• 08.10.2023 – Verfassungsbeschwerde gegen einstweilige Verfügung abgelehnt

    FINANZEN | Steuer & Recht | Das Bundesverfassungsgericht hat in Beschluss 1 BvR 1728/23 vom 18.09.2023 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Diese V ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

MySecur® Nachrichten - Finanzen:


FINANZEN | Steuer & Recht |

Verfassungsbeschwerde gegen einstweilige Verfügung abgelehnt

 

Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde ab, die eine einstweilige Verfügung ohne Anhörung betrifft

Das Bundesverfassungsgericht hat in Beschluss 1 BvR 1728/23 vom 18.09.2023 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Verfassungsbeschwerde betraf eine wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung, die ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Beschwerdeführerin erlassen wurde. Damit wurde auch der damit verbundene Eilantrag gegenstandslos.


Die Beschwerdeführerin, ein Unternehmen, das kleine Solaranlagen an Endverbraucher vertreibt, wurde von einem Wettbewerber wegen des Verdachts künstlich generierter Online-Bewertungen abgemahnt. Nachdem die Beschwerdeführerin mitteilte, dass sie sich aufgrund von Urlaubsabwesenheit erst nach Ablauf der gesetzten Frist äußern könne, erließ das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen sie, ohne sie zuvor anzuhören. Die Beschwerdeführerin legte Verfassungsbeschwerde ein und argumentierte, dass dies gegen die prozessuale Waffengleichheit und das rechtliche Gehör verstoße.

Die Kammer des Bundesverfassungsgerichts entschied jedoch, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Sie führte aus, dass für eine direkte Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung ein hinreichend gewichtiges Feststellungsinteresse erforderlich sei. Dies könne nicht allein durch die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers erreicht werden. Die Zivilgerichte müssten die aus dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit folgenden Anforderungen grundsätzlich verkennen und gegen verfassungsrechtliche Maßstäbe verstoßen, um eine Verfassungsbeschwerde zuzulassen.

In diesem Fall fehlte es an einer hinreichenden Darlegung eines solchen Feststellungsinteresses. Die Beschwerdeführerin argumentierte unter anderem, dass die einstweilige Verfügung wegen eines abweichenden Unterlassungsbegehrens und einer angeblich abweichenden Begründung unzulässig sei. Die Kammer erklärte jedoch, dass diese Unterschiede nicht ausreichten, um ein Feststellungsinteresse zu begründen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin nicht in der Sache durch die Unterlassungsverpflichtung belastet sei.


Kommentar:

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in diesem Fall betont die Notwendigkeit eines hinreichend gewichtigen Feststellungsinteresses für die Zulassung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung. Allein die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers reicht nicht aus, um eine solche Verfassungsbeschwerde zuzulassen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung und Begründung von Verfassungsbeschwerden in solchen Fällen.

Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht auch die rechtlichen Anforderungen an ein Feststellungsinteresse und stellt klar, dass eine Verfassungsbeschwerde nur unter bestimmten Umständen gegen eine einstweilige Verfügung direkt erhoben werden kann. In diesem Fall konnte die Beschwerdeführerin das erforderliche Feststellungsinteresse nicht hinreichend darlegen, weshalb die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner