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Steuer & Recht |
In einer bedeutenden Entscheidung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Antrags- und Bewilligungspause, die am 1. Dezember 2023 für sämtliche Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt wurde, aufgehoben. Die Maßnahme war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 als notwendig erachtet worden und hatte zur Folge, dass alle Anträge für BMWK-Förderprogramme vorübergehend ausgesetzt wurden. Diese Entscheidung war vor allem vor dem Hintergrund der Rechtslage im Kontext der Förderpolitik im Bereich Klima- und Umweltschutz getroffen worden.
Mit der Aufhebung der Antrags- und Bewilligungspause können nun wieder Anträge für eine Vielzahl von Förderprogrammen gestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bereits eingereichte Anträge entsprechend den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung zu bearbeiten und zu bewilligen.
Die Förderprogramme, die von dieser Entscheidung betroffen sind, erstrecken sich über verschiedene Bereiche, darunter die Nationale Klimaschutzinitiative, Beratung Energieeffizienz, Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe, Programme und Maßnahmen der Energiewende, Aufbauprogramm Wärmepumpe, Serielle Sanierung, Transformation Wärmenetze, Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen, Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion, Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff, unter anderem.
Es ist zu beachten, dass die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen war. In diesem Bereich konnten Anträge ohne Unterbrechung gestellt und bearbeitet werden.
Die Aufhebung dieser Pause signalisiert eine Wiederaufnahme der Aktivitäten zur Förderung von Projekten, die einen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz leisten. Die Entscheidung des BMWK zeigt eine klare Absicht, die Fördermaßnahmen im Klima- und Transformationsfonds weiter voranzutreiben und die Umsetzung verschiedener Programme zu ermöglichen.
Die Aufhebung der Antrags- und Bewilligungspause durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) markiert einen entscheidenden Schritt zur Wiederaufnahme und Fortsetzung von Förderprogrammen im Bereich Klima- und Umweltschutz. Die vorübergehende Aussetzung, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im November 2023 verhängt wurde, hatte zu einer vorübergehenden Stagnation bei der Förderung von Projekten geführt, die entscheidend für die Erreichung von Klimazielen sind.
Die breite Palette der betroffenen Förderprogramme, die von der Nationalen Klimaschutzinitiative bis hin zu Projekten im Bereich Wasserstoff und industrieller Fertigung reicht, unterstreicht die Vielfalt der Maßnahmen, die das BMWK unterstützen möchte. Dies spiegelt nicht nur die Vielschichtigkeit der Herausforderungen im Bereich Klima- und Umweltschutz wider, sondern zeigt auch das Engagement der Bundesregierung, diese Herausforderungen mit gezielten Fördermaßnahmen anzugehen.
Besonders erfreulich ist, dass die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) von der Aussetzung nicht betroffen war. Dies zeigt eine kluge und strategische Ausnahme, um die Energiewende in einem der entscheidenden Sektoren voranzutreiben.
Die Entscheidung des BMWK sendet ein positives Signal an diejenigen, die sich in den betroffenen Sektoren engagieren, und schafft die notwendige Gewissheit für die Planung und Umsetzung von Projekten. Sie unterstreicht auch die Notwendigkeit, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die Fördermaßnahmen im Bereich Klima- und Umweltschutz stabil und effektiv umsetzbar macht.
Insgesamt ist die Aufhebung der Antrags- und Bewilligungspause ein bedeutender Schritt, der die Wichtigkeit und Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland unterstreicht und den Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regierung, Wirtschaft und Gesellschaft ebnet.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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