• 24.11.2023 – Von Lübeck in die ganze Welt! – Gerichtliche Zuständigkeit

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Will ein gewerblicher Nutzer die Maßnahmen des Betreibers eines sozialen Netzwerks gerichtlich überprüfen lassen, können die Gerichte am Sitz des ...

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Von Lübeck in die ganze Welt! – Gerichtliche Zuständigkeit

 

Am 23. November 2023 verkündete das Landgericht Lübeck ein wegweisendes Urteil (Az. 15 O 218/23 vom 05.10.2023), das die gerichtliche Zuständigkeit im Kontext von sozialen Netzwerken und deren rechtlicher Überprüfung durch gewerbliche Nutzer thematisiert. Ein Fall, der nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Relevanz aufwirft.


Eine Frau, die in einem sozialen Netzwerk zwei Accounts pflegt und aktiv Inhalte aus ihrem Leben teilt, sieht sich mit Maßnahmen des Netzwerkbetreibers konfrontiert. Dieser löschte Beiträge der Frau, in denen sie sich leichtbekleidet zeigte oder für ihren Auftritt auf einem anderen Webdienst warb. Ein entscheidender Punkt: Die Frau finanziert ihren Lebensunterhalt über Angebote auf diesem Webdienst, bei dem Nutzer für das Teilen von Fotos und Videos Geld erhalten können.

Nachdem das Unternehmen die Reichweite der Frau in seinem sozialen Netzwerk eingeschränkt hatte, forderte sie vergeblich die Aufhebung dieser Maßnahme. Als dies erfolglos blieb, wandte sie sich an das Landgericht Lübeck mit dem Antrag, das Unternehmen zur Aufhebung der Reichweitenbeschränkung und Wiederherstellung ihrer Beiträge zu verpflichten.

Das Landgericht Lübeck wies den Antrag jedoch zurück, mit der Begründung, dass es nicht über die Klage entscheiden dürfe. Nach deutschem Recht wäre das Unternehmen grundsätzlich an seinem Sitz im EU-Ausland zu verklagen. Eine Ausnahme bestünde für private Nutzer, die an ihrem eigenen Wohnort klagen können. Diese Ausnahme griff jedoch nicht, da die Frau ihre Accounts nicht nur privat, sondern auch gewerblich betrieb, um ihre Follower-Zahl und damit ihr Einkommen zu steigern. Somit müsse die Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des Unternehmens am Gericht des Unternehmenssitzes geklärt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wirft damit weiterhin Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die gerichtliche Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Online-Rechtsstreitigkeiten.


Kommentar: Die rechtliche Grauzone sozialer Netzwerke und die Herausforderung der gerichtlichen Zuständigkeit

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Lübeck wirft ein Schlaglicht auf die komplexen juristischen Fragen im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken. Der Fall einer Frau, die ihre Accounts nicht nur privat, sondern auch gewerblich nutzt, um über einen anderen Webdienst Einkommen zu generieren, verdeutlicht die Herausforderungen für Gerichte bei der Bestimmung ihrer Zuständigkeit.

Die Entscheidung des Gerichts, dass der Prozess am Sitz des Unternehmens im EU-Ausland geführt werden muss, unterstreicht die Notwendigkeit klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für die digitalen Sphären. In einer Zeit, in der soziale Netzwerke weltweit agieren und Nutzer grenzüberschreitend aktiv sind, werden die traditionellen Gerichtsstrukturen vor neue Herausforderungen gestellt.

Das Urteil mahnt dazu, dass Gesetzgeber und Gerichte gleichermaßen ihre Herangehensweise überdenken müssen, um den rasanten Entwicklungen in der digitalen Welt gerecht zu werden. Die rechtliche Einordnung von Online-Aktivitäten und die Bestimmung der Zuständigkeit dürfen nicht nur auf nationalen Grenzen basieren, sondern müssen globalen Realitäten Rechnung tragen.

Die Frage, ob das Unternehmen rechtmäßig handelte, bleibt vorerst unbeantwortet. Doch dieses Urteil markiert einen Meilenstein in der Diskussion über die gerichtliche Zuständigkeit in einer zunehmend vernetzten Welt. Es ruft dazu auf, innovative Lösungen zu finden, um effektive und gerechte Rechtsprechung in der Ära der Digitalisierung zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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