• 25.10.2023 – Sonderbericht zum Bürokratieabbau beschlossen

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Bundeskabinett hat den vom BMJ vorgelegten Sonderbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus beschlossen. Der Bericht verschaf ...

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Sonderbericht zum Bürokratieabbau beschlossen

 

Das Bundeskabinett hat heute einen entscheidenden Schritt zur Verringerung der Bürokratie in Deutschland unternommen, indem es den Sonderbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus, vorgelegt vom Bundesminister der Justiz, abgesegnet hat. Unter dem Titel "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode" bietet dieser Bericht einen umfassenden Überblick über sämtliche abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen in diesem Bereich, wobei die Förderung von Digitalisierungsprojekten eine zentrale Rolle spielt.

Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und die grenzüberschreitende Initiative mit Frankreich zur Verringerung von Bürokratie in der Europäischen Union sind zwei bedeutende Maßnahmen der Bundesregierung, die den Bürokratieabbau vorantreiben. Doch der Bericht beleuchtet ebenfalls eine Vielzahl an bereits abgeschlossenen, laufenden und geplanten Initiativen, die die Bürokratie reduzieren sollen.

Der Sonderbericht ist in zwei Hauptteile untergliedert: Der erste Teil hebt die sektorübergreifenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Bürokratieabbau hervor. Beispielsweise wird seit Januar 2023 jeder neue Gesetzentwurf auf seine Digitalkompatibilität geprüft. Darüber hinaus plant das Bundesministerium der Justiz die Einrichtung eines Zentrums für Legistik, um die praktische Rechtsetzung zu stärken. Einige Ministerien erproben zudem sogenannte Praxischecks und Reallabore.

Der zweite Teil des Berichts stellt Einzelmaßnahmen in den entsprechenden Politikfeldern vor, wobei besonders die Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Abbau von unnötigen Informationspflichten im Fokus stehen.

Der Sonderbericht ergänzt den Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 30. August 2023 in Bezug auf ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Dieses Gesetz zielt darauf ab, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung zu entlasten und wird voraussichtlich Einsparungen von mindestens 2,3 Milliarden Euro gemäß vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bringen. Derzeit wird am Referentenentwurf für das BEG IV gearbeitet.

Der Ausgangspunkt für das BEG IV war eine Verbändeabfrage im Jahr 2023, an der mehr als 57 Verbände teilnahmen und 442 Vorschläge zur Reduzierung der Bürokratie einreichten. Dieses Projekt wurde vom Staatssekretär-Ausschuss "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau" koordiniert und vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Benjamin Strasser, geleitet. Eine Online-Umfrage, bereitgestellt vom Statistischen Bundesamt, ermöglichte den Verbänden nicht nur die Benennung von unnötiger Bürokratie, sondern auch eigene Vorschläge zur Vereinfachung von Regelungen, die in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen. Diese Vorschläge wurden sortiert und von den jeweils zuständigen Ressorts ausgewertet.

Das Statistische Bundesamt hat einen Monitoring-Bericht erstellt, der den Umsetzungsstand der Vorschläge aus der Verbändeabfrage darstellt. Dieser Bericht wird auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht und listet alle Vorschläge der Kategorie 1 und 2 aus der Verbändeabfrage auf. Dabei wird erläutert, ob ein Vorschlag in eine Initiativen zur Bürokratieabbau eingeflossen ist oder nicht. Sollte ein Vorschlag nicht in eine Initiative der Bundesregierung münden, wird dies begründet.

Der Sonderbericht "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode" wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur weiteren Beratung übermittelt.


Kommentar:

Die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Sonderbericht der Bundesregierung über den Stand des Bürokratieabbaus markiert einen wesentlichen Schritt in Richtung einer effizienteren und verbraucherfreundlicheren Verwaltung. Unter dem Titel "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode" hebt dieser Bericht die vielfältigen Bemühungen der Bundesregierung hervor, die Bürokratie zu reduzieren und die Digitalisierung voranzutreiben.

Besonders erwähnenswert sind das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und die gemeinsame Initiative mit Frankreich zur Vereinfachung der Bürokratie in der EU. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Verwaltung effizienter gestalten, sondern auch den Unternehmen und den Bürgern zugutekommen. Mit voraussichtlichen Einsparungen von mindestens 2,3 Milliarden Euro ist BEG IV ein ehrgeiziges Unterfangen.

Die betont sektorübergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsetzung und zur Reduzierung der Bürokratie werden in zwei Hauptteilen des Berichts beleuchtet. Insbesondere die Betonung von Digitalisierungsprojekten und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren unterstreichen die modernisierende Vision der Bundesregierung.

Hervorzuheben ist auch die Beteiligung von Verbänden und Experten an diesem Prozess, die zur Identifizierung und Beseitigung von unnötiger Bürokratie beigetragen haben. Der Monitoring-Bericht des Statistischen Bundesamtes bietet Transparenz darüber, wie die eingereichten Vorschläge umgesetzt werden, und gibt an, ob sie in Initiativen zur Bürokratieabbau eingeflossen sind oder nicht.

Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur weiteren Beratung vorge

Den Bericht finden Sie hier.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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