vertragsbeziehungen zwischen den Apotheken und ihren Partnern geklärt werden. Douglas wies darauf hin, dass es sinnvoll sei, die Gründe für das Urteil abzuwarten, und dass dieser Prozess in der Regel drei bis vier Monate dauern könne.
Es sei wichtig zu betonen, dass das Urteil ausschließlich Skonti betrifft und andere Vereinbarungen, wie Rabatte für Bankeinzug oder Vorkasse sowie an Mindestumsätze geknüpfte Rabatte, davon unberührt bleiben. Douglas machte zudem darauf aufmerksam, dass eine mögliche Verallgemeinerung des Urteils auf den pharmazeutischen Großhandel genauer geprüft werden müsse. Dieser unterliegt eigenen gesetzlichen Auflagen, und die Geschäftsbeziehungen zu Großhändlern unterscheiden sich von denen zu einzelnen pharmazeutischen Unternehmen.
Im Falle einer strengen Anwendung des Skonti-Verbots auf den pharmazeutischen Großhandel argumentierte Douglas, dass der Handelsspannenausgleich (HSA) keine Berechtigung mehr hätte. Er betonte, dass fixe Preise dazu dienen, beiden Seiten eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten. Wenn der Großhandel keine Skonti mehr gewähren dürfte und eine strenge Auslegung der Arzneimittelpreisverordnung gefordert wird, sollte auch die Apotheke nur einen festen Betrag entrichten dürfen, ohne diesen über den HSA oder andere Mechanismen zu erhöhen.
Urteil des Bundesgerichtshofs bedroht Existenz vieler Apotheken
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Skonti beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die 3,15-Prozent-Spanne nicht überschreiten dürfen. Die weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Entscheidung könnten für zahlreiche Apotheken verheerend sein.
Die Reaktionen auf das Urteil waren heftig, mit Aussagen wie "Todesurteil" und "Kollaps der Apotheken vor Ort". Theo Dingermann, Senior Editor der PZ, warnt vor den negativen Konsequenzen für die öffentlichen Apotheken und kritisiert die unzureichende Gesetzgebung ohne kritische Folgenabschätzung.
Die Treuhand-Hannover schätzt, dass eine durchschnittlich umsatzstarke Apotheke durch das Urteil über 22.000 Euro an Ergebnissen verlieren könnte, was etwa 16 Prozent oder 0,50 Euro pro verkaufter Packung entspricht. Dies dürfte den bestehenden Trend sinkender Rohgewinnsätze weiter beschleunigen und erhebliche Einbußen im Betriebsergebnis für die meisten Apotheken bedeuten.
Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), warnt vor erheblichen finanziellen Belastungen für die Apotheken und fordert die Politik dringend zum Handeln auf. Die finanzielle Situation der Apotheken müsse unverzüglich verbessert werden, um die Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht zu gefährden.
Der Landesapothekerverband Niedersachsen bezeichnet das Urteil als "Todesurteil" und fordert eine Erhöhung des gesetzlich festgelegten Apothekenhonorars sowie die Streichung des Zwangsrabatts an Krankenkassen. Andernfalls sei die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung akut gefährdet.
Insgesamt herrscht Einigkeit unter den Apothekenvertretern, dass der Gesetzgeber rasch handeln muss, um die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung für Apotheken zu entschärfen und die Arzneimittelversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten.
Tarifeinigung nach Warnstreik: Positives Signal für Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen
Im Zuge des Tarifstreits zwischen Arzthelferinnen und -helfern sowie ihren Arbeitgebern konnte nach einem eintägigen Warnstreik eine Einigung erzielt werden. Die Gespräche, die als konstruktiv und von Kompromissbereitschaft geprägt beschrieben wurden, fanden in der vierten Verhandlungsrunde statt. Der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) hatte erstmalig in seiner Geschichte zu einem bundesweiten Warnstreik aufgerufen, an dem mindestens 2.000 Medizinische Fachangestellte teilnahmen.
Die Teilnehmer des Warnstreiks setzten sich für höhere Gehälter und verbesserte Arbeitsbedingungen ein. Die Tarifparteien bestätigten die Einigung und unterstrichen, dass die Zustimmung der zuständigen Gremien noch aussteht. Die genauen Details der erreichten Tarifeinigung sollen nach Ende der Erklärungsfrist am 16. Februar bekanntgegeben werden.
Verbandspräsidentin Hannelore König äußerte sich positiv über die Resonanz des Warnstreiks. Sie betonte, dass der öffentliche Druck bezüglich der Gehalts- und Arbeitssituation der Medizinischen Fachangestellten (MFA) positive Auswirkungen auf die Verhandlungen hatte. Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten lobte die Gespräche als konstruktiv und von Kompromissbereitschaft geprägt.
Solidarität mit den streikenden Medizinischen Fachangestellten zeigten auch mehrere Ärzteverbände. Diese forderten Politik und Krankenkassen dazu auf, notwendige Kostensteigerungen im Personalbereich angemessen zu berücksichtigen. Die Einigung markiert vorerst das Ende der Warnstreiks, und die Beteiligten hoffen auf eine positive Entwicklung für die Arbeitsbedingungen des Praxispersonals im Gesundheitswesen.
Titandioxid-Debatte: Industrie reagiert auf EU-Verbot in Lebensmitteln und passt Zahncreme-Rezepturen an
Titandioxid sorgt weiterhin für Diskussionen, insbesondere nachdem die EU am 7. August 2022 den Verkauf von Lebensmitteln, die diesen Stoff enthalten, verboten hat. Die Anfälligkeit von Mundschleimhautzellen für Titandioxid-Nanopartikel hat die Debatte darüber verstärkt, ob dieser Stoff auch in Arzneimitteln und Kosmetikprodukten toleriert werden sollte.
Betroffen von diesem Umdenken sind auch Zahn- und Mundpflegeprodukte, die nun vermehrt ohne Titandioxid formuliert werden. Produkte für Kinder stehen dabei im Fokus, wie die Bewertungen der Stiftung Warentest zeigen. Zahncremes für Null- bis Sechsjährige erhielten 2022 maximal ein "befriedigend", wenn sie Titandioxid enthielten. Die apothekenübliche Zahncreme "Dentinox Nenedent mit Fluorid" schnitt trotz guter Kariesprophylaxe aufgrund des Titandioxid-Gehalts insgesamt nur mit einem "befriedigend" ab.
Aktuelle Entwicklungen zeigen jedoch, dass einige Hersteller proaktiv handeln. Ökotest berichtete Ende Januar, dass Produkte wie die "Nenedent Kinderzahncreme mit Fluorid" und die "Nenedent Kinderzahncreme homöopathieverträglich mit Fluorid" mittlerweile ohne Titandioxid erhältlich sind. Die vorherigen Bewertungen als "mangelhaft" bzw. "ungenügend" wurden durch die neue, titandioxidfreie Rezeptur korrigiert. Die "Nenedent Kinderzahncreme mit Fluorid" erhielt eine Bewertung mit "sehr gut", während die homöopathieverträgliche Variante mit "gut" bewertet wurde, aufgrund eines geringeren Fluoridgehalts von 500 ppm im Vergleich zu aktuellen Empfehlungen.
Die Diskussion über Titandioxid wird durch Studien befeuert, die zeigen, dass Mundschleimhautzellen für die Aufnahme von Titandioxid-Nanopartikeln empfänglich sind. Aufgrund der häufigen Verwendung von Zahnpasta und ähnlichen Produkten sind weitere Untersuchungen notwendig, um potenzielle Risiken für Verbraucher auszuschließen. Eine besondere Herausforderung liegt in der Vielfalt von Titandioxid in kosmetischen Produkten, darunter 44 Pigmenttypen und 40 Nanotypen, einige davon mit einem Nanoanteil über 50%.
Die Sicherheitsdebatte rund um Titandioxid dauert bereits seit 2010 an, hat aber erst in den letzten Jahren zu konkreten regulatorischen Schritten geführt. Neben dem Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln seit August 2022 betrifft dies auch Nahrungsergänzungsmittel. Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA plant bis April 2024 eine weitere Bewertung von Titandioxid. Sollte bis dahin keine Ersetzung in Arzneimitteln erfolgen, werden nur noch "objektive, nachprüfbare Gründe für die Undurchführbarkeit seiner Ersetzung" berücksichtigt, wobei unterschiedliche gesetzliche Regelungen je nach Einsatzgebiet gelten.
Apotheker fordern politische Unterstützung nach Skonto-Urteil
In Folge eines kürzlich gefällten Skonto-Urteils hat der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) vehement eine Streichung des Kassenabschlags gefordert. Die Organisation betont die Dringlichkeit einer klaren politischen Positionierung zugunsten der deutschen Vor-Ort-Apotheken.
Der MVDA kritisiert dabei insbesondere die vermeintliche Ungerechtigkeit, dass Apotheker, obwohl als eingetragene Kaufleute, generell gültige Zahlungsbedingungen nicht durchsetzen können. Gleichzeitig sind sie jedoch verpflichtet, den Krankenkassen einen Zwangsrabatt oder Skonto zu gewähren. Die Organisation sieht darin einen klaren Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und fordert eine einheitliche Regelung.
Zusätzlich dazu appelliert der MVDA an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Spitzenvertreter der Apothekerverbände, sich gemeinsam an einen runden Tisch zu setzen. Das Ziel ist die zügige Ausarbeitung konstruktiver Lösungen, um die wirtschaftliche Existenz der Vor-Ort-Apotheken zu sichern. Die Organisation warnt dabei vor einem möglichen Kollaps der Apothekenstruktur innerhalb kürzester Zeit, sollten keine adäquaten Maßnahmen ergriffen werden.
Besondere Sorge äußert der MVDA hinsichtlich des potenziellen Verlusts von über der Hälfte aller Apotheken, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort, sollte der Kassenabschlag tatsächlich gestrichen werden. Die Organisation unterstreicht, dass dies nicht nur die von einigen angestrebte „Konsolidierung“ in der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung befördern würde, sondern auch einen bewussten und vorhersehbaren Schaden für das Gesundheitssystem und die flächendeckende Versorgung bedeuten könnte.
Die Forderung nach entschiedenem politischem Handeln betont die zentrale Rolle der Vor-Ort-Apotheken für die Aufrechterhaltung eines effizienten und flächendeckenden Gesundheitssystems.
Skonto-Sperre im Arzneimittelhandel: Dramatische Auswirkungen und Unsicherheiten für Apotheken
Im Zuge eines wegweisenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Skonti auf rezeptpflichtige Arzneimittel ab sofort unzulässig, sofern der gewährte Rabatt die Großhandelsspanne von 3,15 Prozent übersteigt. Die Entscheidung, die bereits rechtskräftig ist und nur noch durch eine Verfassungsbeschwerde angefochten werden kann, hat weitreichende Konsequenzen für Apothekerinnen und Apotheker.
Betroffen sind vor allem die bisherigen Konditionen im Direktgeschäft, insbesondere im Skonto des Reimporteurs Haemato. Die Branche steht vor erheblichen Unsicherheiten, da es unklar ist, ob die gleichen rechtlichen Grundsätze auch im regulären Großhandel Anwendung finden. Der BGH betonte in der mündlichen Verhandlung, dass die Zahlung eigentlich bei Lieferung fällig ist, und hinterfragte die Möglichkeit eines Skontos.
Die Apothekeninhaberinnen und -inhaber, konfrontiert mit der unmittelbaren Tragweite des Urteils, sind besorgt. Experten raten dazu, die ausführliche Begründung des Urteils abzuwarten, obwohl dies angesichts der finanziellen Konsequenzen keine leichte Entscheidung ist. Schätzungen deuten darauf hin, dass größere Apothekenbetriebe Verluste von bis zu 120.000 Euro im Jahr erleiden könnten.
