• 06.01.2024 – Apotheken-Nachrichten: News und Informationen von heute

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MySecur® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute

 

Von bundesweiten Apothekenprotesten bis zu kreativen Lösungen: Die Vielfalt und Dynamik der Apothekenbranche im Fokus unserer Berichterstattung

Willkommen zu den Apotheken-Nachrichten von heute! Tauchen Sie mit uns in die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitssektor Deutschlands ein. Von Apothekenprotesten über den florierenden DiGA-Markt bis hin zu innovativen Projekten und Herausforderungen – wir bringen Ihnen kompakt und informativ die neuesten Schlagzeilen. Bleiben Sie informiert über die Themen, die die Apothekenlandschaft bewegen.

 

Apothekenproteste und ihre Grenzen: Zwischen Anliegen und Kompromissen im Gesundheitswesen

Die Apothekenproteste, die in den vergangenen Wochen und Monaten landesweit aufgeflammt sind, haben eine Lawine der öffentlichen Aufmerksamkeit ausgelöst. Apothekerinnen und Apotheker, verstreut über verschiedene Regionen des Landes, haben sich gegen einschneidende gesundheitspolitische Entscheidungen aufgelehnt, die sie als existenzbedrohend empfinden. Diese Proteste haben nicht nur die Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem in den Fokus gerückt, sondern auch die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, scharf diskutiert.

Das Hauptaugenmerk der Apothekerinnen und Apotheker liegt auf den Veränderungen, die durch neue Gesetze und Regelungen im Gesundheitswesen eingeführt wurden. Vor allem die Implementierung von Rabattverträgen, die preisliche Beschränkungen für Medikamente vorsehen, sowie die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen, die den Online-Verkauf von Medikamenten fördert, haben Unmut und Widerstand innerhalb der Apothekerschaft ausgelöst.

Die Protestbewegungen, ursprünglich als lokale Initiativen gestartet, haben rasch an Intensität gewonnen, als Apothekerinnen und Apotheker ihre Anliegen auf nationaler Ebene vehement artikulierten. Zahlreiche Apotheker argumentieren, dass die preisliche Beschränkung durch Rabattverträge nicht nur ihre Rentabilität gefährdet, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung beeinträchtigt. Gleichzeitig sehen sie im verstärkten Online-Verkauf von Medikamenten eine ernsthafte Bedrohung für ihre physischen Apotheken.

Die Bundesregierung hat auf die Proteste reagiert und Gespräche mit Vertretern der Apothekerinnen und Apotheker angekündigt. Doch während die Verhandlungen im Gange sind, drängt sich die Frage auf, wann die Apothekenproteste an ihre Grenzen stoßen.

Die Begrenzungen der Apothekenproteste könnten durch verschiedene Faktoren bestimmt werden. Einerseits müssen die Proteste ihre Legitimität durch sachliche Argumentation und konstruktive Zusammenarbeit mit den relevanten politischen Akteuren aufrechterhalten. Der Dialog mit der Regierung und anderen Interessengruppen ist entscheidend, um nachhaltige Lösungen zu finden.

Darüber hinaus könnten extreme Formen des Protests, wie Blockaden von Medikamentenlieferungen oder die Verweigerung von Dienstleistungen, die Grenzen der Unterstützung in der Bevölkerung überschreiten. Die Apothekerinnen und Apotheker sollten sorgfältig darauf achten, dass ihre Forderungen im Einklang mit den Bedürfnissen der Patienten und dem öffentlichen Interesse stehen.

In Bezug auf die politischen Entscheidungsträger liegt die Grenze der Apothekenproteste möglicherweise darin, dass die Regierung bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um den Herausforderungen im Gesundheitswesen zu begegnen. Die Apothekerinnen und Apotheker sollten bereit sein, Kompromisse einzugehen und alternative Lösungen vorzuschlagen, die sowohl ihre Anliegen berücksichtigen als auch die übergeordneten Ziele der Gesundheitspolitik unterstützen.

Alles in allem ist die Frage nach den Grenzen der Apothekenproteste äußerst komplex und erfordert eine ausgewogene Betrachtung der Interessen aller beteiligten Parteien. Die Zukunft wird zeigen, inwieweit die Apothekerinnen und Apotheker in der Lage sind, ihre Anliegen effektiv zu kommunizieren und auf politischer Ebene positive Veränderungen herbeizuführen.

 

Florierender DiGA-Markt: Erster Report des SVDGV zieht umfassende Bilanz

Im Zuge der digitalen Transformation im Gesundheitswesen veröffentlichte der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) heute erstmals einen detaillierten DiGA-Report, der einen tiefen Einblick in die Entwicklungen des DiGA-Marktes seit seiner Einführung im Herbst 2020 bis Ende September 2023 gibt.

