• 17.10.2023 – Abhilfeklage: Neues Instrument für Verbraucherklagen in Kraft getreten

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Mit der Abhilfeklage können gleichartige Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gebündelt eingeklagt werden. Das Verbraucherrechtedurchs ...

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Abhilfeklage: Neues Instrument für Verbraucherklagen in Kraft getreten

 

Am 13. Oktober 2023 trat das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz in Kraft, das Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit bietet, Ansprüche durch Abhilfeklagen zu bündeln. Dieses Gesetz führt ein neues Instrument ein, das es Verbrauchern ermöglicht, kollektive Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen geltend zu machen. Es setzt die EU-Richtlinie 2020/1828 um, die Verbandsklagen zur Durchsetzung der Kollektivinteressen von Verbrauchern vorschreibt.

Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Verbraucher, die durch die gleiche unzulässige Geschäftspraxis geschädigt wurden, zu unterstützen, indem sie Zugang zu einem kollektiven Instrument zur Durchsetzung ihrer Ansprüche erhalten. Dies trägt nicht nur zur Abschreckung von Unternehmen bei, die unzulässige Praktiken anwenden, sondern beschleunigt auch die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen und entlastet die Gerichte von zahlreichen Einzelklagen.

Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz implementiert die EU-Richtlinie in Deutschland und ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Dieses Gesetz führt die Abhilfeklage ein, die ähnlich wie die Musterfeststellungsklage von qualifizierten inländischen Verbraucherverbänden genutzt werden kann, um Ansprüche gegen Unternehmen gerichtlich durchzusetzen. Es entwickelt und modifiziert die bisher in der Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Bestimmungen zur Musterfeststellungsklage weiter. Es werden auch ergänzende Änderungen in anderen Gesetzen, wie dem Unterlassungsklagegesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, vorgenommen.

Um die Gerichte bei Massenverfahren zu entlasten, erweitert das Gesetz die Möglichkeiten zur Aussetzung von Verfahren, wie sie in § 148 ZPO enthalten sind. Dies ermöglicht es, parallele Sachverständigengutachten zu denselben Fragen in mehreren Verfahren zu vermeiden und die Verfahren effizienter zu gestalten.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde am 12. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am folgenden Tag, dem 13. Oktober 2023, in Kraft. Während des Gesetzgebungsprozesses gab die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Stellungnahme ab, in der sie das Vorhaben begrüßte und zusätzliche Anregungen einbrachte.

 

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