Besonders der Großhandel steht vor Herausforderungen, da er verschiedene Wege finden muss, den Wegfall der Skonti auszugleichen. Optionen wie Packungs- oder Handelsspannenausgleich, Mindestlohn- und Energiekostenausgleich sowie alternative Konzepte werden diskutiert. Dennoch bleiben Zweifel, ob diese Maßnahmen die finanziellen Einbußen ausreichend kompensieren können.
Offizielle Statements seitens des Großhandels sind bisher ausgeblieben, doch Apothekerinnen und Apotheker werden versichert, dass die Branche weitergehen wird, wenn auch in einer komplizierteren Form. Eine mögliche Lösung könnte die Rückvergütung sein, ähnlich der Praxis von Genossenschaften in Form der Dividende. Auch Einkaufsgemeinschaften und Kooperationen werden als potenzielle Wege zur Kompensation von Verlusten diskutiert.
Konditionenberater verzeichnen einen Anstieg von Anfragen und betonen, dass trotz der Schwierigkeiten Lösungen existieren. Partnerprogramme und der Ausgleich über das Direktgeschäft könnten Verluste abfedern, jedoch hängt die genaue Auswirkung auch von der Reaktion des betroffenen Großhandels ab. Die Branche plant erst konkrete Schritte, nachdem die ausführliche Begründung des Urteils vorliegt.
Skonto-Urteil: HAV kämpft für Apotheken - Erfolge und Perspektiven in Hessen
Im gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass Skonti bei rezeptpflichtigen Medikamenten untersagt sind, sofern der gewährte Rabatt die gesetzlich vorgeschriebene Spanne übersteigt. Diese Entscheidung wirft einen Schatten auf die Apothekenbranche, da sie potenziell finanzielle Auswirkungen auf die Betreiber haben kann. Der Hessische Apothekerverband (HAV) äußerte sich dazu und betonte die möglichen Folgen für die Apotheken in Hessen.
Der Vorsitzende des HAV, Holger Seyfarth, versucht jedoch, positive Aspekte hervorzuheben und sieht erste Erfolge für die Apotheken in Hessen. Insbesondere verweist er auf den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Einsatz der Landesregierung für eine angemessene Vergütung der Apotheken. Dieser Schritt wird als entscheidend betrachtet, um die wirtschaftliche Lage der Apotheken zu verbessern und ihre Rolle im Gesundheitswesen zu stärken.
Trotz der Herausforderungen, die das Skonto-Urteil mit sich bringt, gibt sich der HAV kämpferisch. Seyfarth betont, dass der Verband weiterhin an der Seite der Apotheken steht und Maßnahmen ergreifen wird, um die finanziellen Belastungen abzumildern. Dabei setzt der HAV auf verschiedene Strategien, darunter politische Lobbyarbeit auf Landes- und Bundesebene.
Ein zentraler Punkt der Bemühungen des Verbands liegt in der intensiven Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern, um das Verständnis für die Auswirkungen des Skonto-Urteils zu schärfen. Der HAV plant zudem, konkrete Lösungsvorschläge einzubringen und so den Druck auf die Politik zu erhöhen.
Um auch die Öffentlichkeit für die Anliegen der Apotheken zu sensibilisieren, plant der HAV gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Durch informative Maßnahmen sollen die neuen Herausforderungen transparent gemacht werden, um Verständnis und Unterstützung aus der Bevölkerung zu gewinnen.
Parallel dazu beabsichtigt der HAV, aktiv an Diskussionen und Entscheidungsprozessen im Gesundheitswesen teilzunehmen. Dazu gehören Teilnahmen an Branchentreffen, Arbeitsgruppen und Verhandlungen mit relevanten Akteuren wie Krankenkassen und Ärzteverbänden. Das Ziel ist es, die Position der Apotheken zu stärken und sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.
In einem abschließenden Statement bekräftigt der HAV seine Entschlossenheit, die Apotheken in Hessen weiterhin zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen, um eine nachhaltige Zukunft für die Branche zu sichern.
Landesapothekerverband fordert Rettungsschirm nach BGH-Urteil zu Skonti
In Folge der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich Skonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel äußert der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) dringende Forderungen an die Gesundheitspolitik. Das BGH-Urteil vom Donnerstag, das Skonti beim Bezug von Rx-Arzneimitteln für unzulässig erklärt, hat Unruhe unter Apothekern ausgelöst. Der LAV appelliert nun an die Gesundheitspolitik, unmittelbare Schritte einzuleiten und einen Rettungsschirm für Apotheken im Land zu etablieren.
LAV-Präsidentin Tatjana Zambo warnt vor den möglichen Auswirkungen auf das gesamte Versorgungssystem der Apotheken, insbesondere für diejenigen, die bereits vor dem Urteil wirtschaftlich angespannt waren. Die Forderungen des Verbands beinhalten die sofortige Senkung oder Abschaffung des Apothekenabschlags. Zambo argumentiert, dass die Einkaufsseite durch den Skonto gedeckelt werde, während auf der Abrechnungsseite ein entsprechender Skonto-Betrag verpflichtend gewährt werden müsse.
Zusätzlich verlangt der LAV eine Anpassung des Apothekenhonorars durch eine Erhöhung des Fixbetrags, da die durch den BGH festgelegte Deckelung der Einkaufskonditionen die bestehende Unterfinanzierung nicht mehr ausgleichen könne. Auch die Honorare für verschiedene Dienstleistungen wie die Anfertigung von Rezepturen, Botendienste und die Sonderhonorierung für das Management von Lieferengpässen sollen deutlich angehoben werden.
Interessanterweise stellt der LAV die Sinnhaftigkeit einer Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) in Frage, da das BGH-Urteil die Apotheker in ihrem kaufmännischen Handeln beschränke. Die Unterfinanzierung der Apotheken werde sich durch das BGH-Urteil nach Ansicht des Verbands dramatisch verschärfen.
Abschließend betont der LAV, dass die Situation nicht ausgesessen oder auf die lange Bank geschoben werden könne. Jeder Tag und jede Woche zähle in dieser prekären Lage. Der Verband ruft die Gesundheitspolitik dazu auf, zeitnah effektive finanzielle Maßnahmen zu ergreifen und so einen Rettungsschirm für die bedrohte Apothekenlandschaft zu etablieren.