Seit der Freigabe von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auf Kassenkosten im Herbst 2020 hat sich der Markt nachhaltig entwickelt, so die zentrale Erkenntnis des Berichts. Basierend auf Daten von 35 DiGAs, die von den Herstellern zur Verfügung gestellt wurden, und ergänzt durch Informationen des GKV-Spitzenverbands sowie Schätzungen, zeichnet der Report ein Bild von einem dynamischen Sektor im Gesundheitswesen.

Die Anzahl der DiGAs auf dem Markt und die Verordnungszahlen sind im Laufe der drei Jahre stetig angestiegen. Laut dem Bericht wurden in diesem Zeitraum etwa 370.000 DiGA-Freischaltcodes eingelöst, wobei die Wachstumsrate im ersten Jahr beeindruckende 216 Prozent betrug und im zweiten Jahr immer noch solide 66 Prozent erreichte.

Eine bemerkenswerte Diversifizierung zeigte sich auch bei den behandelten Indikationen. Von anfänglich vorrangig psychischen Erkrankungen, Adipositas und Muskel- und Gelenkbeschwerden, sind mittlerweile auch Anwendungen zur Behandlung von Alkoholabhängigkeit, Endometriose und zur Raucherentwöhnung verfügbar.

Die Nutzerbasis ist breit gefächert, mit Erwachsenen jeden Alters und Geschlechts, wobei weibliche Patienten die Mehrheit ausmachen (50 bis 70 Prozent, abhängig von DiGA und Indikation). Das durchschnittliche Alter der Nutzer liegt zwischen 50 und 64 Jahren.

Der SVDGV sieht in diesem wachsenden Sektor nicht nur einen Beitrag zur Gesundheitsversorgung, sondern erkennt auch das Potenzial zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate beträgt beachtliche 50 Prozent. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen breitet sich zudem sukzessive in andere europäische Länder aus, wie der Bericht zeigt, wobei nahezu alle DiGA-Hersteller in der Analyse beabsichtigen, aktiv in der EU tätig zu werden oder es bereits sind.

Eine Schlüsselkomponente des DiGA-Reports ist die Diskussion um das Erprobungsjahr. Dieses wird von DiGA-Herstellern genutzt, um den medizinischen Nutzen ihrer Anwendungen nachzuweisen. Während der GKV-Spitzenverband auf eine kritische Haltung pocht und den Nachweis vor der Listung fordert, betont der SVDGV die Bedeutung dieses Jahres für den Aufbau eines vielfältigen DiGA-Marktes. Laut dem Bericht würden ohne das Erprobungsjahr wahrscheinlich nur elf DiGAs zur Verfügung stehen.

Trotz des positiven Wachstumstrends weist der Report auf einige Herausforderungen hin. Die Prozesse rund um DiGAs sollen laut SVDGV weiter optimiert werden, da die Versorgungsform noch nicht ausreichend bekannt sei. Der Bericht mahnt zu einem verbesserten Zugang und fordert einen Bürokratieabbau, anstatt zusätzliche Maßnahmen einzuführen, wie sie derzeit geplant sind. Insbesondere die Wartezeit von durchschnittlich 13 Tagen auf einen DiGA-Freischaltcode wird als zu lang kritisiert.

Insgesamt gibt der erste DiGA-Report des SVDGV einen umfassenden Einblick in die dynamische Entwicklung dieses Sektors. Während das Wachstum und die Diversifizierung ermutigend sind, unterstreicht der Bericht auch die Notwendigkeit, Prozesse zu optimieren und den Zugang zu erleichtern, um das volle Potenzial digitaler Gesundheitsanwendungen zu entfalten.

 

Schicksalsschlag für engagierte Apothekerin: Kerpen droht das Apothekensterben

Ein schwerwiegender Rückschlag im ohnehin erbitterten Kampf gegen das landesweite Apothekensterben manifestiert sich in der Insolvenz der hoch angesehenen Apothekerin Nadine Freialdenhoven. Die alarmierende Entwicklung nicht nur für die örtliche Gemeinde, sondern als Indikator für die prekäre Lage der gesamten Apothekenbranche in Deutschland verdeutlicht die drängende Notwendigkeit struktureller Veränderungen.

Nadine Freialdenhoven, eine leidenschaftliche Anwältin für die Belange von Apotheken und deren Kundschaft, hat über Jahre hinweg einen unermüdlichen Kampf gegen die zahlreichen Herausforderungen der Branche geführt. Trotz ihres beispiellosen Engagements erwies sich ihre Standhaftigkeit als nicht ausreichend, um den drohenden Kollaps ihres Apothekenimperiums abzuwenden. Zu den gravierenden Problemen zählten nicht nur die landesweiten Schwierigkeiten, ausreichende Mengen hochwertiger Medikamente zu beschaffen, sondern auch die schon seit Jahren schwelende Misere der unzureichenden Honorierung der Apotheker.

