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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Landgericht Koblenz hat in einem Urteil (10 O 227/22) vom 31. Mai 2023 über die Haftung der Teilkaskoversicherung bei einem vermeintlichen Wildunfall entschieden. Der Fall wurde von der 10. Zivilkammer des Gerichts behandelt.
Die zentrale Frage war, ob die Teilkaskoversicherung verpflichtet ist, einen Sachschaden zu regulieren, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs behauptet, aufgrund eines plötzlichen Wildwechsels in den Graben gefahren zu sein.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Teilkaskoversicherung grundsätzlich nicht für den Schaden aufkommen muss. Die Richter argumentierten, dass für eine Regulierung durch die Teilkaskoversicherung ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem vermeintlichen Wildwechsel und dem Unfall nachgewiesen werden muss. Es reicht nicht aus, lediglich den behaupteten Wildwechsel zu benennen. Der Fahrer muss nachweisen können, dass das Fahrzeug tatsächlich mit einem Wildtier kollidiert ist.
Im vorliegenden Fall konnte der Fahrer jedoch keinen ausreichenden Nachweis für die Kollision mit einem Wildtier erbringen. Es gab keine Spuren am Fahrzeug oder andere Beweise, die den behaupteten Wildwechsel belegen konnten. Daher wurde die Klage des Fahrers gegen die Teilkaskoversicherung abgewiesen.
Das Urteil des Landgerichts Koblenz unterstreicht die Bedeutung des Nachweises bei Wildunfällen für eine mögliche Regulierung durch die Teilkaskoversicherung. Die bloße Behauptung eines Wildwechsels reicht nicht aus, um die Haftung der Versicherung auszulösen. Der Fahrer ist in der Pflicht, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Wildwechsel und dem Unfall nachzuweisen, zum Beispiel durch das Vorlegen von Beweisen wie Schäden am Fahrzeug oder Zeugenaussagen. Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, genaue Informationen und Beweismittel bereitzustellen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Regulierung des Schadens zu erhöhen. Es ist wichtig, dass Versicherungsnehmer sich bewusst sind, welche Anforderungen bei Wildunfällen für eine Regulierung durch die Versicherung gelten, um mögliche Enttäuschungen und finanzielle Belastungen zu vermeiden.
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