• 08.07.2023 – Billigkeitsmaßnahmen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden

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FINANZEN | Steuer & Recht |

Billigkeitsmaßnahmen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) spielt eine wichtige Rolle bei Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden bestimmte Grundsätze festgelegt, die bei diesen Steuern und den darauf entfallenden Zinsen gelten.

Gemäß den festgelegten Grundsätzen werden Billigkeitsmaßnahmen in Abstimmung zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder getroffen. Dies gewährleistet eine einheitliche Vorgehensweise und einen koordinierten Umgang mit besonderen Situationen, in denen Steuerpflichtige aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder Härtefällen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Die Billigkeitsmaßnahmen können verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise die Stundung oder Ratenzahlung von Steuerschulden, den Erlass von Säumniszuschlägen oder die Gewährung von Nachlässen. Die Entscheidung über solche Maßnahmen wird auf Grundlage der individuellen Umstände jedes Einzelfalls getroffen und unter Berücksichtigung von rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten abgewogen.


Kommentar:

Die Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems. Es ermöglicht eine gewisse Flexibilität und einen maßgeschneiderten Ansatz, um Steuerpflichtigen in schwierigen Situationen entgegenzukommen.

Die festgelegten Grundsätze, die in Zusammenarbeit zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder erarbeitet wurden, stellen sicher, dass Billigkeitsmaßnahmen einheitlich und fair angewendet werden. Sie dienen dazu, Steuerpflichtige zu unterstützen, die aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, ihre Steuerschulden vollständig zu begleichen.

Es ist zu beachten, dass Billigkeitsmaßnahmen nicht automatisch gewährt werden, sondern auf Basis der individuellen Umstände und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden. Es ist ratsam, dass Steuerpflichtige, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Finanzbehörden aufnehmen und ihre Situation offen kommunizieren, um mögliche Unterstützungsoptionen zu prüfen.

Die Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen zeigt, dass das Steuersystem in Deutschland auch auf eine gewisse soziale Verantwortung und Berücksichtigung von individuellen Härtefällen ausgerichtet ist. Die Balance zwischen einer gerechten Erhebung von Steuern und der Unterstützung von Steuerpflichtigen in besonderen Situationen ist ein wichtiges Ziel, das durch solche Maßnahmen angestrebt wird.

Engin Günder

 

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