Mit schwerem Herzen und in Anbetracht der unüberbrückbaren Herausforderungen sah sich Freialdenhoven gezwungen, die Insolvenz anzumelden. Eine Entscheidung, die nicht nur ihre berufliche Existenz, sondern auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in Kerpen und Bergheim tangiert. Die Apothekerin versichert jedoch, dass ihre vier Apothekenfilialen in diesem kritischen Prozess nicht geschlossen, sondern zum Verkauf angeboten werden.

Trotz anfänglicher Besorgnis bei den Apothekenkunden betont Freialdenhoven, dass die regionale Versorgung mit Medikamenten nicht in Gefahr ist. Vielmehr stellt die Suche nach neuen, engagierten Eigentümern einen entscheidenden Schritt dar, um die Kontinuität der Apotheken und somit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Der dramatische Fall von Nadine Freialdenhoven katapultiert die anhaltende Apothekenkrise in Deutschland auf eine neue Ebene. Die Forderungen nach einschneidenden politischen Maßnahmen zur Rettung der Apothekenbranche werden lauter, während gleichzeitig Zweifel an der Wirksamkeit der bisherigen Regierungsinitiativen aufkommen, den Niedergang der Apotheken zu stoppen.

Experten sehen in Freialdenhovens Schicksal ein Alarmsignal für die gesamte Branche. Der Apothekenmarkt befindet sich in einem unbestreitbaren Umbruch, der nicht nur die Existenz einzelner Apotheken bedroht, sondern auch die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten in Gefahr bringt. Die Reaktion der politischen Entscheidungsträger auf diese Krise wird entscheidend sein, um das Apothekensterben zu verhindern und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

 

Amavita schafft neue Wege: Virtuelle Gesundheitsberatung in Fortnite für Jugendliche

In einem originellen Ansatz, Jugendliche über Fragen der Gesundheit und Sexualität zu informieren, hat das Schweizer Apotheken-Netzwerk Amavita in Zusammenarbeit mit der Influencer Marketing Agentur Webstages eine virtuelle Beratungsstelle namens "Ama-Island" im populären Videospiel Fortnite ins Leben gerufen. Dieses innovative Projekt, das darauf abzielt, die Hemmschwelle von Jugendlichen beim Zugang zu Apotheken zu überwinden, wurde mit der Einführung eines Avatar-basierten "Ask Me Anything" (AMA) Beratungsdienstes eingeführt.

Fortnite, seit über sechs Jahren ein fester Bestandteil der Popkultur und eines der meistgespielten Videospiele weltweit, diente als ideale Plattform, um eine breite Jugendzielgruppe zu erreichen. Jugendliche können sich nun auf "Ama-Island" anonym und bequem von zu Hause aus zu sensiblen Themen wie Hygiene und Sexualität beraten lassen. Der Avatar "Ask_AMA" steht den Nutzern dabei montags bis freitags von 18 Uhr bis 20 Uhr zur Verfügung und ermöglicht Interaktionen über eine Chat-Funktion sowie andere virtuelle Mechanismen.

Neben der virtuellen Erfahrung strebt Amavita auch eine Brücke zur realen Welt an. Jugendliche, die das Fortnite-Beratungsangebot nutzen, haben die Möglichkeit, in elf ausgewählten Amavita-Apotheken ein spezielles Starter-Kit abzuholen. Dieses Kit enthält nicht nur nützliche Produkte, sondern auch ein Booklet mit dem Titel "Play Safe", das auf spielerische Weise wichtige Themen rund um Hygiene und Sexualität behandelt. Um dieses Starter-Kit zu erhalten, müssen die Nutzer im sogenannten "Vitaverse" ein Lösungswort erspielen, was dem Konzept eine spielerische und motivierende Komponente verleiht.

Die Bekanntmachung dieses innovativen Projekts erfolgte durch eine gezielte Zusammenarbeit mit sieben einflussreichen Schweizer Influencern. Diese Influencer nutzten ihre Reichweite auf Plattformen wie Instagram, Twitch und TikTok, um das Beratungsangebot der Amavita-Apotheke zu bewerben. Durch die Kooperation konnten laut Angaben von Amavita mehr als 1,3 Millionen Menschen erreicht werden, was die Wirksamkeit dieser plattformübergreifenden Kampagne unterstreicht.

