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Steuer & Recht |
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 16. Juni im Ausschuss der ständigen Vertreter einer umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) zugestimmt. Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von bisher 32% auf 45% in 2030 deutlich angehoben. Das bedeutet, eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien gegenüber dem erreichten Stand in 2021 von knapp 22%.
Dies ist ein großer Erfolg für den Ausbau der Erneuerbaren: Der vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 wird damit ungefähr verdoppelt. Für die neuen Ziele werden in der EU jedes Jahr mehr als 100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen installiert. Für Deutschland heißt das, dass die in 2022 stark erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie durch europäische Vorgaben untermauert und verbindlich werden. Die höheren EU-Ziele bilden außerdem den Rahmen für weitergehende Maßnahmen und Ziele in der EU, beispielsweise die Solarstrategie der EU, die ungefähr eine Verdreifachung der PV-Kapazität bis 2030 auf 600 GW vorsieht.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ich bin sehr froh, dass der Rat sich heute hinter die Einigung vom 30. März gestellt hat. Die überarbeitete Richtlinie wird den Ausbau der erneuerbaren Energien in der ganzen Europäischen Union massiv beschleunigen. Wir heben das Erneuerbaren-Ziel für 2030 von 32% auf 45% an. Insbesondere Wind- und Solarenergie werden doppelt so schnell wie bislang vorgesehen ausgebaut. Die neuen europäischen Regeln werden einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren auslösen und rechtsverbindlich machen. Das bedeutet für uns: Unsere im letzten Jahr massiv erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie werden jetzt durch europäische Vorgaben untermauert. Damit werden wir unabhängiger von Energieimporten. Für mich ist ganz zentral, es geht nicht nur um Ziele, sondern auch um Maßnahmen. Darum habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir viele der Genehmigungsbeschleunigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte, auf die wir uns in der Energiekrise 2022 geeinigt haben, nun verstetigt und dauerhaft fortgeschrieben haben. Genehmigungen kommen schneller, Planungen werden beschleunigt. Daher freue ich mich, dass die Europäische Union die Kraft hat, solch einen Erfolg für die erneuerbaren Energien zu ermöglichen.“
Die Einigung ermöglicht darüber hinaus den Durchbruch der erneuerbaren Energien künftig auch in anderen Sektoren als dem Stromsektor. Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten jetzt in jedem einzelnen Land verbindliche Ziele für die Nutzung der erneuerbaren Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Sektoren wird europäisch verpflichtend. Alleine in Deutschland muss beispielsweise in 2030 die Industrie in großem Umfang Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nutzen, rund 20-25 TWh. Damit die Ziele auch in Maßnahmen umgesetzt werden, drohen Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Land seine Sektorziele nicht einhält.
Zusätzlich werden Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Dafür werden unter anderem konkrete Fristen festgelegt: Genehmigungsprozess für neue Erneuerbaren-Projekte in bestimmten Gebieten dürfen nicht mehr länger als 12 Monate dauern. Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfindet – die RED rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an.
Außerdem gab es am 16. Juni eine Einigung auf den Markthochlauf insbesondere der e-Fuels im Flugverkehr, die so genannte „ReFuelEU Aviation“. Die EU führt eine Quote für den Markthochlauf der e-Fuels („RFNBOs“) im Flugsektor ein, von 1,2% e-Fuels in 2030 hin zu 35% e-fuels in 2050. Insgesamt müssen dann 70% der Flugkraftstoffe in 2050 erneuerbar sein. Im Flugverkehr sind e-Fuels besonders wichtig, da eine direkte Elektrifizierung nur begrenzt möglich ist.
Quelle: BMWK
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