Deutsche Apotheken in wirtschaftlicher Krise: Forderung nach Soforthilfe und Protestbereitschaft
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Skonti hat drastische Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Apotheken in Deutschland. Gemäß dem Urteil darf der Gesamtrabatt, den Großhändler den Apotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gewähren, 3,15 Prozent nicht überschreiten. Der Sächsische Apothekerverband (SAV) bezeichnet die wirtschaftlichen Konsequenzen als verheerend und schätzt den durchschnittlichen Verlust pro Apotheke auf etwa 22.000 Euro, basierend auf Daten der Treuhand Hannover.
Insbesondere die Apotheken in Mitteldeutschland sind von alarmierenden Zahlen betroffen, die eine beispiellose Dramatik dokumentieren. Das Betriebsergebnis vor Steuern einer durchschnittlichen Apotheke (Median) sank im letzten Jahr auf 121.000 Euro bei einem Umsatz von 2,89 Millionen Euro. Mehr als ein Drittel der Apotheken in der Region erzielten ein Betriebsergebnis vor Steuern von weniger als 85.000 Euro, gelten somit als nicht mehr wirtschaftlich. Erschreckende 9,3 Prozent verzeichneten sogar ein Betriebsergebnis vor Steuern von weniger als 0 Euro und stehen kurz vor dem wirtschaftlichen Aus.
Für Sachsen bedeutet dies konkret, dass 387 von den derzeitigen 900 Apotheken wirtschaftlich unrentabel werden und 117 aus ökonomischen Gründen sofort schließen müssten. Der SAV prognostiziert aufgrund des BGH-Urteils eine weitere Verschärfung der Lage, mit einem erwarteten Anstieg nicht mehr wirtschaftlicher Apotheken auf 43 Prozent und defizitärer Apotheken auf 13 Prozent.
Angesichts dieser bedrohlichen Situation fordert der SAV die Apothekenverbände Abda und Deutschen Apothekerverband (DAV) auf, unverzüglich Soforthilfe von der Bundesregierung zu erwirken, um den staatlichen Versorgungsauftrag sicherzustellen. Gleichzeitig ermutigt der SAV die Apotheken, sich auf mögliche Protestaktionen vorzubereiten. Ein vorbereiteter Entwurf eines Anschreibens wird den Apotheken zur Verfügung gestellt, um den Kontakt mit politischen Vertretern auf Landes- und Bundesebene zu erleichtern und auf die prekäre Lage der Apotheken hinzuweisen.
Cannabislegalisierung in Deutschland: Debatte um Apotheken als Abgabestellen spitzt sich zu
Im Zuge der finalen Phase der geplanten Cannabislegalisierung in Deutschland bringt der Kinderschutzbund die Möglichkeit ins Gespräch, Apotheken als Abgabestellen für Cannabis zu nutzen. Die Befürworter dieser Idee argumentieren, dass dies den Jugendschutz stärken könnte, indem sichergestellt wird, dass nur Volljährige Zugang zu Cannabis erhalten. Eine Sprecherin des Kinderschutzbunds Bundesverband betonte, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unzureichend seien. Bereits im vergangenen Juli hatte der Kinderschutzbund in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben auf die Schwächen hinsichtlich Altersgrenzen, Mengenbegrenzungen, Schutzkonzepten und Aufklärung hingewiesen.
Die Befürworter sehen in der Abgabe in Apotheken eine Möglichkeit, gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen einfacher zu kontrollieren und gleichzeitig umfassend über die Risiken von Cannabis aufzuklären. Die Analogie zu anderen legalen Suchtmitteln wie Tabak oder Alkohol wird herangezogen, um die Notwendigkeit einer regulierten Abgabe zu unterstreichen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Substanzen ebenfalls nicht privat hergestellt und weitergegeben werden dürfen und nur unter Vorlage eines Altersnachweises zugänglich sind. Die Verlagerung von Anbau und Abgabe in den privaten Bereich wird als problematisch erachtet, und die Forderung nach einem verstärkten Fokus auf Kinder- und Jugendschutz sowie Prävention wird betont.
In der Vergangenheit wurden Apotheken als mögliche lizenzierte Abgabestellen in Betracht gezogen, doch das Bundesgesundheitsministerium und die ABDA haben diese Möglichkeit mittlerweile ausgeschlossen. Die ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hat ihre Ablehnung gegenüber der Cannabislegalisierung erneut bekräftigt. Auch andere medizinische Organisationen wie die Bundesärztekammer und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte lehnen das Vorhaben aus fachlichen Gründen ab und weisen auf potenzielle Risiken hin.
Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis soll voraussichtlich zum 1. April in Kraft treten, nachdem die Koalition ihre Meinungsverschiedenheiten über das umstrittene Gesetz beigelegt hat. Volljährigen soll dann der Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen gestattet sein, während ab dem 1. Juli auch Clubs zum gemeinsamen Anbau die Möglichkeit erhalten sollen.
Vertex Pharmaceuticals' Suzetrigin: Durchbruch in Schmerztherapie mit vielversprechenden Phase-III-Daten
Das US-amerikanische Pharmaunternehmen Vertex Pharmaceuticals präsentiert vielversprechende Phase-III-Daten zu seinem Schmerzmittelkandidaten Suzetrigin, welcher einen neuartigen Wirkmechanismus aufweist und ein geringeres Abhängigkeitspotenzial im Vergleich zu Opioiden verspricht. Die Daten wurden Ende Januar investorenseitig vorgestellt, eine Veröffentlichung in einem Fachjournal steht noch aus. Das Unternehmen beabsichtigt, Mitte des Jahres einen Zulassungsantrag bei der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zu stellen, wobei Suzetrigin den Status einer "Breakthrough Therapy" innehat und somit ein beschleunigtes Zulassungsverfahren durchlaufen kann.
