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Steuer & Recht |
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch der Änderung von drei Doppelbesteuerungsabkommen mit Litauen, Bulgarien und Lettland zugestimmt. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ebenso für die drei von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe wie die Fraktionen CDU/CSU und AfD. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Es handelt sich um den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (20/6817), den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6818) und den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6819).
Ziel der Änderungen ist es laut Bundesregierung, das gemeinsamen Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung. (…)
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 435/2023
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