• 07.01.2024 – Kiezblock-Sperrung in Berlin-Pankow für rechtswidrig erklärt: Verwaltungsgericht hebt Maßnahmen auf

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Kiezblock-Sperrung in Berlin-Pankow für rechtswidrig erklärt: Verwaltungsgericht hebt Maßnahmen auf

 

Verwaltungsgericht Berlin gibt Eilantrag gegen Straßensperrung im Nesselweg statt – Bezirksamt muss Verkehrsschilder entfernen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem wegweisenden Beschluss (Az. 11 L 316/23) eine Straßensperrung im Nesselweg für rechtswidrig erklärt. Die Maßnahme, die durch einen "Kiezblock" mittels Sperrpfosten realisiert wurde, sollte den Durchgangsverkehr in der Gegend reduzieren. Der Eilantrag gegen die Sperrung, eingereicht aufgrund mangelnder Rechtmäßigkeit, wurde von der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin stattgegeben.


Hintergrund der Entscheidung war die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow im Juni 2021 an das Bezirksamt, wirksame Maßnahmen gegen den zunehmenden Durchgangsverkehr im Nesselweg zu ergreifen. Die BVV berichtete von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen und gefährlichen Situationen für Fußgänger, insbesondere Kinder auf dem Schul- und Kita-Weg. Als Reaktion darauf erließ das Bezirksamt im Februar 2023 eine verkehrsrechtliche Anordnung, die die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge mittels Sperrpfosten untersagte.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stützt sich darauf, dass die nach der Straßenverkehrsordnung erforderlichen Vorgaben nicht erfüllt wurden. Insbesondere wurde angezweifelt, dass im Nesselweg außerordentliche Schäden an der Straße vorliegen, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden. Auch sei ein erhöhtes Risiko für die Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase nicht ersichtlich, da die aktuelle Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weitgehend eingehalten werde und Messungen zur Lärm- und Abgasbelastung fehlen.

Der Beschluss stellt weiter fest, dass das Bezirksamt keine ausreichenden Angaben über aktuelle Verkehrs- und Unfallzahlen sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren gemacht hat, um eine erhöhte Gefahrenlage zu belegen. Sogar die Polizei Berlin äußerte erhebliche Bedenken gegen die verkehrliche Anordnung, und ein Mitarbeiter des Bezirksamtes fand bei einer Ortsbegehung im Januar 2022 keine Verkehrsgefährdungen.

Als Konsequenz aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin muss das Bezirksamt die Sperrung aufheben und die entsprechenden Verkehrsschilder vorerst entfernen. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig; es besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.


Kommentar:

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, die Straßensperrung im Nesselweg als rechtswidrig zu erklären, wirft wichtige Fragen zur Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und individuellen Freiheiten auf. Zwar ist es verständlich, dass Anwohner und lokale Behörden Maßnahmen gegen zunehmenden Durchgangsverkehr ergreifen möchten, insbesondere wenn Kinder gefährdet sind. Dennoch unterstreicht das Gerichtsurteil die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung und fundierten Begründung solcher Verkehrsbeschränkungen.

Die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung dienen dem Schutz der Bürger und sollen sicherstellen, dass Eingriffe in den Verkehr auf sachlichen Gründen basieren. In diesem Fall bemängelte das Gericht nicht nur das Fehlen spezifischer Schäden an der Straße, sondern auch die fehlende Darlegung einer erhöhten Gefahrenlage durch das Bezirksamt. Die Entscheidung, die Sperrung aufzuheben, zeigt, dass rechtmäßige Verfahren und evidenzbasierte Argumentation entscheidend sind, um die Balance zwischen Verkehrssicherheit und individuellen Interessen zu wahren.

Es bleibt zu hoffen, dass lokale Behörden zukünftig verstärkt auf fundierte Analysen und transparente Kommunikation setzen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern, ohne dabei die Rechte der Bürger unnötig einzuschränken. Die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen, könnte weitere Klärung zu diesem spannenden Spannungsfeld bieten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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