Suzetrigin repräsentiert eine neuartige Wirkstoffklasse als niedermolekularer, oral verfügbarer Vertreter. Sein Ziel ist der spannungsabhängige Natriumkanal NaV1.8, der ausschließlich in peripheren nozizeptiven Neuronen exprimiert wird, was potenziell eine vielversprechende Grundlage für die Schmerzhemmung darstellt. Als selektiver NaV1.8-Antagonist wirkt Suzetrigin ausschließlich peripher und nicht im zentralen Nervensystem, was auf eine geringere Nebenwirkungsrate und ein niedrigeres Abhängigkeitspotenzial im Vergleich zu zentral wirksamen Opioiden hinweist. Die Hoffnung besteht darin, den Schmerz zu blockieren, bevor er das Rückenmark und das Gehirn erreicht. Die endgültige Bestätigung dieser Annahme steht jedoch noch aus.
Die vorgelegten Ergebnisse stammen aus drei Phase-III-Studien, darunter zwei randomisierte, doppelblinde, placebo- und verumkontrollierte Studien sowie eine einarmige Sicherheits- und Wirksamkeitsstudie. Die Studien umfassten Patienten nach Bauchdeckenstraffung, operativer Korrektur der Zehenfehlstellung und Patienten mit Schmerzen unterschiedlichen Ursprungs. Suzetrigin erwies sich in den ersten beiden Studien als effektiv, indem es Schmerzen schneller und stärker als Placebo reduzierte. Im Vergleich mit Hydrocodon/Paracetamol zeigten sich gemischte Ergebnisse. In einer einarmigen Studie bewerteten 83 Prozent der Patienten die Wirkung von Suzetrigin positiv.
Der Wirkstoff wurde in allen drei Studien gut vertragen, wobei unerwünschte Wirkungen überwiegend leicht bis mittelschwer ausfielen. Diese umfassten Übelkeit, Verstopfung, Kopfschmerzen, Benommenheit und niedrigen Blutdruck. Schwere Nebenwirkungen wurden nicht beobachtet. Die vielversprechenden Daten lassen darauf schließen, dass Suzetrigin ein vielversprechender Kandidat für die Behandlung von moderaten bis starken akuten Schmerzen sein könnte. Vertex Pharmaceuticals plant nun, die Zulassung voranzutreiben und setzt damit Hoffnungen auf eine neue Option zur Schmerztherapie.
Gelbfieber-Impfung: Neue Studie bestätigt langanhaltenden Schutz und wirft Diskussion um Auffrischungsimpfungen auf
In einer aktuellen Studie, veröffentlicht im Fachjournal "The Lancet Global Health", werden neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Gelbfieber-Impfung präsentiert. Die Diskussion um die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung nach einer einmaligen Gelbfieber-Impfung hält weiter an, wobei die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach wie vor auf einen lebenslangen Schutz beharrt.
Die Studie, eine umfassende systematische Übersichtsarbeit mit Metaanalyse, analysierte Daten von 2895 Erwachsenen, die vor 10 bis 60 Jahren einmalig gegen Gelbfieber geimpft wurden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind bemerkenswert: Eine Seroprotektionsrate von 94 Prozent wurde festgestellt. Das bedeutet, dass 94 von 100 Geimpften auch mehr als zehn Jahre nach der Impfung ausreichend vor einer Gelbfieberinfektion geschützt waren. Dieser Schutz konnte anhand von Antikörperspiegeln in Blutproben der Probanden nachgewiesen werden.
Das Centrum für Reisemedizin (CRM) hebt die hohe Seroprotektionsrate hervor und spricht sich dafür aus, die WHO-Empfehlung einer einmaligen Impfung wieder zu übernehmen. Professor Dr. Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des CRM, betont, dass zwar keine Post-Marketing-Studien vorliegen, die ein mögliches Impfversagen systematisch untersucht haben, jedoch aufgrund der häufigen Anwendung der Gelbfieberimpfung in Risikogebieten klare Anzeichen zu erwarten gewesen wären, wenn der Langzeitschutz eingeschränkt wäre. Diese Anzeichen fehlen jedoch, was auf ein geringes Risiko von Impfdurchbrüchen hindeutet.
Die Studie unterstreicht somit die anhaltende Wirksamkeit der Gelbfieberimpfung über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt. Die Debatte über die Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen bleibt weiterhin ein zentrales Thema in der medizinischen Fachwelt, und die internationalen Empfehlungen werden auf Grundlage dieser neuen Erkenntnisse möglicherweise überdacht.
Sonnenschutz und Gesundheit: Neue Studie entdeckt potenziell schädlichen Schadstoff in Urinproben
In aktuellen Umweltstudien wurden erhöhte Konzentrationen des Schadstoffs Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP) in Urinproben entdeckt, und erste Analysen des Umweltbundesamts (UBA) deuten darauf hin, dass eine mögliche Quelle für diese Belastung in Sonnenschutzmitteln liegen könnte. MnHexP, ein Abbauprodukt des nicht zugelassenen Weichmachers Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP), wurde erstmals 2023 in Urinproben festgestellt. Etwa 37 Prozent der Proben in einer laufenden Umweltstudie des UBA wiesen den Metaboliten MnHexP auf.
Die Toxikologin Marika Kolossa vom UBA betonte, dass die vorläufigen Analysen einen klaren Zusammenhang zwischen MnHexP-Belastung und der Verwendung von Kosmetika, insbesondere Sonnenschutzmitteln, nahelegen. Trotz dieser Erkenntnisse warnte sie vor einem Verzicht auf Sonnenschutzmittel aufgrund der nachgewiesenen hohen Krebsgefahr durch Sonnenstrahlen. Bisher fehlen jedoch ausreichende Erkenntnisse, um konkrete Maßnahmen zu empfehlen.
Der Weichmacher DnHexP, aus dem MnHexP abgeleitet wird, ist in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich verboten, doch das UBA schließt nicht aus, dass er in Altlasten oder importierten Produkten vorhanden ist. Die Suche nach der genauen Herkunft des Schadstoffs gestaltet sich als Detektivarbeit, und die Endergebnisse der deutschlandweiten Studie werden im nächsten Jahr erwartet.
