• 29.07.2023 – Urteil des Landgerichts Frankfurt: Preisminderung bei Regen während Ecuador-Reise

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Urteil des Landgerichts Frankfurt: Preisminderung bei Regen während Ecuador-Reise

 

Reisende haben Anspruch auf teilweise Preisminderung bei beeinträchtigter Reiseerfahrung durch anhaltende Regenfälle - Wegweisendes Urteil für ähnliche Fälle

Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil vom 15. März 2023 (Az. 2-24 O 102/22) über die Minderung des Reisepreises aufgrund von Regen in Ecuador entschieden. Der Rechtsstreit entstand, als eine Reisegruppe von anhaltenden Regenfällen während ihrer Ecuador-Reise betroffen war und die Reisenden eine Preisminderung für die beeinträchtigte Reiseleistung forderten.

Laut dem Urteil des Landgerichts Frankfurt wurde den Reisenden eine teilweise Minderung des Reisepreises zugesprochen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die anhaltenden Regenfälle die Reiseerfahrung erheblich beeinträchtigt hätten und somit eine minderwertige Leistung seitens des Reiseveranstalters vorlag. Die Reisenden hätten somit ein Recht auf eine Preisminderung, die entsprechend der Beeinträchtigung angemessen sei.

Die Höhe der Preisminderung wurde vom Gericht jedoch nicht pauschal festgelegt, sondern soll im Einzelfall berechnet werden. Dabei sind Faktoren wie die Dauer und Intensität der Regenfälle sowie die individuelle Beeinträchtigung der Reisenden zu berücksichtigen.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein, in denen Reisende wegen ungünstiger Wetterbedingungen während ihrer Reise eine Minderung des Reisepreises fordern. Es verdeutlicht, dass Reiseveranstalter für die Bereitstellung angemessener Leistungen verantwortlich sind und dass Reisende bei erheblichen Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Preisminderung haben können.


Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt stellt einen wichtigen Präzedenzfall für Reisende dar, die mit ungünstigen Wetterbedingungen während ihrer Reise konfrontiert sind. Es zeigt, dass Reisende das Recht haben, eine Preisminderung zu verlangen, wenn die Reiseleistungen erheblich beeinträchtigt sind, wie es beispielsweise durch anhaltende Regenfälle der Fall sein kann. Die individuelle Berechnung der Preisminderung ermöglicht eine faire Berücksichtigung der Beeinträchtigungen, die von Reisenden unterschiedlich wahrgenommen werden können. Reiseveranstalter sollten daher sicherstellen, dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um ihren Kunden eine zufriedenstellende Reiseerfahrung zu bieten und mögliche Beeinträchtigungen durch äußere Einflüsse zu minimieren. Reisende wiederum sollten sich bewusst sein, dass sie ihre Ansprüche geltend machen können, wenn sie mit erheblichen Unannehmlichkeiten während ihrer Reise konfrontiert sind. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig an den Reiseveranstalter zu wenden und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen, um ihre Rechte angemessen durchzusetzen. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt unterstreicht die Bedeutung eines fairen Ausgleichs zwischen den Interessen der Reisenden und der Verpflichtung der Reiseveranstalter, qualitativ hochwertige Reiseleistungen zu erbringen.

Engin Günder

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