• 17.08.2023 – Kooperation ist Pflicht: Versicherer dürfen Schutz bei Informationsverweigerung entziehen

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APOTHEKE | Steuer & Recht |

Kooperation ist Pflicht: Versicherer dürfen Schutz bei Informationsverweigerung entziehen

 

Oberlandesgericht Köln urteilt über Fall ohne Belegvorlage

In einem aktuellen Rechtsfall hat das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss vom 2. Mai 2022 (Aktenzeichen: 9 U 204/21) entschieden, dass ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verlieren kann, wenn er trotz wiederholter Aufforderungen seines Versicherers nicht bereit ist, Auskunft zur Schadenshöhe zu erteilen und die erforderlichen Belege über Anschaffung, Alter und Kaufpreis vorzulegen. Diese Entscheidung stellt eine wichtige Klarstellung dar, wie Versicherungsunternehmen in solchen Fällen vorgehen dürfen.

Im konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer einen Schadenfall gemeldet, jedoch trotz mehrfacher Aufforderungen des Versicherers nicht auf die Anfragen zur Schadenshöhe und den erforderlichen Nachweisen reagiert. Die Versicherung war darauf angewiesen, umfassende Informationen zu erhalten, um den Schaden angemessen zu regulieren. Dies schließt insbesondere die Vorlage von Belegen über die Anschaffung, das Alter und den Kaufpreis der beschädigten Gegenstände ein.

Das Gericht urteilte, dass der Versicherer berechtigt sei, den Versicherungsschutz zu versagen, wenn der Versicherungsnehmer sich weigert, die notwendigen Informationen bereitzustellen. Selbst eine Schadensaufstellung durch einen Sachverständigen könne diese Pflicht des Versicherungsnehmers nicht ersetzen. Das Gericht betonte die Bedeutung der Kooperation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, um eine faire und transparente Schadensregulierung sicherzustellen.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln verdeutlicht somit, dass Versicherungsnehmer eine aktive Rolle bei der Aufklärung von Schadensfällen einnehmen müssen. Die Verpflichtung, genaue Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, ist essentiell, um eine reibungslose Abwicklung von Versicherungsfällen zu gewährleisten. Andernfalls kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Kommentar: Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln betont die Wichtigkeit der Kooperation zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen im Rahmen der Schadensregulierung. Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Bereitstellung genauer Informationen und Belege eine zentrale Rolle bei der korrekten Einschätzung und Regulierung von Schäden spielt. Diese Klarstellung durch das Gericht unterstreicht die rechtlichen Verpflichtungen beider Parteien und fördert letztlich eine transparente und faire Abwicklung von Versicherungsfällen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

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