Die Umsetzung dieser kreativen Initiative wurde der Influencer-Marketing-Agentur Webstages anvertraut. Tanja Herrmann, Geschäftsführerin von Webstages, betonte die Bedeutung einer passenden Tonalität für ein so sensibles Thema und erklärte, dass bei der Umsetzung jeder Influencer:in kleine Brainstormings mit Amavita durchgeführt wurden. Dies ermöglichte einen offenen Austausch und bildete die Grundlage für authentischen und glaubwürdigen Content.

Insgesamt stellt dieses Projekt eine innovative Verknüpfung von virtueller Realität, Gaming-Kultur und Gesundheitsberatung dar. Amavita hat erfolgreich eine Brücke zwischen der digitalen Welt von Fortnite und der physischen Welt geschlagen, um Jugendliche auf eine zeitgemäße und ansprechende Weise zu erreichen und gleichzeitig wichtige Informationen zu Hygiene und Sexualität zu vermitteln.

 

Modernisierung einer Landapotheke: Ökologisches Vorzeigeprojekt in Kappel-Grafenhausen

In einer malerischen Ecke von Kappel-Grafenhausen, Baden-Württemberg, hat Apotheker Johannes Lehmann ein wegweisendes Projekt gestartet, das nicht nur die Zukunft seiner Apotheke, sondern auch ökologische Standards in den Fokus rückt. Der ehemals unscheinbare Standort der Rhein-Apotheke erstrahlt nun in neuem Glanz, dank einer innovativen Modernisierung, die ökologische Prinzipien und barrierefreie Zugänge miteinander verbindet.

Der Startschuss für diese umfassende Veränderung erfolgte im Jahr 2017, als Lehmann erkannte, dass die bestehende Apotheke mit ihrer einen Meter hohen Eingangstreppe den Bedürfnissen der Kunden nicht mehr gerecht wurde. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, erwarb Lehmann kurzerhand das angrenzende sanierungsbedürftige Gebäude, ließ es abreißen und schuf an seiner Stelle ein neues, modernes Apothekengebäude.

Das Herzstück des Neubaus ist die Passivhaus-Bauweise, die nicht nur den Anforderungen an barrierefreie Zugänge und eine behindertengerechte Infrastruktur entspricht, sondern auch ökologische Maßstäbe setzt. Die Verbindung zum vorhandenen Altbau ermöglicht eine effiziente Raumnutzung und erhielt zugleich den charmanten alten Sandsteinkeller, der unter dem Altbau lag. Dieser wurde aufgrund seiner Rundbögen nicht einfach saniert und gedämmt, blieb jedoch als historisches Element erhalten.

Die äußere Gestaltung des Neubaus besticht durch eine Fassade aus Vollholz, die nicht nur ästhetisch ansprechend ist, sondern auch statische und brandschutztechnische Anforderungen erfüllt. In puncto Energieeffizienz setzt Lehmann auf eine Grundwasserwärmepumpe, die eine nachhaltige Beheizung und Kühlung gewährleistet. Das Dach des Gebäudes ziert eine vollflächige Photovoltaik-Anlage, die nicht nur die Apotheke, sondern auch die darüber liegenden Wohnungen sowie zwei Elektroautos mit umweltfreundlich erzeugtem Strom versorgt.

Die Wirtschaftlichkeit der Investitionen zeigt sich in einer deutlichen Reduzierung der Energiekosten. Die PV-Anlage erzeugt in Spitzenzeiten beeindruckende 18 kW, wobei im Sommer überschüssige Energie zurück ins Stromnetz gespeist wird. Dadurch reduzierten sich die jährlichen Heizstromkosten von 5000 Euro auf 2000 Euro, ohne dass zuvor die beiden Wohnungen im Altbau genutzt wurden.

Die soziale Verantwortung des Projekts wird durch die Schaffung von vier behindertengerechten Wohnungen betont. Die Gemeinde begrüßte die Initiative, da sie einen Beitrag zur Modernisierung und Verbesserung des örtlichen Wohnraums darstellt.

Trotz dieser Erfolge ist das Bauprojekt noch nicht abgeschlossen. Lehmann plant, mit seiner Familie auf das Grundstück zu ziehen und plant den Bau eines Eigenheims. Dabei wird eine Batterie integriert, um die selbst erzeugte Energie zu speichern und nicht nur einzuspeisen.

Die Apotheke im Holzhaus von Johannes Lehmann ist nicht nur ein beeindruckendes Beispiel für innovative Apothekenführung, sondern auch ein wegweisendes ökologisches Vorzeigeprojekt. Die Symbiose aus moderner Architektur, nachhaltiger Energieversorgung und sozialem Engagement macht dieses Projekt zu einem Leuchtturm in der ländlichen Entwicklung und einem Vorbild für zukünftige nachhaltige Bauprojekte in Deutschland.

