• 30.08.2023 – Wachstumschancen schaffen

    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen.

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Wachstumschancen schaffen

 

Die Bundesregierung hat einen wegweisenden Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland unternommen, indem sie sich auf die Einführung der Kindergrundsicherung geeinigt hat. Dieser Schritt, der ab 2025 umgesetzt werden soll, wurde von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgestellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, alle relevanten Leistungen für Kinder in einer zentralen Unterstützung zusammenzufassen.

Eine umfassende sozialpolitische Reform

Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte, dass die Kindergrundsicherung das Ergebnis der umfangreichsten sozialpolitischen Reform seit vielen Jahren sei. Diese Reform sei ein bedeutender Schritt zur Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland. Die Bundesregierung verfolgt das ehrgeizige Ziel, bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder durch diese Maßnahme schneller, einfacher und direkter zu unterstützen.

Ein gemeinsames Anliegen

Bundesfinanzminister Christian Lindner hob hervor, dass die Kindergrundsicherung ein zentrales Reformvorhaben in der Sozialpolitik dieser Legislaturperiode sei. Es handele sich um einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, bei dem es darum gehe, Leistungen zu bündeln und die Inanspruchnahme bestehender Leistungen zu verbessern. Dies sei ein gemeinsames Anliegen der Bundesregierung.

Gewinner sind die Kinder

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte, dass die Kinder in Deutschland die Gewinner dieser Einigung seien. Er betonte, dass noch nie zuvor eine Bundesregierung so viele finanzielle Mittel für Familien und Kinder mobilisiert habe wie die aktuelle Koalition.

Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßte die Einigung zur Kindergrundsicherung und unterstrich damit die Bedeutung dieses Schritts.

Konkrete Pläne zur Kindergrundsicherung

Die Pläne für die Kindergrundsicherung sehen vor, dass sämtliche relevanten bisherigen Leistungen zu einer einzigen Leistung zusammengeführt werden. Dies umfasst den einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (ehemaliges Kindergeld) und den Kinderzusatzbetrag, der gestaffelt nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern vergeben wird. Diese Leistung wird auch für Kinder von Eltern gewährt, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen.

Die Beantragung der Kindergrundsicherung soll einfach und online möglich sein. Es wird eine einzige Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben – den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Dadurch werden alle Kinder unabhängig von der Erwerbsstatus ihrer Eltern gleichbehandelt. Ein sogenannter Kindergrundsicherungs-Check wird entwickelt, um automatisch zu prüfen, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.

Für den Start der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 stellt die Bundesregierung 2,4 Milliarden Euro bereit. Es ist geplant, das soziokulturelle Existenzminimum neu zu bemessen, um den Bedarf für Kinder an die aktuelle Lebenswirklichkeit anzupassen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass sich für kein Kind durch die Zusammenfassung der Leistungen die finanzielle Lage verschlechtert.

Alleinerziehende, die überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind, sollen von einer Änderung profitieren, bei der Unterhaltszahlungen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen. Dies wird den Kindern zugutekommen, die bisher Bürgergeld erhalten haben, da bisher 100 Prozent angerechnet wurden.

Vorbereitung und Paradigmenwechsel

Die Bundesfamilienministerin betonte, dass die Kindergrundsicherung eine echte Dienstleistung sei und einen Paradigmenwechsel von einer "Holschuld" der Familien zu einer "Bringschuld" des Staates darstelle. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte die Bedeutung, dass Menschen ihre Rechte in Anspruch nehmen können, und betonte, dass die Kindergrundsicherung einen entscheidenden Beitrag dazu leiste.

Ein Beschluss des Bundeskabinetts wird die Kindergrundsicherung in den nächsten Wochen auf den Weg bringen. Vorher werden Länder und Verbände in den Prozess einbezogen.

Die Einführung der Kindergrundsicherung markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer gerechteren und nachhaltigeren Unterstützung von Familien und Kindern in Deutschland. Dies könnte das Leben von Millionen von Kindern und ihren Familien positiv beeinflussen und die strukturelle Kinderarmut wirksam bekämpfen.

 

Von Engin Günder

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