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Steuer & Recht |
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland haben am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau ein bedeutendes Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die sich verändernde Arbeitswelt und sollen steuerliche Vereinfachungen für das grenzüberschreitende Arbeiten in der Grenzregion schaffen.
Das Änderungsprotokoll beinhaltet vor allem eine Neufassung der Grenzgängerregelung, die sich nun auf moderne Arbeitsformen und die verstärkte Nutzung des Homeoffice ausdehnt. Dies ermöglicht den Beschäftigten in der Grenzregion mehr Flexibilität. Nach der neuen Regelung werden Personen bereits dann als Grenzgänger eingestuft, wenn sie in der Grenzzone arbeiten und dort ihren Hauptwohnsitz haben. Die Notwendigkeit eines täglichen Pendelns über die Grenze entfällt somit.
Besonders bedeutsam ist, dass Arbeitstage im Homeoffice nun nicht mehr als schädlich im Sinne der Grenzgängerregelung gelten. Dieser Schritt spiegelt die steigende Bedeutung des Homeoffice in den letzten Jahren wider. Darüber hinaus wird die Grenzgängerregelung auch auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgedehnt, um eine gerechtere Anwendung zu gewährleisten.
Die administrative Bestimmung der Grenzzone wird vereinfacht und geographisch leicht erweitert, um die Umsetzung zu erleichtern. Weiterhin werden die gemeinsamen Auswahlentscheidungen im Rahmen des BEPS-Multilateralen Instruments umgesetzt, um Steuerumgehungen mittels des Doppelbesteuerungsabkommens zu verhindern. Das Änderungsprotokoll passt das Abkommen außerdem an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik an.
Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte die Bedeutung der Modernisierung des Abkommens für die sich verändernde Arbeitswelt und hob die bürokratische Entlastung hervor, die durch die neuen Regelungen erreicht wird. Finanzminister Österreichs, Magnus Brunner, betonte ebenfalls die Relevanz der Anpassungen und betonte die Schaffung von mehr Flexibilität zugunsten der Beschäftigten.
Die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich markiert einen wichtigen Schritt zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die moderne Arbeitswelt. Die Ausweitung der Grenzgängerregelung auf Homeoffice-Arbeitstage und Beschäftigte im öffentlichen Dienst zeigt das Bestreben, den steuerlichen Rahmen den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Diese Schritte sind entscheidend, um den steigenden Anforderungen an grenzüberschreitendes Arbeiten gerecht zu werden und den Beschäftigten mehr Flexibilität zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Anpassungen signalisiert einen proaktiven Ansatz beider Länder, um die steuerlichen Aspekte der modernen Arbeitswelt zu berücksichtigen und eine gerechte Besteuerung sicherzustellen.
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