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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil zur Auslegung der Konsultationsvereinbarung nach Artikel 15a des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz Stellung genommen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 12 K 623/22 vom 23.11.2022 bietet wichtige Klarstellungen in Bezug auf die Anwendung von Grenzgängerregelungen und den Begriff der "Nichtrückkehrtage".
Gemäß der Konsultationsvereinbarung, die seit 2019 in Kraft ist, können in bestimmten Fällen Arbeitnehmer, die in einem Vertragsstaat (z.B. Deutschland) wohnen und in einem anderen Vertragsstaat (z.B. Schweiz) arbeiten, von der Besteuerung im Arbeitsland befreit werden, wenn sie an weniger als 60 Arbeitstagen im Besteuerungsstaat tätig sind und an mehr als 60 Tagen im Wohnsitzstaat bleiben. Diese Regelung soll dazu dienen, Doppelbesteuerung zu vermeiden und die steuerliche Situation von Grenzgängern zu erleichtern.
Im vorliegenden Urteil hat das Finanzgericht Baden-Württemberg festgestellt, dass der Begriff der "Nichtrückkehrtage" im Sinne der Konsultationsvereinbarung auszulegen ist. Es wurde entschieden, dass es sich dabei um Tage handelt, an denen der Arbeitnehmer nach getaner Arbeit nicht in seinen Wohnsitzstaat zurückkehrt, sondern sich aus privaten oder beruflichen Gründen im Arbeitsland aufhält.
Die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg bietet wichtige Klarstellungen für Grenzgänger und Arbeitgeber, die von den Bestimmungen des Artikel 15a des DBA Schweiz betroffen sind. Sie schafft Rechtssicherheit und ermöglicht eine präzisere Anwendung der Grenzgängerregelungen.
Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zur Auslegung der Konsultationsvereinbarung nach Artikel 15a des DBA Schweiz ist ein bedeutender Schritt in Richtung Klarheit und Rechtssicherheit für Grenzgänger und Arbeitgeber. Die genaue Definition des Begriffs "Nichtrückkehrtage" trägt dazu bei, potenzielle Unklarheiten zu beseitigen und eine einheitliche Anwendung der Regelungen zu gewährleisten.
Für Grenzgänger ist die klare Auslegung der Konsultationsvereinbarung von großer Bedeutung, da sie ihre steuerliche Situation und ihre Verpflichtungen besser verstehen können. Arbeitgeber profitieren ebenfalls von der Klarheit, da sie nun präzise ermitteln können, ob ihre Arbeitnehmer unter die Grenzgängerregelung fallen und von der Besteuerung im Arbeitsland befreit werden können.
Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz zielt darauf ab, die steuerliche Situation von Grenzgängern zu erleichtern und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die klare Auslegung der Bestimmungen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um dieses Ziel zu erreichen und einen fairen und transparenten steuerlichen Rahmen für Grenzgänger zu schaffen.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg auch von anderen Gerichten und den Steuerbehörden im Sinne einer einheitlichen Auslegung der Konsultationsvereinbarung nach Artikel 15a des DBA Schweiz übernommen wird. Eine einheitliche Anwendung der Regelungen ist von entscheidender Bedeutung, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und die steuerliche Situation von Grenzgängern weiter zu verbessern.
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