• 22.09.2023 – Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz

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Energieeffizienz bekommt einen klaren gesetzlichen Rahmen

 

Am 01. September 2023 hat der Deutsche Bundestag das Energieeffizienzgesetz verabschiedet, das eine klare rechtliche Grundlage für die Förderung der Energieeffizienz in Deutschland schafft. Dieses Gesetz legt konkrete Ziele für die Energieeffizienz fest und beinhaltet Maßnahmen für die öffentliche Hand, Unternehmen und Rechenzentren. Es entspricht den Anforderungen der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland und wird einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten.


Die wichtigsten Regelungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind:

  1. Energieeffizienzziele: Das Gesetz setzt ehrgeizige Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs bis 2030. Dies umfasst eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um etwa 500 TWh im Vergleich zum aktuellen Niveau. Die Bundesregierung wird den Fortschritt in Richtung dieser Ziele regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls den Instrumentenmix anpassen.

  2. Energieeinsparpflichten von Bund und Ländern: Ab 2024 sind der Bund und die Länder verpflichtet, jährlich Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen, die bis 2030 erhebliche Endenergieeinsparungen ermöglichen.

  3. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand: Die öffentliche Hand wird aufgefordert, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, um jährlich eine Gesamtendenergieeinsparung von 2 % zu erreichen.

  4. Einführung von Energie- oder Umweltmanagement-Systemen für Unternehmen: Unternehmen mit hohem Energieverbrauch werden verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh müssen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen dokumentieren und veröffentlichen.

  5. Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren: Rechenzentren müssen Energieeffizienzstandards erfüllen und Abwärme nutzen. Betreiber großer Rechenzentren müssen zudem erneuerbare Energien nutzen und Informationen zum Energieverbrauch öffentlich zugänglich machen.

  6. Vermeidung und Verwendung von Abwärme: Unternehmen werden ermutigt, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden und zu nutzen. Informationen über Abwärmepotenziale sollen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Dieses Gesetz stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und energieeffizienten Zukunft für Deutschland dar. Es schafft klare Ziele und Maßnahmen, um den Energieverbrauch zu reduzieren, die Umweltbelastung zu verringern und die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Die Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes unterstreicht das Engagement Deutschlands für den Klimaschutz und die Nutzung von Energie auf effiziente Weise.


Kommentar:

Das Energieeffizienzgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und effizienteren Energiepolitik in Deutschland. Die darin festgelegten Ziele und Maßnahmen sind notwendig, um die Energieeffizienz zu steigern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Besonders erfreulich ist die Berücksichtigung von Unternehmen und Rechenzentren, da diese einen erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben.

Die klaren Vorgaben und die regelmäßige Überprüfung des Fortschritts werden sicherstellen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden. Dieses Gesetz zeigt auch, dass Deutschland sich seiner Verantwortung im Kampf gegen den Klimawandel bewusst ist und Maßnahmen ergreift, um seine Klimaziele zu erreichen. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich diese Gesetzgebung in der Praxis auswirkt und wie Unternehmen und die öffentliche Hand darauf reagieren, um die Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig Kosten zu senken.

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