Das UBA arbeitet intensiv mit EU-Behörden zusammen, um das Ausmaß des Problems in Europa zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Tierversuche legen nahe, dass MnHexP nicht nur fortpflanzungsschädigend ist, sondern auch das Risiko für Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibigkeit bei Erwachsenen erhöhen kann. Die Gesundheitsgefährdung steigt additiv mit anderen Phthalaten.
Eine separate Untersuchung in Nordrhein-Westfalen ergab, dass der Anteil belasteter Proben bei Kindergartenkindern signifikant gestiegen ist, von 26 Prozent im Jahr 2017/18 auf 61 Prozent im Jahr 2020/21. Bei stark belasteten Kindern hatte sich die Konzentration sogar etwa verzehnfacht. Die abschließenden Ergebnisse der Studie werden im nächsten Jahr erwartet und sollen weitere Erkenntnisse über die Verbreitung und Auswirkungen von MnHexP liefern.
Teplizumab: Hoffnungsvoller Fortschritt in der Behandlung von Typ-1-Diabetes
Eine vielversprechende Entwicklung in der Behandlung von Typ-1-Diabetes zeichnet sich durch den in den USA zugelassenen Anti-CD3-Antikörper Teplizumab ab. Dieser Antikörper hat das Potenzial, die Manifestation von Typ-1-Diabetes bei prädiabetischen Kindern ab acht Jahren um etwa drei Jahre zu verzögern. Die Autoimmunerkrankung, die oft bereits vor dem zweiten Lebensjahr beginnt, kann dank der Messung von Insel-Autoantikörpern frühzeitig diagnostiziert werden.
Professor Dr. Michael Hummel von der Forschergruppe Diabetes am Helmholtz-Zentrum München berichtete kürzlich auf dem Kongress "Diabetologie grenzenlos" in München über die vielversprechenden Ergebnisse. Der Autoimmunprozess startet oft vor dem zweiten Lebensjahr und ein Typ-1-Diabetes manifestiert sich mit dem Auftreten von zwei Antikörpern. Bei Nachweis mehrerer Insel-Autoantikörper entwickeln nahezu 100 Prozent der Kinder Diabetes. Die optimalen Zeitpunkte für ein Screening sind das zweite und sechste Lebensjahr oder einmalig im vierten Lebensjahr.
Die Frühdiagnose des Typ-1-Diabetes erfolgt in drei Stadien, wobei die Stadien 1 und 2 präklinische Phasen darstellen. Im Stadium 1 ist der Blutzucker noch normal, während im Stadium 2 aufgrund fortschreitender Betazellzerstörung Glucoseintoleranz und Dysglykämien auftreten. Teplizumab, der Anti-CD3-Antikörper, hat sich besonders im Stadium 2 als vielversprechend erwiesen. Er richtet sich gegen aktivierte T-Lymphozyten, unterdrückt autoreaktive T-Zellen und stabilisiert die Betazell-Restfunktion.
Die häufigsten Nebenwirkungen von Teplizumab sind vorübergehende Lymphozytopenie, Hautausschlag, Kopfschmerzen und ein mildes Zytokin-Release-Syndrom. Die Therapiekosten belaufen sich auf etwa 195.000 US-Dollar (rund 180.000 Euro) für eine intravenöse Infusion an 14 aufeinanderfolgenden Tagen.
Neueste Erkenntnisse aus einer Phase-III-Studie zeigen, dass Teplizumab auch im Stadium 3, bei frisch diagnostiziertem Typ-1-Diabetes, positive Effekte aufweist. In einer zwölfwöchigen Behandlung zeigten die Patienten höhere C-Peptid-Werte, was auf eine Erhaltung der Betazell-Reserve über etwa zwei Jahre hindeutet. Es wurden jedoch keine signifikanten Unterschiede bei sekundären Endpunkten wie Insulindosen, HbA1c-Wert und klinisch relevanten Hypoglykämien festgestellt. Der optimale Zeitpunkt für die Anwendung von Teplizumab im Autoimmunprozess bleibt jedoch noch zu klären. Diese vielversprechenden Ergebnisse könnten jedoch einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Typ-1-Diabetes darstellen.
Tollwut-Impfstoff-Engpass in Deutschland: Neue Verzögerungen bei Rabipur® erhöhen Druck auf die Gesundheitsversorgung
Die anhaltende Knappheit von Tollwut-Impfstoffen in Deutschland sorgt weiterhin für Unruhe, da der Lieferengpass für den Rabipur®-Impfstoff erneut verlängert wurde. Bavarian Nordic, das Pharmaunternehmen hinter Rabipur®, gab bekannt, dass der Impfstoff voraussichtlich erst ab dem 29. Februar 2024 wieder verfügbar sein wird, statt der zuvor angekündigten Wiederverfügbarkeit Ende Januar.
Die Probleme begannen im November 2023, als Bavarian Nordic einen Lieferengpass für Rabipur® meldete, dem Impfstoff mit dem größten Marktanteil in Deutschland. Im Dezember verschärfte sich die Situation, als das einzige Alternativpräparat, der Tollwut-Impfstoff (HDC) inaktiviert von Sanofi, vom Markt genommen wurde. Die Einführung von Verorab®, einer neuen Tollwut-Vakzine von Sanofi, sollte eigentlich die Versorgungslage verbessern.
Jedoch deutet sich nun an, dass die erwartete Entspannung nicht unmittelbar bevorsteht. Die Verlängerung der Engpassmeldung für Rabipur® wirft Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit alternativer Impfstoffe.
Sanofi, das Unternehmen hinter Verorab®, meldet bereits eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage nach ihrer Vakzine. Eine Pressesprecherin von Sanofi teilte mit, dass es wahrscheinlich sei, in Kürze eine eingeschränkte Lieferfähigkeit von Verorab® beim Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Trotz dieser Herausforderungen betont sie jedoch, dass die Postexpositionsprophylaxe nicht beeinträchtigt ist, da ausreichend Impfstoff in den Notfalldepots vorhanden sei.