 

Gefahr für Bluthochdruckpatienten – Hoher Natriumgehalt in Brausetabletten als unterschätztes Risiko

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel erlebte im Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg, und insbesondere in der kalten Jahreszeit griffen Verbraucher vermehrt zu Produkten wie Vitamin C, Zink und anderen Nahrungsergänzungsmitteln. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) wurden in Deutschland im vergangenen Jahr rund 202.000 Tonnen dieser Mittel produziert, was einem Anstieg von 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Doch eine neue Studie des Universitätsklinikums des Saarlandes weist auf ein bisher unterschätztes Risiko hin: der hohe Natriumgehalt in Brausetabletten.

Brausetabletten erfreuen sich großer Beliebtheit aufgrund ihrer einfachen Anwendung und schnellen Auflösung in Wasser. Allerdings wissen viele Verbraucher nicht, dass diese Tabletten oft erhebliche Mengen Natrium enthalten, um ihre Löslichkeit zu verbessern. Diese Praxis kann insbesondere für Menschen mit Bluthochdruck problematisch sein, da eine gesteigerte Natriumaufnahme zu einem Anstieg des Blutdrucks führen kann. Das wiederum erhöht das Risiko für schwerwiegende kardiovaskuläre Erkrankungen, wie Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkte und Schlaganfälle.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät dazu, die tägliche Natriumzufuhr auf weniger als 2 g zu beschränken, um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Doch die aktuelle Studie des Universitätsklinikums des Saarlandes wirft ein Schlaglicht auf die Tatsache, dass viele Menschen unwissentlich erhebliche Mengen Natrium über Brausetabletten aufnehmen.

Die Forscher analysierten eine breite Palette von Brausetabletten, darunter Vitamin-, Mineral-, Calcium- und Magnesium-Präparate aus deutschen Drogerien, Supermärkten und Discountern. Auch frei verkäufliche, apothekenpflichtige Schmerzmittel, Husten- und Erkältungsmedikamente sowie Calciumpräparate wurden untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass eine durchschnittliche Vitamintablette bereits 380 mg Natrium enthält, was etwa 20 Prozent des täglichen Tagesbedarfs abdeckt. Besonders besorgniserregend ist der hohe Natriumgehalt in Schmerz- und Erkältungsmedikamenten, die durchschnittlich 450 mg pro Brausetablette aufweisen. Bei der empfohlenen Höchstdosis einiger Schmerzmittel entspricht dies fast der doppelten von der WHO empfohlenen Tagesmenge an Natrium.

Dr. Michael Kunz vom Universitätsklinikum des Saarlandes betont die Relevanz dieser Ergebnisse für das Management von Bluthochdruckpatienten. Er weist darauf hin, dass vielen Menschen der Natriumgehalt von Brausetabletten nicht bekannt ist und dieser auf Produkten aus Drogerien und Supermärkten oft nicht angegeben wird. Eine klare Kennzeichnung sei daher unerlässlich, um Verbraucher angemessen zu informieren.

Die Forscher empfehlen, dass alle Hersteller von Brausetabletten verpflichtet werden sollten, den Natriumgehalt auf der Verpackung anzugeben, um Verbraucher auf das potenzielle Risiko aufmerksam zu machen. Alternativ könnten Überlegungen angestellt werden, die Zusammensetzung der Brausetabletten zu überarbeiten, um den Natriumgehalt zu reduzieren. Zudem sollten Bluthochdruckpatienten dringend dazu angehalten werden, den Konsum von natriumhaltigen Brausetabletten einzuschränken und auf alternative Darreichungsformen wie Tabletten umzusteigen.

Die Ergebnisse dieser Studie werfen ein neues Licht auf die weit verbreitete Praxis des Konsums von Brausetabletten und unterstreichen die Notwendigkeit einer genaueren Überwachung und Aufklärung hinsichtlich der darin enthaltenen Natriumwerte, insbesondere für Personen mit Bluthochdruck.

 

Öko-Test enthüllt: Die besten Einlagen bei Blasenschwäche – Praxistest und Sicherheitsbewertung

In einer aktuellen Ausgabe hat das Verbrauchermagazin Öko-Test eine umfassende Analyse von Einlagen bei Blasenschwäche veröffentlicht, die in Drogerien, Supermärkten und Apotheken erhältlich sind. Der Test, der sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Sicherheit der Produkte untersuchte, ergab, dass sechs Einlagen den Praxistest mit Bestnote bestanden haben, wobei fünf von ihnen insgesamt die Bewertung "sehr gut" erhielten. Auffällig war, dass ein Produkt aus einer Drogerie die schlechteste Bewertung erhielt.

