• 29.06.2023 – Paket zur einheitlichen Währung: Neue Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen digitalen Euro

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Paket zur einheitlichen Währung: Neue Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rechtsrahmens für einen digitalen Euro

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.06.2023

Die EU-Kommission hat am 28.06.2023 zwei Vorschläge vorgelegt, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet weiterhin Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen haben und damit bezahlen können, und um einen Rahmen für eine mögliche neue digitale Form des Euro zu schaffen, die die Europäische Zentralbank in Zukunft als Ergänzung zu Bargeld ausgeben könnte.

Der Euro steht nach wie vor für die Einheit und die Stärke Europas. Im gesamten Euro-Währungsgebiet und darüber hinaus nutzen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen seit nunmehr über zwei Jahrzehnten Euro-Münzen und -Banknoten als Zahlungsmittel. Obgleich einer Umfrage zufolge 60 % der Befragten weiterhin die Möglichkeit haben möchten, Bargeld zu verwenden, entscheiden sich doch immer mehr Menschen dafür, digital zu bezahlen. Dabei nutzen sie Karten und Anwendungen, die von Banken sowie von anderen Finanzunternehmen und Digitalunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Trend hat sich durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Kommission zwei sich unterstützende Maßnahmenpakete vorgeschlagen, die dafür sorgen sollen, dass die Bürgerinnen und Bürger zwischen einer Barzahlung und einer digitalen Zahlung wählen können, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen wollen. Dabei handelt es sich um

  • einen Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel: Er soll die Rolle des Bargelds wahren und sicherstellen, dass es als Zahlungsmittel weithin akzeptiert wird und für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt.
  • einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro als Ergänzung zu Euro-Banknoten und -Münzen: Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen – ergänzend zu den bereits bestehenden Angeboten privater Unternehmen – eine zusätzliche Option haben, durch die sie mit einer weithin akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und widerstandsfähigen Form öffentlichen Geldes im Euro-Währungsgebiet digital bezahlen können. Mit dem heutigen Vorschlag wird – nach seiner Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat – zwar der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen, doch liegt die Entscheidung, ob und wann der digitale Euro ausgegeben wird, letztlich bei der Europäischen Zentralbank.

Quelle: EU-Kommission

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