• 17.10.2023 – „Freiwillig Tempo 30“: Klage der Grundstückseigentümer ohne Erfolg

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„Freiwillig Tempo 30“: Klage der Grundstückseigentümer ohne Erfolg

 

 

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in drei Fällen Klagen zur Zulässigkeit von "Freiwillig Tempo 30"-Schildern auf Privatgrundstücken abgewiesen. Die Urteile ergingen am 16. Oktober 2023 und tragen die Aktenzeichen 6 K 1866/22, 6 K 1867/22 und 6 K 1868/22.

Hintergrund dieser Fälle ist eine Privatinitiative des Ortsverbandes von Bündnis 90/Die Grünen auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz. Im Herbst 2021 riefen sie zu einer "Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm" auf und verteilten "Freiwillig Tempo 30"-Schilder, die durch Spenden finanziert wurden. Verschiedene Grundstückseigentümer, darunter die Kläger in diesen Verfahren, stellten die Schilder auf ihren Privatgrundstücken auf.

Das Landratsamt Konstanz reagierte im Juni 2022 auf diese Aktion, indem es die Grundstückseigentümer in einem Schreiben aufforderte, die Schilder zu entfernen, und Zwangsgelder androhte. Weitergehende Schritte wurden jedoch nicht unternommen.

Im Juli 2022 reichten die Eigentümer von drei Grundstücken Klagen ein, um feststellen zu lassen, dass die von ihnen aufgestellten "Freiwillig Tempo 30"-Schilder zulässig sind.

Das Verwaltungsgericht hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Schon in der mündlichen Verhandlung deutete das Gericht darauf hin, dass die Klagen aufgrund des Prinzips der Nachrangigkeit von Feststellungsklagen möglicherweise unzulässig seien, was bedeuten würde, dass in dieser Angelegenheit keine gerichtliche Entscheidung über die Schilder selbst getroffen werden könnte.

Die schriftlichen Urteile, in denen die Begründungen für die Entscheidungen enthalten sein werden, werden in den kommenden Wochen verfasst und den Beteiligten zugestellt. Die Gründe für die Urteile werden Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.

Es ist wichtig festzuhalten, dass diese Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Die Kläger haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteile die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zu beantragen.


Kommentar:

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in diesen Fällen trägt zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit "Freiwillig Tempo 30"-Schildern auf Privatgrundstücken bei. Die Klagen der Grundstückseigentümer wurden aufgrund des Prinzips der Nachrangigkeit von Feststellungsklagen abgewiesen, was bedeutet, dass sie womöglich nicht die geeignete rechtliche Grundlage für die Anfechtung dieser Schilder gewählt haben.

Diese Entscheidung betont die Bedeutung der ordnungsgemäßen juristischen Verfahren und stellt sicher, dass Streitigkeiten auf eine geeignete Weise behandelt werden. Das Gericht wird die schriftlichen Urteile mit den Gründen für seine Entscheidungen in Kürze veröffentlichen, was weitere Klarheit in dieser Angelegenheit schaffen wird.

Es ist erwähnenswert, dass die Urteile noch nicht rechtskräftig sind und die Kläger die Möglichkeit haben, innerhalb eines Monats Berufung gegen die Entscheidungen einzulegen. Dies bedeutet, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist, und es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidungen auf Berufung hin überprüft werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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