Die Unsicherheit in Bezug auf die Versorgung mit Tollwut-Impfstoffen bleibt somit bestehen. Die Verbraucher und medizinischen Fachkräfte sind gleichermaßen besorgt über die anhaltenden Schwierigkeiten bei der Beschaffung dieser wichtigen Impfstoffe. Die Hoffnung ruht nun darauf, dass die Lieferengpässe bald behoben werden können und die Versorgung mit lebenswichtigen Impfstoffen in Deutschland wieder stabilisiert wird.
Die Bedrohung durch gefälschte Rezepte erfordert eine erhöhte Wachsamkeit in Apotheken. Mitarbeiter sollten gezielt auf Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen und Arztunterschriften achten. Die finanzielle Sicherheit kann durch spezielle Versicherungspolicen gestärkt werden, welche auch Retaxationen abdecken sollten. Eine Investition in Schulungen für Mitarbeiter ist entscheidend, um die Erkennung von Fälschungen zu verbessern und einen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen. So kann nicht nur die Gesundheit der Patienten geschützt, sondern auch die finanzielle Stabilität der Apotheke bewahrt werden.
Die vorgeschlagene Halbierung der maximal zulässigen Zahlungsfrist im Business-to-Business-Geschäft von 60 auf 30 Tage durch die Late Payment Directive in Brüssel könnte erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen haben. Die Richtlinie von 2011 zielt darauf ab, Zahlungsverzögerungen zu minimieren, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die strengeren Maßnahmen könnten zu einem effizienteren Cashflow führen, jedoch bleibt die endgültige Entscheidung des europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses noch aus. Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen, da dies ihre finanzielle Dynamik maßgeblich beeinflussen könnte.
Die Einführung des E-Rezepts durch "Card Link" markiert einen bedeutsamen Schritt in der Digitalisierung der Apotheken. Die kontaktlose Nutzung per Smartphone verspricht nicht nur mehr Komfort für die Nutzer, sondern auch eine zeitgemäße Alternative für lokale Apotheken. Die bereits geschlossenen Softwarenutzungsverträge von Red Medical und Akquinet deuten darauf hin, dass dieser innovative Ansatz bald im Apothekenalltag Einzug halten könnte. Trotz ausstehender Zulassungen könnte "Card Link" dazu beitragen, den Wettbewerb mit Versandapotheken zu intensivieren und die Apothekenlandschaft nachhaltig zu modernisieren.
Die Erweiterung der Niederlassungsförderung in Thüringen auf Apotheken und Zahnarztpraxen ist ein begrüßenswerter Schritt zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen. Die Anpassung auf 40.000 Euro maximale Förderung pro Niederlassung ist ein sinnvolles Signal, um potenzielle Unterversorgungen zu verhindern. Die gezielte Unterstützung für Apotheken mit klaren Kriterien und Ausschlüssen zeigt einen fokussierten Ansatz. Dies trägt dazu bei, die flächendeckende medizinische Betreuung in Thüringen zu verbessern und den Bedarf in unterversorgten Gebieten zu decken.
Das BGH-Urteil, welches Apotheken das Gewähren von Skonti beim Arzneimittelbezug untersagt, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz der Apotheken dar. Der LAV Niedersachsen fordert daher eine sofortige Anpassung der Rahmenbedingungen durch die Bundesregierung, mit Fokus auf einer Honorarerhöhung und der Streichung des Zwangsrabatts. Die potenziellen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung und somit auf die Patienten sind besorgniserregend. Eine zügige und konkrete Reaktion der Regierung ist nun unerlässlich, um einen möglichen Kollaps der Apotheken zu verhindern.
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, das Skonti beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln begrenzt, könnte für viele Apotheken existenzbedrohend sein. Die heftigen Reaktionen aus der Branche spiegeln die Sorge vor erheblichen finanziellen Belastungen wider. Es ist nun entscheidend, dass der Gesetzgeber schnell handelt, um die wirtschaftliche Balance der Apotheken zu stabilisieren und die Arzneimittelversorgung in Deutschland sicherzustellen.
Die erfolgreiche Einigung im Tarifstreit zwischen Arzthelferinnen/-helfern und Arbeitgebern nach dem Warnstreik ist ein ermutigendes Signal. Die konstruktiven Gespräche und die Resonanz auf den Streik zeigen, dass eine angemessene Anerkennung von Gehalt und Arbeitsbedingungen in der Gesundheitsbranche zunehmend Priorität genießt. Hoffen wir, dass diese Einigung einen positiven Präzedenzfall setzt und zu langfristigen Verbesserungen für das Praxispersonal führt.
Das EU-Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln seit August 2022 hat zu einer verstärkten Debatte über dessen Verwendung in verschiedenen Produkten geführt. Die jüngsten Anpassungen in der Rezeptur von Zahn- und Mundpflegeprodukten, insbesondere für Kinder, zeigen, dass die Industrie auf die wachsenden Bedenken reagiert. Die Herausforderung besteht jedoch darin, die Vielfalt von Titandioxid in kosmetischen Produkten zu berücksichtigen, was weitere Untersuchungen zur Sicherheit notwendig macht. Die Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für eine weitere Bewertung bis April 2024 unterstreicht die anhaltende Unsicherheit. Es bleibt abzuwarten, ob alternative Inhaltsstoffe gefunden werden können, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.
Die Forderung des Marketing Vereins Deutscher Apotheker (MVDA) nach Streichung des Kassenabschlags ist angesichts des Skonto-Urteils verständlich. Die Apotheker betonen zu Recht die Ungleichbehandlung, der sie als Kaufleute unterliegen. Die politische Unterstützung, insbesondere von Gesundheits- und Wirtschaftsministern, ist nun entscheidend, um schnelle und konstruktive Lösungen zu erarbeiten. Ein Ausbleiben dieser Maßnahmen könnte nicht nur die Existenz vieler Apotheken gefährden, sondern auch langfristige Schäden im Gesundheitssystem verursachen. Es ist an der Zeit, die essenzielle Rolle der Vor-Ort-Apotheken zu erkennen und entsprechende Unterstützung zu gewährleisten.
