• 24.11.2023 – Europäischer Gerichtshof entscheidet über staatliche Beihilfen während der COVID-19-Pandemie in der Luftfahrt

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Europäischer Gerichtshof entscheidet über staatliche Beihilfen während der COVID-19-Pandemie in der Luftfahrt

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den Urteilen C-209/21 P und C-210/21 P vom 23. November 2023 die Klagen der Fluggesellschaft Ryanair gegen die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen von Frankreich und Schweden während der COVID-19-Pandemie abgewiesen. Die betroffenen Maßnahmen umfassten ein Zahlungsmoratorium für die Zivilluftfahrtsteuer und die Solidaritätsabgabe auf Flugtickets.


Im März 2020 hatte Frankreich bei der Europäischen Kommission eine Beihilfemaßnahme angemeldet, die darauf abzielte, Luftfahrtunternehmen mit französischer Betriebsgenehmigung während der wirtschaftlichen Turbulenzen infolge der Pandemie zu unterstützen. Das Zahlungsmoratorium erlaubte es, die Zahlungen für die Zivilluftfahrtsteuer und die Solidaritätsabgabe bis zum 1. Januar 2021 zu stunden und dann über einen Zeitraum von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2022 zu strecken.

Ebenfalls im April 2020 meldete Schweden eine Beihilfemaßnahme an, die eine Garantieregelung für Darlehen von bis zu fünf Milliarden schwedischen Kronen (SEK) für Luftfahrtunternehmen mit schwedischer Betriebsgenehmigung vorsah. Diese Maßnahme sollte als Schutzschild inmitten der wirtschaftlichen Unsicherheiten dienen, die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurden.

Die Europäische Kommission genehmigte beide Beihilfemaßnahmen, was von der Fluggesellschaft Ryanair angefochten wurde. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klagen jedoch ab und erklärte die Maßnahmen für unionsrechtskonform. Es wurde festgestellt, dass die schwedische Beihilferegelung im Interesse der Union erlassen wurde und dass das französische Moratorium dazu geeignet sei, die wirtschaftlichen Schäden durch die Pandemie zu mildern, ohne dabei diskriminierend zu sein.

Ryanair legte gegen diese Entscheidungen Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein, der nun alle von der Fluggesellschaft vorgebrachten Argumente zurückweist und somit die Urteile des Gerichts der Europäischen Union bestätigt.

Der EuGH unterstreicht dabei die Prinzipien, dass staatliche Beihilfen nicht allein aufgrund ihrer Selektivität oder der potenziellen Verzerrung des Wettbewerbs als mit dem Binnenmarkt unvereinbar angesehen werden können.


Kommentar:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die staatlichen Beihilfen für die Luftfahrt während der COVID-19-Pandemie markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Auseinandersetzung zwischen Fluggesellschaften und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Abweisung der Klagen von Ryanair unterstreicht die rechtliche Legitimität der von Frankreich und Schweden ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung ihrer heimischen Luftfahrtunternehmen.

In Anbetracht der beispiellosen wirtschaftlichen Herausforderungen, die die Pandemie mit sich brachte, ist die Entscheidung des EuGH, die staatlichen Beihilfen als unionsrechtskonform zu bestätigen, ein Schritt zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität in der Luftfahrtbranche. Insbesondere das Zahlungsmoratorium für Luftverkehrsabgaben in Frankreich und die Garantieregelung für Darlehen in Schweden wurden als geeignete Instrumente zur Bewältigung der durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schäden anerkannt.

Die betonte Haltung des EuGH, wonach Selektivität oder potenzielle Wettbewerbsverzerrungen nicht zwangsläufig eine Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt bedeuten, verdeutlicht die Flexibilität, die den Mitgliedstaaten in Ausnahmesituationen wie einer globalen Pandemie gewährt wird. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Streitigkeiten über staatliche Beihilfen haben und die Mitgliedstaaten ermutigen, gezielte Maßnahmen zur Unterstützung ihrer Schlüsselindustrien zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen von Krisen zu mildern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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