• 06.07.2023 – Haftung bei einem vermeintlichen Wildunfall

    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Landgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: 10 O 227/22) über die Haftung bei einem vermeintlichen Wildunfall entschi ...

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Haftung bei einem vermeintlichen Wildunfall

 

Das Landgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: 10 O 227/22) über die Haftung bei einem vermeintlichen Wildunfall entschieden. Konkret ging es darum, ob die Teilkaskoversicherung verpflichtet ist, den Sachschaden zu regulieren, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs aufgrund eines behaupteten Wildwechsels in den Graben fährt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Teilkaskoversicherung in diesem Fall nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Es stellte fest, dass der Fahrer die volle Verantwortung für den Unfall trägt, da er seine Geschwindigkeit nicht den Straßen- und Sichtverhältnissen angepasst hatte. Es konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein Wildtier den Unfall verursacht hatte.

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Sorgfaltspflicht eines Fahrers im Straßenverkehr. Auch wenn ein vermeintlicher Wildwechsel als Auslöser für einen Unfall angegeben wird, liegt die Verantwortung letztendlich beim Fahrer, die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen und die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten. Eine Teilkaskoversicherung ist in solchen Fällen nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu übernehmen.


Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Koblenz stellt klar, dass die Verantwortung bei einem vermeintlichen Wildunfall beim Fahrer liegt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Fahrer ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen anpassen und jederzeit die volle Kontrolle über ihr Fahrzeug behalten. Eine Teilkaskoversicherung kann in solchen Fällen nicht für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Das Urteil betont die Bedeutung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr und sendet eine klare Botschaft an Fahrer, sich bewusst zu sein, dass sie die Verantwortung für ihr Fahrverhalten tragen. Es ist wichtig, die Geschwindigkeit anzupassen und stets wachsam zu sein, um Unfälle zu vermeiden.

Fahrer sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Haftung bei einem Unfall nicht automatisch auf eine Teilkaskoversicherung abgewälzt werden kann. Es ist ratsam, im Falle eines vermeintlichen Wildunfalls die genauen Umstände zu dokumentieren und gegebenenfalls Zeugen hinzuzuziehen, um den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen. Dies kann im Falle eines Streits um die Haftung von großer Bedeutung sein.

Letztendlich unterstreicht das Urteil die Wichtigkeit der eigenen Verantwortung und Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr. Fahrer sollten stets achtsam sein, um mögliche Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen zu reagieren. Die Vermeidung von Unfällen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer stehen an erster Stelle.

Engin Günder

 

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