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Steuer & Recht |
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich in einem anstehenden Verfahren mit der Frage des Verjährungsbeginns von Ansprüchen von Verbrauchern befassen, die Bankentgelte zurückfordern möchten. Dieses Verfahren wurde notwendig, nachdem der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat im April 2021 entschieden hatte, dass bestimmte Klauseln, bekannt als "Zustimmungsfiktionsklauseln", die von Banken im Verkehr mit Verbrauchern verwendet werden, unwirksam sind.
Im konkreten Fall fordern die Kläger von einer Sparkasse die Rückzahlung von Kontoführungsentgelten und Entgelten für ein angemietetes Schrankfach. Die Bank verwendete eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Zustimmung des Kunden zu Vertragsänderungen oder Entgelterhöhungen als erteilt galt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprach. Gestützt auf diese Klausel erhöhte die Bank die Entgelte im Laufe der Geschäftsbeziehung, was von den Klägern angefochten wurde.
Das Amtsgericht verurteilte die Bank zur teilweisen Rückzahlung der Entgelte, während die Berufung der Kläger vor dem Berufungsgericht keinen Erfolg hatte. Das Berufungsgericht entschied, dass Ansprüche auf Rückzahlung von bis einschließlich 2018 gezahlten Entgelten verjährt seien und die Verjährungsfrist mit der Kenntnis der Entgelterhöhung begann.
Die Kläger haben Revision eingelegt, und der BGH wird über diesen Fall am 19. Dezember 2023 verhandeln. In diesem Verfahren wird es insbesondere darum gehen, ab welchem Zeitpunkt die Kläger die Möglichkeit hatten, die Rückforderung der Entgelte gerichtlich geltend zu machen.
Diese Entscheidung des BGH wird voraussichtlich von erheblicher Bedeutung sein, da sie Klarheit darüber schaffen könnte, wann Verjährungsfristen für Bankentgelt-Rückforderungen tatsächlich beginnen.
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Der bevorstehende Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland ist von großer Bedeutung für Verbraucher, die Bankentgelte zurückfordern möchten, insbesondere in Fällen, in denen sogenannte "Zustimmungsfiktionsklauseln" verwendet wurden.
Die Entscheidung des BGH im April 2021, die solche Klauseln als unwirksam einstufte, war ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Verbraucher im Bankwesen zu stärken. Diese Klauseln, die oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken versteckt waren, führten dazu, dass Kunden stillschweigend einer Entgelterhöhung zustimmten, es sei denn, sie widersprachen ausdrücklich.
Der bevorstehende Fall wird sich nun mit der Verjährung solcher Ansprüche befassen, und die Entscheidung des BGH wird erheblichen Einfluss darauf haben, wann Verbraucher berechtigt sind, die Rückzahlung von Bankentgelten zu fordern. Es wird entscheidend sein zu klären, wann die Verjährungsfrist beginnt, insbesondere in Bezug auf die Kenntnis der Entgelterhöhungen und der Anspruchsbegründung.
Diese rechtliche Klarheit wird nicht nur den betroffenen Klägern, sondern auch anderen Verbrauchern, die ähnliche Ansprüche geltend machen möchten, von Nutzen sein. Es wird erwartet, dass die Entscheidung des BGH Rechtsprechung schafft und dazu beiträgt, die Rechte der Verbraucher in Bezug auf Bankentgelt-Rückforderungen zu schützen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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