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SICHERHEIT | Steuer & Recht |
Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil (5 K 92/22) vom 13. April 2023 zur Dreitagesfiktion beim Zentralversand von Steuerbescheiden entschieden. In einer Mitteilung vom 3. Juli 2023 wurde das Urteil bekanntgegeben.
Die Dreitagesfiktion bezieht sich auf die Annahme, dass ein Steuerbescheid dem Empfänger innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt. Dies hat Auswirkungen auf Fristen für Einsprüche und Klagen gegen den Steuerbescheid. Wenn der Bescheid dem Steuerpflichtigen innerhalb dieser Dreitagesfrist zugeht, beginnt die Frist für Einsprüche oder Klagen zu laufen.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Steuerbescheid, der vom Finanzamt per Zentralversand an den Steuerpflichtigen versandt wurde. Der Steuerpflichtige argumentierte, dass er den Bescheid erst nach Ablauf der Dreitagesfrist erhalten habe und daher Einspruch einlegen könne. Das Finanzgericht Hamburg entschied jedoch, dass die Dreitagesfiktion auch dann anwendbar ist, wenn der Bescheid per Zentralversand verschickt wird. Es kommt dabei nicht auf den tatsächlichen Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger an, sondern auf den Zeitpunkt des Postaufgabescheins.
Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg betont, dass die Dreitagesfiktion eine gesetzliche Regelung ist, die eine effiziente und verlässliche Handhabung von Steuerbescheiden ermöglicht. Sie dient dazu, Rechtssicherheit zu schaffen und den Steuerpflichtigen eine klare Orientierung zu geben, wann Fristen für Einsprüche oder Klagen beginnen.
Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg bestätigt die Anwendung der Dreitagesfiktion auch beim Zentralversand von Steuerbescheiden. Dies stellt eine wichtige Klarstellung dar und gewährleistet eine einheitliche Handhabung von Fristen im Steuerrecht. Die Dreitagesfiktion dient dazu, eine rechtssichere Grundlage für Steuerpflichtige zu schaffen und ihnen klare Fristen für Einsprüche oder Klagen zu geben. Es ist zu beachten, dass die Dreitagesfiktion unabhängig von dem tatsächlichen Zeitpunkt des Zugangs beim Steuerpflichtigen gilt. Dieses Urteil trägt zur Rechtssicherheit im Steuerrecht bei und unterstützt eine effiziente Verwaltung von Steuerbescheiden.
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