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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel „Einführung einer Vermögenssteuer zur Finanzierung des ökologischen und sozialen Wandels“ offiziell registriert. Die Organisatorinnen und Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, eine europäische Vermögenssteuer zugunsten des ökologischen und sozialen Wandels einzuführen. Mit dieser Steuer soll der ökologische und soziale Wandel finanziert werden. Die Initiative will so zum Kampf gegen den Klimawandel und gegen Ungleichheit in der gesamten EU beitragen.
Zu diesem Zeitpunkt hat die Kommission den Vorschlag nicht inhaltlich analysiert, der Beschluss der Kommission zur Registrierung der Bürgerinitiative bestätigt lediglich ihre rechtliche Zulässigkeit.
Die Kommission hat ihren Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht analysiert. Nach der Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, um Unterschriften zu sammeln. Wenn die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungserklärungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten sammelt, muss die Kommission sich mit dem Thema befassen.
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.
Seitdem hat die Kommission 127 Anträge für eine Bürgerinitiative erhalten, von denen 102 zulässig waren und registriert werden konnten.
Quelle: EU-Kommission
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