• 05.07.2023 – Anwälte müssen explizite Anträge stellen und sie nicht nur "ankündigen" - Erhebliche Risiken für Mandanten

    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass Anwälte bei rechtlichen Anträgen explizit sein müssen und eine ...

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Anwälte müssen explizite Anträge stellen und sie nicht nur "ankündigen" - Erhebliche Risiken für Mandanten

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass Anwälte bei rechtlichen Anträgen explizit sein müssen und eine bloße Ankündigung eines Antrags nicht ausreicht. Das Urteil wurde im Fall mit dem Aktenzeichen III ZB 46/22 am 27. April 2023 gefällt und stellt klar, dass eindeutige Anträge gestellt werden müssen, um rechtliche Fristen einzuhalten.

In dem konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt in einem Schriftsatz an das Gericht angekündigt, dass die Frist zur Begründung der Berufung verlängert werden müsse. Der Anwalt hatte jedoch keinen expliziten Antrag gestellt. Erst nach Ablauf der Frist erinnerte er das Gericht daran, dass er noch keine Akteneinsicht erhalten habe und beantragte eine weitere Fristverlängerung. Das Berufungsgericht wies die Berufung als unzulässig ab und auch der BGH bestätigte diese Entscheidung.

Der BGH argumentierte, dass der Rechtsanwalt die Frist schuldhaft versäumt habe und dies der Klägerin zuzurechnen sei. Es hätte die Möglichkeit bestanden, rechtzeitig einen korrekt formulierten Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Das erste Schreiben des Anwalts sei jedoch nicht als konkludenter Antrag zu verstehen gewesen.

Bei der Auslegung des Schriftsatzes sei der tatsächliche Wille der Parteien maßgeblich. Es wurde festgestellt, dass das Schreiben lediglich einen Antrag auf Akteneinsicht enthielt, jedoch keine explizite Beantragung einer Fristverlängerung. Dies wurde sowohl durch den klaren Wortlaut als auch durch die Gliederung des Schriftsatzes deutlich. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanwalt vor Zivilgerichten den Unterschied zwischen Antragstellung und bloßer Ankündigung eines Antrags kennen sollte.


Kommentar:

Das Urteil des BGH betont die Bedeutung einer klaren und eindeutigen Antragstellung durch Rechtsanwälte. Eine bloße Ankündigung eines Antrags reicht nicht aus, um rechtliche Fristen einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des Anwalts, rechtzeitig und explizit die erforderlichen Anträge zu stellen, um mögliche Verzögerungen oder Versäumnisse zu vermeiden.

Für Mandanten kann ein solcher Fehler erhebliche Risiken mit sich bringen. Wenn ein Anwalt versäumt, rechtzeitig einen korrekten Antrag zu stellen, kann dies zu einem Verlust von Rechten und möglicherweise zur Abweisung der Berufung führen. In solchen Fällen können Mandanten erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen erleiden.

Es ist daher ratsam, dass Mandanten eng mit ihren Anwälten zusammenarbeiten und sicherstellen, dass alle erforderlichen Anträge fristgerecht und korrekt gestellt werden. Es empfiehlt sich auch, die Kommunikation mit dem Anwalt regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Schritte ordnungsgemäß und zeitnah unternommen werden.

Engin Günder

 

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