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Steuer & Recht |
Massentaugliches Zertifizierungsverfahren durch Vereinfachung und Digitalisierung
Das Bundeskabinett hat am 13. September 2023 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) gebilligt, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegt wurde. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Netzanschluss von Erneuerbaren Anlagen zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Dies soll durch eine Massentauglichkeit des Zertifizierungsverfahrens und verstärkte Digitalisierung erreicht werden, insbesondere im Bereich von Erneuerbaren-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 500 Kilowatt, wo der größte Zubau erwartet wird. Photovoltaik-Dachanlagen auf gewerblichen und privaten Immobilien werden besonders von diesen Änderungen profitieren.
Diese Verordnung bildet einen wichtigen Bestandteil eines umfassenden Gesamtpakets zur Modernisierung des Nachweisverfahrens für technische Mindestanforderungen von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen. Es wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem BMWK und der Bundesnetzagentur unter Einbeziehung der betroffenen Branchenakteure erarbeitet, um praktikable Lösungen zu gewährleisten. Das Gesamtpaket umfasst die Neufassung der NELEV, die Schaffung einer ergänzenden Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) sowie Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Rahmen der EnWG-Novelle 2023 und des Solarpakets.
Die vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, das bisherige Zertifizierungsverfahren für technische Anforderungen von Stromerzeugungsanlagen und -speichern massentauglich zu gestalten und die Netzanschlussverfahren zu beschleunigen. Dies wird durch deutliche Vereinfachungen erreicht, während gleichzeitig die Sicherheit der Energieversorgung auf hohem Niveau erhalten bleibt, indem Systemsicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung eines verpflichtenden, über das Internet zugänglichen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate, das die Grundlage für die Digitalisierung der Netzanschlussverfahren bildet.
Zusätzlich zu diesen Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien hat das Bundeskabinett am 13. September 2023 weitere Beschlüsse im Energierecht und Energiewirtschaftsrecht gefasst.
Es wurde die Verlängerung des sogenannten Gasspeichergesetzes (§§ 35a ff. EnWG) bis zum 31. März 2027 beschlossen. Diese Regelung ermöglicht die Fortsetzung der wichtigen Vorgaben für Gasspeicher, einschließlich der Füllstandsvorgaben. Die deutschen Speicher erreichen derzeit einen durchschnittlichen Füllstand von rund 94 Prozent, was das Ziel für September (75 Prozent) bereits deutlich übertroffen hat.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes (§ 49b EnWG) verlängert. Diese Maßnahme ergänzt den beschleunigten Ausbau des Stromnetzes und ermöglicht die Optimierung der bestehenden Infrastruktur. Nach positiven Erfahrungen seit Anfang 2023 wurde beschlossen, die temporäre Höherauslastung bis Ende März 2027 zu verlängern.
Die Entscheidungen des Bundeskabinetts zur Vereinfachung und Digitalisierung des Zertifizierungsverfahrens für Erneuerbare-Anlagen sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer beschleunigten Integration dieser Anlagen in das Stromnetz. Die Massentauglichkeit des Zertifizierungsprozesses und die verstärkte Digitalisierung werden dazu beitragen, die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen effizienter und zugänglicher zu gestalten. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Erreichung der Energiewende und zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Die Verlängerung des Gasspeichergesetzes und die temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes sind weitere wichtige Schritte, um die Versorgungssicherheit in Deutschland aufrechtzuerhalten und die Strominfrastruktur an die Bedürfnisse der Zukunft anzupassen. Zusammen mit den Maßnahmen zur beschleunigten Netzerweiterung bilden sie eine umfassende Strategie zur Gewährleistung einer stabilen Energieversorgung und zur Förderung erneuerbarer Energien.
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