Die Zielgruppe dieser Einlagen umfasst Menschen, die aufgrund von Geburten oder des Alterungsprozesses an Blasenschwäche leiden, eine weitverbreitete und unangenehme Realität. Um die Wirksamkeit der Produkte zu überprüfen, wurden 30 Testpersonen mit leichter bis mittlerer Harninkontinenz ausgewählt, um die Einlagen im Alltagsgebrauch zu erproben. Zusätzlich zu diesen praktischen Tests wurden Labortests durchgeführt, um die Saugleistung der Einlagen zu bewerten, wobei signifikante Unterschiede festgestellt wurden.

Im Labor mussten die Einlagen drei Flüssigkeitsschwälle mit jeweils 30 Millilitern aufnehmen, was etwa der Menge an Urin entspricht, die Menschen mit leichter Harninkontinenz in einem Zeitraum von vier Stunden verlieren könnten. Überraschenderweise erfüllten zwei der 19 getesteten Produkte, die laut Hersteller für den normalen bis mittleren Bereich der Saugleistung bestimmt waren, diese Anforderung nicht.

Ein weiterer Aspekt der Untersuchung beinhaltete die Prüfung möglicher Schadstoffe. Von den 19 getesteten Produkten wiesen nur vier keine bedenklichen Gehalte an halogenorganischen Verbindungen (AOX) auf. Diese Verbindungen, die aufgrund der Chlorbleiche des Zellstoffs oder der Superabsorber auftreten können, sind potenziell allergieauslösend oder schädlich für die Umwelt.

Interessanterweise erhielten die beiden getesteten Produkte, die auch in Apotheken erhältlich sind und beide von der Marke Tena stammen, das Testurteil "gut". Insbesondere Tena Men Active, das teuerste Produkt im Test, zeigte gute bis sehr gute Leistungen, obwohl halogenorganische Verbindungen nachgewiesen wurden. Es fiel jedoch auf, dass alle speziell für Männer deklarierten Produkte preislich deutlich über den anderen lagen. Auch die Unisex-/Frauen-Variante Tena Discreet Normal erhielt gute Bewertungen, obwohl sie sich preislich im oberen Segment befand.

In der Kategorie Männer-Einlagen wurden zwei Produkte aus Drogerien von Müller und dm als Testsieger ausgezeichnet. Bei den Unisex-/Frauen-Varianten lagen Edeka, Norma und die Eigenmarke "Jeden Tag" vorne.

Öko-Test hebt die Wichtigkeit hervor, die Angaben der Hersteller zur Saugstärke kritisch zu hinterfragen und die Einlagen einem persönlichen Praxistest zu unterziehen. Diese Angaben seien nicht harmonisiert und bieten lediglich eine ungefähre Orientierung. Darüber hinaus empfiehlt das Magazin, sich nicht vor dem Thema Blasenschwäche zu scheuen und ärztliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da viele Fälle erfolgreich behandelt werden können.

 

Wirksame Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes: OLG Frankfurt hebt Bedenken gegen Testament auf

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az. 21 W 91/23) entschieden, dass die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes nicht zur (Teil-) Nichtigkeit eines Testaments führt. Die Richter gaben damit dem Erbscheinsantrag des behandelnden Arztes und weiterer Miterben statt.

Die verstorbene Erblasserin hatte in mehreren Testamenten, zuletzt in einem aus dem Jahr 2021, neben Freunden und Verwandten auch ihren behandelnden Arzt zum Miterben bestimmt. Das Testament aus dem Jahr 2021 hatte sie dem Arzt vorgelegt und um Bestätigung ihrer Testierfähigkeit gebeten, woraufhin der Arzt einen entsprechenden Vermerk anbrachte. Nach dem Tod der Erblasserin beantragten der behandelnde Arzt und zwei weitere Miterben die Erteilung eines Erbscheins auf Grundlage dieses Testaments.

Ein anderer Miterbe legte Einspruch ein und berief sich dabei auf einen Verstoß gegen § 32 der Berufsordnung der hessischen Ärztekammer (§ 32 BO-Ä). Diese verbietet Ärzten, von Patienten Geschenke oder Vorteile anzunehmen, die den Eindruck erwecken könnten, die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung sei beeinflusst worden. Zudem behauptete der Miterbe, die Erblasserin sei aufgrund ihrer Herzerkrankung und Pflegebedürftigkeit testierunfähig gewesen und stützte sich auf ein vorheriges Testament für seinen eigenen Erbscheinsantrag.

Das Nachlassgericht wies beide Erbscheinsanträge zurück, da das Testament aus dem Jahr 2021 bezüglich der Erbeinsetzung des behandelnden Arztes aufgrund des Verstoßes gegen § 32 BO-Ä teilnichtig sei.

