• 31.01.2024 – Regelungen bei Krankheit des Kindes – Arbeitsrechtliche Aspekte im Fokus

    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Wie viele Tage im Jahr dürfen Mitarbeiter zu Hause bleiben, wenn ihr Kind krank ist? Muss der Arbeitgeber dann weiter Gehalt bezahlen? Die ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

MySecur® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Was Arbeitgeber über die Rechte von Eltern wissen müssen

 

Regelungen bei Krankheit des Kindes – Arbeitsrechtliche Aspekte im Fokus

Immer wieder stellt sich für berufstätige Eltern die Frage: Wie viele Tage im Jahr dürfen Mitarbeiter zu Hause bleiben, wenn ihr Kind erkrankt ist? Und muss der Arbeitgeber, beispielsweise ein Apothekenbesitzer, weiterhin das Gehalt zahlen? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Regelungen in solchen Situationen.

1. Krankes Kind – Wie viele Tage darf man zu Hause bleiben?

Gemäß dem deutschen Gesetz haben Eltern das Recht, im Fall der Krankheit ihres Kindes der Arbeit fernzubleiben, um sich um das kranke Kind zu kümmern. Dieses Recht ist im § 45 des Sozialgesetzbuches (SGB) verankert. Pro Jahr und Kind haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung, Alleinerziehende sogar auf bis zu 20 Tage. Diese Regelung gilt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.

2. Was passiert, wenn die zehn Tage aufgebraucht sind?

Sobald die zehn Tage für Arbeitnehmer oder 20 Tage für Alleinerziehende aufgebraucht sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu beantragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, diesen zu gewähren. In vielen Fällen kann jedoch eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen werden.

3. Muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen?

Während der bezahlten Freistellung werden die Gehaltszahlungen fortgesetzt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Gehalt für die während dieser Zeit ausgefallenen Arbeitstage zu zahlen. Bei unbezahltem Urlaub besteht jedoch keine Gehaltszahlungspflicht, es sei denn, es wurde eine individuelle Vereinbarung getroffen.

4. Was gilt für Apothekenbesitzer?

Für Inhaber von Apotheken oder anderen Unternehmen gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen. Die Pflicht zur Gehaltsfortzahlung während der bezahlten Freistellung bleibt bestehen. Es ist ratsam, im Vorfeld klare Absprachen zu treffen und gegebenenfalls individuelle Regelungen zu vereinbaren, um sowohl die Interessen des Arbeitnehmers als auch die betrieblichen Belange zu berücksichtigen.

Fazit: Klare Regelungen schaffen Transparenz

Die gesetzlichen Bestimmungen bieten klare Leitlinien für die Freistellung bei Krankheit des Kindes. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Bedarfsfall rechtzeitig mit dem Arbeitgeber kommunizieren. Eine transparente Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann dazu beitragen, die Belastungen auf beiden Seiten zu minimieren und eine faire Lösung zu finden.

 

Kommentar:

Es ist erfreulich, dass es klare gesetzliche Regelungen gibt, um berufstätigen Eltern in Situationen der Kinderkrankheit Orientierung zu bieten. Die Möglichkeit von bis zu 10 bzw. 20 bezahlten Freistellungstagen pro Jahr gemäß § 45 des Sozialgesetzbuches (SGB) erleichtert es Eltern, ihre Verantwortung gegenüber erkrankten Kindern zu erfüllen, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.

Die Information, dass nach Aufbrauchen dieser Tage unbezahlter Urlaub beantragt werden kann, verdeutlicht jedoch die Notwendigkeit einer individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Dies unterstreicht die Bedeutung offener Kommunikation und gegenseitigen Verständnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um eine faire Lösung zu finden, die sowohl die familiären Bedürfnisse als auch die betrieblichen Belange berücksichtigt.

Besonders relevant ist die Klarstellung, dass während der bezahlten Freistellung der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, das Gehalt weiterzuzahlen. Dies schafft Sicherheit für die Arbeitnehmer und fördert das Vertrauen in die Unterstützung des Arbeitgebers in herausfordernden Zeiten.

Für Apothekenbesitzer oder Unternehmer im Allgemeinen gilt es, die gleichen gesetzlichen Regelungen zu beachten. Die Empfehlung, im Vorfeld klare Absprachen zu treffen und individuelle Regelungen zu vereinbaren, zeigt eine proaktive Herangehensweise, um die Interessen beider Seiten bestmöglich zu berücksichtigen und mögliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Insgesamt verdeutlicht der Beitrag die Bedeutung von klaren Regelungen und transparenter Kommunikation, um in Fällen der Kinderkrankheit eine ausgewogene Balance zwischen familiären und beruflichen Verpflichtungen zu schaffen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

WeiterlesenLink

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner