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Steuer & Recht |
Die Bundesregierung hat am 27. Dezember 2023 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen veröffentlicht. Die Zustimmung des Bundesrates am 15. Dezember 2023 ebnete den Weg für dieses wegweisende Gesetz, das einen effektiven Schutz gegen aggressive Steuergestaltungen und eine weltweite Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen zum Ziel hat.
Das Herzstück dieser legislative Maßnahme ist das "Mindeststeuergesetz", das sicherstellen soll, dass Unternehmen weltweit einen festgelegten Mindestbetrag an Steuern zahlen, unabhängig von ihrer internationalen Geschäftstätigkeit. Neben diesem Kerngesetz wurden auch bestehende steuerliche Vorschriften angepasst, und das Handelsgesetzbuch (HGB) erfuhr Änderungen im Zusammenhang mit dem Mindeststeuergesetz.
Eine bemerkenswerte Neuerung betrifft den Ansatz und die Bewertung latenter Steuern gemäß § 274 Absatz 3 HGB. Diese müssen nun die Auswirkungen des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Steuergesetze nicht berücksichtigen. Diese Regelung ist ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes verpflichtend, kann jedoch bereits auf Geschäftsjahre ab dem 31. Dezember 2022 freiwillig angewendet werden.
Des Weiteren führt das Gesetz eine zusätzliche Angabepflicht gemäß § 285 Nummer 30a HGB bzw. § 314 Absatz 1 Nr. 22a HGB ein. Unternehmen müssen nun den tatsächlichen Steueraufwand oder Steuerertrag angeben, der sich aufgrund des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Steuergesetze ergibt. Für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 enden, sind diese Angaben erstmals verpflichtend, wobei kleine Kapitalgesellschaften von dieser Regelung ausgenommen sind.
Diese neuen Regelungen markieren einen bedeutenden Schritt in Richtung globaler Steuergerechtigkeit und sollen sicherstellen, dass Unternehmen ihren fairen Beitrag zu den nationalen und internationalen Steuersystemen leisten.
Mindestbesteuerungsrichtlinie - Ein notwendiger Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit
Die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie durch den Bundesrat am 15. Dezember 2023 und die darauf folgende Verkündung am 27. Dezember desselben Jahres markieren einen bedeutenden Fortschritt in der Bemühung um globale Steuergerechtigkeit. Die Mindestbesteuerungsrichtlinie zielt darauf ab, Unternehmen zu einer angemessenen Besteuerung zu verpflichten und den Missbrauch von Steuerschlupflöchern zu unterbinden.
Das Mindeststeuergesetz, als zentrales Element der Richtlinie, setzt einen Meilenstein für die Besteuerung von Unternehmensgruppen weltweit. Durch die Festlegung eines globalen Mindestbetrags sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihren gerechten Anteil an Steuern zu zahlen, unabhängig von ihrer internationalen Steuerplanung.
Die Änderungen im Handelsgesetzbuch, insbesondere die Erleichterungen beim Ansatz und der Bewertung latenter Steuern, sind Schritte in die richtige Richtung. Dies wird nicht nur die Transparenz verbessern, sondern auch dazu beitragen, Steuervermeidungstaktiken zu bekämpfen.
Die zusätzliche Angabepflicht zu Steueraufwand oder Steuerertrag trägt zur weiteren Transparenz bei und ermöglicht es den Stakeholdern, die Auswirkungen des Mindeststeuergesetzes besser zu verstehen. Die Befreiung kleiner Kapitalgesellschaften von dieser Pflicht sorgt für eine ausgewogene Umsetzung, die die Belastung für kleinere Unternehmen minimiert.
Insgesamt ist die Einführung der Mindestbesteuerungsrichtlinie und ihres Umsetzungsgesetzes ein positiver Schritt, um die internationale Steuerlandschaft fairer zu gestalten und sicherzustellen, dass Unternehmen ihren Beitrag zur Gesellschaft und den öffentlichen Finanzen leisten. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Länder diesem Beispiel folgen und gemeinsam an einer gerechten und effizienten globalen Besteuerung arbeiten.
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