Das Oberlandesgericht hingegen gab der Beschwerde des behandelnden Arztes statt. Es stellte fest, dass der Arzt wirksam als Miterbe eingesetzt wurde. Die berufsständische Regelung der Ärztekammer sei zwar grundsätzlich ein Verbotsgesetz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Allerdings ergäbe eine verfassungskonforme Auslegung, dass ein etwaiger Verstoß des Arztes nicht zur Nichtigkeit der Testierung führe. Anders als vergleichbare Verbotsgesetze für den Bereich der Pflege in Heimen richte sich § 32 BO-Ä in erster Linie an den behandelnden Arzt selbst und enthalte kein Testierverbot für den Erblasser.

Der Senat betonte, dass eine restriktive Auslegung eine unangemessene Einschränkung der durch das Grundgesetz geschützten Testierfreiheit darstellen würde. Konkrete Anhaltspunkte für eine Testierunfähigkeit der Erblasserin lägen zudem nicht vor.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist anfechtbar. Aufgrund der bisher nicht höchstrichterlich entschiedenen Frage hat das Gericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

 

Deutsche Betriebe und Apotheken setzen auf steuerfreie Anreize für Mitarbeiter

Die Umfrage des ifo Instituts zeigt, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Apotheken vermehrt bereit sind, ihren Mitarbeitenden einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich zu gewähren. Von den befragten Personalleiter*innen gaben 72 % an, bereits eine derartige Prämie ausgezahlt zu haben, während weitere 16 % planen, dies in naher Zukunft zu tun. Lediglich 12 % der Befragten haben keine Absicht, eine solche Prämie zu gewähren.

Es zeigt sich, dass die Bereitschaft zur Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie mit der Unternehmensgröße variiert. Große Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden zeigen mit 93 % eine höhere Neigung zur Auszahlung im Vergleich zu kleineren Betrieben mit 84 %. Branchenunterschiede sind ebenfalls erkennbar, wobei Industrieunternehmen mit 93 % die Spitzenposition einnehmen, gefolgt von Handelsunternehmen (86 %), Dienstleistern (85 %) und Apotheken.

Die steuerlichen Vorteile spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung der Apotheken, diese Prämien zu gewähren. Etwa 56 % der Befragten nutzen diese Möglichkeit, um von steuerlichen Erleichterungen zu profitieren, während 49 % die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt als Grund angeben.

Die Inflationsausgleichsprämie, die es Unternehmen und Apotheken ermöglicht, steuer- und abgabenfrei bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen, wurde am 26. Oktober 2022 durch die Bundesregierung als Teil des dritten Entlastungspakets eingeführt. Diese Maßnahme soll als Antwort auf die gestiegenen Energiepreise dienen und gilt als freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Die Möglichkeit zur Auszahlung dieser Prämie ist bis Ende 2024 gegeben, und in einigen Tarifverträgen wurde sie als allgemein verbindlich festgelegt.

 

Kommentar:

Die Apothekenproteste werfen wichtige Fragen zur Zukunft des Gesundheitswesens auf. Die Sorgen der Apotheker um Rabattverträge und die Digitalisierung sind legitim, erfordern jedoch einen ausgewogenen Dialog. Extreme Protestformen könnten das öffentliche Vertrauen gefährden. Die Schlüssel liegen in sachlicher Argumentation, Zusammenarbeit mit der Regierung und Kompromissbereitschaft, um gemeinsame Lösungen zu finden. Die Zukunft wird zeigen, ob die Apotheker ihre Anliegen erfolgreich vertreten können.

Der erste DiGA-Report des SVDGV liefert ein beeindruckendes Bild des florierenden Marktes für digitale Gesundheitsanwendungen. Mit einem nachhaltigen Wachstum von 50 Prozent jährlich und einer Vielzahl von Indikationen zeichnet sich der Sektor als bedeutender Wirtschaftsfaktor ab. Die Debatte um das Erprobungsjahr verdeutlicht unterschiedliche Positionen hinsichtlich der Listungskriterien. Optimierungsbedarf besteht jedoch in der Verbesserung von Prozessen und dem Zugang zu DiGAs, wie der Bericht aufzeigt. Eine vielversprechende Entwicklung, die jedoch durch eine effizientere Umsetzung weiteres Potenzial entfalten könnte.