Das BGH-Urteil zur Skonto-Sperre im Arzneimittelhandel wirft einen Schatten auf die bisherigen Geschäftspraktiken. Die Unzulässigkeit von Skonti auf rezeptpflichtige Arzneimittel könnte zu erheblichen finanziellen Einbußen für Apotheken führen. Während der Großhandel nach Ausgleichsmöglichkeiten sucht, bleiben Unsicherheiten bezüglich der genauen Auswirkungen. Die Branche steht vor der Herausforderung, geeignete Strategien zu entwickeln, um Verluste zu kompensieren. Lösungen wie Rückvergütungen und alternative Geschäftsmodelle werden diskutiert, doch die konkreten Schritte hängen von der Reaktion des betroffenen Großhandels und der ausführlichen Urteilsbegründung ab. Insgesamt steht die Pharmaindustrie vor einem anspruchsvollen Anpassungsprozess, der innovative Lösungen erfordert.
Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs, das Skonti bei rezeptpflichtigen Medikamenten verbietet, stellt für Apotheken eine bedeutende Herausforderung dar. Der Hessische Apothekerverband (HAV) sieht jedoch erste Erfolge durch die im Koalitionsvertrag verankerte Unterstützung der Landesregierung für eine angemessene Vergütung. Der HAV betont seine Unterstützung für Apotheken, plant politische Lobbyarbeit und gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um Verständnis und Unterstützung zu gewinnen. Ein entscheidender Schritt, gemeinsam die aktuellen Herausforderungen zu meistern und die Zukunft der Apotheken in Hessen zu sichern.
Die Forderungen des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg nach einem Rettungsschirm für Apotheken, angesichts des BGH-Urteils zu Skonti, verdeutlichen die prekäre Lage der Branche. Die sofortige Senkung des Apothekenabschlags, Anpassung des Honorars und eine Überprüfung der IHK-Mitgliedschaft erscheinen als notwendige Schritte, um die drohende Gefahr für das Versorgungssystem abzuwenden. Die Gesundheitspolitik sollte rasch handeln und konkrete finanzielle Maßnahmen ergreifen, um das Überleben der Apotheken zu sichern.
Die jüngste Entscheidung des BGH bezüglich der Skonti setzt die deutschen Apotheken unter erheblichen wirtschaftlichen Druck. Der SAV warnt vor verheerenden Folgen, da die durchschnittlichen Verluste pro Apotheke auf etwa 22.000 Euro geschätzt werden. Besonders alarmierend sind die Zahlen für Mitteldeutschland, wo mehr als ein Drittel der Apotheken als nicht mehr wirtschaftlich gelten. Die Forderung nach Soforthilfe von Abda und DAV ist angesichts der prognostizierten Lage verständlich. Die Apotheken sollten sich auf mögliche Protestaktionen vorbereiten, um auf ihre prekäre Situation aufmerksam zu machen.
Die Diskussion um die Nutzung von Apotheken als Cannabis-Abgabestellen im Zuge der geplanten Legalisierung zeigt die anhaltende Debatte über effektiven Jugendschutz. Während der Kinderschutzbund die Einbindung von Apotheken befürwortet, bleibt die ABDA skeptisch. Die Abgabe in regulierten Apotheken könnte potenziell den Schutz von Minderjährigen verbessern, doch die Herausforderungen liegen in der Umsetzung. Die anstehende Cannabislegalisierung erfordert eine ausgewogene Berücksichtigung von Jugendschutz, Prävention und gesundheitlichen Aspekten. Letztendlich wird der Erfolg dieses Vorhabens davon abhängen, wie gut die festgelegten Maßnahmen umgesetzt und kontrolliert werden können.
Vertex Pharmaceuticals zeigt mit Suzetrigin vielversprechende Phase-III-Daten für ein neuartiges Schmerzmittel. Der selektive NaV1.8-Antagonist wirkt peripher, mit geringerem Nebenwirkungsprofil im Vergleich zu zentralen Opioiden. Die schnelle und effektive Schmerzreduktion in den Studien ist vielversprechend, und die gute Verträglichkeit stärkt das Potenzial von Suzetrigin als Alternative. Vertex plant nun die FDA-Zulassung, was Hoffnungen auf eine verbesserte Schmerztherapie für Patienten mit moderaten bis starken Schmerzen weckt.
Die jüngsten Erkenntnisse über erhöhte MnHexP-Konzentrationen in Urinproben und deren möglichen Zusammenhang mit Sonnenschutzmitteln sind besorgniserregend. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass ein Verzicht auf Sonnenschutzmittel nicht ratsam ist, da die Gefahr von Hautkrebs durch UV-Strahlen unbestreitbar hoch ist. Die Forschung zur Herkunft des Schadstoffs und die abschließenden Studienergebnisse werden weitere Klarheit bringen. In der Zwischenzeit sollten Verbraucher auf mögliche Entwicklungen in dieser Angelegenheit achten und sich über alternative Sonnenschutzoptionen informieren.
Die vielversprechenden Ergebnisse der Teplizumab-Studien markieren einen bedeutsamen Fortschritt in der Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Verzögerung der Manifestation um etwa drei Jahre in prädiabetischen Kindern ist ermutigend. Die Herausforderung bleibt jedoch, den optimalen Zeitpunkt für die Anwendung im Autoimmunprozess zu bestimmen. Die positive Wirkung auf die Betazell-Reserve bietet Hoffnung, dass Teplizumab einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität von Diabetes-Patienten leisten könnte.
Die fortwährenden Engpässe bei Tollwut-Impfstoffen in Deutschland werfen ernste Fragen zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit auf. Die erneute Verzögerung der Rabipur®-Lieferung unterstreicht die Dringlichkeit einer nachhaltigen Lösung. Es ist entscheidend, dass Pharmaunternehmen und Gesundheitsbehörden gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Risiken für die Bevölkerung zu minimieren.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitsbranche ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Akteure, von Regierungsstellen bis hin zu pharmazeutischen Unternehmen, gemeinsam handeln, um eine nachhaltige und sichere Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Nur durch koordinierte Anstrengungen können wir die Herausforderungen bewältigen und gleichzeitig innovative Lösungen für die Zukunft schaffen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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