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Steuer & Recht |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil VIII R 3/19 vom 23. Mai 2023 eine wichtige Entscheidung im Kontext der Verwendung von Investmentfonds getroffen. Insbesondere geht es um die Frage, ob ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus bestimmten Einnahmearten nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden können, um eine Substanzausschüttung zu vermeiden. Diese Problematik betrifft den Zeitraum vor der Einführung von § 3a des Investmentsteuergesetzes (InvStG) 2004 in der Fassung des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes.
Der Leitsatz des Urteils hebt hervor, dass ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten vor der Einführung von § 3a InvStG 2004 nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge behandelt werden können. Damit widerspricht das Urteil dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. August 2009 (BStBl I 2009 S. 931, Rz. 16), welches eine andere Interpretation vorschlug.
Die Entscheidung des BFH hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Investmentfonds und deren Ausschüttungen vor der Einführung der relevanten Gesetzesänderung. Sie legt fest, dass die Verwendung nicht ausgeschütteter Erträge zur Vermeidung einer Substanzausschüttung im genannten Zeitraum nicht zulässig ist.
Kommentar:
Das Urteil des BFH (VIII R 3/19) trägt zur Klarheit in der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds und ihren Ausschüttungen bei. Indem es festlegt, dass nicht ausgeschüttete Erträge nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung genutzt werden können, schafft es klare Leitlinien für die Besteuerung in diesem Kontext.
Die Abstimmung mit einem vorherigen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zeigt die Bedeutung der gerichtlichen Rechtsprechung, um Unklarheiten zu klären und kohärente Standards in der Steuergesetzgebung zu etablieren. Das Urteil stärkt die Verlässlichkeit der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investmentfonds und schafft Klarheit für Steuerpflichtige und Fachleute gleichermaßen.
Insgesamt unterstreicht dieses Urteil erneut die Rolle des BFH bei der Interpretation und Festlegung steuerlicher Grundsätze und trägt zur Sicherheit und Transparenz in steuerlichen Angelegenheiten bei.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Quelle: Bundesfinanzhof
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