Die Insolvenz der engagierten Apothekerin Nadine Freialdenhoven in Kerpen markiert einen bedauerlichen Höhepunkt im anhaltenden Kampf gegen das Apothekensterben in Deutschland. Die Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Medikamenten und die unzureichende Honorierung der Apotheker sind zentrale Probleme. Der Verkauf ihrer vier Filialen bietet jedoch eine Chance zur Fortführung und Sicherung der Gesundheitsversorgung vor Ort. Dieser Fall unterstreicht die dringende Notwendigkeit von politischen Maßnahmen, um die Apothekenbranche zu stabilisieren und flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

Die Initiative von Amavita, eine virtuelle Beratungsstelle im Metaverse von Fortnite einzurichten, ist ein cleverer Schachzug, um Jugendliche auf moderne Weise zu erreichen. Die Kombination aus Anonymität, Accessibility und spielerischem Ansatz könnte die Hemmschwelle bei sensiblen Themen wie Hygiene und Sexualität abbauen. Die Integration von Influencern und die Verbindung zur realen Welt durch das Starter-Kit zeigen einen innovativen Ansatz, um Gesundheitsaufklärung in der digitalen Ära voranzutreiben.

Die ökologische Transformation der Rhein-Apotheke von Apotheker Johannes Lehmann in Kappel-Grafenhausen ist beeindruckend. Die Kombination aus barrierefreiem Zugang, Passivhaus-Bauweise und erneuerbarer Energie zeigt, wie nachhaltiges Unternehmertum in der Apothekenbranche aussehen kann. Lehmann setzt nicht nur Maßstäbe für modernes Apothekenmanagement, sondern auch für umweltbewusstes Bauen. Ein inspirierendes Beispiel für die Integration von Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und sozialer Verantwortung.

Die aktuelle Studie des Universitätsklinikums des Saarlandes offenbart ein unterschätztes Risiko im Zusammenhang mit Brausetabletten – ihr hoher Natriumgehalt. Diese Tabletten, oft als schnelle und einfache Nahrungsergänzungsmittel genutzt, können für Menschen mit Bluthochdruck problematisch sein. Die Forschung unterstreicht die Notwendigkeit, den Natriumgehalt auf den Verpackungen klar zu kennzeichnen, um Verbraucher zu informieren. Die Empfehlung an Bluthochdruckpatienten, den Konsum solcher natriumreicher Brausetabletten einzuschränken und auf alternative Formen umzusteigen, verdient besondere Aufmerksamkeit. Es ist an der Zeit, die Praxis der Brausetabletten-Einnahme unter einem Gesundheitsaspekt zu überdenken.

Die jüngsten Ergebnisse des Öko-Testberichts zu Einlagen bei Blasenschwäche werfen ein Licht auf die Vielfalt und Leistungsfähigkeit der verfügbaren Produkte. Sechs Einlagen erhielten Bestnoten im Praxistest, wobei fünf von ihnen insgesamt mit "sehr gut" bewertet wurden. Interessanterweise schnitt ein Drogerie-Produkt am schlechtesten ab. Die Untersuchung betonte auch die Varianz in der Saugleistung und wies auf potenzielle Schadstoffe hin. Es ist ratsam, die Herstellerangaben kritisch zu hinterfragen und Produkte einem persönlichen Praxistest zu unterziehen. Die Empfehlung von Öko-Test, sich nicht vor dem Thema Blasenschwäche zu scheuen und ärztlichen Rat einzuholen, unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Herangehensweise an dieses gesundheitliche Anliegen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, die die Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes bestätigt, setzt ein wichtiges Zeichen für die Testierfreiheit. Das Gericht argumentiert überzeugend, dass die berufsständische Regelung der Ärztekammer keinen Einfluss auf die Nichtigkeit des Testaments hat. Diese klare und praxisnahe Auslegung schützt die Autonomie des Erblassers und verhindert unangemessene Einschränkungen. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ermöglicht eine weiterführende Klärung und stärkt die Rechtssicherheit in ähnlichen Fällen.

Die Ergebnisse der ifo Umfrage zeigen, dass eine signifikante Mehrheit deutscher Unternehmen und Apotheken bereit ist, ihren Mitarbeitenden einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich zu gewähren. Dies spiegelt nicht nur die Motivation der Belegschaft wider, sondern verdeutlicht auch die Bedeutung steuerlicher Anreize und die unterschiedliche Haltung je nach Unternehmensgröße und Branche. Die Inflationsausgleichsprämie, als Teil des dritten Entlastungspakets, bleibt ein effektives Instrument zur Mitarbeiterbindung, das bis Ende 2024 genutzt werden kann.

Möge die Branche durch anhaltende Kooperation, kluge Innovationen und gemeinsame Anstrengungen zu einer ressourcenschonenden, patientenzentrierten Zukunft voranschreiten, in der die Bedürfnisse der Gesellschaft und die Anliegen der Apotheker gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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