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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf Arbeitsplatzgrenzwerte für gefährliche Chemikalien an das EU-Recht anzupassen. Dies geschieht im Rahmen der monatlichen Überprüfung von Verstößen gegen EU-Recht und Nichtumsetzung von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten. Die Arbeitsplatzgrenzwerte in Deutschland sind in einigen Fällen bis zu viermal höher als in den entsprechenden EU-Richtlinien festgelegt.
Der Bericht hebt die Kritik der Europäischen Kommission an Deutschland hervor, die sich auf die Nichtumsetzung von EU-Arbeitsplatzgrenzwerten für gefährliche Chemikalien konzentriert. Es ist besorgniserregend, dass Deutschland in einigen Fällen die EU-Grenzwerte deutlich überschreitet und keine ausreichende Begründung dafür liefert. Die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten oberste Priorität haben, und es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften in diesem Bereich ordnungsgemäß umsetzen.
Darüber hinaus wird Deutschland aufgefordert, sich zu den Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und zur Marktöffnung für ohne Fahrer gemietete Fahrzeuge im Güterkraftverkehr zu äußern. Diese Richtlinien zielen darauf ab, die Effizienz und Koordinierung im Verkehrssektor zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Es bleibt abzuwarten, wie Deutschland auf diese Aufforderungen der Europäischen Kommission reagiert und ob die erforderlichen Anpassungen an EU-Recht in angemessener Frist erfolgen werden. Die Einhaltung von EU-Recht ist von entscheidender Bedeutung, um einheitliche Standards und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten.
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